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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 05/2022 Erscheinungsdatum: 13. April 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze. Schöne Osterfeiertage!

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

Potentiale in Lateinamerika entdecken: Prognos-Studien der IHK als guter Kompass zur Identifizierung zukünftiger Geschäftschancen

Die wirtschaftliche Zusammenarbeitet mit Lateinamerika birgt viel Potenzial. Dies unterstreichen auch die von Prognos im Auftrag der IHK erstellten Studien „Zukunftsmärkte und Wachstumssegmente von morgen“ zu den Ländern Chile, Kolumbien, Mexiko und Peru.

Sie analysieren die technologischen Kompetenzfeldern Medizin und Gesundheit, Energie und Umwelt, Information und Kommunikation, Automation und Produktionstechnik sowie Verkehr und Logistik und mit Blick auf 2030 und sind daher eine gute Basis für die Identifizierung zukünftiger Geschäftsmöglichkeiten.

So ist beispielsweise Kolumbien der drittgrößte lateinamerikanische Markt für Medizintechnik. 80% des Bedarfs müssen hier importiert werden. Ähnliches gilt für Umwelttechnologie in Peru. Das Land mit den höchsten Sonneneinstrahlungen weltweit plant in den kommenden zehn Jahren daher weitere Investitionen in Höhe von 6 Milliarden US-Dollar in die Installation neuer Anlagen in den Bereichen Wind-, Wasser- und Solarkraft.

Auch die Entwicklungen der Bevölkerungsstrukturen bis 2030 sind Gegenstand der Analysen. Im Gegensatz zu Europa kann Lateinamerika mit einer überwiegend jungen Bevölkerung aufwarten, was für die wirtschaftliche Zusammenarbeit zusätzliche Potentiale bedeutet.

Interessenten könne die Studie kostenfrei unter https://www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/international/anleitungen-links-publikationen-international/die-maerkte-der-zukunft-entdecken erhalten. 


Quelle: IHK Nürnberg

 

Ukraine-Krieg

5. EU-Sanktionspaket gegen Russland vom 8. April 2022

Mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 traten folgende Sanktionen zum 9. April 2022 in Kraft: 

  • ein Verbot des Kaufs, der Einfuhr oder der Verbringung von Kohle und anderen festen fossilen Brennstoffen in die EU, wenn diese aus Russland stammen oder aus Russland ausgeführt werden (ab August 2022)
  • ein Verbot, Schiffen, die unter russischer Flagge registriert sind, den Zugang zu EU-Häfen zu gewähren (Ausnahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, humanitäre Hilfe und Energie)
  • ein Verbot für alle russische Straßentransportunternehmen, Waren auf Straßen innerhalb der EU zu befördern, auch im Transit (Ausnahmeregelungen z. B. für pharmazeutische und medizinische Produkte, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel)
  • weitere Ausfuhrverbote für Flugzeugtreibstoff und andere Waren wie Quantencomputer und fortschrittliche Halbleiter, hochwertige Elektronik, Software, empfindliche Maschinen und Transportmittel
  • neue Einfuhrverbote für Produkte wie Holz, Zement, Düngemittel, Meeresfrüchte und Spirituosen
  • eine Reihe gezielter wirtschaftlicher Maßnahmen zur Verschärfung bestehender Maßnahmen und zur Schließung von Schlupflöchern, wie z. B.
  • ein allgemeines EU-Verbot der Beteiligung russischer Unternehmen an öffentlichen Aufträgen in den Mitgliedstaaten,
  • der Ausschluss jeglicher finanzieller Unterstützung für russische öffentliche Einrichtungen,
  • ein erweitertes Verbot von Einlagen in Kryptowallets durch russische Personen und des Verkaufs von Banknoten und übertragbaren Wertpapieren, die auf amtliche EU-Mitgliedsstaats-Währungen lauten

Durch die Listung von vier russischen Banken (namentlich die Banken Otkritie, Novikombank, Sovcombank und VTB) durch VO 2022/581, gilt hier nunmehr ein vollständiges Transaktionsverbot. Diese machen 23 % des Marktanteils im russischen Bankensektor aus.

Durch VO 2022/581 wurden zudem weitere natürliche Personen und juristische Personen auf die in Anhang I der VO 269/2014 enthaltene Sanktionsliste aufgenommen. Hierunter zählen Unternehmen, deren Produkte oder Technologien bei der militärischen Invasion eingesetzt wurden, wichtige Oligarchen und Geschäftsleute, hochrangige Kreml-Beamte, Propagandisten von Desinformationen und Informationsmanipulation sowie Familienmitglieder bereits sanktionierter Personen.

VO 2022/577 zur Änderung der VO 765/2006 zieht einen Teil der o.g. Sanktionen auch für Belarus nach (Beförderungsverbot Kraftverkehrsunternehmen; Verkaufsverbot Banknoten und übertragbare Wertpapiere, die auf amtl. Währung eines EU-Mitgliedstaats lauten). 


Quelle: DIHK

 

EU stellt konsolidierte Fassungen der Russland- und Belarus-Embargos zur Verfügung

Die EU hat ihre Guidance zur Sanktionsumsetzung erweitert und konsolidierte Fassungen zu den Russland- und Belarus Embargos zur Verfügung gestellt.

Die EU-Website mit den erweiterten FAQ zu den Sanktionen finden Sie hier: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/banking-and-finance/international-relations/restrictive-measures-sanctions/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_en
 
Verlinkt sind hier außerdem u.a. die nunmehr konsolidierten Fassungen des Russland-Embargos (VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014):  https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02014R0833-20220316&from=EN
und des Belarus-Embargos (VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2006): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:02006R0765-20220310&from=EN.

 
 
Quelle: DIHK

 

Spendenaktion Luftbrücke Moldau

Unternehmen haben mehrfach angefragt, in welcher Form sie sich unterstützend bei der Bewältigung der Krise in der Region einbringen könnten. Sie haben jetzt die Möglichkeit, für die „Luftbrücke“ zwischen Moldau und Deutschland einen finanziellen Beitrag zu leisten. Benötigt wird ein Gesamtbetrag von maximal 600.000 Euro, der für die Erbringung der Flugleistungen durch deutsche und ggf. auch moldawische Luftfahrtunternehmen aufgewendet würde.

Das Projekt hat eine gute Sichtbarkeit und ist eine unkomplizierte Möglichkeit, einen positiven Beitrag in diesen schwierigen Zeiten zu leisten – noch dazu mit einem klaren Beleg über die konkrete Mittelverwendung.

Versprechen Baerbocks

Hintergrund ist, dass Bundesaußenministerin Baerbock bei ihrem kürzlichen Besuch in Moldau versprochen hat, 2.500 Flüchtlinge aus der Ukraine, die sich in der Republik Moldau aufhalten, auf deren Wunsch nach Deutschland zu holen. Seitdem wird mit Hochdruck an dieser Aktion gearbeitet. Das Auswärtige Amt koordiniert u.a. die Flüge, mit denen diese dann zu verschiedenen Zielorten in Deutschland geflogen werden.

Eine Zusage der Mittel wäre zunächst einmal ausreichend. Eine Spendenbescheinigung bekommen die Spender zugesandt; eine Mail mit den relevanten Daten (Spendenbetrag, -name und -adresse) an 404-4(at)auswaertiges-amt.de wird hierzu erbeten.

Das Spendenkonto hierzu lautet:

Förderkreis Eine Welt im Auswärtigen Amt e.V.
Badische Beamtenbank
IBAN: DE07 66090800 000 462 5072
Verwendungszweck: "Luftbrücke Moldau"

Der Ansprechpartner im Auswärtigen Amt ist:

Konstantin Freischlader
Telefon 030-1817-6177

 

Zoll

Übersicht zu neuen ATLAS-Codierungen für Russland, Belarus, Luhansk und Donezk

Die deutsche Zollverwaltung hat für die jüngsten EU-Sanktionen jeweils separate ATLAS-Teilnehmerinformationen veröffentlicht:

  • Russland: ATLAS-Info 0279/22, 0289/22, 0296/22, 0298/22
  • Belarus: ATLAS-Info 0285/22, 0287/22, 0294/22
  • Ukraine / Donezk und Luhansk: ATLAS-Info 0277/22, 0281/22, 0283/22


Quelle: DIHK

 

Zoll: Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung aktualisiert

Ziel des Handbuchs ist es, über die Online-Anmeldung und Online-Abschreibung von genehmigungspflichtigen Ausfuhren zu informieren und einen Überblick über die außenwirtschaftsrechtlich relevanten Genehmigungscodierungen im Ausfuhrbereich zu geben.

Das aktualisierte Handbuch steht Ihnen auf der Website des Zolls HIER (unter ATLAS-Ausfuhr) zum Download bereit.

 

Länderinformationen

Dänemark: Kontrollbesuche auf Baustellen

Bei ihren Besichtigungen der Baustellen wird die Arbeitsschutzbehörde insbesondere darauf achten, ob:

  • Staubschwache Arbeitsmethoden angewendet werden.
  • Staubintensive Arbeiten von anderen Arbeiten getrennt ausgeführt werden.
  • Geeignete technische Hilfsmittel, um schweres Heben und Tragen zu vermeiden, benutzt werden.
  • Auch das Arbeitsumfeld in den Unternehmen wird während der Besuche genauer betrachtet werden. 

Weitere Informationen zu den Kontrollbesuchen können Sie im Merkblatt der AHK Dänemark nachlesen.


Quelle: AHK Dänemark

 

Neue Absatzchancen in Österreich

Österreich ist aufgrund der hohen Kaufkraft, der räumlichen Nähe sowie der Wirtschaftsstruktur ein interessanter Markt für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Gerade in Zeiten von globalen Lieferschwierigkeiten rückt die Alpenrepublik als „Absatzmarkt in direkter Nachbarschaft“ verstärkt in den Fokus.

Als offizielle Vertretung der deutschen Wirtschaft verfügt die Deutsche Handelskammer in Österreich über beste Kontakte in alle Wirtschaftszweige und ist DER Türöffner zum österreichischen Markt.

Im Workshop informieren wir Sie über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Österreich, rechtliche Fallstricke und die nicht zu unterschätzenden Mentalitätsunterschiede.

Zudem stellen wir Ihnen konkrete Maßnahmen der Deutschen Handelskammer in Österreich für Ihren zielgerichteten Markteinstieg bzw. den Ausbau Ihres Geschäfts vor.

HINWEIS: Ist eine Präsenzveranstaltung nicht möglich, findet ein Online-Workshop statt. Angemeldete Teilnehmer*innen werden zeitgerecht in Kenntnis gesetzt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.

Wann? Montag, 25. April 2022, 9:30 – 12:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Wichtige Termine

Webinarreihe Lateinamerika 2021/2022: "Geschäftschancen in Brasilien"

Lernen Sie in unserer Webinarreihe Lateinamerika 2021/2022 die zukünftigen Wachstumsmärkte und Investitionspotentiale in den verschiedenen lateinamerikanischen Ländern kennen und eröffnen Sie sich neue Chancen innovative Technologien nach Lateinamerika zu exportieren bzw. vor Ort zu produzieren. Die Webinarreihe Lateinamerika gibt Ihnen einen Überblick zur aktuellen Entwicklung in den verschiedenen lateinamerikanischen Ländern, wertvolle Informationen sowie Hinweise für Ihre Geschäfte in der Region.

In unserem zweiten Teil der Webinarreihe liegt der Fokus auf Brasilien. Brasilien hat eine breite, diversifizierte Industriestruktur und bietet mit seinen geografischen Ausmaßen, der vorteilhaften Energiematrix mit 83% erneuerbaren Energien und seiner jungen, konsumfreudigen Bevölkerung vielfältige Chancen für Unternehmen, ihre Geschäfte nach Brasilien und Lateinamerika zu internationalisieren. Innovation und Digitalisierung spielen eine große Rolle für alle Geschäftsbereiche.

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.

Wann? Dienstag, 26. April 2022, 14:00 – 15:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Indien: Digitale Geschäftsanbahnug

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) organisiert die AHK Indien eine digitale Geschäftsanbahnung für deutsche Anbieter von technischen Textilien und innovativen Produktionstechnologien für technische Textilien.

Während des 5-tägigen Programms haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen einem großen Zielpublikum im Zielmarkt zu präsentieren, Sie erhalten wichtige Informationen zum Zielmarkt und wertvolle Tipps zur gängigen Geschäftspraxis. Außerdem können Sie exklusiv von individuell organisierten Meetings mit ausgewählten Firmen profitieren, um gezielt Geschäftskontakte im Zielmarkt aufzubauen.

Nutzen Sie diese Chance, um unkompliziert und bereits in Deutschland ihr Netz an indischen Geschäftskontakten auszubauen. Falls Sie die geknüpften Kontakte mit einer physischen Reise im Anschluss an das Projekt vertiefen möchten, wird die AHK Sie dabei ebenfalls unterstützen. 

Interessierte Unternehmen können sich bis zum 22.04.2022 anmelden. Weitere Informationen zu Projekt und Anmeldung finden Sie im Projektflyer und HIER.


Quelle: AHK Indien

 

Verschiedenes

Sanktionsinformationen im EU-Portal Access2Markets

Zusammenfassend enthält die Access2Markets-Plattform nun Informationen über:

  • EU-Sanktionen, die in Form eines Haftungsausschlusses für alle Drittländer abgedeckt sind, unabhängig davon, ob es sich um Exporte aus der EU oder Importe in die EU handelt.
  • Sanktionen von Drittländern, die ein Verbot von Einfuhren aus der EU in diese Länder vorsehen; diese sind in den Ausfuhrdatensätzen für "Verfahren und Formalitäten" erfasst.

Beachten Sie, dass A2M noch keine Informationen über von Drittländern verhängte Verbote für Ausfuhren aus diesen Ländern in die EU enthält.

Die GD FISMA hat eine funktionale Mailbox RELEX-SANCTIONS@ec.europa.eu für Nutzer eingerichtet, die weitere Fragen zu Sanktionen haben.

Hier gelangen Sie zu Access2Markets:

https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/home

 

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