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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 02/2024 Erscheinungsdatum: 13. Februar 2024

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Ukraine-Krieg

Russland: Hinweis zum 12. Sanktionspaket

Hiernach werden Wirtschaftsbeteiligte dazu verpflichtet, beim Verkauf, der Lieferung, der Verbringung oder der Ausfuhr bestimmter Güter oder Technologien (Anhang XI, XX, XXXV, XL der Verordnung 833/2014 und Anhang I der Verordnung Nr. 258/2012) in ein Drittland die Wiederausfuhr nach und zur Verwendung in Russland vertraglich zu untersagen.

Ausgenommen hiervon sind bestimmte Partnerländer (aufgelistet in Anhang VIII, u. a. USA, UK, Japan etc.). Somit sind nun unter Umständen auch Unternehmen betroffen, die bisher keine Berührungspunkte mit den Russland-Sanktionen hatten. Es empfiehlt sich daher, eine erneute gründliche Prüfung vorzunehmen, ob man als Unternehmen nun von den neuen Sanktionen betroffen ist.


Quelle: DIHK

 

Zoll

Verlängerung CBAM-Frist

Weitere Informationen finden Sie hier: https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/technical-issues-related-cbam-transitional-registry-and-import-control-system-2-ics2-2024-01-29_en

Gerne verweisen wir an dieser Stelle auf eine Umfrage der IHK Region Stuttgart: Umfrage zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/international/import-export/import/cbam-umfrage-6047108

 

Brexit - Neue Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel ab Januar 2024

Für Einfuhren von SPS-Waren aus der Europäischen Union (EU) galten seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs weniger strenge Vorschriften im Vergleich zu Einfuhren aus anderen Drittländern. Nun führt die britische Regierung ein einheitliches System ein. Das neue Border Target Operating Model (TOM) enthält eine Übersicht über die Anforderungen.

Was ändert sich ab Januar 2024?

Tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte werden in drei verschiedene Risikoklassen (TOM risk categories) eingeteilt: gering, mittel und hoch. Die Einteilung berücksichtigt sowohl die Warenart als auch das Herkunftsland. Darauf basierend unterscheiden sich die Anforderungen bei der Einfuhr. Die Auswirkungen auf Einfuhren aus der EU hängen von der Produktgruppe ab: Für tierische Erzeugnisse der mittleren Risikokategorie erhöhen sich beispielsweise die Anforderungen, während sie sich bei Pflanzenprodukten mit geringem Risiko verringern.

Geringes Risiko 

Waren mit geringem Risiko müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Vorabanmeldung mit reduzierten Datenanforderungen im Vergleich zu den anderen beiden Risikokategorien;
  • für Pflanzenprodukte dieser Risikokategorie entfällt die Pflicht zur Vorabanmeldung;
  • die Sendungen müssen mit einem Handelsdokument des Lieferanten versehen sein. 

Ein Gesundheitszeugnis (Export Health Certificate, EHC) ist nicht notwendig. 

Mittleres Risiko 

Für Waren der mittleren Risikokategorie gilt Folgendes:      

  • Vorabanmeldung über die IT-Anwendung IPAFFS (import of products, animals, food and feed system)    
  • Ab 31. Januar 2024: Die Vorlage von Veterinärbescheinigungen und Pflanzengesundheitszeugnissen wird verpflichtend.     
  • Ab 30. April 2024: Einführung von Kontrollen für tierische Erzeugnisse und Pflanzenprodukte mit einem mittleren Risiko an Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP). Die Kontrollen erfolgen risiko-basiert und umfassen physische Kontrollen und die Prüfung von Dokumenten. 

Hohes Risiko 

Für Waren dieser Risikokategorie gelten schon seit dem Brexit höhere Anforderungen:      

  • Vorabanmeldung über die IT-Anwendung IPAFFS;    
  • die Vorlage von Veterinärbescheinigungen (Export Health Certificates) und Pflanzengesundheitszeugnissen ist verpflichtend;    
  • physische Einfuhrkontrollen werden bereits jetzt durchgeführt und fortgeführt, jedoch an die Grenze verlagert.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf der GTAI-Webseite hier.


Quelle: GTAI

 

Nachweis Unionsware - Dokumente T2L -T2LF ab 1. März nur noch elektronisch

Reisenden, die keine Wirtschaftsbeteiligte sind, ist es freigestellt, den Nachweis der Unionswareneigenschaft im System unter Zuhilfenahme eines Zollvertreters zu beantragen oder ein Papierformular zu verwenden. In Deutschland steht hierfür das Formular "0331 Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Reiseverkehr) - Statuserfassungspapier" zur Verfügung.


Quelle: www.zoll.de

 

Vereinigtes Königreich führt UK CBAM ein

Betroffen sind Waren, deren Herstellung besonders energieintensiv ist. Dazu zählen die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff, Keramik, Glas sowie Zement. Damit umfasst der geplante britische CBAM einen weiteren Anwendungsbereich als das Pendant der EU.

Weitere Informationen finden Sie auf der GTAI-Webseite.

 

Länderinformationen

Frankreich: Erweiterte Herstellerverantwortung für Lebensmittelverpackungen

Wer ist von dem neuen EPR-Bereich betroffen? 

Unternehmen, die verpackte Lebensmittel, die für die Gastronomie bestimmt sind, in Frankreich auf den Markt bringen, sind von dem neuen EPR-Bereich betroffen. Als Gastronomiebetriebe gelten Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit im Bereich der Gastronomie ausüben, sei es vor Ort oder zum Mitnehmen, wobei auch der Getränkeausschank mit einbezogen wird, unabhängig davon, ob es sich um ihre Haupttätigkeit handelt oder nicht, ob sie in geschlossenen Räumen oder im Freien ausgeübt wird.

Welche Produkte sind betroffen?

Die Kriterien ob Verpackungen von Lebensmitteln in den Geltungsbereich der Erweiterten Herstellerverantwortung für die Gastronomie fallen, sind ihr Volumen oder ihr Gewicht sowie ihr bevorzugter Vertriebsweg, d. h. die Verpackungen, die speziell von Gastronomiebetrieben konsumiert oder verwendet werden. 

Weitere Informationen finden Sie auf in der Übersicht der AHK Frankreich.


Quelle: Außenwirtschaftsportal Bayern

 

UK weitet Anerkennung von CE-Kennzeichen aus

Die britische Regierung hatte am 01.08.2023 jedoch entschieden, die CE-Kennzeichnung unbegrenzt auch über das Jahr 2024 hinaus für viele Produkte anzuerkennen.

Am 24.01.2024 hat die britische Regierung nun angekündigt, dass die CE-Kennzeichnung für drei weitere Produktgruppen anerkannt wird: Ecodesign, Explosivstoffe und gefährliche Stoffe. Weiterhin nicht erfasst sind aber zum Beispiel Medizinprodukte und Baustoffe.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Quelle: DIHK

 

Messen & Delegationsreisen

Gastlandbeteiligung Thessaloniki International Fair 2024

Die Messe (7. – 15. September 2024 in Thessaloniki, Griechenland) wird von griechischer und deutscher Seite politisch hochrangig unterstützt und bietet durch ein umfangreiches Begleitprogramm mit Unternehmensbesuchen in der Stadt, B2B-Meetings in der Gastlandhalle und Firmenpräsentationen sowie Fachsymposien in der Gastlandhalle zahlreiche Möglichkeiten zur Kontaktanbahnung, die deutlich über eine reine Messebeteiligung hinausreichen. Anmeldeschluss ist der 15. März 2024. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von Bayern International.

 

Wichtige Termine

Veranstaltungshinweise - IHK Nürnberg International

Alle unsere aktuell stattfindenden Veranstaltungen finden Sie hier.

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Ukraine Recovery Conference (URC) 2024 - Interessensbekundung

Unternehmen, die an der Konferenz teilnehmen möchten, können bis Anfang Februar über folgendes Formular ihr vorerst unverbindliches Interesse bekunden: Interessensbekundung URC 2024.

Für Rückfragen steht zur Verfügung:

DIHK - Deutsche Industrie- und Handelskammer
Thomas Börner
E-Mail: boerner.thomas@dihk.de

 

Aktuelle Informationen

Sicherheitslage im Roten Meer erschwert und verteuert Seetransporte

Zahlreiche Reedereien haben derzeit ihre Fahrten durch die Meerenge und durch den Suezkanal im Norden des Roten Meeres eingestellt.

Als Folge sind die Frachtkosten und die Transportzeit im Warenverkehr zwischen Fernost und Europa angestiegen. Die DIHK hat einige › Links für Sie zusammengestellt, in der verschiedene Reedereien über die Lage und über Frachtraten informieren.


Quelle: DIHK

 

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