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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 05/2019 Erscheinungsdatum: 27. März 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Ihre IHK - Ihre Wahl!

2019 werden die Vollversammlung und dieregionalen IHK-Gremien der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken neu gewählt. Wir haben alle Informationen zum Ablauf der Wahl, zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Frage, warum die Wahl für unsere IHK so wichtig ist, unter https://www.ihkwahl2019.de/ zusammengestellt.

 

Zoll

JEFTA: Freihandelsabkommen mit Japan - ergänzende Informationen zur Erklärung zum Ursprung

Der Zoll hat am 21.03.2019 ergänzende Informationen zur Erklärung zum Ursprung beim Freihandelsabkommen mit Japan veröffentlicht.

Es zeigt sich, dass der japanische Zoll regelmäßig eine Erklärung beim japanischen Einführer anfordert, dass das Erzeugnis die Voraussetzungen des Kapitels 3 "Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren" des EU-Japan-EPAs erfüllt, wenn dieser als Grundlage der Präferenzbehandlung eine Erklärung zum Ursprung des europäischen Ausführers anmeldet.

Nach einer Bekanntmachung Japans vom 14. März 2019 ist der japanische Einführer von EU-Ursprungwaren allerdings nicht dazu verpflichtet:
1. eine solche Erklärung abzugeben, wenn er nicht dazu in der Lage ist.
2. die für die Erklärung notwendigen Informationen vom EU-Ausführer, der die Erklärung zum Ursprung ausgefertigt hat, zu erhalten. Das Fehlen einer solchen Erklärung führt nicht zur Ablehnung der Präferenzbehandlung in Japan.

Für EU-Ausführer bedeutet dies, dass sie nicht dazu verpflichtet sind, neben der Erklärung zum Ursprung noch weitere Erklärungen oder Informationen über Produktionsverfahren, Werte von Vormaterialien etc. zu liefern, auch wenn der Einführer in Japan sie darum ersucht. Bitte teilen Sie uns solche Forderungen aus Japan mit.

Bekanntmachung Japans vom 14. März 2019 (englisch)

Website der Europäischen Kommission - Japan (englisch)

Quelle: DIHK

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner (Tel: +49 911 1335 1395, rainulf.pichner@nuernberg.ihk.de)

Brexit Aktuell – Europäischer Rat stimmt Fristverlängerung zu

Aktuelle Entwicklungen – Fristverlängerung
Die britische Regierung hat einen Antrag auf Fristverlängerung um drei Monate (bis Ende Juni 2019) bei der EU eingereicht. Die Staats- und Regierungschefs der EU-27 stimmten dem Antrag bei der Sitzung des Europäischen Rats am 21.03.2019 zu einer Verlängerung der Verhandlungsfrist bis zum 22.05.2019 zu. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Austrittsabkommen in der auf die Sitzung folgenden Woche (Kalenderwoche 13) vom britischen Unterhaus gebilligt wird. Wird keine Einigung in Großbritannien erzielt, gewährt der Europäische Rat eine Fristverlängerung nur bis zum 12. April 2019. Vom Vereinigten Königreich (VK) wird seitens der EU dann erwartet, vor Ablauf dieses Datums konkrete Angaben zum weiteren Vorgehen zu machen.
 
Die Schlussfolgerungen des Treffens der Staats- und Regierungschefs zum Thema Brexit finden Sie unter diesem Link.
 
(Quelle: Pressemitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland zum britischen Antrag auf Fristverlängerung, Pressemitteilung des Europäischen Rats)
 
 
Was ändert sich für den Güterverkehr per Fähre? Der Hafenbetrieb Rotterdam informiert
Ein harter Brexit wird immer wahrscheinlicher. Um den Güterverkehr über den Rotterdamer Hafen so reibungslos wie möglich zu gestalten, hat der Hafenbetrieb entsprechende Vorkehrungen getroffen und informiert betroffene Unternehmen.
 
Tritt das VK ohne Abkommen aus der EU aus, so gilt es aus Sicht des Zolls als Drittland, wodurch umfassende Zollverfahren bei der Ein- und Ausfuhr notwendig werden. Im Rahmen dessen werden sich auch die Vorschriften für den Güterverkehr per Fähre ändern. Folgende Formalitäten müssen Unternehmen am Hafen von Rotterdam vornehmen:

  1. Buchung bei der Fährgesellschaft
  2. Zollanmeldung
  3. Anmeldung der Zolldokumente über Portbase

Ohne die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Dokumente kann die Zufahrt zum Fähranleger verweigert werden.
 
Um Rückstaus an den Fähranlegern und Shortsea-Terminals zu vermeiden, hat der Hafenbetrieb temporäre Pufferparkplätze für LKWs eingerichtet, denen die Zufahrt zum Terminal verweigert wurde. Diese erhalten dadurch Zeit, ihre Zolldokumente zu vervollständigen, ohne die Zollprozesse an den Grenzen zu behindern.
 
Weiter Infos zum Güterverkehr per Fähre nach dem Brexit ab Hafen Rotterdam finden Sie auf der Webseite der Hafengesellschaft.
 
 
Rat nimmt weitere „No Deal“-Notfallmaßnahmen an
Der Rat der EU hat weitere Verordnungen für Regelungen im Falle eines No-Deal-Brexits angenommen. Damit werden unter anderem die soziale Sicherheit und betreffende Ansprüche der Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten im VK und der britischen Staatsangehörigen in der EU sichergestellt. Auch die kurzfristige Konnektivität im Luft- sowie im Güter‑ und Personenkraftverkehr wird durch einen Rechtsakt im Falle eines harten Brexits gewährleistet. Hierbei muss jedoch seitens des VK das Gegenseitigkeitsprinzip zur Geltung kommen.
 
Außerdem wurde eine Änderung der Verordnung für die Ausfuhr bestimmter Dual-Use-Güter angenommen: Das VK soll in die Liste der Drittstaaten mit geringem Risiko, die von den allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen der EU betroffen sind, aufgenommen werden. Hinweis: Das BAFA informiert auf seiner Homepage zum möglichen Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der dann ggf. relevanten Allgemeinen Genehmigung Nr. 15.
 
Die Notfallmaßnahmen gelten im Falle eines harten Brexit ab dem ersten Tag nach dem Austritt des VK aus der EU.
 
(Quelle: Pressemitteilung des Rats der EU)
 
 
REACH: ECHA unterstützt Unternehmen mit „Brexit-Fenster“
Auch auf die Chemikalienverordnung REACH wird der Brexit Auswirkungen haben. Registrierungen von Chemikalien aus dem VK bzw. über das VK zugelassene chemische Stoffe und gemeinsame Stoffregistrierungen mit einem britischen Unternehmen werden im Falle eines harten Brexit ihre Gültigkeit verlieren. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) bietet deshalb bis zum 29.03.2019 mit einem „Brexit-Fenster“ im Rahmen des Onlinetools REACH-IT Unternehmen ihre Unterstützung an. Dadurch wird ermöglicht, dass Registrierungen chemischer Stoffe unter REACH aus dem VK in den EU-Markt übertragen werden können.
 
Die Mitteilung der ECHA und weitere Hilfestellungen für Unternehmen finden Sie hier.
(Quelle: DIHK)

 
Britisches Gesellschaftsrecht wird auf Brexit vorbereitet
Mit dem Beschluss der “Companies, Limited Liability Partnerships and Partnerships (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2019” hat das VK das britische Gesellschaftsrecht auf den Brexit vorbereitet. Damit werden nach dem Austritt des VK Privilegien für natürliche und juristische Personen aus der EU wegfallen. Diese werden in Zukunft wie andere ausländische Gesellschaften behandelt. Folgen hat diese Änderung unter anderem für britische Zweigniederlassungen deutscher Firmen. Diese müssen mit erweiterten Meldepflichten an das britische Handelsregister rechnen, unter anderem ergänzt um die Angabe des Rechts, nach dem sie gegründet sind, Regelungen bezüglich der Jahresabschlüsse, um die Adresse des Hauptsitzes, den Gegenstand des Unternehmens und den Betrag der ausgegebenen Anteile. Der Unternehmensgegenstand sowie der Betrag der ausgegebenen Anteile müssen zudem nach dem Brexit auf Korrespondenz, Bestellformularen und Webseiten der Niederlassungen vermerkt werden. Das britische Handelsregister gewährt Unternehmen eine Frist von drei Monaten nach dem Austrittstag des VK aus der EU, um die zusätzlichen Angaben einzureichen.
 
Weitere Informationen zu den Änderungen im britischen Gesellschaftsrecht finden Sie hier.
(Quelle: GTAI)

 

Länderinformationen

Australien: Webinar - welche Geschäftspräsenz ist für Sie passend?

Haben Sie sich entschieden, ihre Geschäftstätigkeiten im australischen Markt auszubauen, kommen Sie schnell an die Frage nach der passenden Präsenzform.

Damit Sie eine informierte Entscheidung treffen können, müssen Sie wichtige Aspekte zu beachten. Diese reichen von steuerrechtlichen Gesichtspunkten bis hin zu operativen Perspektiven.

Entscheidend sind dabei vor allem der angestrebte Umfang der Präsenz in Australien sowie Ihre Ziele auf dem australischen Markt.

Damit Sie einen besseren Einblick erhalten, wird dieses Webinar unterschiedliche Vertriebswege darlegen und Vor- und Nachteile aufzeigen.

Die Referentin

Frau Koernicke hat in Deutschland sowie in Australien Rechtswissenschaften studiert und ist in Australien seit 1995 als Anwältin zugelassen. Sie hat langjährige Erfahrung in der Betreuung von ausländischen Unternehmen im Rahmen der Unternehmensgründung und –führung in Australien.

Organisatorisches
Sprache des Webinars ist Deutsch und die Teilnahme ist kostenfrei.

15. Mai 2019
09:00 Uhr deutscher Zeit (MESZ)
17:00 Uhr australischer Zeit (AEDT)

Hier geht es zur Anmeldung für das Webinar der AHK Australien

 

Wichtige Termine

Russland: Bayerische Delegationsreise mit StM Aiwanger im Oktober 2019

Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, wird vom 21. bis 25. Oktober 2019 mit einer Wirtschaftsdelegation in die russischen Regionen Tatarstan und Uljanowsk reisen.

Die beiden Regionen zählen zu den wirtschaftlich starken und erfolgreichen Gebieten Russlands und belegen beim Ranking zum Investitionsklima regelmäßig vordere Plätze. Bedeutende metallverarbeitende Betriebe, Kraftfahrzeughersteller, ihre Zulieferer und die Luftfahrtindustrie haben sich dort angesiedelt, außerdem Maschinenbauer und Erdölverarbeitung / Chemie. Eine zunehmend wichtige Rolle nimmt die IKT ein einschließlich Industrie 4.0. In vielen Unternehmen besteht hoher Investitionsbedarf für die Modernisierung veralteter Anlagen, wovon ein großer Teil importiert werden muss. Hier bieten sich für bayerische Unternehmen gute Chancen, ihre Lösungen anzubieten. Zudem können sich Kooperationsmöglichkeiten für die bayerische Wirtschaft ergeben, um im Zuge der Lokalisierung eigene Produktionskapazitäten in Russland aufzubauen. Innovationszentren, Forschungseinrichtungen und zahlreiche Hochschulen stehen vor Ort ebenfalls zur Verfügung.
Die wirtschaftliche Konjunktur in Russland zeigt nach mehreren Jahren der Krise nun wieder eine verhalten positive Entwicklung. Die Zunahme der bayerischen Exporte in das Land belegt, dass der russische Markt trotz schwieriger wirtschaftlicher und politischer Rahmenbedingungen gutes Potenzial für die Wirtschaft bietet. Mit einem Handelsvolumen von 7,9 Mrd. Euro in 2018 ist Russland der wichtigste Handelspartner Bayerns in der GUS. Im weltweiten Ranking der bayerischen Handelspartner kommt das Land auf Rang 14.

Die Reise richtet sich vor allem an Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder kleiner und mittlerer bayerischer Unternehmen, die Lösungen für die dortige Industrie bereitstellen und zur Modernisierung der russischen Wirtschaft beitragen können. Zu den besonders gefragten Bereichen gehören Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungstechnik und digitale Produktion, Automotive sowie Elektronik/IKT.

Ziel der Reise ist es, die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen durch Gespräche mit Regierungs- und Wirtschaftsvertretern zu intensivieren. Dabei sollen mögliche Projekte und Kooperationsfelder ausgelotet werden. Unter anderem sind Branchenkontaktgespräche mit der russischen Wirtschaft, Erfahrungsaustausch mit bereits in den Regionen tätigen deutschen Unternehmen und Betriebsbesuche geplant.

Sind Sie an der Reise interessiert?
Dann teilen Sie Bayern International bitte bis 7. Juni 2019 Ihr Interesse mit (Firma, Adresse, Position im Unternehmen und Unternehmensziele für die Reise):

Sie werden in einem zweiten Schritt zur Teilnahme eingeladen und erhalten weitere Informationen zur Reise und den Anmeldemodalitäten. Erst dann können Sie sich verbindlich anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Sollte die Zahl der interessierten Unternehmen die vorhandenen Flug- und Hotelkontingente überschreiten, ist eine Auswahl der Unternehmen erforderlich, bei der insbesondere die fachliche Nähe zu den genannten Themen und die spezifischen Ziele zur Teilnahme berücksichtigt werden.

Die Reisekosten (Flüge, Hotel) sowie die Kosten für Ihr eventuelles individuelles Programm sind von Ihnen selbst zu tragen. Die Kosten für das gemeinsame Programm werden im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung vom Freistaat Bayern übernommen.

Organisation. Bayern International Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH, Katja Krause, Landsberger Straße 300, 80687 München, Tel. 089 660566-203, kkrause@bayern-international.de
Programm: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Energie und Technologie, Claudia Schleicher, Prinzregentenstraße 28, 80538 München, Tel. 089 2162-2530, claudia.schleicher@stmwi.bayern.de

 

Singapur: Baumesse BEX Asia vom 4. bis 6. September

Die seit 2008 jährlich stattfindende Baumesse „Build Eco Xpo Asia“ (kurz: BEX-Asia) hat sich als eine hervorragende Plattform für Entscheidungsträger aus der Bauwirtschaft etabliert.

Im Marina Bay Sands Expo & Convention Centre auf der BEX-Asia werden bewährte Lösungen vorgestellt. Ferner ist es möglich, sich über neueste Technologien im Bau auszutauschen. Für den eigenen Markt aber auch für die umliegende Region bietet Singapur hervorragende geschäftliche Rahmenbedingungen.

Melden Sie sich  bis 12. April 2019 an. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit zu diesem bayerischen Gemeinschaftsstand auf der Homepage von Bayern International

 

HYDRO 2019 vom 14.-16.10.19 in Porto erstmals mit bayerischer Beteiligung

Die HYDRO 2019 ist bereits die 26. Konferenz der HYDRO-Serie, welche jährlich wechselnd in verschiedenen Ländern Europas stattfindet. Es werden die neuesten Produkte und Technologien rund um das Wasser vorgestellt. In Podiumsdiskussionen, Workshops und Produktpräsentationen wird über direkte und indirekte Vorteile der Wasserkraft und die Synergie mit anderen erneuerbaren Energiequellen berichtet und neue Verfahrenstechniken zur Wasseraufbereitung vorgestellt. Ausstellern und Besuchern der Hydro wird eine effektive Plattform geboten, um Geschäftsbeziehungen zu knüpfen oder zu erweitern.

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit auf der Homepage von Bayern International

Anmeldeschluss: 12. April 2019

  Ansprechpartner/in

Doris Schneider (Tel: +49 911 1335 1396, doris.schneider@nuernberg.ihk.de)

Russland: Broadcastingmesse NatExpo vom 5.-7.11.19 in Moskau

Seit 2006 findet die NAT EXPO (The World of Broadcasters) einmal jährlich in Moskau statt. Mit über 19.000 Fachbesuchern und über 120 Ausstellern im letzten Jahr, gehört die Messe in Russland zu den Größten ihrer Art. Die gesamte Service-Palette für die Film- und Fernsehbranche ist vertreten. Schwerpunkte der Messe sind Rundfunk- und Fernsehtechnik, Satellitenempfangstechnik, Studio-Ausstattung, Systemintegration & Software, Licht- und Beschallungstechnik, Kabelfernsehen & IPTV.

Für einen Markteinstieg in Russland und dem GUS-Raum bietet eine Teilnahme an der NAT EXPO die ideale Plattform, um Kontakte zu knüpfen oder zu vertiefen. Neben der finanziellen Förderung durch den Freistaat Bayern, profitieren Sie von der umfangreichen organisatorischen Unterstützung.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bis 01.06.2019 an!

Weitere Informationen zur Messe finden Sie auf der Homepage von Bayern International

 

Spanien: Smart City Expo World Congress vom 19.–21.11.19 in Barcelona

Der Smart City Expo World Congress (SCEWC) ist eine hervorragende Plattform, um sich über Innovationen im Zuge der weltweiten Urbanisierung auszutauschen. Angesprochen werden Unternehmen der Branchen Bauwirtschaft, Neue Werkstoffe, Umwelttechnologie, Energietechnik, Informations- und Kommunikationstechnologie.
 
Bayerischer Gemeinschaftsstand
 
Für bayerische Unternehmen besteht die Möglichkeit einer Teilnahme am bayerischen Gemeinschaftsstand. Neben einem schlüsselfertigen Messestand und dem Service der Messeorganisation bietet der Gemeinschaftsstand einen Loungebereich für die teilnehmenden Aussteller und ihre Kunden.
 
Anmeldeschluss
 
Anmeldeschluss ist der 31.05.2019.
 
SCEWC – in Zahlen
 
Der erstmals im Jahr 2011 durchgeführte Kongress mit begleitender Fachmesse konnte seine Expansion der letzten Jahre auch 2018 fortsetzen. 2018 verzeichnete er über 21.331 Fachbesucher und 844 Aussteller aus 146 Ländern. Auch für 2019 ist mit einem weiteren erfolgreichen Wachstum zu rechnen.
 
Weitere Informationen zur Anmeldung finden Sie hier

 

Costa Rica: Einladung zur BTM San José

Die Deutsch-Costaricanische Industrie- und Handelskammer (AHK) (www.ahk.cr) organisiert zusammen mit "Promotora de Comercio Exterior de Costa Rica" (www.procomer.com) vom 16. bis 20. September die BTM 2019 (http://www.btmcr.com) in San José, Costa Rica.

Es handelt sich um ein Event, das von der "Promotora de Comercio Exterior de Costa Rica" organisiert wird, die bereits mehr als 20 Jahre Erfahrung bei der Exportförderung innehat. In den vergangenen Jahren hat die Beteiligung von Käufern und Exporteuren stetig zugenommen. Im Jahr 2018 nahmen über 300 Einkaufsfirmen aus 40 Ländern und mehr als 400 Exporteure costaricanischer Güter teil.

Die Hauptsektoren, welche auf der BTM 2019 vertreten sein werden sind die Lebensmittelindustrie, Landwirtschaft und die spezialisierte Industrie. Costa Rica ist weltweit einer der Hauptexporteure von Früchten (besonders Ananas und Bananen), Gemüse und Kaffee.

Die Vorteile der Teilnahme an der BTM

  • Unterkunft in einem Hotel eines Firmenvertreters (inklusive Frühstück für 4 Nächte)
  • vorab vereinbarte persönliche Geschäftstermine
  • Zugang zu Networking-Events und Lounge-Bereichen
  • Transportservice (Flughafen - Hotel und Hotel - Kongresszentrum)

Weitere Informationen erfahren Sie unter info@ahk.cr

 

Verschiedenes

Exportpreis Bayern 2019: „Mut und Ideen werden ausgezeichnet“

Bewerbungen für den Exportpreis Bayern 2019 sind ab sofort möglich.
 
Bewerben können sich kleinere Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten in den fünf Kategorien Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk und (erstmals in diesem Jahr neu) Genussland.
 
Die fünf Preisträger erhalten neben einer individuell gefertigten Exportpreis-Trophäe eines bayerischen Kunsthandwerkers und einer Gewinnurkunde einen ca. zweiminütigen Kurzfilm über ihr Unternehmen und ihre Erfolgsgeschichte, der auf der Preisverleihung gezeigt und dem Unternehmen anschließend für Werbezwecke in deutscher und englischer Version überlassen wird.
 
Träger des Wettbewerbs sind das Bayerische Wirtschaftsministerium, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag und die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern in Zusammenarbeit mit Bayern International.
 
Wirtschaftsminister Aiwanger: „Mir ist bewusst, dass internationale Aktivitäten gerade kleine Unternehmen vor besondere Herausforderungen stellen. Daher möchte ich mit dem Exportpreis Bayern gerade solche kleineren Unternehmen auszeichnen, deren Strategie, Mut, Ideen und Durchhaltevermögen zu besonderen Erfolgen bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland geführt haben. Mein Wunsch ist, dass andere Unternehmen unsere Preisträger zum Vorbild nehmen und ihrerseits ihre Chancen im Ausland erfolgreich suchen. Gerade in Zeiten zunehmender internationaler Unsicherheit freut es mich, wenn sich unsere Unternehmen erfolgreich im Auslandsgeschäft behaupten.“
 
Bewerbungen sind online möglich unter www.exportpreis-bayern.de
 
Die Bewerbungsfrist läuft bis 31. Juli 2019. Die Preisträger werden am Abend des 20. November 2019 ausgezeichnet.
 
(Quelle: https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pm/51-2019/)

 

Cover "Going International 2019" © DIHK Berlin

Auswertung IHK-Umfrage: Going International 2019

Nur noch 15 Prozent der international tätigen Betriebe erwarten der DIHK-Umfrage "Going International 2019" zufolge eine Verbesserung ihrer Auslandsgeschäfte, ebenso viele rechnen mit einer Verschlechterung. Damit erreicht der Erwartungssaldo einen Nullpunkt und den niedrigsten Wert seit der Finanzkrise. Ein Jahr zuvor betrug der Saldo aus positiven und negativen Bewertungen noch plus 15 Prozentpunkte.

Für die Erhebung hatten die Industrie- und Handelskammern über 2.100 auslandsaktive Unternehmen mit Sitz in Deutschland befragt.

Die komplette Auswertung der bundesweiten Umfrage GOING INTERNATIONAL finden Sie auf unserer Homepage

  Ansprechpartner/in

Bw. (VWA) Barbara Kraft (Tel: +49 911 1335 1402, barbara.kraft@nuernberg.ihk.de)

BaFin warnt vor gefälschten E-Mails

Weitere Informationan erhalten Sie bei der BAFIN

 

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