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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"
Ansprechpartner/innen (1)
AWI 02/2023 Erscheinungsdatum: 28. Februar 2023
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.
Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken
VAE – Einführung einer verpflichtenden eDAS-Beglaubigung verschoben auf 1. März 2023
Die Pflicht, die hierbei erzeugte „electronic attestation reference number“ (eDAS-Referenznummer) anschließend in der Importzollanmeldung anzugeben, wurde verschoben und soll nach derzeitigem Stand statt vom 1. Februar 2023 nun ab 1. März 2023 gelten.
Dies geht aus Informationen hervor, die das MOFAIC zurzeit über die eDAS-Anwendung an die Nutzer versendet.
Zudem konnte die AHK in den VAE und die Internationale Handelskammer (ICC) folgende Fragestellungen mit dem MOFAIC klären:
Die eDAS-Bescheinigung („attestation“) von Handelsrechnungen ist bei Einfuhren in die VAE ab 1.3.2023 verpflichtend.
Die eDAS-Anwendung zur elektronischen Bescheinigung von Handelsrechnungen wird primär durch die Importeure in den VAE bzw. durch dritte Dienstleister vor Ort im Zusammenhang mit der Abgabe der Einfuhrzollanmeldung genutzt. Grundsätzlich können aber auch Exporteure in Deutschland die von ihnen ausgestellten Handelsrechnungen direkt über eDAS elektronisch bescheinigen lassen, bevor die Sendung in den VAE eintrifft. Die erzeugte eDAS-Referenznummer muss schlussendlich in der Einfuhrzollanmeldung zwecks automatisierten Abgleichs angegeben werden.
Die elektronische eDAS-Bescheinigung von Handelsrechnungen ist auch möglich, ohne dass die Rechnung von der IHK, dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), der Arab-German Chamber of Commerce and Industry (Ghorfa) oder dem Konsulat/der Botschaft der VAE in Deutschland bescheinigt, endbeglaubigt bzw. legalisiert wurde.
Ist ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, CoO) für Einfuhren in die VAE obligatorisch? Nein, nur in Ausnahmefällen.
Ist die Legalisierung eines Ursprungszeugnisses (Certificate of Origin, CoO) für Einfuhren in die VAE generell obligatorisch? Nein, nur optional. Eine solche, optionale Online-Bescheinigung eines Ursprungszeugnisses über eDAS-System ersetzt die Legalisierung von Ursprungzeugnissen durch die Botschaft/die Konsulate in Deutschland.
Müssen Handelsrechnungen und Ursprungszeugnisse dem MOFAIC im Original vorgelegt werden? Nein.
Einfuhren mit Carnet ATA müssen nicht über eDAS verwaltet werden. Eine eDAS-Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Für Waren, die nur vorübergehend in die VAE eingeführt werden (ohne Carnet ATA), werden oftmals „Rechnungen für Zollzwecke" ausgestellt, ohne Ursprungszeugnis und ohne Legalisierung des Konsulats/der Botschaft in Deutschland. Für solche Rechnungen sind weiterhin Legalisierungen durch die Konsulate/Botschaft in Deutschland oder mittel des eDAS-Systems nicht zwingend erforderlich.
Für die elektronische Bescheinigung mittels eDAS gilt eine einheitliche Gebühr von 150 AED für alle Sendungen mit einem Warenwert von 10.000 AED oder mehr, unabhängig vom genauen Warenwert. Rechnungen mit einem Warenwert von weniger als 10.000 AED benötigen keine eDAS-Bescheinigung.
Weitere Hintergrundinformationen finden Sie auf der Website des MOFAIC hier: https://www.mofaic.gov.ae/en/Services/EDAS-Attestation
Bei Fragen können sich Unternehmen auch an die Auskunft des MOFAIC (Tel: +97180044444, Kontaktformular: https://www.mofaic.gov.ae/en/Services/forms/edas-support) oder an die emiratische Botschaft in Berlin wenden (Tel: + 49 (0) 30 516 51-6, E-Mail: BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae).
Quelle: DIHK
Zollaussetzungen / Zollkontingente: Anträge aus Deutschland – Runde zum 1. Januar 2024
Nach diesem Zeitpunkt werden dies Anträge in das Verfahren an die EU-Kommission geleitet und in der Gruppe für Wirtschaftliche Tariffragen (ETQG) behandelt. Alle Anträge, die in der EU gestellt werden, werden bis ca. Mitte April 2023 unverbindlich auf der Homepage des BMWK veröffentlicht. Auch im weiteren Verfahren ist es damit noch möglich einen Einwand zu stellen, jedoch nur bis spätestens Anfang Juni 2023 (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG).
Heinz-Jürgen Zilg
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Referat V A 5
Spezielle Handelspolitik (EU/WTO), Zollpolitik, Handelspolitische Instrumente
Tel.: 0228 615 - 3964
E-Mail: Heinz-Juergen.Zilg@bmwk.bund.de
Internet: www.bmwk.de
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Der Zoll informiert in der Fachmeldung vom 20. Februar 2023 darüber, dass in Deutschland die AEO-Antragstellung ab dem 25. Februar 2023 i.d.R. nur noch elektronisch über den "Internetantrag AEO" (IAEO) im Zoll-Portal (Bürger- und Geschäftskundenportal, BuG) erfolgt.
Nach der Anmeldung im Zoll-Portal muss künftig zunächst der Aufruf der Dienstleistung "Grenzüberschreitender Warenverkehr" erfolgen und dort dann die Auswahl des Internetantrags AEO. Im neuen IAEO können dem Bewilligungsantrag alle erforderlichen Dateianlagen (Fragebogen, etc.) in digitaler Form beigefügt und somit künftig gemeinsam mit dem Bewilligungsantrag online eingereicht werden.
Liegt eine anhaltende technische Störung des IAEO vor, wird hierüber künftig voraussichtlich mittels Hinweismeldung im Zoll-Portal und über die ATLAS-Teilnehmerinformation informiert. Nur noch im Fall einer solchen Störung ist künftig als Ersatzverfahren das Einreichen eines AEO-Antrags in Papierform unter Verwendung des Formulars 0390 zulässig.
China: Ende der Testpflicht bei Rückkehr aus China
China galt seit 9. Januar als sogenanntes „Virusvariantengebiet, in dem eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“. Diese Einstufung hatten das Auswärtige Amt, das Bundesinnenministerium und das Bundesgesundheitsministerium vorgenommen.
Nach Angaben des RKI wurde diese Einstufung nun zum 22. Februar wieder aufgehoben. Damit entfällt die Testpflicht vor Reiseantritt aus China. Auch die stichprobenartigen Testungen nach Ankunft in Deutschland fallen weg.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesregierung.de
MEDICAL TAIWAN - Gemeinschaftsstand Bayern
Die Medical Taiwan, eine der von TAITRA (Taiwan External Trade Development Council) organisierten B2B-Messen, wird vom 8. bis 10. Juni 2023 in der Taipeh Nangang Exhibition Hall 2 stattfinden.
Der Schwerpunkt der Messe liegt auf Hilfsmitteln, Gesundheitsfürsorge, medizinischen Geräten und Ausrüstungen, medizinischen Materialien und medizinischen Dienstleistungen.
Taiwan ist ein bedeutender Markt für Medizintechnik und wächst nach Expertenmeinung jährlich um durchschnittlich 7%. Bei hochwertiger Medizintechnik ist die Insel noch zu rund 70% auf Import angewiesen. Nahezu alle Einwohner sind krankenversichert. Für in- und ausländische Hersteller von medizinischen Geräten ist sie die wichtigste globale Geschäfts- und Marketingplattform in Taiwan.
Aussteller im Bayerischen Gemeinschaftsstand erhalten hier ideale Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau ihres Auslandsgeschäfts. Für teilnehmende Firmen bietet der geförderte Gemeinschaftsstand eine ausgezeichnete Möglichkeit, neue Exportmärkte zu erschließen und bestehende Partnerschaften zu pflegen – und das zu attraktiven und klar kalkulierbaren Konditionen. Mit dem Komplettpaket wird Ihnen die Messeteilnahme erleichtert, so dass Sie sich voll auf Ihre Geschäfte konzentrieren können.
Zur Anmeldung für den Gemeinschaftsstand Bayern erhalten Sie unter www.bayern-international.de
Zur Veranstaltungswebsite gelangen Sie unter www.medicaltaiwan.com
Quelle: NürnbergMesse
Seminar "Exportkontrolle und die neue Dual-Use-VO - Kurze Einführung in die Grundlagen "
Dieses Seminar macht Sie mit den wichtigsten Regeln des deutschen und europäischen Exportkontrollrechts (Dual –Use-VO) vertraut und führt Sie in die Systematik der Exportkontrolle ein. Sie erhalten einen Überblick über die Genehmigungspflichten, Güterlisten u.a., die Sie als Exporteur zu beachten haben.
Dabei werden insbesondere auch die neuen Grundregeln der Europäischen Union für die Kontrolle von sogenannten Dual-Use Gütern dargestellt (VO (EU) 2021/821 vom 20. Mai 2021). Besprochen wird auch welche Informationsquellen und Hilfsinstrumente für die Exportkontrolle zur Verfügung stehen.
Zum Programm und zur Anmeldung gelangen Sie auf der Website des Seminars www.ihk-nuernberg.de
Quelle: IHK Nürnberg
Webinar: "Grüner Wasserstoff aus Afrika: Marktchancen für deutsche Unternehmen"
Energiewende und das Erreichen der internationalen Klimaziele ist grüner Wasserstoff unverzichtbar. Daraus lassen sich unter anderem klimaneutrale Kraft- und Brennstoffe herstellen. Grüner Wasserstoff dient zudem als Energiespeicher. Damit ist grüner Wasserstoff ein Schlüsselrohstoff für eine erfolgreiche Energiewende.
Hohe Erwartungen gibt es in Bezug auf grünen Wasserstoff aus Afrika. Deutschland hat 2021 mit Namibia und Südafrika Wasserstoff-Partnerschaften abgeschlossen. Mit Marokko besteht seit 2020 eine solche Partnerschaft. Die Idee: Grüner Wasserstoff wird in den Partnerländern mit deutscher Technologie produziert und nach Deutschland exportiert.
Informieren Sie sich deshalb in diesem kostenfreien Webinar im Rahmen des Bayern Netzwerk Afrika der bayerischen Industrie- und Handelskammern über Marktchancen und Kooperationsmöglichkeiten zu grünem Wasserstoff aus und mit Afrika.
Zum Programm und zur Anmeldung gelangen Sie unter www.ihk-nuernberg.de.
Wann? Mittwoch, 29. März 2023, 10:00 – 11:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei
Quelle: IHK Nürnberg
Webinar: "H2-Update: Entwicklung der Wasserstoffwirtschaft in Brasilien"
Germany Trade & Invest (GTAI) und die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) berichten über aktuelle Entwicklungen der Wasserstoffwirtschaft weltweit und zeigen Marktchancen für deutsche Technologieanbieter auf. Im Fokus steht dieses Mal Brasilien. Los geht’s am Dienstag, 7. März 2023, um 15:00 CET (11:00 Uhr lokaler Zeit).
Deutschland setzt sich mit dem Markthochlauf einer grünen Wasserstoffwirtschaft für den Einsatz im industriellen Maßstab bis 2030 ein ambitioniertes Ziel. Angestrebt ist die Gewinnung von grünem Wasserstoff aus erneuerbaren Energien. Zudem geht die Nationale Wasserstoffstrategie davon aus, dass der deutsche Wasserstoffbedarf bis 2030 auf bis zu 110 Terawattstunden ansteigen wird. Daher ist Deutschland auf Lieferanten von grünem Wasserstoff angewiesen. Gleichzeitig bietet der Aufbau von PtX-Wertschöpfungsketten auch große Chancen für Deutschlands Partnerländer.
Im Fokus der Webinarreihe stehen der Ausbau der erneuerbaren Energien in den ausgewählten Ländern oder Regionen, der Bedarf an Technologien zur Herstellung von grünem Wasserstoff, sowie das Potenzial zum Export des Energieträgers.
Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.
Zum Programm und zur Anmeldung gelangen Sie hier unter www.gtai.de.
Quelle: GTAI
Einladung zur Energie-Geschäftsreise Florida "Ausbau von Solartechnologien & Speicherlösungen"
Die RENAC AG (Renewables Academy) lädt Sie gemeinsam mit der AHK USA Süd herzlich ein, im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWK auf die Energie-Geschäftsreise nach Florida zum Thema Ausbau von Solartechnologien und Speicherlösungen zu begleiten. Die Reisefindet vom 22.-26.05.2023 in Florida statt.
Auf der Fachkonferenz am 23.05.2023 in Tampa präsentieren Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen dem US-amerikanischen Fachpublikum. An den Folgetagen organisiert die AHK für Ihr Unternehmen individuelle Termine bei Entscheidungsträgern und potentiellen lokalen Geschäftspartnern.
Die gesamte Reise wird zunächst physisch geplant. Sollte sich in den nächsten Wochen herausstellen, dass eine Reise aufgrund der Pandemie nicht möglich ist, wird die Energie-Geschäftsreise online stattfinden. Den ggf. bereits entrichteten Eigenbeitrag erhalten Sie dann selbstverständlich zurück.
Die Teilnahme an den Energie-Geschäftsreisen unterliegt den De-minimis Bestimmungen der EU und wird für deutsche Mittelständler gefördert.
Weitere Informationen erhalten Sie hier unter www.germany-energy-solutions.de
Unterstützung für KMU bei Small Ticket-Finanzierungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf ein Instrument der Außenwirtschaftsförderung geeinigt, mit dem die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) ergänzt werden.
Für Exportgeschäfte unterhalb von 10 Mio. EUR soll die Forfaitierungsgarantie nutzbar gemacht werden. Es handelt sich um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung. Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.
Es ist geplant diese Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. So verschafft der Bund exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume und stärkt so den deutschen Mittelstand.
Quelle: www.bmwk.de