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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 04/2022 Erscheinungsdatum: 28. März 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

Förderpaket Auslandsmärkte: Internationalisierung als Krisenstrategie

Der Russland-Ukraine-Krieg und das daraufhin eingerichtete Sanktionsregime des Westens gegen Russland und Belarus stürzt die gesamte Weltwirtschaft in große Turbulenzen. So spüren auch bayerische Unternehmen bereits die unmittelbaren und mittelbaren Folgen des Kriegs. Wem Absatzmöglichkeiten oder Zulieferer auf unbestimmte Zeit wegbrechen, der ist gezwungen, den Fokus auf neue Märkte auszurichten.
 
Doch die Suche nach und das Erschließen von Alternativmärkten ist für Unternehmen planungsintensiv und mit zahlreichen Fragen und Risiken verbunden. Bei der Menge an wegweisenden Entscheidungen, die nun zeitnah getroffen werden müssen, braucht es zielgerichtete Unterstützungsmöglichkeiten. Davon gibt es in Bayern ein ganzes Paket.
 
Auf dem Außenwirtschaftsportal haben wir die Bestandteile des Förderpakets für Sie kompakt und übersichtlich zusammengestellt. Verschaffen Sie sich einen Überblick und prüfen Sie, welches Programm zu Ihren Bedürfnissen passt:
 

Weitere Informationen finden Sie HIER.


Quelle: AWZ


Gerne beraten wir Sie auch jederzeit zu den einzelnen Programmen. 

 

Ukraine-Krieg

Ukraine-Krieg: Wirtschaft hilft in Krisenzeiten

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken sammelt auf ihrer Webseite Informationen zu Hilfsaktionen und Unterstützungsangeboten für Menschen in und aus der Ukraine. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Die Angebote reichen von der Versorgung mit Hilfsgütern bis zur Aufnahme von Geflüchteten (www.ihk-nuernberg.de/wirtschaft-hilft).

Außerdem stellen wir in einem Online-Dossier aktuelle Länderinformationen über die Ukraine und Russland zur Verfügung. Darin findet sich auch eine Übersicht aktueller Informationsveranstaltungen der IHK-Organisation, z. B. zu den Themen Exporte, Sanktionen und rechtliche Fragen (www.ihk-nuernberg.de/ukraine-russland).

Die Auswirkungen der vor vier Wochen begonnenen russischen Invasion in der Ukraine treffen die deutsche Wirtschaft in der ganzen Breite. Das ergab jüngst eine DIHK-Blitzumfrage. So sehen sich fast 80 Prozent der Betriebe vom Krieg und seinen Folgen geschäftlich betroffen. 60 Prozent der Unternehmen berichten von Auswirkungen wie steigenden Preisen oder gestörten Lieferketten, rund 20 Prozent nennen direkte Folgen – etwa den Verlust von Kunden oder Lieferanten. Ein Großteil der befragten Unternehmen berichtet von höheren Energiekosten. Zwei Drittel sehen sich laut DIHK-Umfrage gezwungen, die hohen Kosten in Form von Preissteigerungen an ihre Kunden weiterzugeben.

 

Neue FAQs vom BAFA und der EU zu den Russland-Sanktionen

Das BAFA hat seine FAQ-Übersicht zu den Russland-Sanktionen erneut ergänzt. Die FAQs finden Sie unter der Rubrik „Häufige Fragen“, in dem Sie auf "Häufige Fragen" klicken, erst dann klappen die einzelnen Fragen und die entsprechenden Antworten vom BAFA auf.

Daneben hat auch die EU umfassende FAQs (in Englisch) zu den Russland-Sanktionen veröffentlicht. Diese beziehen sich auf die Art. 2, 2a und 2b der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, unter Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2022/328 des Rates vom 25.02.2022.

Weitere Informationen zum Russland-Ukraine-Krieg finden Sie HIER.


Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Zoll

Neues von der ICC - Interaktives ICC-Tool zu den Incoterms® 2020

Es unterbreitet Nutzern entsprechend den von ihnen vorgenommenen Eingaben in das System Vorschläge für eine geeignete Incotermklausel. Hierzu muss im Wesentlichen in den Masken des Systems angeklickt werden, ob man Verkäufer oder Käufer ist, wer den Transport durchführt und wer die Gefahr tragen soll. Das Tool bietet mit seinem Vorschlag eine erste Orientierungshilfe.

Es steht den Nutzern kostenfrei über die ICC-Website zur Verfügung.



Quelle: AW-Prax

 

Türkei – Sonderzölle 2022

Sämtliche betroffene Waren und die jeweils anwendbaren Schutzzölle ergeben sich aus der Liste in Anhang 1 (Ek-1) zum Erlass Nr. 5053 vom 31.12.2021. Die Liste ist wie folgt aufgebaut:

Die mit „G.T.I.P.“ bezeichnete Spalte enthält die türkischen Zolltarifnummern. Diese sind bis zur achten Stelle identisch mit den in der EU verwendeten Zolltarifnummern. Diese findet man im Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Die mit 1 bis 8 bezeichneten Spalten enthalten die anzuwendenden Sonderzollsätze. Die Spalten 1 bis 4 gelten für Waren mit Ursprung in der EU, EFTA, und anderen Ländern, mit denen die Türkei Freihandelsabkommen unterhält. Hier ist durchgehend "0" eingetragen. Diese Waren sind also von den Sonderzöllen nicht betroffen. Zum Nachweis des Ursprungs EU reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung oder eine Lieferantenerklärung bzw. Langzeit-Lieferantenerklärung aus. Dies wurde durch eine Anpassung des Art. 205 (4) c der türkischen Zollverordnung ermöglicht (https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2020/12/20201210-14.htm). In der Praxis verlangen türkische Zolldienstleister häufig dennoch ein Ursprungszeugnis. Sie wollen dadurch theoretische Haftungsrisiken minimieren.

Die Spalten 5 bis 7 gelten für Entwicklungsländer, denen die Türkei grundsätzlich Zollpräferenzen gewährt (Indien, Bangladesch…). Spalte 8 gilt für alle anderen Länder, z. B. China. Hier sind Sonderzölle von bis zu 30 Prozent anwendbar.


Quelle: GTAI

 

Vereinigtes Königreich: Ländercode "EU" in Einfuhrzollanmeldungen im Rahmen des TCA“

Wir hatten darüber informiert, dass laut britischer Zollverwaltung (HMRC) die Angabe „EU“ in Standard-Einfuhrzollanmeldungen ab 1.1.2022 im Vereinigten Königreich nicht länger zulässig ist und stattdessen der konkrete Ländercode des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates angegeben werden muss.

Ebenso hatten wir informiert, dass bei der präferenziellen „Erklärung zum Ursprung (EzU)“ an dem Wortlaut des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem UK festgehalten werden sollte und dies entsprechend auch für die Codierung in der Einfuhrzollanmeldung gilt. Hier ist unverändert die Ursprungsangabe „EU“ bzw. „Europäische Union“ zu verwenden. Dies hat der britische Zoll nun in einer Pressemitteilung vom 2. März 2022 klargestellt.

Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Pressemitteilung der Britischen Regierung und auf der Seite der Europäischen Kommission: https://ec.europa.eu/taxation_customs/customs-4/international-affairs/third-countries/united-kingdom_en

 

 

Länderinformationen

Pakistan Desk bei der Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer (AHK)

Viele deutsche Unternehmen aus dem Vertriebs- und Dienstleistungs-Hub der Deutsch-Emiratischen Industrie- und Handelskammer (AHK) betreuen den pakistanischen Markt. Dieses große Interesse Deutscher Unternehmen wurde auch durch eine sehr erfolgreiche Delegationsreise der AHK 2021 vor Ort bekräftigt.

Die Kontaktperson für den “Pakistan Desk” ist: 

Herr Muhammad Usman
Deutsch-Emiratische Industrie- und Handelskammer (AHK)
Tel.: +971 (0)4 4470100 (ext. 229)
E-Mail: muhammad.usman@ahkuae.com

Weitere Informationen zu Pakistan finden Sie unter: https://vae.ahk.de/laender/pakistan


Quelle: DIHK

 

Wichtige Termine

Bayern – Fit for Partnership: Webinar Digitalisierung - Slowakei

Im Rahmen des Programms „Bayern – Fit for Partnership“ sind Fach- und Führungskräfte aus der Slowakei dazu eingeladen, sich im Bereich "Digitalisierung" weiterzubilden und hochwertige Produkte, Dienstleistungen und Konzepte bayerischer Anbieter kennenzulernen.

Bayerische und slowakische Firmen und Institutionen können sich online präsentieren. Abgerundet wird das Programm durch die Möglichkeit zum persönlichen Austausch zwischen den Teilnehmenden.

Die Veranstaltung wird in deutscher und slowakischer Sprache durchgeführt und simultan übersetzt.

Weitere Informationen finden Sie HIER und zum Programmflyer gelangen Sie HIER.


Quelle: Bayern International

 

Webinarreihe Lateinamerika 2021/2022: "Geschäftschancen in Brasilien"

Lernen Sie in unserer Webinarreihe Lateinamerika 2021/2022 die zukünftigen Wachstumsmärkte und Investitionspotentiale in den verschiedenen lateinamerikanischen Ländern kennen und eröffnen Sie sich neue Chancen innovative Technologien nach Lateinamerika zu exportieren bzw. vor Ort zu produzieren. Die Webinarreihe Lateinamerika gibt Ihnen einen Überblick zur aktuellen Entwicklung in den verschiedenen lateinamerikanischen Ländern, wertvolle Informationen sowie Hinweise für Ihre Geschäfte in der Region.

In unserem zweiten Teil der Webinarreihe liegt der Fokus auf Brasilien. Brasilien hat eine breite, diversifizierte Industriestruktur und bietet mit seinen geografischen Ausmaßen, der vorteilhaften Energiematrix mit 83% erneuerbaren Energien und seiner jungen, konsumfreudigen Bevölkerung vielfältige Chancen für Unternehmen, ihre Geschäfte nach Brasilien und Lateinamerika zu internationalisieren. Innovation und Digitalisierung spielen eine große Rolle für alle Geschäftsbereiche.

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.

Wann? Dienstag, 26. April 2022, 14:00 – 15:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Webinar "RCEP und der Handel mit Dienstleistungen - ausgewählte Rechtsthemen des RCEP-Abkommens"

Nachdem 100 Tage seit Inkrafttreten der weltweit größten Freihandelszone, der Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP), vergangen sind, möchte GTAI im Rahmen eines kurzen Webinars im April 2022 einige wirtschaftsrechtliche Aspekte des RCEP-Abkommens unter die Lupe nehmen.

Bekanntlich enthält das Abkommen außer zollrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf den Warenhandel auch eine ganze Reihe weiterer Themenbereiche in seinen insgesamt 20 Kapiteln. Dazu zählen beispielsweise Regelungen zum Handel mit Dienstleistungen im 8. Kapitel, zu Investitionen, zum geistigen Eigentum oder auch das Thema E-Commerce.

Neben den zehn ASEAN-Staaten haben China, Japan, Südkorea sowie Australien und Neuseeland RCEP unterzeichnet. Noch ist das Abkommen nicht für alle 15 Länder in Kraft getreten. Das Webinar richtet sich an Unternehmen – insbesondere solche, die in der RCEP-Region bereits mit eigenen (Tochter-)Gesellschaften vor Ort geschäftlich tätig sind – sowie Unternehmensjurist:innen, Studierende und alle Interessierten.

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.

Wann? Montag, 11. April 2022, 14:00 – 14:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Verschiedenes

Hospitationsprojekt Horizonte 2022

Bei dem Hospitationsprojekt Horizonte handelt es sich um eine Vermittlung hochqualifizierter Fachkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung sowie guten Deutschkenntnissen aus dem Iran, Irak, aus Jordanien und dem Libanon für eine sechswöchige Hospitation in einem deutschen Unternehmen. Im Vordergrund soll hierbei unter anderem der Austausch von Fachkenntnissen und Erfahrung sowie der Erwerb interkultureller Kompetenzen stehen.

Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die Stärkung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und den beteiligten Ländern, der Aufbau eines Netzwerkes von qualifizierten und an Deutschland interessierten Ansprechpartner*innen in den Projektländern sowie die Förderung des interkulturellen Austausches zwischen Deutschland und den Projektländern. Unternehmen erhalten so die Möglichkeit, die Potenziale des Zielmarktes zu erkunden und mit einer Fachkraft Ihrer Branche in einen persönlichen Erfahrungsaustausch zu treten.

Bei Interesse können sich Unternehmen bis zum 16. Mai 2022 bei Angelika Doebbelin melden:

Angelika Doebbelin
Projektkoordinatorin
Unternehmensakquise
Tel. +49 89 15921 050
Angelika.Doebbelin@goethe.de

Die Auswahlphase und Hospitationsvermittlung erfolgen im April und Mai. Bei dem Auswahlverfahren werden sowohl spezifische Anforderungen der teilnehmenden Unternehmen sowie die Qualifikation und Berufserfahrung der Hospitierenden berücksichtigt. Horizonte kümmert sich um die Unterstützung bei der Organisation des Aufenthaltes in Deutschland, die durchgehende Begleitung durch die Projektverantwortlichen sowie eine Reisekostenpauschale. Zur Vorbereitung auf die Hospitation absolvieren die Hospitierenden im Rahmen des Programmes sprachliche und interkulturelle Trainings.

Alle Informationen zum Projekt finden Sie im beigefügten Flyer sowie unter: Horizonte - Goethe-Institut 

 

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