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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 01/2023 Erscheinungsdatum: 9. Februar 2023

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

© Lateinamerika-Forum Bayern 2023

Lateinamerika-Forum Bayern am 4. Mai 2023

Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Lateinamerika birgt viel Potenzial und bietet gute Möglichkeiten, das internationale Geschäft zu diversifizieren. Aus diesem Grund organisiert die IHK Nürnberg für Mittelfranken gemeinsam mit allen bayerischen Industrie- und Handelskammern am 04. Mai 2023 im „Haus der Wirtschaft“ in Nürnberg zum ersten Mal das Lateinamerika-Forum Bayern.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen Vorträge und Diskussionsrunden, die aktuelle Trends im Lateinamerika-Geschäft aufzeigen. Unternehmer berichten aus der Praxis über ihre Erfahrungen, Experten der Deutschen Auslandshandelskammern (AHKn) aus Lateinamerika stehen zum Teil persönlich, aber auch digital individuell zu Beratungsgesprächen zu Verfügung. Eine begleitende Fachausstellung bietet einen Überblick von Dienstleistern im Lateinamerika-Geschäft.

Nutzen Sie das Forum als Ihren Kompass im dynamischsten Wachstumsmarkt! Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Programm und Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungswebsite: www.lateinamerika-forum-bayern.de

Bitte beachten Sie die Begrenzung der Teilnehmerzahl.


Quelle: IHK Nürnberg

 

 

Zoll

Ägypten: Cash-against Documents wieder möglich

Die Ägyptischen Zentralbank (CBE) hatte Anfang 2022 die ägyptischen Geschäftsbanken informiert, dass für Einfuhren ab dem 22.02.2022 „Cash against Documents“-Zahlungsbedingungen (CAD) nicht mehr zulässig sind. Seitdem war bis auf einige Ausnahmen nur noch die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. Im Oktober war die Wertschwelle für die Akkreditivpflicht bereits leicht gelockert und auf 500.000 USD angehoben worden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die AHK Ägypten.

Ansprechpartnerin: Frau May Khattab, Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer (AHK Ägypten), Tel.: +202 3333 8452, E-Mail: may.khattab@ahk-mena.com

 

Endbeglaubigung von Handelsdokumenten: Übertragung der Zuständigkeit vom BVA auf das BfAA seit 01.01.2023

Mit dem 01.01.2023 ist die Zuständigkeit für solche Endbeglaubigungen (und Apostillen) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln auf das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) mit Dienstsitz in Brandenburg an der Havel übertragen worden.
 
Die Änderung der entsprechenden Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 47 vom 06.12.2022 veröffentlicht. Die Verordnung selbst fokussiert zwar allein auf den Bereich „Apostillen“ für die Beglaubigung von Bundesurkunden für die Verwendung im Ausland. De facto wurde aber auch der Bereich „Endbeglaubigungen von Unterschriften auf öffentlichen Urkunden“ für die Verwendung im Ausland (z.B. Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen) übertragen.

Die Endbeglaubigung von Handelsdokumenten (bzw. die Apostillierung von Bundesurkunden) ist weiterhin zu beantragen. Das Antragsformular entspricht mit Ausnahme der auf das BfAA geänderten Anschrift dem Antragsformular des BVA. Von IHKs elektronische bescheinigte und anschließend von Unternehmen ausgedruckte Dokumente endbeglaubigt das BfAA genau wie das BVA weiterhin nicht. Darüber wird die DIHK zu gegebenem Zeitpunkt erneut mit dem BfAA sprechen.

Die DIHK empfiehlt betroffenen Unternehmen, genau zu prüfen, ob eine Endbeglaubigung von Handelsdokumenten durch das BfAA tatsächlich erforderlich ist.
 
Länderkreis: Lediglich folgende Länder werden vom BVA bzw. BfAA zum Stichwort „Beglaubigung“ überhaupt gelistet (Stand 01.01.2023): Afghanistan, Bangladesch, Myanmar, China, Irak, Iran, Jordanien, Kambodscha, Katar, Libanon, Mali, Mauretanien, Nepal, Ruanda, Senegal, Somalia, Sudan, Syrien, Taiwan/Taipeh, Vereinigte Arabische Emirate.

 

Singapur: Änderung bei Präferenznachweisen im Rahmen des EU-Singapur-Freihandelsabkommens ab 1.1.2023

Ausfuhr: Der Zoll teilt mit (LINK), dass für EU-Ausführer das System des "ermächtigten Ausführers" durch das System der "registrierten Ausführers" ersetzt wird.
 
Dies bedeutet, dass Einführer in Singapur ab dem 1. Januar 2023 die Zollpräferenz mit Hilfe von Erklärungen zum Ursprung beantragen müssen, die von in der EU registrierten Ausführern unter Angabe ihrer REX-Nummer ausgefertigt wurden (sogenannte REX-Erklärung).
 
Übergangszeitraum: Es ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, durch den sichergestellt wird, dass die Zollbehörden Singapurs Ursprungserklärungen, die von in der EU ermächtigten Ausführern ausgefertigt wurden, weiterhin bis zum 31. März 2023 akzeptieren.
 
Einfuhr: Der Zoll teilt ebenfalls in der ATLAS Info 0389/22 mit (DOWNLOADLINK), dass Singapur ab dem 01.01.2023 eine neue Unterlage für die Anerkennung der Ursprungseigenschaft verwendet. Für die Gewährung einer Zollpräferenz für Waren mit Ursprung in Singapur bei der Einfuhr in die EU ist nunmehr als Ursprungsnachweis die folgende TARIC-Unterlagencodierung anzumelden:
 
U101“ - Erklärung zum Ursprung, von einem registrierten Ausführer in Singapur ausgefertigt (sogenannte REX-Erklärung).
 
Die bisher verwendete Unterlagencodierung „N864“ (Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier) wird ab dem 01.01.2023 in ATLAS nicht mehr anerkannt.
 
Übergangszeitraum: Ein Übergangszeitraum wurde nicht bekanntgegeben.
 
 
Weiterführende Informationen:
Beschluss Nr. 1/2022 zur Änderung des Ursprungsprotokolls zum EU-Singapur-Freihandelsabkommen vom 20. Dezember 2022. Der Beschluss trat am 1.12023 in Kraft. Er soll in den kommenden Tagen im Amtsblatt der EU, Reihe C, veröffentlicht werden.

 

Vereinigte Arabische Emirate: Handelsrechnungen -

Für Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und sonstige Dokumente für Wareneinfuhren in die Vereinigten Arabischen Emirate wurden bisher regelmäßig Kammerbescheinigungen mit anschließender konsularischer Legalisierung durch die emiratischen Botschaften/Konsulate unter Einbindung des Außenministeriums der VAE (MOFAIC) gefordert. Dies erfolgte i.d.R. optional auf Kundenwunsch oder auf Anforderung des Zolls.
 
Mit Wirkung vom 1. Februar 2023 sind nun Handelsrechnungen im Zusammenhang mit Wareneinfuhren beim Außenministerium der Vereinigten Arabischen Emirate (MOFAIC) mittels des sogenannten Electronic Attestation Service (eDAS) elektronisch beglaubigen zu lassen. Die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) ist anschließend verpflichtend in der Importzollanmeldung anzugeben. Dies geht aus Informationen des MOFAIC (LINK) sowie der Mitteilung CN 11/2022 der Zollbehörde Dubais vom 02.11.2022 (LINK) hervor (siehe auch Anlage), die uns die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK VAE) weitergeleitet hat.
 
Wie bislang auch benötigen Unternehmen bzw. deren Dienstleister (z. B. Clearing Agents) für die elektronische Beglaubigung („attestation“) zunächst einen Account auf der MOFAIC-Website: https://www.mofaic.gov.ae/en/Services/EDAS-Attestation
 
Das bisherige Prozedere sah vor, dass die zu beglaubigenden Dokumente in einem ersten Schritt zunächst zentral über die MOFAIC-Website zur Beglaubigung angemeldet und bezahlt werden konnten. Nach Erhalt der Zahlungsbestätigung konnten die Dokumente anschließend in einem zweiten Schritt dezentral in den Vertretungen der VAE (Botschaft, Konsulate) vorgelegt und dort formal per Stempel beglaubigt (legalisiert) werden.
 
 
Informationslage:
 
Die Informationslage zur neuen Regelung ab 1. Februar 2023 ist derzeit unübersichtlich. Empfehlungen erfolgen daher ausschließlich unverbindlich. Die AHK VAE und die DIHK sind mit dem emiratischen Außenministerium und der VAE-Botschaft in Berlin zwecks Klärung des genauen Prozederes im Austausch.
 
Nach unverbindlicher erster Einschätzung der DIHK ergibt sich für Handelsrechnungen mit der ab 1. Februar 2023 geltenden Legalisierung über den eDAS-Service und der verpflichtenden Angabe der eDAS-Referenznummer in Zollanmeldungen nunmehr folgende Neuerung: Zusätzlich zur Anmeldung und Bezahlung erfolgt jetzt auch die eigentliche Beglaubigung („attestation“) direkt in der eDAS-Anwendung des MOFAIC. Hierfür ist die Handelsrechnung ebenfalls direkt als Scan in der eDAS-Anwendung hochzuladen. Es erfolgt dann die elektronische Beglaubigung. Eine eDAS-Referenznummer wird erzeugt. Diese ist in der Zollanmeldung bei der Einfuhr anzugeben. Nach den bislang vorliegenden Informationen entfällt für Handelsrechnungen somit der Gang zur VAE-Botschaft in Deutschland zwecks Legalisierung.
 
Anders als bei Handelsrechnungen liegen der DIHK hinsichtlich Ursprungszeugnissen derzeit keine Informationen vor, dass eine solche elektronische Beglaubigung mittels eDAS beim MOFAIC ebenfalls zwingend vorgeschrieben ist. Die Möglichkeit dazu besteht aber. Ob eine Legalisierung von Ursprungszeugnissen wirklich erforderlich ist, sollten Unternehmen bei ihren Kunden erfragen.
 
 
Hinweise für Unternehmen:
 
eDAS-Anwendung:
Der eDAS-Prozess sieht an einer Stelle vor (Pflichtfeld), dass Unternehmen diejenige Kammer aus einem Drop-Down-Menü auswählen, die die Handelsrechnung ursprünglich bescheinigt hat. Hier werden bislang jedoch nur sehr wenige deutsche IHKs angezeigt.
Empfehlung: Unternehmen wird bis auf weiteres empfohlen, die Option „others“ auszuwählen, um den eDAS-Prozess abschließen zu können.
 
eDAS-Referenznummer in der Zollanmeldung:
Die eDAS-Referenznummer wird erst mit Abschluss des Bezahlvorgangs erzeugt. Sollte die eDAS-Referenznummer zum Zeitpunkt der Zollanmeldung nicht vorliegen, haben Unternehmen maximal 14 Tage Zeit, diese in der Zollanmeldung nachträglich einzutragen.
 
Derzeit weichen die öffentlich verfügbaren Informationen zur Legalisierung auf der Website des emiratischen Außenministerium (LINK), des Zolls Dubai (LINK) und der emiratischen Botschaft in Berlin (LINK) teilweise voneinander ab.
 
eDAS-Gebühren:
Eine eDAS-Beglaubigung von Handelsrechnungen ist erst ab einem Warenwert von 10.000 AED (ca. 2.500 Euro) erforderlich. In der Mitteilung CN 11/2022 der Zollbehörde von Dubai wird erklärt, dass die eDAS-Gebühr pro Handelsrechnung 150 AED (ca. 38 Euro) beträgt, und zwar unabhängig vom Warenwert. Auf der MOFAIC-Website ist dagegen weiterhin eine Staffelung der Legalisierungsgebühren je nach Höhe des Warenwerts der zu legalisierenden Handelsrechnung angegeben: https://www.mofaic.gov.ae/en/Services/Forms/attestations-guide.
 
Endbeglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) (ehemals zuständig: Bundesverwaltungsamt, BVA):
Auf der MOFAIC-Website entsteht der Eindruck, dass sämtliche Dokumente (auch UZs und Handelsrechnungen) vor der Beglaubigung durch die VAE zunächst noch durch das Außenministerium des Herkunftslandes endbeglaubigt werden müssen (in Deutschland das BfAA). Auf der Website der VAE-Botschaft in Berlin ist eine BfAA-Beglaubigung seit 2019 zwar ebenfalls für diverse Dokumente vorgesehen, jedoch ausdrücklich nicht für UZs und Handelsrechnungen.
Empfehlung: Wir empfehlen Unternehmen, UZs und Handelsrechnungen auch künftig nicht dem BfAA zur Endbeglaubigung vorzulegen.
 
Gemeinsame Beglaubigung:
Laut Website der VAE-Botschaft werden Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen nur gemeinsam beglaubigt. Nach unverbindlicher erster Einschätzung der DIHK fällt die Zuständigkeit der eigentlichen Beglaubigung nun auseinander: MOFAIC (eDAS) = Handelsrechnungen, Botschaft = Ursprungszeugnisse.
Empfehlung: Sollte die VAE-Botschaft darauf bestehen, UZs und Rechnungen weiterhin ausschließlich gemeinsam zu legalisieren, sollten Unternehmen auf die Information des MOFAIC bzw. der Zollbehörde Dubais verweisen.
 
Bei Fragen können sich Unternehmen an die Auskunft des MOFAIC (Tel: +97180044444, Kontaktformular: https://www.mofaic.gov.ae/en/Services/forms/edas-support) oder an die emiratische Botschaft in Berlin wenden (Tel: + 49 (0) 30 516 51-6, E-Mail: BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae).

 

Länderinformationen

Dänemark – Herstellerverantwortung für Tabakprodukte mit Filter

Betroffene Unternehmen müssen ab dem 1. Mai 2023, jedoch spätestens bis zum 1. Juni 2023 in das dänische Register eingetragen werden.

Registrierungspflichtige Unternehmen sind dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die Internethandel in Dänemark betreiben. Unternehmen, die nicht über eine dänische CVR-Nummer (Registernummer des Unternehmens) verfügen, müssen einen bevollmächtigten dänischen Vertreter bestellen.

Unternehmen mit Produkten, die unter die dänischen Rechtsvorschriften fallen, müssen Folgendes beachten:

  • Registrierung im DPA-System
  • Kostentragung von Reinigungsaktionen
  • Kennzeichnung und Informationen
  • Datenmeldung und Gebührenzahlung

Mehr Information finden Sie bei der Deutsch-Dänischen Handelskammer (AHK), die auch für Rückfragen gerne zur Verfügung stehen.


Quelle: Deutsch-Dänische Handelskammer

 

AHK Vereinigte Arabische Emirate eröffnet "Pakistan Desk"

Interessanter Markt auch mit Blick auf Lieferketten-Sorgfaltspflicht

Der neue "Pakistan Desk" bietet deutschen Unternehmen, die sich für den dortigen Markt interessieren, neben Beratung zu Marktchancen und Potenzialen auch eine gute Verzahnung und ein relevantes Netzwerk von Akteuren und Einrichtungen vor Ort an.

Auf diese Weise lassen sich Geschäfts- und Kooperationsmöglichkeiten frühzeitig identifizieren. Die AHK VAE betreut neben Pakistan bislang schon die Länder der Vereinigten Arabischen Emiraten, Irak, Kuwait, Katar und Oman.

Ermöglicht wird das Projekt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

"Wir beobachten bereits seit einigen Jahren ein wachsendes Interesse deutscher Unternehmen", bestätigt AHK-Geschäftsführer Oliver Oehms. Vor allem in der Bekleidungs- und Textilindustrie zähle Pakistan zu den weltweit größten Produktionsstandorten.

"Bei Berücksichtigung der notwendigen Lieferketten-Sorgfaltspflicht bieten sich hier interessante Geschäftsmöglichkeiten", so Oehms. Aber auch die Bereiche Maschinen- und Anlagenbau, erneuerbare Energien sowie der Chemie- und Pharmasektor bergen nach seiner Einschätzung viel Potenzial.

Weitere Informationen sowie Kontaktadressen finden Sie auf der Website der AHK VAE.


Quelle: GTAI Exportguide

 

Wichtige Termine

Webinar: "Online Verkaufen in der Schweiz"

Die Schweiz zeichnet sich durch eine hohe Kaufkraft und eine große E-Commerce-Affinität aus. Die Schweizer/innen nutzen am liebsten individuelle Onlineshops, aber auch einheimische Marktplätze wie Ricardo.ch oder Galaxus.ch sind gute Adressen für den Markteinstieg. Zu den umsatzstärksten Onlineshops gehört auch Zalando.

2020 kauften Schweizer Konsumenten/innen für 13.1 Milliarden CHF Waren und Güter online ein, das bedeutet eine Steigerung von 27,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Auch für die kommenden Jahre wird ein deutlicher Anstieg erwartet. Innerhalb von sechs Jahren hat sich Zahl der Onlinekäufe verdoppelt.

Über die länderspezifischen Besonderheiten und kulturell bedingten Erwartungen der Konsumenten/innen berichtet der Schweizer Rechtsanwalt und Experte für Digital- und Internetwirtschaft, Lukas Bühlmann.

 

HIER gelangen Sie zur Anmeldung.

Weitere Termine zu weiteren spannenden Themen zu verschiedenen Märkten und Länder finden Sie HIER.

Wann? Donnerstag, 16. Februar 2023, 09:30 – 11:00 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei


Quelle: AWZ

 

Verschiedenes

Ausschreibungshinweise bei GTAI werden kostenfrei!

Die Nutzung der Ausschreibungs- und Projekthinweise wird dadurch noch komfortabler. Sie müssen nur noch bei GTAI angemeldet sein.

Nutzen Sie den verbesserten Zugang und informieren Sie sich über Geschäftschancen in der Entwicklungszusammenarbeit. Auf der Ausschreibungsplattform von GTAI finden Sie jährlich mehr als 16.000 Meldungen zu internationalen Ausschreibungen. Zu den Finanziers gehören die KfW Entwicklungsbank, die Europäische Union, die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken.

Frühinformationen zu Entwicklungsprojekten erhalten Sie ebenfalls kostenfrei bei der GTAI. Dazu gehören Bewilligungen für Entwicklungsprojekte oder Strategiepapiere der Entwicklungsbanken. Sie bekommen außerdem Informationen zu ausgewählten privat und öffentlich finanzierten Projekten weltweit.

Übrigens: Der E-Mail-Service "Tenders & Projects daily" liefert Ihnen täglich die neuesten öffentlichen Ausschreibungen und Projekte aus der ganzen Welt - direkt in Ihr Postfach.

Bei weiteren Fragen hilft Ihnen der GTAI-Kundenservice (Tel. 0228-24993-377, E-Mail: tender@gtai.de) gerne weiter.


Quelle: GTAI

 

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