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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 04/2020 Erscheinungsdatum: 5. Februar 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Webinar: Coronavirus | Rechtliche Auswirkungen für in China tätige Unternehmen

Das neuartige Coronavirus (2019-nCoV) und die massiven Maßnahmen der chinesischen Behörden zur Eindämmung der Neuinfektionen sind ohne Beispiel und haben das öffentliche Leben in vielen Städten fast zum Stillstand gebracht. Auch außerhalb des Epizentrums in Wuhan und der umliegenden Provinz Hubei wurden die Feiertage zwangsweise verlängert und Betriebe ohne Sondergenehmigung sollen die Werkstore für mindestens eine weitere Woche verschlossen halten.

Unternehmen vor Ort mussten in den vergangenen Tagen rasch entscheiden und situativ reagieren. Die massiven Notstandsmaßnahmen der chinesischen Regierung ziehen Personalausfälle, Engpässe in Lieferketten, Zusatzkosten für Schutzmaßnahmen etc. nach sich und die langfristigen wirtschaftlichen Konsequenzen sind noch nicht absehbar. Bei großen wie kleinen Firmen drängt sich nun eine Vielzahl an Problemen und rechtlichen Fragen auf:  

Welche Schutzpflichten treffen Arbeitgeber und sind Betriebsschließungen sowie Sonderurlaub verbindlich?

Sind Home-Office Lösungen zulässig und wie sieht es mit der Entlohnung aus?

Besteht eine Rückholpflicht für nach China entsandte Arbeitskräfte?

Haben Kunden Anspruch auf Schadensersatz bei Leistungsverzug?

Ist das Virus ein Fall von höherer Gewalt?

Bei der Klärung dieser und weiterer rechtlicher Fragen will der OAV  Sie unterstützen und bietet daher in Kooperation mit der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein aktuelles Webinar „Coronavirus - Rechtliche Auswirkungen für in China tätige Unternehmen" am 11. Februar 2020 an.

HIER können Sie sich zum Webinar anmelden.

 

Zoll

Kasachstan: Neue Regeln für Begleitpapiere

Ab sofort gelten Warenbegleitscheine als obligatorische Dokumente ("SNT") für die Steuer- und Zollverwaltung, welche den Versand von Waren bestätigen. 

Sie werden in folgenden Fällen ausgestellt:

  • beim Transport, Verkauf und/oder Versand innerhalb Kasachstans, wobei die Ausstellung spätestens am Tag des Transports, des Verkaufs und/oder der Versendung der Waren erfolgen muss
  • bei der Einfuhr von Waren nach Kasachstan, wobei die Ausstellung spätestens am Tag der Zollabfertigung in den freien Verkehr erfolgen muss
  • bei der Ausfuhr aus Kasachstan, wobei die Ausstellung nicht später als an dem Tag des Transports, des Verkaufs und/oder der Versendung der Waren erfolgen darf

Der Begleitschein wird vom Lieferanten oder dem Empfänger der eingeführten Waren in elektronischer Form über das Modul "Virtuelles Lager" des elektronischen Zollverwaltungssystems ausgestellt. 

 Die Regeln gelten ab dem 1. April für folgende Waren:

  • Ethylalkohol und/oder Alkoholprodukte
  • bestimmte Arten von Ölprodukten
  • Tabakerzeugnisse
  • Waren, die den ermäßigten Zollsätzen gemäß den Bedingungen des WTO- Beitritts unterliegen
  • Waren, die innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion importiert/exportiert werden
  • Waren, die der obligatorischen Etikettierung unterliegen

Werden die Regeln über die Ausstellung der Begleitpapiere verletzt, folgt eine administrative Haftung.

Quelle: gtai

 

Änderungen im Bereich Carnet A.T.A.

Laut der GCAA-Bekanntmachung Nr. 193 (General Administration of Customs of the PR China) von 2019 hat China seit dem 1. Januar 2020 den Anwendungsbereich des ATA-Carnet-Systems auf Sportartikel erweitert. Die Erweiterung erfolgte nach nationalem Recht. Sportbedarf und andere Artikel zur Verwendung bei Sportwettbewerben oder -demonstrationen oder für das Training sind unter ATA-Carnet freigegeben.

Quelle: DIHK

  Ansprechpartner/in

Ulrich Wohlrab (Tel: +49 911 1335 1362, ulrich.wohlrab@nuernberg.ihk.de)

Länderinformationen

Weißrußland: Änderungen im Arbeitsrecht

Das belarussische Arbeitsgesetzbuch („Trudovoj kodex“) wurde mit neuen Vorschriften zur Telearbeit in Kapitel 25.1 (Art. 307.1 bis 307.5) ergänzt. Die Bestimmungen regeln die Besonderheiten des Vertragsabschlusses, des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeiten und der Beendigung von Arbeitsverträgen mit Telearbeitern. Der Arbeitsvertrag mit einem Telearbeiter muss zwingend in seiner Anwesenheit abgeschlossen werden.

Fällt die An- oder Abreise im Rahmen einer Geschäftsreise auf einen Wochenendtag, muss der Arbeitgeber künftig auf Wunsch des Arbeitnehmers einen anderen unbezahlten freien Tag innerhalb eines Monats seit der Geschäftsreise einräumen (Art. 137).

Die neue Fassung des Art. 18 legt fest, dass beim Abschluss eines Arbeitsvertrages jede Seite zu unterzeichnen ist.

Gemäß der neuen Fassung des Art. 32 ist die Änderung von wesentlichen Arbeitsbedingungen (Arbeitszeiten, Verringerung des Arbeitslohnes, Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses etc.) seitens des Arbeitgebers spätestens einen Monat im Voraus anzukündigen.

Gemäß Art. 186 ist der Arbeitgeber jetzt verpflichtet, männlichen Mitarbeitern, die Vater geworden sind, einen unbezahlten Sonderurlaub von bis zu 14 Kalendertagen zu gewähren. Der Sonderurlaub setzt einen Antrag des Mitarbeiters voraus und ist innerhalb von sechs Monaten seit der Geburt des Kindes möglich. Andere Regelungen zur Dauer und Bezahlung eines solchen Sonderurlaubs sind durch Kollektivverträge oder Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber möglich.

Quelle: gtai

 

Welt: Derzeit In vielen Ländern Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns

Nachstehend finden Sie die Links mit mehr Informationen zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes für

Irland

Litauen

Mexiko

Nordmazedonien

Rumänien

Slowenien

Türkei

USA

Quelle: gtai

 

Wichtige Termine

Katar: Networking-Konferenz "German Qatar Business Summit"

Gemeinsam mit der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft Katar in Doha, als strategischen Partner und der TUI, Deutschland als Organisations-Partner veranstaltet das ISBDI Institute aus Düsseldorf vom 28. März bis 1. April 2020 das German Qatar Business Summit 2020 (GQBS2020) in Doha, Katar. Circa 50 deutsche Unternehmen sollen Ende März nach Katar geführt werden, um vor Ort durch gezielten Austausch mit katarischen Unternehmen und Institutionen Geschäftsbeziehungen aufzubauen.

Das Programm des GQBS 2020 bietet Teilnehmern, Kooperationspartnern und Sponsoren aus Deutschland und Katar die einzigartige Möglichkeit eines gezielten wirtschaftlichen Informations- und Interessensaustausches in einem geschlossenen Kreis von Top-Entscheidern, CEOs und Experten.

Quality – Made in Germany wird in Katar sehr geschätzt. Katar hat großes Interesse, die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Deutschland weiter auszubauen. Technologie, Innovationen, Experten und Ausbildung aus Deutschland sind bei der Realisation großer Entwicklungs-Projekte zur Förderung der wirtschaftlichen Stabilität, Sicherheit und Unabhängigkeit äußerst willkommen.

Katar entwickelt sich zu einem hochmodernen Hub für innovative Industrie- und Technologie-Produkte für einen Wirtschaftsraum von 2 Mrd. Menschen.

Für deutsche Unternehmen bieten sich aktuell ideale Möglichkeiten durch enge Zusammenarbeit mit katarischen Unternehmen und Investoren, das nächste Wachstumslevel zu erreichen!

In Katar haben Sie vielfältige Möglichkeiten und sehr attraktive Rahmenbedingungen, sich in einer der Free Zones anzusiedeln. Mindestens genauso wichtig für den Geschäftserfolg sind hervorragende Kontakte zu lokalen Entscheidungsträgern, Institutionen und Ministerien.

Bei Interesse melden Sie sich bis 15.02.2020 per E-Mail an contact@isbdi.com

Weitere Informationen finden Sie HIER

 

VAE: EXPO Dubai 2020 | AHK offizieller Partner des Deutschen Pavillons

Dieser wird unter dem Motto ‚CAMPUS Germany“ Deutschland als Technologie- und Forschungsstandort präsentieren, aber auch als Land mit reichhaltiger Kultur und Geschichte. Einige Bundesländer werden den Pavillon als Plattform für länderspezifische Aktivitäten nutzen, nicht zuletzt mit der Intention, ihre Regionen als Standort für Investitionen und Touristik zu bewerben.

Mit geschätzten 25 Millionen Besuchern wird die EXPO auch in der Geschichte der Weltausstellungen einen neuen Maßstab setzen. Gemäß dem Selbstverständnis Dubais als globalem Hub wird die EXPO in die weitere Region hinausstrahlen und Besucher nicht nur aus der Golfregion, sondern aus Afrika, Asien und Europa anziehen. 

Die Auslandshandelskammer in Dubai, die Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer, ist offizieller Partner des Deutschen Pavillons und kooperiert sehr eng mit der Deutschen Botschaft in Abu Dhabi, dem Generalkonsulat in Dubai sowie selbstverständlich der Partnerorganisation Germany Trade and Invest (GTAI). Unsere Partner in den Vereinigten Arabischen Emiraten gehen von einer starken Nachfrage aus Deutschland aus, sowohl seitens des Bundes als auch seitens privater Akteure.

Die AHK unterstützt den erfahrenen Veranstalter GLOBALIS Erlebnisreisen GmbH, der interessierten IHKs und Verbänden maßgeschneiderte EXPO-Reisepakete anbietet. Im Rahmen des Programms steht die AHK als ‚Preferred Partner‘ für die Organisation von Wirtschaftsterminen in den sieben Emiraten zur Verfügung. 

Bei Interesse an der EXPO 2020 setzen Sie sich mit Frau Daniela Calligaro (expo2020@ahkuae.com) in Verbindung.

 

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