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Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 06/2019 Erscheinungsdatum: 4. April 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

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IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Bayerische Delegationsreise im September 2019 nach Schweden und Norwegen

Schweden und Norwegen zeichnen sich durch ein hohes Maß an Innovationen und Aufgeschlossenheit bei neuen Technologien aus. Beim Thema Digitalwirtschaft gehören sie zu den Vorreitern in Europa. Sie bieten in Wirtschaft und Forschung Know-how auf höchstem Niveau und staatlicherseits ein ideales Umfeld zur Entwicklung und zum Test von Neuerungen.

Die IT-Branche in Schweden und Norwegen ist sehr wachstumsstark, vor allem bei mobilen und IP-basierten Breitbanddiensten sowie Cloud-Anwendungen. Auf diesen Bereich entfällt ein hoher Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung. Unter anderem deshalb bescheinigen Experten den Ländern ein exzellentes Umfeld für die Entwicklung und Frühvermarktung neuer digitaler Produkte und Dienstleistungen. Förderlich wirkt hier auch, dass die skandinavischen Gesellschaften eine besonders hohe Digitalkompetenz aufweisen und Neuerungen gerne ausprobieren. In Schweden sind aufgrund seiner traditionsreichen Industrie Technologien zur Digitalisierung in der Produktion gefragt, aber auch der expandierende Dienstleistungssektor einschl. FinTech verspricht großes digitales Marktpotenzial. Norwegen gilt als digitaler Vorreiter im Gesundheitswesen sowie der Finanzverwaltung und ist bei IT-Sicherheit gut aufgestellt. Beide Länder werben mit nachhaltigen Standorten für große Datencenter. Digitale Anwendungen rund um Smart City, insbesondere Mobilität, Energie und Infrastruktur, spielen ebenso eine wichtige Rolle.

Ziel der Reise ist es, durch Fachgespräche mit Politik und Wirtschaft, Firmenbesuche und Netzwerktreffen einen intensiven Austausch anzuregen und Erfahrungen in diesen Technologiebereichen zu teilen. Dies soll dabei unterstützen, die Innovationskraft der bayerischen Wirtschaft zu steigern und erfolgreiche Kooperationen mit Schweden und Norwegen anzubahnen.

Die Reise richtet sich an vor allem an Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder innovationsorientierter und netzwerkinteressierter bayerischer Unternehmen im Bereich der Digitalwirtschaft. Etablierte Betriebe sind gleichermaßen wie Start-ups angesprochen, wobei der Schwerpunkt bei kleineren und mittelständischen Unternehmen liegt. Sie werden in einem zweiten Schritt zur Teilnahme eingeladen und erhalten weitere Informationen zur Reise und den Anmeldemodalitäten. Erst dann können Sie sich verbindlich anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Sollte die Zahl der interessierten Unternehmen die vorhandenen Flug- und Hotelkontingente überschreiten, ist eine Auswahl der Unternehmen erforderlich, bei der insbesondere die fachliche Nähe zu den genannten Themen und die spezifischen Ziele zur Teilnahme berücksichtigt werden. Die Reisekosten (Flüge, Hotel) sowie die Kosten für Ihr eventuelles individuelles Programm sind von Ihnen selbst zu tragen. Die Kosten für das gemeinsame Programm werden im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung vom Freistaat Bayern übernommen.

Sind Sie an der Reise interessiert?
Dann teilen Sie bitte bis 7. Juni 2019 über folgenden Link Ihr Interesse mit (Firma, Adresse, Position im Unternehmen und Unternehmensziele für die Reise): www.bayern-international.de/skandinavien2019

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:
Organisation
Bayern International Bayerische Gesellschaft für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH, Catrin Grebner, Landsberger Straße 300, 80687 München, Tel. 089 660566-204, cgrebner@bayern-international.de
Programm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Claudia Schleicher, Prinzregentenstraße 28, 80538 München, Tel. 089 2162-2530, claudia.schleicher@stmwi.bayern.de

 

Zoll

Aktualisierung des Umschlüsselungsverzeichnisses

Das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis berücksichtigt:
- den Stand des Anhang I der EG-Dual-Use-VO durch die Verordnung (EU) Nr. 2018/1922 vom 10.10.2018 (ABl. [EU] 2018), Nr. L 319/1),
- den Stand der Ausfuhrliste durch die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Dezember 2018 (BAnz AT 28.12.2018 V1) sowie
- die Kapitel des Warenverzeichnisses zur Außenhandelsstatistik für 2019.

Das aktualisierte Umschlüsselungsverzeichnis finden Sie HIER.

Das Umschlüsselungsverzeichnis ist ein Hilfsmittel um zu prüfen, ob Güter von Exportkontrolllisten erfasst sind und ggf. eine Ausfuhrgenehmigung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) notwendig ist.

Das Verzeichnis setzt die Warennummer zu den Positionen der Ausfuhrliste bzw. der EG-Dual-use-VO ins Verhältnis.

Wichtig ist dabei: Nur weil die Warennummer im Unschlüsselungsverzeichnis genannt ist, bedeutet das nicht, dass die Ware in jedem Fall eine Ausfuhrgenehmigung braucht. Vielmehr handelt es sich um einen Hinweis, das Produkte mit bestimmten Spezifikationen dieser Warennummer eine Genehmigung benötigen.

Die genauen Spezifikationen findet man dann bei den entsprechenden Positionen der Ausfuhrliste bzw. der EG-Dual-use-VO, auf die das Umschlüsselungsverzeichnis bzw. die Warennummer verweist.

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA)

 

Länderinformationen

Afrikapolitische Leitlinien der Bundesregierung

Das Kabinett hat am 27.03.2019 die vom Auswärtigen Amt auf Grundlage des Koalitionsvertrages erarbeiteten Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung „Eine vertiefte Partnerschaft mit Afrika“ beschlossen.

Welche Strategie verfolgt Deutschland auf dem sich rasant wandelnden Kontinent? Wie Chancen genutzt, Risiken bekämpft und Krisen bewältigt werden können, ist in den afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung beschrieben.

Sie finden die Broschüre auf dem Afrika-Portal Bayern als download

Das Dokument versucht eine Klammer zu bilden um die verschiedenen afrikapolitischen Initiativen und Konzepte einzelner Ressorts, die in den letzten Jahren, insbesondere im Umfeld des G20-Gipfels 2017, entstanden sind. Dabei versteht sich das Papier als Fortschreibung und Weiterentwicklung der 2014 vorgelegten Leitlinien.

 

VR China: Mehrwertsteuersatzsenkungen angekündigt

Beim Nationalen Volkskongress hat China im Arbeitsbericht für 2019 unter anderem Senkungen des Umsatzsteuersatzes (VAT rate) angekündigt. Insbesondere soll der Umsatzsteuersatz von derzeit 16 Prozent in der verarbeitenden Industrie auf 13 Prozent, im Bau- und Transportsektor von 10 Prozent auf 9 Prozent reduziert werden. Der 6-prozentige Umsatzsteuersatz im Dienstleistungsbereich soll erhalten bleiben.

Die Senkung der Mehrwertsteuer soll ab 1. April 2019 beginnen.

Zum Thema:
Arbeitsbericht 2019 (Report on the Work of the Government 2019) (Englisch)

Meldungen des Staatsrats der VR China:
China vows deeper VAT reform to boost economic vitality (Englisch)
Details zum Government Work Report (Englisch)

(Quelle: gtai)

 

Italien: Entsendegesetz - Verschärfung der Sanktionen

Statistiken über die Häufigkeit der Kontrollen im Rahmen des italienischen Entsendegesetzes stehen zur Zeit noch nicht zur Verfügung.

Allerdings konnte die AHK Italien eine zunehmende Sensibilität der Behörden feststellen, die auch durch die Veröffentlichung des italienischen Haushaltsgesetzes bestätigt wurde: Ab dem 01.01.2019 wurden die vom italienischen Entsendegesetz vorgesehenen Sanktionen für die Verletzung der entsprechenden Verpflichtungen um 20% erhöht.

Unterstützung bei der Registrierung
DEinternational Italia, Dienstleistungsgesellschaft der AHK Italien, unterstützt deutsch- und englischsprachige Unternehmen bei deren Registrierung auf dem Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums, bei der Meldung der Entsendung sowie bei der vorgeschriebenen Übersetzung der notwendigen Unterlagen und steht für die Ernennung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Ansprechpartner bei DEinternational Italia:
Alexander Angerer
AHK Italien
T. +39 02 39800921
angerer@deinternational.it

Weitere Informationen zur EU-weiten Entsendung von Mitarbeitern finden Sie auf unserem Dienstleistungskompass im Außenwirtschaftsportal Bayern.

 

Wichtige Termine

Kirgisisch-Deutsches Wirtschaftsforum am 15. April in München

Nutzen Sie die Gelegenheit, den Präsidenten der Kirgisischen Republik, Herrn Sooronbai Zheenbekov, am 15.04.2019 persönlich beim Kirgisisch-Deutschen Business Forum zu sehen.

Treffen Sie außerdem 30 kirgisische Unternehmen aus den Branchen Bauwirtschaft, Tourismus, Ernährungs- und Landwirtschaft, Hydroenergie und IT zu direkten Gesprächen.

Kirgisistan möchte insbesondere auch die Bereiche Green Technologies und erneuerbare Energie ausbauen und bietet daher Unternehmen die Möglichkeiten zu Zusammenarbeit und Investitionen in diesen Sektoren.

Kirgisisch–Deutsches Business Forum
Montag, 15. April 2019, 14:30–18:00 Uhr
BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München

Einladung und Programm finden Sie im Anhang. 

Bitte melden Sie sich unter diesem Link bis zum 11.04.2019 an.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Chinaforum Breakfastclub am 29. April in München und am 30. April in Nürnberg

Mit überwältigender Mehrheit verabschiedete das chinesische Parlament Mitte März ein neues Investitionsgesetz, das erstmals ausländische und inländische Investoren gleichstellen soll. Neben der Öffnung des chinesischen Marktes, dem verbesserten Schutz geistigen Eigentums und dem Ende des zwanghaften Technologietransfers sieht das neue Gesetz auch ein Verbot der illegalen Einmischung durch Regierungsbeamte vor.

„Wenn wir Öffnung versprechen, werden wir mit Sicherheit auch liefern“ versprach Chinas Ministerpräsident LI Keqiang. Viele ausländische Beobachter sind jedoch skeptisch. Sie sehen im neuen Investitionsgesetz in erster Linie eine Argumentationshilfe zur Beendigung des Handelsstreits mit den USA und viel Raum für Interpretation in der praktischen Umsetzung.

Im Rahmen der kommenden Chinaforum Breakfast Clubs mit dem Titel

„Geht’s GLEICH weiter? - China neues Investitionsgesetz“

schildert Dr. Bernd-Uwe Stucken, Rechtsanwalt bei Pinsent Masons, die Historie, den Inhalt sowie die Auswirkungen des neuen Gesetzes für deutsche Unternehmen in China. Darüber hinaus beleuchtet er die nach wie vor vorhandenen Verbotszonen für ausländische Investoren und wie die europäische Politik hierauf reagieren sollte.

Der Chinaforum Breakfast Club findet an folgenden Terminen und Orten statt:

München: Montag, 29. April von 8.00 – 9.00 Uhr, im Kaufmanns-Casino, Odeonsplatz 6, 80539 München. Im Anschluss gemeinsames Frühstück und Networking mit dem Referenten und den Teilnehmern. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Nürnberg: Dienstag, 30. April, von 8.30 – 9.30 Uhr, in der IHK Nürnberg, Ulmenstr. 52, Raum Nürnberg, 90443 Nürnberg. Im Anschluss gemeinsames Frühstück und Networking mit dem Referenten und den Teilnehmern. Zur Anmeldung gelangen Sie hier.

Partner des Chinaforum Breakfast Clubs in Nürnberg sind die IHK Nürnberg sowie das Wirtschaftsreferat der Stadt.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40€, für Mitglieder des Chinaforums 30€. Anmeldeschluss ist der 25. April 2019.

Ein Profil der Referenten und eine Anmeldemöglichkeit sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Chinaforums Bayern.unter

https://www.chinaforumbayern.de/veranstaltung/chinaforum-breakfast-club-am-29-april-in-muenchen/
https://www.chinaforumbayern.de/veranstaltung/chinaforum-breakfast-club-am-30-april-in-nuernberg/

 

Portugal: Lebensmittel und Getränke - Unternehmerreise 7.-8. Mai 2019

Die Deutsch-Portugiesische Industrie- und Handelskammer AHK Portugal (http://www.ccila-portugal.com) organisiert gemeinsam mit der alp Bayern (www.alp-bayern.de) von 7. - 8. Mai 2019 eine Unternehmerreise nach Portugal.

Bei dieser zweitägigen Veranstaltung können Hersteller von bayerischen Lebensmitteln und Produkten nicht nur die Strukturen des Lebensmittelvertriebs in Portugal kennenlernen und mehr zu Ihren Absatzmöglichkeiten erfahren, sondern auch vor Ort potenzielle portugiesische Vertriebspartner treffen.

Aktuelle Informationen zur Lebensmittelbranche in Portugal sowie branchenspezifische Chancen und Herausforderungen können Sie den im Anhang beigefügten Marktinformationen entnehmen. Sie haben noch bis zum 10. April die Möglichkeit, an unserer Unternehmerreise teilzunehmen. Füllen Sie hierzu bitte das angehängte Anmeldeformular aus und senden es uns umgehend zurück!

Ansprechpartnerin:
Helga Barreiros
helga-barreiros@ccila-portugal.com
Tel.: +351 211 211 510 | +351 213 211 229

 

Kasachstan: BMWi-Geschäftsanbahnungsreise vom 23. bis 28. Juni 2019

Logistikwirtschaft: Einbeziehung des Landes beim Ausbau der „neuen Seidenstraßen“-Initiative Chinas, günstige Lage zwischen Europa und Asien, Nutzen Sie die Potentiale des Ausbaus der neuen chinesischen Seidenstraße! Zu erwartende Investitionen durch staatliche Programme zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, zahlreiche Ausbau- und Modernisierungsprojekte der kasachischen Bahn

Bauwirtschaft: hoher Modernisierungsbedarf bei vorhandenem Wohnungsbestand und Bedarf an neuem Wohnraum in Nursultan (ehemals Astana) und Almaty sowie in neu entstehenden Städten/Stadtteilen, staatliches Programm des sozialen Wohnungsbaus „Nurly Sher“

Kreislaufwirtschaft: langfristige Programme der Regierung, geplante Investitionen für Bau von ca. 40 größeren Abfallbehandlungsanlagen bis 2050, zudem: Einführung einer Entsorgungsgebühr in der Abfallwirtschaft

Ihre Vorteile einer Teilnahme
- Unternehmensgespräche mit kasachischen Kooperationspartnern (z.B. Kunden, Partnern, Zulieferern und Distributoren) führen (für Dolmetscher ist gesorgt).
- Vortrag über Ihr Unternehmen während eines hochkarätigen Deutsch-Kasachischen Kooperationsforums, wo Sie Ihre Produkte und Leistungen vor einem interessierten Fachpublikum präsentieren.
- Neue Handels- und Kooperationsbeziehungen aufbauen oder bestehende Kontakte vertiefen.- Die Geschäftsanbahnung bietet eine zeitlich wie auch ökonomisch effiziente Möglichkeit, den Markteinstieg zu realisieren (gefördert durch BMWi)
- Unternehmens- und Behördenbesuche (z. B. Besuch des Logistikzentrums Khorgos) runden das Programm ab
- Fachspezifische Landes-, Markt- und Brancheninformationen aus erster Hand werden Ihnen im Vorfeld der Reise in Form einer detaillierten Zielmarktanalyse und vor Ort während eines Teilnehmerbriefings bereitgestellt.

Teilnahmebedingungen:
Die Geschäftsanbahnungsreise ist Bestandteil des BMWi Markterschließungsprogramms für KMU und unterliegt den DeMinimis-Regelungen. Teilnehmen können 8 bis maximal 12 Unternehmen.

Der Eigenanteil der Unternehmen beträgt in Abhängigkeit ihrer Größe:

  • 500 Euro (netto) für Teilnehmer mit weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeitern
  • 750 Euro (netto) für Teilnehmer mit weniger als 50 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 500 Mitarbeitern
  • 1.000 Euro (netto) für Teilnehmer ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder mehr als 500 Mitarbeiter.

zzgl. individueller Anreise, Unterbringung und Verpflegung.

Anmeldeschluss für die Reise ist am 05.04.2019.

Hier finden Sie weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit.

 

VAE: „The BIG 5“ vom 25.-28. November 2019 in Dubai

Bayerischer Firmengemeinschaftsstand auf einer der bedeutendsten Baumessen in der Golfregion.

Mit über 2.200 Ausstellern aus 64 Ländern und über 60.000 Besuchern gehört die Big 5 in Dubai zu den wichtigsten Branchentreffpunkten der Region. Die Baumesse findet seit 1980 jährlich statt. Interessant ist sie vor allem für Firmen mit den Branchenschwerpunkten: Bautechnik, Baubedarf, Elektrotechnik, Sicherheitseinrichtungen, Innenausbau, Kommunale Dienstleistungen, Wassertechnik, Entsorgung, Sanitärwirtschaft, Wärme, Kälte, Klima und Umwelt. www.thebig5.ae

Dubai ist der führende Messeplatz im Nahen Osten. Als internationale Handelsdrehscheibe treffen hier Aussteller und Besucher aus der arabischen Welt, Europa, Asien, Afrika und Amerika aufeinander. Die Vergabe der Expo 2020 an Dubai gibt der Konjunktur im Bausektor weiterhin Aufwind. Zudem investieren die VAE ungebremst Milliarden in staatliche Infrastrukturprojekte.

Die Teilnahme am bayerischen Firmengemeinschaftsstand bietet Ihnen eine hervorragende Plattform, um den Markt zu erkunden und um Geschäftskontakte anzubahnen und auszubauen.

Nutzen Sie die bayerische Beteiligung, um auch Ihre Produkte und Dienstleistungen auf „The Big 5 Show“ zu präsentieren. Das Organisationsteam steht Ihnen hierfür jederzeit mit technischer und organisatorischer Hilfe zur Seite.

Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte bis 30. April 2019 an. Weitere Details und eine Anmeldemöglichkeit auf der Homepage von Bayern International

 

Verschiedenes

Neue Flugziele für den Airport Nürnberg

Italienfreunde dürfen sich freuen: Acht Nonstop-Ziele werden in diesem Sommer von Nürnberg aus angeflogen. Damit ist das beliebte Reiseland vom Stiefelschaft bis zur Spitze erschlossen. Neu dabei: Neapel, Crotone in Kalabrien und (wieder) Pisa.

Nach ersten Erfolgen für den Sommer 2019 gibt es jetzt auch gute Nachrichten für die Wintersaison: Ryanair wird mit der dänischen Hauptstadt Kopenhagen ein skandinavisches Ziel in den Flugplan einbringen. Außerdem wird die irische Airline Athen nonstop anfliegen und den Airport Nürnberg wieder direkt mit Tel Aviv in Israel verbinden. Die Charterfluggesellschaft Corendon Airlines stationiert im Winter ein Flugzeug in Nürnberg und nimmt Flüge in beliebte Urlaubsregionen wie die Türkei, Griechenland, Ägypten und die Kanaren auf

Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Flughafen Nürnberg.

 

EU-Förderung von Energieprojekten – Noch 640 Mio. Euro für Forschungs- und Innovationsprojekte

Das Forschungs- und Innovationsförderprogramm Horizon 2020 neigt sich dem Ende zu. Für die letzte Förderrunde 2020 werden nochmals 640 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für Projekte aus dem Batteriebereich sind weitere 70 Mio. Euro verfügbar, wie die Nationale Kontaktstelle Energie der Bundesregierung mitteilt.
 
Die H2020 Energy Info Days bieten am 25.-27.06.2019 in Brüssel eine gute Gelegenheit, um sich umfassend über Förderschwerpunkte zu informieren. Das Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen in Europa organisiert dort zeitgleich ein Partnerbörse. Hier besteht an allen Nachmittagen der Info Days die Chance, Kontakte mit potenziellen Projektpartnern zu knüpfen.
 
Eine Anmeldung für diese Veranstaltung wird ab April hier möglich sein. Über LinkedIn und Twitter können Sie sich mit dem Hashtag #H2020Energy dazu auf dem Laufenden halten.
 
Weitere Informationen erhalten Sie in Bayern auch bei der Bayerischen Forschungsallianz, Partner im EU-geförderten Enterprise Europe Network. Das Netzwerk unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Europa. Eine Aufgabe des Netzwerks ist die bayernweite Information über EU-Förderprogramme.

Ansprechpartnerin dafür ist Frau Natalia Garcia Mozo, Tel. 089 9901888-171, E-Mail mozo@bayfor.org.

 

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