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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 06/2022 Erscheinungsdatum: 6. Mai 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

ONLINE erfolgreich im Ausland: Ab Mai Webinare zu Spezialthemen des internationalen E-Commerce

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihre Produkte über E-Commerce auf internationalen Märkten zu verkaufen? Oder hat Ihnen die Corona-Pandemie sogar gezeigt, dass Sie digital ins Ausland verkaufen müssen, um gegen Ihre Konkurrenz zu bestehen?
 
Falls Sie diese Fragen mit „Ja“ beantworten und Sie bereits die internen Voraussetzungen für einen Auslandsvertrieb via E-Commerce geschaffen haben, zeigen wir Ihnen in Block 2 unserer (kostenfreien) Webinarreihe „ONLINE erfolgreich im Ausland“, auf welche Spezialthemen es dabei ankommt:
 
Welche Zahlungsmittel bieten Sie an, damit die Kunden im Ausland auch bei Ihnen kaufen? Wie organisieren Sie den Warenverkehr, damit Ihre Produkte trotz Zollschranken an den Endkunden gelangen? Wie betreiben Sie digitales Marketing im internationalen Kontext, damit die ausländischen Kunden überhaupt auf Sie aufmerksam werden?
 
Dies sind nur einige Fragen, die wir uns im Detail anschauen werden. Weitere Themen, die wir in Block 2 unserer Reihe behandeln, sind: Recht und Steuern im europäischen E-Commerce, Verpackung und Entsorgung bei Lieferungen in der EU, Logistik (Lagerung, Kommissionierung, Fulfillment, Retourenmanagement) sowie digitale Dienstleistungen mit EU- und Drittländern.
 
Die Webinare finden von Mai bis Juli 2022 statt: Webinar-Programm und Anmeldung
 
Ab September 2022 werden wir uns in der Webinarreihe dann interessanten Ländermärkten für den internationalen E-Commerce (Vertrieb und Beschaffung) widmen.

Neben der Webinarreihe sollten Sie einen Blick auf das Informationsportal des Projekts ONLINE erfolgreich im Ausland werfen: www.weltweit-erfolgreich.de/e-commerce
 
Dort bekommen Sie umfangreiche Informationen zum Thema Online Verkaufen und Beschaffen im Ausland – unter anderem zwei Praxisleitfäden zu den Themen „Erschließung von Absatzmärkten durch internationalen E-Commerce“ und „Digitale Lieferantensuche / Beschaffung im B2C- und B2B-E-Commerce“. Daneben beleuchten wir interessante E-Commerce-Märkte weltweit.
 

 

 

Ukraine-Krieg

EU plant Abschaffung von Zöllen auf Ukraine-Importe

Der Vorschlag betrifft hauptsächlich bestehende Agrar- und Antidumpingzölle. Laut EU-Kommission betrugen die EU-Zolleinahmen der betroffenen Produkte aus der Ukraine 2021 65,6 Millionen Euro.

Der Vorschlag muss nun vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union erörtert und gebilligt werden.

Zum Verordnungsentwurf gelangen Sie HIER.


Quelle: DIHK

 

Aiwanger über die Folgen des Ukraine-Krieges für Bayerns Wirtschaft

Aiwanger: "Nach zwei Jahren Pandemie ist der Krisenmodus mit dem Krieg in der Ukraine in die Verlängerung gegangen. Was mit unterbrochenen Lieferketten angefangen hat, ist zu einem Stresstest für Wirtschaft und Gesellschaft geworden." Trotz der schwierigen Ausgangslage bleibt Wirtschaftsminister Aiwanger optimistisch. "Wir müssen Bayern als innovatives Land stärken und den Wandel vom fossilen Zeitalter hin zur wasserstoffbasierten Wirtschaft vorantreiben. Dadurch befreien wir uns von Abhängigkeiten und stärken die Position unserer Technologien auf dem Weltmarkt."

Neue Rezession droht

Angesichts der angespannten Versorgungslage müssten die Gaslieferungen aber weiterhin sichergestellt werden. "Deutschlands Gasspeicher sind aktuell zu 33,5 Prozent gefüllt. Ohne russisches Gas könnten Deutschland und Bayern 2023 in eine Rezension rutschen. Von einer Unterbrechung der Gasversorgung sind laut vbw bis zu 220.000 bayerische Arbeitsplätze direkt betroffen. Energieintensive Unternehmen befinden sich aufgrund der Preisexplosionen in einer existenzgefährdenden Situation."

Außerdem würde ein Gasmangel zum Beispiel in der Chemieindustrie auch in nachgelagerten Branchen zu ernsten Versorgungsengpässen führen. Konkret betroffen wären davon beispielsweise die Landwirtschaft, die Ernährungsindustrie, die Automobil- und Pharmabranche. Über die Glasindustrie würden Engpässe bei Flaschen unmittelbare Auswirkungen auf Lebensmittel und Medizinprodukte haben. Da die Ziegelherstellung zu hundert Prozent mit Gas betrieben wird, würde ein Ausfall auch das gesamte Baugewerbe treffen.

Entlastungspaket

Aiwanger begrüßt deshalb das gestern beschlossene zweite Entlastungspaket der Bundesregierung, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf. "Mit dem Ende der EEG-Umlage ab Juli ist es nicht getan. Der Wirtschaftsstandort Deutschland braucht eine Senkung der Strom- und Erdgassteuer, eine ermäßigte Umsatzsteuer auf Erdgas, Strom und Fernwärme und die Einführung eines Industriestrompreises. Die nationale CO2-Bepreisung richtet derzeit mehr Schaden als Nutzen an und muss deshalb zumindest zeitweise ausgesetzt werden. Und damit den Bürgerinnen und Bürgern mehr Geld auf dem Konto bleibt, muss endlich das Problem der kalten Progression angegangen werden."

Viele Unternehmen haben ihr Engagement in Russland deutlich zurückgefahren oder komplett beendet. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt grundsätzlich die Betriebe bei der Diversifizierung ihres internationalen Geschäfts. Gerade Mittelständler und Start-ups können dabei auf die Auslandsrepräsentanzen und auf die Außenhandelsprogramme des Wirtschaftsministeriums zurückgreifen. Wirtschaftsminister Aiwanger hat bereits am 25. Februar erstmalig eine Taskforce mit Kammern, Verbänden und Unternehmen einberufen.

Ausgewählte wirtschaftspolitische Kennziffern

  • 30 Prozent des Baustahls und 40 Prozent des Roheisens kommen aus Russland
  • 2,6 Prozent der bayerischen Exporte gingen 2021 nach Russland, 0,7 Prozent in die Ukraine
  • Bis Kriegsbeginn gab es über 670 bayerische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Ukraine, 63 mit Niederlassungen und 14 mit Produktionsstätten. 1.239 Unternehmen hatten Geschäftsbeziehungen zu Russland, 107 mit Niederlassungen und 29 mit Produktionsstätten


Quelle: AWZ

 

Zoll

Ägypten: Advanced Cargo Information System (ACI) - Luftfracht integriert

Es wird erforderlich sein, dass grundlegende Daten des "Lieferanten, Importeurs und der importierten Waren" vor dem Versand für die Zollrisikobewertung über das neue Online-Portal deklariert werden. Bei der Genehmigung der Einfuhr wird eine ACID-Nummer ausgestellt, die auf allen Unterlagen, einschließlich des Bill of Lading und des Spediteurmanifest, erscheinen muss. Die Dokumente zur Sendung sind dann anschließend inklusiver dieser Angaben über die Plattform Cargo-X dem Kunden zu übermitteln. 

Ab dem 1. Oktober 2022 ist diese ACID-Referenz obligatorisch. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer empfiehlt auf ihrer Webseite, dass alle Parteien (Importeur und Exporteur) mit der Registrierung bei CargoX und Nafeza beginnen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der AHK Ägypten: https://aegypten.ahk.de/

 

BREXIT: Großbritannien verschiebt erneut die Einführung weiterer Zollmaßnahmen bei der Einfuhr auf Ende 2023

Offiziell begründet die britische Regierung die erneute Verschiebung in ihrer Erklärung vom 28.04.2022 mit der Absicht, britische Unternehmen und Verbraucher mit Blick auf deutlich gestiegene Energiepreise sowie auf Lieferkettenprobleme im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine vorerst nicht zusätzlich zu belasten. Nach eigenen Angaben erspare die erneute Verschiebung britischen Importeuren Zusatzkosten von 1 Milliarde Pfund pro Jahr.

Damit wird es vorerst keine Änderungen im Vergleich zur heutigen Einfuhrpraxis geben!

Bei den auf Ende 2023 verschobenen Maßnahmen handelt es sich um folgende Dokumentations- und Kontrollanforderungen bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern nach Großbritannien:

Sicherheitserklärungen (ESumA) für sämtliche Einfuhren

Bescheinigungs- und Warenkontrollen für:

  • alle verbleibenden regulierten tierischen Nebenprodukte
  • alle regulierten Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
  • sämtliches Fleisch und Fleischerzeugnisse
  • alle übrigen risikobehafteten Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

Verlagerung der Einfuhrkontrollen von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen mit hoher Priorität vom Bestimmungsort auf ausgewiesene Grenzkontrollstellen (Border Control Posts, BCP)

Einfuhrkontrollen von lebenden Tieren an ausgewiesenen Grenzkontrollstellen (Border Control Post, BCP)

Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle Molkereiprodukte

Bescheinigungen und Warenkontrollen für alle übrigen regulierten Produkte tierischen Ursprungs, einschließlich zusammengesetzter Produkte und Fischprodukte.



Quelle: DIHK

 

Vereinigtes Königreich: Carnet / Änderungen

Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen im Vereinigten Königreich im IT-System „Goods Vehicle Movement Service (GVMS)“ anmelden. Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung selbst ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.
 
Um zukünftig im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) ) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen.

Carnets ATA/CPD können ab sofort einfach und schnell online beantragt werden. Weitere Informationen zur elektronischen Carnet ATA/CPD-Antragstellung


Quelle: DIHK
 

 

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO): Umfrage der Europäische Kommission

Wesentlicher Bestandteil der Studie ist eine EU-weite Befragung der Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO), mittels derer die EU-Kommission einen Einblick in die Erfahrungen der in der EU ansässigen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten mit dem AEO-Programm erlangen möchte, um das AEO-Programm weiter verbessern und stärken zu können. Die Umfrage deckt daher ein breites Spektrum an Erfahrungen der Inhaber von AEO-Bewilligungen ab, von der Entscheidung den AEO-Status zu beantragen, über das Antragsverfahren und die Verpflichtungen aus der Bewilligung bis hin zu den gewährten Vorteilen und etwaigen Verbesserungsvorschlägen.

Inhaber einer Bewilligung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) können über folgenden Link an der Umfrage teilnehmen: https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/AEO-Study-2022

Die Teilnahme an der Umfrage ist vom 11. April 2022 bis zum 13. Mai 2022 möglich.

Die Befragung wird über die EU-Survey-Software der EU-Kommission in anonymer Form durchgeführt. Sie besteht hauptsächlich aus Multiple-Choice-Fragen und wird in englischer Sprache abgehalten, wobei die wenigen offenen Textfelder in jeder EU-Sprache beantwortet werden können. Die Beantwortung nimmt ca. 10 – 15 Minuten in Anspruch.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Umfrage ausschließlich an zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) richtet.

Für Rückfragen steht den AEOs der beauftragte Dienstleister unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung: bradford.rohmer@oxfordresearch.se. Ebenso können sich die AEOs direkt an den Dienstleister unter dem o.g. Link zur AEO-Study via Kontaktformular wenden. Von Anfragen bei den Hauptzollämtern oder bei der "Kontaktstelle AEO" bittet die Generalzolldirektion im Zusammenhang mit der AEO-Study abzusehen.


Quelle: DIHK

 

Länderinformationen

Indien: EU und Indien setzen Handels- und Technologierat ein

Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und der indische Premierminister Narendra Modi vereinbarten am 25. April in Neu-Delhi, den Handels- und Technologierat EU-Indien ins Leben zu rufen. Dieser strategische Koordinierungsmechanismus wird es beiden Partnern ermöglichen, Herausforderungen an der Schnittstelle von Handel, vertrauenswürdiger Technologie und Sicherheit zu bewältigen und so die Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien in diesen Bereichen zu vertiefen.

Beide Seiten waren sich darin einig, dass die raschen Veränderungen des geopolitischen Umfelds deutlich machen, wie sehr ein gemeinsames eingehendes strategisches Engagement erforderlich ist. Der Handels- und Technologierat wird die politische Steuerung und die erforderliche Struktur für die praktische Umsetzung politischer Entscheidungen bereitstellen und die technische Arbeit koordinieren. Zudem wird er der politischen Ebene Bericht erstatten, um die Umsetzung und Weiterverfolgung dort sicherzustellen, wo es für den nachhaltigen Fortschritt der europäischen und indischen Wirtschaft wichtig ist.

Dieser Handels- und Technologierat ist für Indien der erste seiner Art mit einem seiner Partner und für die Europäische Union der zweite, nachdem sie bereits eine solche Einrichtung zusammen mit den USA geschaffen hat.


Quelle: EU-Kommission

 

Im Gespräch: Lateinamerika

Mit dem Titel „Zukunftsmärkte und Wachstumssegmente von morgen“ hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken eine Studie in Auftrag gegeben, bei der die Länder Chile, Großbritannien, Indien, Indonesien, Kolumbien, Mexiko, Peru, Philippinen und Thailand im Mittelpunkt stehen.

Ermittelt wurde, welche Geschäftschancen sich dort bis 2030 in den Bereichen ergeben, in denen die Europäische Metropolregion Nürnberg besonderes Potenzial hat: Medizin und Gesundheit, Energie und Umwelt, Information und Kommunikation, Automation und Produktionstechnik sowie Verkehr und Logistik.

Über diese Märkte hat weltweit-erfolgreich mit Ariti Seth von der IHK Nürnberg gesprochen. Das Interview finden Sie HIER.

Interessenten erhalten die Prognos-Studien HIER kostenfrei.

 

Wichtige Termine

Geschäftsanbahnung Kanada im Bereich Automotive und Leichbautechnologien vom 12. bis zum 16. September 2022

Die Geschäftsanbahnungsreise Kanada ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) für deutsche Anbietende im Bereich neuer Mobilitätssysteme und Automotive mit Fokus auf Leichtbautechnologien und -lösungen, die Interesse an einer Geschäftsausweitung in den kanadischen Markt haben. Schwerpunkt ist die konkrete Geschäftsanbahnung zwischen in- und ausländischen Unternehmen.

Das Förderprojekt umfasst eine Unternehmensreise mit lokaler Präsentationsveranstaltung, bei der die teilnehmenden deutschen Firmen ihre Produkte, Technologien und möglichen Kooperationsfelder einem kanadischen Fachpublikum vorstellen und im Anschluss Kontaktgespräche mit den ausländischen Teilnehmenden führen können. Ebenso erhalten Sie durch Gruppenbesichtigungen im Firmensitz potentieller Geschäftskontakte direkt vor Ort die Möglichkeit das eigene Netzwerk zu erweitern und entsprechende Kontakte zu knüpfen.

Im Rahmen eines Länderbriefings informieren Fachreferierende aus Deutschland und aus Kanada zudem über relevante Aspekte der Leichtbautechnologien-Branche in Kanada.

Das Kernstück der fünftägigen Geschäftsanbahnungsreise sind individuell vereinbarte Einzelgespräche mit potentiellen Kooperationspartnern und Geschäftskontakten vor Ort. Auch Gruppenbesichtigungen im Firmensitz potentieller Geschäftskontakte direkt vor Ort bieten die Möglichkeit das eigene Netzwerk zu erweitern und entsprechende Kontakte zu knüpfen.

Hat die Geschäftsanbahnungsreise Ihr Interesse geweckt? Die für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen und weitergehende Informationen finden Sie online auf dem Projektportal germantech.org.

Zur Anmeldung kontaktieren Sie gerne direkt den Projektverantwortlichen:

Herrn Thomas Nytsch
SBS systems for business solutions
Tel.: 030 5861994-10
E-Mail: thomasnytsch@sbs-business.com

Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2022.

 

Verschiedenes

Förderprogramm: Start-up International

Ziel des Projekts Start-up International ist es, hierdurch den Aufbau von Marktpräsenz des Start-ups im Zielland zu erhöhen und zu unterstützen und damit seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, so dass sie zu international etablierten und weltweit konkurrenzfähigen Unternehmen heranwachsen können, die erhebliche Wertschöpfung in Bayern tätigen, Arbeitsplätze in Bayern schaffen und Wachstumsimpulse aus dem Ausland nach Bayern lenken.


Neue Absatzmärkte erschließen mit Start-up International

Ein Start-up aufzubauen ist immer eine Herausforderung. Umso mehr, wenn sich ein junges Unternehmen frühzeitig entscheidet, nicht nur den heimischen Markt zu erobern, sondern auch international zu agieren. Der erfolgreiche Schritt in die Internationalisierung war lange Zeit eher eine Domäne der etablierten Unternehmen. Ein solches Vorhaben ist planungsintensiv und mit Risiken verbunden. Heute erschließen auch immer mehr junge Unternehmen internationale Märkte, was in einer global vernetzten Welt eine logische Schlussfolgerung ist.

Der Schritt ins Ausland lohnt für Start-ups vor allem, um zusätzliche Absatzmärkte zu erobern, qualifizierte Mitarbeiter zu finden und die Wachstumschancen des Unternehmens zu vergrößern. Gerade für Start-ups in den Informations- und Kommunikationstechnologien oder dem Hightechbereich sollte es inzwischen ohnehin selbstverständlich sein, sich frühzeitig international aufzustellen. Nicht zuletzt, um damit auch zahlungskräftige Investoren zu finden.

Die Geschäftsmodelle vieler Start-ups sind von Anbeginn auf eine internationale Vermarktung ausgelegt, Der Gang ins Ausland ist für sie daher naheliegend und notwendig.

Dabei benötigen sie jedoch Unterstützung beim Aufbau der Vertriebsstruktur im ausländischen Markt. Gerade kurz nach der Gründung fehlt es an Ressourcen und an der Erfahrung bei der Durchführung der Markterschließung.

So sieht die Förderung aus

Gefördert werden unmittelbar mit der Erarbeitung sowie mit der Umsetzung einer Internationalisierungsstrategie in einem Zielland in Zusammenhang stehende Ausgaben der Start-ups.

Die Start-ups können hierbei aus einem umfangreichen Katalog von Maßnahmen die für sie passenden Maßnahmen zur Umsetzung auswählen. Sie gehen bei der Umsetzung der genehmigten Maßnahmen dabei in Vorleistung und können die bezahlten Rechnungen anschließend zur Förderung einreichen.

Die Förderquote für die Start-ups beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 23.000 Euro pro Zielmarkt. Förderfähig ist die Markterschließung maximal zweier neuer Länder, wobei im Rahmen des Höchstbetrags bis zu zwei Anträge pro Zielmarkt gestellt werden können.

Betreut werden die Unternehmen vom Außenwirtschaftszentrum Bayern. Dieses erteilt auch nähere Auskünfte zum Projektablauf und den Förderbestimmungen und unterstützt die Unternehmen bei der Beantragung und dem Ausfüllen der Formulare.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

 

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