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Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 01/2020 Erscheinungsdatum: 14. Januar 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

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IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

A1-Bescheinigungen: Neuerungen ab 2020

Ab dem 1. Januar 2020 gelten bei der A1-Bescheinigung unter anderem folgende Änderungen:Antragsnachweis

Künftig wird nach Absenden des Antrags vom Entgeltabrechnungsprogramm ein Antragsnachweis erstellt. Dieser dient als Beleg dafür, dass der Arbeitgeber vor Beginn der Auslandsbeschäftigung einen Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung gestellt hat.

Beginn und Ende der Entsendung

Die Angaben "Beginn der Entsendung" und "Ende der Entsendung" werden im Antrag künftig als verpflichtende Angaben ausgestaltet. Dafür entfällt die Angabe, ob es sich um eine befristete Entsendung handelt.

Angaben zum Wohnstaat

Die Angabe der Wohnanschrift des Arbeitnehmers im Antrag war bisher freiwillig. Da insbesondere von Drittstaatsangehörigen verlangt wird, dass sie einen rechtmäßigen Wohnsitz in einem der Mitgliedstaaten haben, werden die Angaben zum Wohnstaat künftig verpflichtend. Die Nennung der Anschrift im Beschäftigungsstaat ist weiterhin freiwillig.

Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Seite des Außenwirtschaftsportals Bayern.

 

Zoll

Das Freihandelsabkommen mit Japan - Aktualisierung

Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft (EU-Japan-EPA) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 330 vom 27. Dezember 2018 veröffentlicht. Das Abkommen trat am 1. Februar 2019 in Kraft (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 9 vom 11. Januar 2019).
 
Die präferenziellen Ursprungs- und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem Kapitel 3 des Abkommens. Sie weisen Abweichungen gegenüber den Ursprungsprotokollen zu anderen Freihandelsabkommen auf, so dass die in Zoll online dargestellten Einzelheiten zum Präferenzrecht für Japan nur bedingt gelten. Die wesentlichen Elemente der Ursprungsregeln wurden in einem Merkblatt zusammengestellt.
 
Im EU-Japan-EPA ist als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU eine Erklärung zum Ursprung eines registrierten Ausführers (REX) vorgesehen. Das Merkblatt REX wurde angepasst.
 
Merkblätter der Generalzolldirektion: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2019/wup_freihandelsabkommen_eu_japan.html
 
Die Auskunftsdatenbank Warenursprung und Präferenzen online wird zeitnah aktualisiert. Auf Besonderheiten hinsichtlich der Darstellung der präferenzrechtlichen Regelungen wird dann in der Hilfe zur Datenbank gesondert hingewiesen.
 
(Quelle: GZD)

 

USA verzichten auf Schutzzölle gegenüber China

Der US-Handelsbeauftragte hat im Gesetzblatt vom 18. Dezember 2019 mitgeteilt, dass die ursprünglich am 30. August für den 15. Dezember 2019 angekündigte Einführung zusätzlicher Zölle von 15 Prozent auf Waren mit Ursprung in China (Liste 4B) vorläufig nicht stattfinden wird. Als Grund hierfür nennt er die am 13. Dezember 2019 erreichte Phase-I-Handelsvereinbarung zwischen den USA und China. Zu den betroffenen Produkten zählen zum Beispiel Mobiltelefone, Laptop Computer, Videospielkonsolen und Computermonitore. Die betroffenen Produkte sind in Anhang C der Ankündigung vom 20. August 2019 zu finden.

 

Präferenzieller Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG)

Für den präferenziellen Warenverkehr mit den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) findet ab dem 1. Januar 2020 das System des registrierten Ausführers (REX) verpflichtende Anwendung.
 
Zum Nachweis des präferenziellen Ursprungs sind danach nur noch Erklärungen zum Ursprung vorgesehen. Bei Sendungen mit Ursprungserzeugnissen im Wert von nicht mehr als 10.000 Euro ist die Ausfertigung durch jeden Ausführer möglich. Ist diese Wertgrenze überschritten, kann nur ein REX eine Erklärung zum Ursprung ausfertigen. Dies gilt sowohl für Einfuhren in die EU aus einem ÜLG als auch für Ausfuhren aus der EU in ein ÜLG.
 
Bei der Einfuhr in die EU ab dem 1. Januar 2020 können Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 Ursprungserklärungen auf der Rechnung nur noch dann anerkannt werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2020 ausgestellt oder ausgefertigt wurden und innerhalb ihrer Gültigkeit vorgelegt werden.
 
Die Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 in der EU ist ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr möglich.
 
Eine Übersicht der ÜLG findet sich in der Auskunftsdatenbank WuP online unter folgender Adresse - Länderliste ÜLG: https://wup.zoll.de/wup_online/uebersichten.php?id=8&gruppen_id=32
 
 
(Quelle: www.zoll.de, Generalzolldirektion)

 

Länderinformationen

Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um weitere sechs Monate

Die Maßnahmen betreffen den Finanz-, Energie- und Verteidigungssektor sowie den Bereich der Güter mit doppeltem Verwendungszweck. Sie wurden am 31. Juli 2014 angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zunächst für ein Jahr eingeführt, und im September 2014 noch verschärft.

Die Aufhebung der Sanktionen hatte der Europäische Rat am 19. März 2015 von der vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen abhängig gemacht, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen sollte. Da dies nicht geschehen ist, sind die Sanktionen nicht aufgehoben worden.

Russland: EU verlängert Wirtschaftssanktionen um sechs Monate

Quelle: Europäischer Rat

 

Ungarn: Markterkundungsreise Industrie 4.0 im Mai 2020

Die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK) ist vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragt worden im Rahmen der Markterschließungsprogramme eine Geschäftsanbahnungsreise zum Thema Industrie 4.0 mit Schwerpunkt Automobilindustrie durchzuführen.

Während der dreitägigen Geschäftsanbahnungsreise haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, sich über die Marktpotentiale im Bereich der Industrie 4.0 in Ungarn zu informieren und erste wichtige Geschäftskontakte zu knüpfen. Die teilnehmenden deutschen Unternehmen können ihre Produkte und Dienstleistungen während einer eintägigen Fachkonferenz in Budapest vor einem einheimischen Fachpublikum präsentieren. Ferner werden vorab durch die AHK abgestimmte individuelle Gesprächstermine mit potentiellen ungarischen Geschäftspartnern durchgeführt.

Die Reise findet vom 25. bis 27. Mai 2020 statt. Detaillierte Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage der AHK Ungarn.

Anmeldeschluss 14. Februar 2020

 

Geschäftsanbahnungsreise nach Usbekistan

DEinternational Kasachstan (AHK) organisiert im Rahmen des geförderten Markterschließungsprogramms vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Geschäftsanbahnungsreise nach Usbekistan für deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Textil- und Bekleidungsindustrie, sowie Prozesswasserindustrie.

Im Rahmen einer fachbezogenen Präsentationsveranstaltung vor Ort erhalten interessierte lokale Unternehmen, Verwaltungen, Verbände und Institutionen konkrete Informationen über die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Branche in Deutschland.

Den deutschen Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, dem ausländischen Fachpublikum in einer kurzen Präsentation, ihre Produkte, Dienstleitungen und mögliche Kooperationsfelder vorzustellen.

Das Kernelement der Reise sind individuell vorbereitete Kontaktgespräche der deutschen Unternehmen für eine gezielte Geschäftsanbahnung zu potenziellen Geschäftspartnern in Usbekistan.

Es ist vorgesehen, dass die Reise vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie begleitet wird.

Die Teilnehmeranzahl ist auf zwölf Unternehmen begrenzt.

Bitte um erste Interessenbekundung bis zum 17.01.2020; verbindlicher Anmeldeschluss ist am 24.01.2020.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der AHK Zentralasien.

https://zentralasien.ahk.de/veranstaltungen/event-details/geschaeftsanbahnungsreise-nach-usbekistan/

Kontakt: AHK Zentralasien, Olga Gorevaya, Tel. + 7 727 356 10 61 int. 205, E-Mail: pde@ahk-za.com

 

Wichtige Termine

Cruise Ship Hospitality Expo in Miami mit bayerischer Firmengemeinschaftsbeteiligung

Die Messe und Konferenz Cruise Ship Hospitality Expo America (CSH) ist die weltweit erste Veranstaltung, die die gesamte Lieferkette der Kreuzfahrtindustrie unter einem Dach vereint. Parallel dazu findet die Cruise Ship Interiors Expo America (CSI) statt. Zu dieser führendenden Messe kommen Kreuzfahrtgesellschaften, Ausrüster und Entscheidungsträger der Branche.

Laut Schätzungen der Branchenexperten werden sich im Jahr 2019 rund 30 Millionen internationale Passagiere auf eine Kreuzfahrt begeben. Damit erreicht die Zahl der weltweiten Kreuzfahrtpassagiere nach einem stetigen Anstieg ihren bisherigen Höhepunkt. Am beliebtesten sind Kreuzfahrten mit weitem Abstand bei US-Amerikanern, gefolgt von Chinesen und den Deutschen.

Vier Holdings der Kreuzfahrtbranche decken zusammen rund 80 % des Angebotes an Betten und Kabinen auf den Weltmeeren ab. Die drei größten Reedereien haben Ihren Hauptsitz in Miami.

Nutzen Sie den bayerischen Gemeinschaftsstand und profitieren Sie von der Förderung aus den Mitteln des Bayerischen Messebeteiligungsprogramms.

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage von Bayern International.

Der Anmeldeschluss wurde bis 24. Januar 2020 verlängert.

 

Fachmesse für Gastronomie und Hotellerie Hostelco & Alimentaria vom 20. - 23. April 2020

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat die Messe Hostelco & Alimentaria in das Messebeteiligungsprogramm 2020 aufgenommen. Der bayerische Firmengemeinschaftsstand auf der Messe in Barcelona wird aktiv von der IHK Niederbayern unterstützt.

Durch die Umorganisation der Messe in sechs thematische Bereiche soll eine stärkere Synergie zwischen Ausstellern und Besuchern erreicht werden.

  • Fully Equipped (Ausstattung, Maschinen und Zubehör)
  • Setting (Gedeckter Tisch)
  • Everywhere (Transport, Lieferung, Dienstleistung)
  • Tech (Technologie, Unterhaltung)
  • Moments (Café, Bar, Bäckerei, Konditorei, Eis)
  • Atmosphere (Innenausstattung, Dekoration, Möbel, Wellness)

Anmeldungen sind kurzfristig noch möglich. Damit werden bayerische Firmen finanziell und organisatorisch auf der Leitmesse der Gastronomie und Hotellerie in Spanien gefördert, die als Aussteller am Firmengemeinschaftsstand in Barcelona teilnehmen.

Sie haben die Wahl zwischen dem klassischen Messestand ab 9 m² und dem Infodesk mit ca. 2 m².

Die wichtigsten Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Factsheet.

Die Anmeldeunterlagen können Sie bei Bayern International downloaden.

 

VivaTech 2020 in Paris: Bayerische Messebeteiligung

Kapitalgeber glauben nach wie vor an das Potenzial europäischer Jungunternehmer und deren Ideen. Frankreich und Paris haben sich bisher mit hervorragender Entwicklung in der Startup-Szene ausgezeichnet. Die französische Politik verfolgt das Ziel, Frankreich mit einem dichten Netz staatlich geförderter Institute und innovativer Großunternehmen sowie durch großzügige Steuervergünstigungen zur Startup-Nation Nummer eins in Europa zu entwickeln.
 
Zudem entwickelt Paris sich als Drehscheibe für innovative Unternehmen. Hier befindet sich Station F, der größte Startup-Campus der Welt. Es ist daher keine Überraschung, dass in Paris die jährliche Tech-Messe – Viva Technology stattfindet. Die VivaTech ist nicht nur das größte Tech-Event in Europa, sondern auch ein wichtiger Innovationskatalysator. Sie verfolgt das Ziel, Startups und großen Unternehmen dabei zu helfen, die digitalen Champions von morgen zu werden und ihre digitale Transformation erfolgreich zu gestalten.
 
Mit Schwerpunkten auf den Themen Innovationen, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bietet die VivaTech Startups die Möglichkeit, erste Kontakte mit internationalen Technologieunternehmen aus 125 Ländern zu knüpfen. Am deutschen Gemeinschaftsstand mit eigener Pitch Zone können Sie pitchen.
 
Weitere Informationen zur bayerischen Messebeteiligung finden Sie hier.

Anmeldeschluss für eine Teilnahme ist der 15. Februar 2020.
 
(Quelle: GTAI Frankreich auf einen Blick, vivatech 2020, Start-up-Barometer Europa von EY, März 2019)

 

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