Telefon: +49 911 1335-1335

Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 06/2020 Erscheinungsdatum: 12. März 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus:
in der aktuellen Ausgabe finden Sie auch etwas zum Corona-Virus.

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Einreisestopps für Europäer wegen Covid 19

Die Einreise nach Indien über E-Visa und reguläre Visa für deutsche Staatsangehörige ist nicht mehr gestattet. Bereits erteilte Visa werden ungültig.

Lesen Sie hierzu https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/indien-node/indiensicherheit/205998#content_0

Die USA haben heute ein generelles Einreiseverbot für Reisende aus Europa für die nächsten 30 Tage verhängt.

Siehe hierzu https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/usa-node/usavereinigtestaatensicherheit/201382

Hier finden Sie alle aktuellen Reisehinweise wegen Corona

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Meldungen auf unserer IHK-Homepage zum Corona-Virus und auch die Homepage des Robert-Koch-Instituts sollten Sie im Fokus haben.

 

Zoll

Coronavirus: Export von Schutzausrüstung beschränkt

Mit Anordnung vom 4. März 2020 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Ausfuhr und die Verbringung von Schutzausrüstungen verboten. Darunter fallen u.a.

  •     Schutzbrillen und Visiere
  •     Mund-Nasen-Schutz-Produkte
  •     Schutzkittel
  •     Schutzanzüge
  •     Handschuhe

Die Anordnung ist im Bundesanzeiger veröffentlicht. Dort sind auch die betroffenen Güter aufgelistet und entsprechend beschrieben.
 
Das Exportverbot bezieht sich sowohl auf Ausfuhren in ein Drittland als auch auf Verbringungen in andere EU-Mitgliedsstaaten. Ausnahmen sind nur nach engen Voraussetzungen möglich, z. B. bei konzentrierten internationalen Hilfsaktionen. Eine Ausfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist dafür einzuholen.

https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Coronavirus_Schutzausruestung/coronavirus_schutzausruestung_node.html
 
Alle Angaben ohne Gewähr!
 
Öffnungszeiten der Bescheinigungsstelle:
Montag bis Donnerstag: 08:00-16:00 Uhr
Freitag: 08:00-15:00 Uhr
 
Hausanschrift seit 05.03.2020 wieder:
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25
90403 Nürnberg

 

Länderinformationen

Frankreich: Entsendemitteilung für Abholung/Lieferung von Ware entfällt

Für reine Warenabholungen aus und reine Warenlieferungen nach Frankreich werden keine Entsendemitteilungen mehr benötigt, wenn der Transport als eine Nebenleistung im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart wurde.
 
Bisherige Entsendeformalitäten wie die A1-Bescheinigung sowie die Vergütung nach dem Mindestlohn müssen auch weiterhin eingehalten werden.
 
Zu beachten ist außerdem, dass die Regelung nicht für Montageleistungen gilt.
 
Quelle:  IHK Südlicher Oberrhein, Freiburg
 

Doing business in Iceland?

Island ist ein kleiner, aber kaufkräftiger Markt mit entsprechendem Potenzial für deutschen Unternehmen. Vor allem ist Island für Dienstleister interessant.

Die AHK Dänemark informiert deshalb in einem kostenlosen Webinar uber die steuer- und arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Erbringung von Dienstleistungen in und Entsendung von Arbeitnehmern nach Island. Abgerundet werden die Fachvorträge durch die Praxiserfahrungen eines Unternehmens mit einem Projekt auf der Insel im Nordatlantik.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung für das Webinar am 27. März finden Sie hier.

 

Niederlande: Webinar zur Entsendung von Arbeitskräften

Zum 01.03.2020 haben auch die Niederlande eine Meldepflicht bei der Entsendung von Arbeitskräften eingeführt. Gegenstand dieses Webinars sind die Besonderheiten, die bei der Entsendung von Arbeitskräften in die Niederlande zu berücksichtigen sind. Besprochen werden das Meldeverfahren sowie zu beachtende Besonderheiten im Bereich des Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts und Lohnsteuerrechts.

Die Deutsch-Niederländische Industrie- und Handelskammer (AHK) bietet deshalb zu diesem Thema am 5. Mai 2020 um 10:00 Uhr ein Webinar an.

Das Teilnehmerentgelt beträgt 99 Euro + MWSt; es gibt einen Frühbucherrabatt.

Anmeldeschluss ist der 30. April 2020.

HIER finden Sie weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit.

 

Wichtige Termine

Save the date: AfrikaForum Bayern am 22. Oktober 2020 in Augsburg

Das Forum mit Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und weiteren Experten aus Wirtschaft und Politik zeigt ausgewählte Entwicklungen und neue Perspektiven auf. Im Mittelpunkt stehen dabei der aktuelle Wandel in Afrika sowie konkrete und mittelfristige Erschließungsmöglichkeiten der Märkte Afrikas. Dies vor dem Hintergrund der vor Ort gegebenen politischen und wirtschaftlichen Lage.

Das Forum ist eine gemeinsame Veranstaltung der bayerischen Industrie- und Handelskammern, gefördert vom bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, und soll Investitionen und Handel in und mit Afrika anregen.

 

Verschiedenes

Förderung für Startups bei internationalen Leitmessen in Deutschland

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt Startups und junge Unternehmen bei der Ausstellung ihrer neu entwickelten oder wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf internationalen Messen, die in Deutschland stattfinden. Zielgruppe sind insbesondere Startups aus Industrie, Handwerk und technologieorientierten Dienstleistungsbereichen. Förderfähig sind Kleinunternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern, die jünger als 10 Jahre sind und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro aufweisen.
 
Förderfähig sind die vom Messeveranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau im Rahmen eines Gemeinschaftsstandes mit weiteren geförderten Unternehmen. Von diesen Kosten werden bis zu 60% übernommen bei einer maximalen Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe. Für das Jahr 2020 gibt es in diesem Rahmen aktuell 62 Messen in Deutschland, die gefördert werden. Die Messen werden auf einer Liste des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) genannt. Vollständige Informationen und Richtlinien zum Programm sowie Hinweise zum Antragsverfahren finden Sie auf der Förderprogramm-Seite des AUMA.

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick