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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 07/2022 Erscheinungsdatum: 2. Juni 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

© EXP Bayern - © IHK für München und Oberbayern

Exportpreis Bayern 2022 - Jetzt bewerben!

Bayerische Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten haben die Gelegenheit, sich in den Kategorien Industrie, Handwerk, Handel, Dienstleistung und Genussland für den Exportpreis Bayern 2022 zu bewerben.

Mit Ihrem Mut, Ideen und Durchhaltevermögen in dieser besonderen Zeit haben Sie internationale Erfolge erzielt?
Der Exportpreis Bayern wird zum 15. Mal in Folge ausgelobt und zeichnet bayerische Unternehmen für Ihre Exporterfolge aus.
Beschreiben Sie uns Ihre Erfolgsgeschichte und nehmen Sie Ihre Chance wahr, den Exportpreis Bayern zu gewinnen!

Ihr Benefit: Ein individueller Kurzfilm Ihres Unternehmens, den Sie nach der Preisverleihung für Ihre Werbezwecke erhalten und ein Pokal eines bayerischen Kunsthandwerkers.

Die Erstplatzierten jeder Kategorie werden bei einem Abendempfang am 30. November 2022 in der Handwerkskammer für München und Oberbayern ausgezeichnet.

Profitieren Sie von diesen Möglichkeiten, Ihren Erfolg hervorzuheben und für sich zu werben. Über 60 Preisträger der letzten 14 Jahre tun dies bereits. Seit dem Jahr 2007 gab es bereits acht mainfränkische Gewinner in unterschiedlichen Kategorien des Exportpreis Bayern.

Bewerbungen sind bis zum 31. Juli 2022 möglich unter www.exportpreis-bayern.de! Hier sind auch alle weiteren Infos abrufbar.

Der Exportpreis Bayern wird seit 2007 vom Bayerischen Wirtschaftsministerium, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag, die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern in Zusammenarbeit mit Bayern International den „Exportpreis Bayern“ vergeben.

 

 

Ukraine-Krieg

BAFA-Überblick zu restriktiven Maßnahmen gegen Russland

Das BAFA gibt einen Überblick über die restriktiven Maßnahmen gegen Russland. Die Ausweitung der Sanktionen wurde unmittelbar durch Änderungen der bereits bestehenden Embargoregelungen umgesetzt, und zwar mit

  • der Verordnung (EU) 833/2014 (Russland-Embargoverordnung),
  • der Verordnung (EU) 269/2014 (Maßnahmen zur territorialen Unversehrtheit der Ukraine),
  • der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 (Belarus-Embargoverordnung),
  • sowie durch die neue Verordnung (EU) 2022/266 zu nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk.

 
Die zentralen Änderungen:
 

  1. Verordnung (EU) 2022/266 im Bezug zu den spezifizierten Gebieten (Donezk und Luhansk): Die Verordnung (EU) 2022/266 beinhaltet u. a. ein umfassendes Importverbot für Güter mit Ursprung aus den spezifizierten Gebieten, Investitionsverbote, ein Ausfuhrverbot für bestimmte Güter sowie ein Verbot der Erbringung von Tourismusleistungen.
  2. Ergänzung der Namensliste des Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014: Die Namensliste des Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 wurde um zahlreiche Personen und Entitäten erweitert.
  3. Russland-Embargo: Die Verordnung (EU) 833/2014 wurde durch eine Reihe von Verordnungen erweitert.
  4. Belarus-Embargo: Angesichts der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine in Minsk und der Beteiligung von Belarus an der militärischen Aggression gegen die Ukraine sind die Sanktionsmaßnahmen gegen Belarus ausgeweitet worden.

 
Ausführliche, aktuelle Infos finden Sie auf der BAFA-Homepage.
 
BAFA-Hinweis an Exporteure: Das BAFA weist darauf hin, dass zunächst eigenverantwortlich geprüft werden sollte, ob Verbote nach den einschlägigen Embargoverordnungen vorliegen. Außerdem empfiehlt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die FAQ der EU und die FAQ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
 
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:
Sonderseite zum Russland-Ukraine-Krieg der IHK Nürnberg für Mittelfranken
 
Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Ukraine-Krieg und Sanktionen: KfW-Sonderprogramm für Unternehmen gestartet

Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR:

KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten
• eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro,
• eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.

Wer wird gefördert?
Kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung

Was wird gefördert?
Investitions- und Betriebsmittelkredite. Die KfW gewährt den Hausbanken eine
• 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und
• 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.
Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten?
Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren durch
• Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
• nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
• nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
• Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus
• besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Welche Konditionen gelten?
Kredite mit folgenden Eigenschaften:
• max. 6 Jahre Laufzeit
• bis zu 2 tilgungsfreie Anlaufjahre
• 6 Jahre Zinsbindung

Vergünstigter Zinssatz im Standardverfahren in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens, der Besicherung des Kredits und der Refinanzierungsbedingungen am Kapitalmarkt. Der tagesaktuelle Zinssatz ist der KfW-Seite zu entnehmen.

Im Rahmen der Konsortialfinanzierungsvariante individuelle Kreditstrukturen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren. Die KfW übernimmt die Konditionen des Finanzierungspartners.
Programmbefristung

Das KfW-Kreditprogramm ist gemäß Befristetem Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/.

 

 

Zoll

Ägypten: Änderung der Zahlungsbedingungen bei der Einfuhr: weitere Waren von L/C-Pflicht ausgenommen

Die ägyptische Regierung hat am 10.05.2022 weitere Waren vom Zwang zur Zahlungsabwicklung mittels Akkreditiven (L/C) ausgenommen. Hierzu gehören Produktionsmittel und Rohstoffe. Importgeschäfte für diese Waren können wieder per "Cash against Documents" (CAD) abgewickelt werden.

Seit 22.02.2022 dürfen Importgeschäfte nach Ägypten zu einem großen Teil nur noch über die Eröffnung von Akkreditiven (L/C) und nicht länger über "Cash against Documents" (CAD) abgewickelt werden. Ausnahmen hiervon sind seither u.a. an Wertschwellen, an die Art der Waren, an die Art der Importeure bzw. an den jeweiligen Verwendungszweck der Waren geknüpft sind. Ausnahmegenehmigungen sind bei der Zentralbank von Ägypten einzuholen.

Am 10.05.2022 hat die ägyptische Regierung entschieden, weitere Warengruppen von der Akkreditivpflicht auszunehmen und die Rückkehr zur Zahlungsabwicklung per "Cash Against Documents" zuzulassen. Dies gilt für Produktionsmittel und Rohstoffe. Details sind aufgrund fehlender offizieller Mitteilungen bisher nicht bekannt. Wir empfehlen deshalb, dass sich Exporteure mit ihren Kunden und Geschäftsbanken zu konkreter Anwendung der neuen Ausnahmeregelungen direkt in Verbindung setzen.

Wie die WKÖ weiter meldet, wurde auch eine Ausnahme von der Akkreditivpflicht für alle Lieferungen für den Eigengebrauch von Unternehmen und Produktionsstätten ermöglicht, die bis zum 26.04.2022 verschifft wurden. Für bereits verschiffte Ware, die nur dem eigenen Gebrauch von Unternehmen und Produktionsstätten dienen, kann daher ebenfalls als Zahlungsbedingung wieder CAD verwendet werden. 

Die AHK in Kairo berichtet in ihrem Informationsschreiben (siehe Anlage), dass die Zentralbank von Ägypten (CBE) sich mit den zuständigen Ministerien noch näher abstimmen wird, um die genaue Umsetzung der neuen Ausnahmen festzulegen.

Darüber hinaus wird sich die CBE regelmäßig mit Herstellern treffen, um festzustellen, ob diese für den Import der Produktionsmittel auf erforderliche Fremdwährungen zurückgreifen dürfen. Zudem ordnete der ägyptische Präsident an, eine Arbeitsgruppe (Premierminister, Gouverneur der Zentralbank, Finanzminister, Minister für Handel und Industrie und weiter Behörden) zu bilden. Die Arbeitsgruppe soll die neuen Vorschriften zur Zahlungsabwicklung regelmäßig prüfen, um festzustellen, inwieweit sie mit den Erfordernissen der Produktionsprozesse in Ägypten vereinbar sind.

Für weitere Fragen steht Ihnen Allaa Zain in der AHK Ägypten zur Verfügung.

Kontakt:
Allaa Zain
Industrial Working Group Project Manager

German-Arab Chamber of Industry and Commerce
Tel.: +202 3333 8471
Fax: +202 3336 8497
Email: allaa.zain@ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com

 

Länderinformationen

Chile: Gute Chancen für modernisiertes Assoziierungsabkommen

Im November 2021 war die modernisierte Fassung des chilenisch-europäischen Assoziierungsabkommens auf technischer Ebene verhandelt worden. In Kraft getreten ist das Abkommen aber noch nicht. Während die chilenische Seite die Einigung bereits publizierte, hat die Europäische Union (EU) diesen Schritt noch nicht vollzogen. Angesichts der politischen Veränderungen in Chile stellt sich für Firmen die Frage: Wie geht es weiter mit der Modernisierung des Assoziierungsabkommens?

Zwar stehen die Unternehmen nicht im Regen. Denn das Abkommen von 2003 ist – wie das gesamte Netz chilenischer Abkommen – gültig und geht weit über ein einfaches bilaterales Freihandelsabkommen hinaus: Die meisten Produkte aus der EU können zollfrei nach Chile eingeführt werden, sofern die im Abkommen festgelegten Voraussetzungen wie Ursprungsregeln oder eine direkte Beförderung erfüllt sind. Darüber hinaus umfasst es den Abbau von Handelsschranken und garantiert den Schutz geistigen Eigentums.

Kommt die Modernisierung in ihrer derzeitigen Fassung, dann umfasst sie ein anspruchsvolles Paket mit den nachfolgenden Punkten:

  • weitere Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Produkten,
  • besseren Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen und zu öffentlichen Diensten,
  • noch stärkeren Schutz des intellektuellen Eigentums, einschließlich den für viele EU-Produzenten wichtigen Schutz geografischer Herkunftsbezeichnungen,
  • zusätzlichen Abbau nichttarifärer Handelsbarrieren,
  • zeitgemäße Vorgaben zum Investitionsschutz wie ein Investitionsgericht (Investment Court System).

Neu aufgenommen wurden die Bereiche Online-Handel und -Dienste. Ein Novum bei EU-Assoziierungsabkommen sind die Kapitel über Handel, geschlechtliche Gleichstellung und nachhaltige Ernährungssysteme.

Bestimmungen zu Umweltstandards spielen in allen Bereichen eine prominente Rolle. Explizit genannt ist die Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz. Dies gilt nicht zuletzt für das wichtige Kapitel zu Energie und Rohstoffen. Auf beiden Seiten ruhen die Hoffnungen auf einer stärkeren Zusammenarbeit bei den Herausforderungen des Klimawandels im Sinne des EU Green Deal und der chilenischen Nationalen Wasserstoffstrategie.

Chile rückt für deutsche und europäische Unternehmen zunehmend in den Blick als Lieferant von grünem Wasserstoff, aber auch für Lithium. In diesem Zusammenhang verbietet das Abkommen Ex- und Importmonopole für Energie und Rohstoffe. Von kleineren Ausnahmen abgesehen (etwa für Lithium) müssen außerdem die Preise für Rohstoffe gleich sein, unabhängig davon, ob sie für den Export bestimmt sind oder im Land weiterverarbeitet werden.

Sofern einzelne Kapitel nicht wieder aufgeschnürt werden und in der EU die notwendigen Formalien abgeschlossen sind, könnte das Abkommen frühestens Ende 2023 in Kraft treten. Bei Änderungen dauert es, je nach Umfang, länger. In beiden Fällen wäre dies aber nach der für September 2022 angesetzten Volksabstimmung über die neue chilenische Verfassung. Dabei könnten gerade die Umwälzungen, die in der verfassungsgebenden Versammlung derzeit diskutiert werden, gravierende Folgen für das Assoziierungsabkommen haben. Denn von dort sind auch Forderungen nach Verstaatlichungen im Rohstoffsektor zu hören. Inwieweit diese Ideen jedoch letztlich Verfassungsrang erhalten, ist genauso offen wie die Frage, ob der ausgearbeitete Verfassungsentwurf die notwendige einfache Mehrheit erhält. Allerdings herrscht Wahlpflicht. Damit werden erstmals viele Menschen zur Wahlurne gehen, deren Abstimmungsverhalten nur schwer abschätzbar ist. Trotzdem besteht Hoffnung.


Quelle: GTAI

 

Schweden: Kabotagetransporte sind Entsendungen


Kabotage ist das Erbringen von Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes durch ein ausländisches Verkehrsunternehmen. Der Transport kann sowohl als Gütertransport als auch Personentransport im Seeverkehr, Landverkehr oder Luftverkehr stattfinden. Innerhalb der EU gelten zwar einheitliche Rahmenbestimmungen für Kabotage, doch sollten auch jeweilige nationale Regelungen, die Kabotagetransporte berühren, dringend von ausländischen Transportunternehmen beachtet werden.

Einer schwedischen Gesetzesänderung im Rahmen der Anpassung an das EU-Mobilitätspaket zufolge gelten die Vorschriften des schwedischen Entsendungsgesetztes ab dem 15. Juni 2022 auch bei Kabotagetransporten. Hieraus folgt, dass spätestens am ersten Einsatztag in Schweden eine Entsendemeldung beim schwedischen Zentralamt für Arbeitsumwelt gemacht werden muss. Die entsprechende Meldebestätigung muss vom Fahrer bei Kontrollen durch die Polizei oder den Zoll vorgewiesen werden können. Falls eine korrekte Meldebestätigung nicht vorgewiesen werden kann, wird ein Bußgeld in Höhe von 20.000 SEK fällig. Der Transport darf bis zur Zahlung des Bußgeldes nicht fortgeführt werden.

Der Bereich Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer bietet Unterstützung bei den Formalitäten einer Entsendung wie die gesetzlich vorgeschriebene Registrierung beim Zentralamt für Arbeitsumwelt, der Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Kontaktperson in Schweden und Beratung zu Zulassungspflichten samt den nach schwedischem Arbeitsrecht zwingend geltenden Bedingungen an.

Ferner ist zu beachten, dass die viertägige Wartefrist für Kabotagetransporte der EU-Güterverkehrsverordnung gilt. Dies bedeutet, dass Transportunternehmer innerhalb von vier Tagen nach dem letzten Kabotagetransport in Schweden keinen weiteren Kabotagetransport mit demselben Fahrzeug durchführen dürfen. Ein Verstoß von ausländischen Transportunternehmern gegen die viertägige Wartefrist wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60.000 SEK sanktioniert.

Darüber hinaus gelten diese Kabotagevorschriften auch bei kombinierten Transporten. Das bedeutet, dass mit einem Fahrzeug nach der Einreise nach Schweden höchstens drei Inlandstransporte durchgeführt werden dürfen. Diese Transporte müssen innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen erfolgen. Hier müssen zudem die gleichen Nachweise wie bei Kabotagetransporten (inklusive Entsendungsmeldung) vorgewiesen werden.

E-Mail: recht@handelskammer.se
Telefon: +46-8-665 18 18


Quelle: AHK Schweden

 

Internationale Geschäftskontakte & Kooperationsangebote

Japan - Acht Kooperationsangebote liegen vor und Interessensbekundungen für die Markterschließung sind willkommen.

Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel das Unternehmen Daiki Rika Kogyo Co., Ltd. als Importeuer fungiert und erstklassige Produkte vertreiben möchte.

Unsere japanischen Partner in Saitama würden zudem für interessierte mittelfränkische / bayerische Unternehmen Kooperationsgespräche mit japanischen Firmen organisieren.

Weitere Informationen erhalten Sie HIER.

Interessenten wenden sich bitte an:

Armin Siegert
Leiter Geschäftsbereich International
Tel.: +49 911 1335 1397
E-Mail: armin.siegert@nuernberg.ihk.de

 

 

Wichtige Termine

Beratungstag USA am 14. Juni von 9-16 Uhr

Die USA bietet deutschen Unternehmen sehr gute Geschäftschancen und ist ein sehr wichtiger Handels- und Investitionspartner für Deutschland. Die weltgrößte Volkswirtschaft verfügt über einen riesigen Binnenmarkt mit hoher Kaufkraft, ein stabiles Investitionsumfeld und für viele Produkte einen niederschwelligen Marktzugang.

Trotz anhaltender COVID-19-Pandemie und anderen weltwirtschaftlichen Herausforderungen sind wirtschaftspolitisch einige positive Entwicklungen zu vernehmen - massive Investitionen in Erneuerbare Energien, Stärkung der Infrastruktur und nicht zuletzt ein enormes Konjunkturprogramm. Für deutsche KMU bietet sich jetzt die Gelegenheit, die Dynamik der nächsten Monate für den Markteinstieg zu nutzen.

Erfahren Sie mehr zu den Geschäftschancen in den USA bei einem persönlichen Beratungsgespräch mit Michaela Schobert – Director, Consulting Services, German American Chamber of the Southern U.S. Das circa 30- bis 45-minütige Beratungsgespräch wird vorab mit Ihnen terminiert und findet in der IHK Nürnberg für Mittelfranken statt.

Die Teilnahme an diesem Beratungstag ist unentgeltlich.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. HIER gelangen Sie zur Anmeldung.

Wann? Dienstag, den 14. Juni von 9-16 Uhr
Wo? IHK Nürnberg

 

Nach über 2-jähriger Pause zurück: Trade & Connect 2022 - Summer Edition

Wir freuen uns sehr, Sie nach zwei Jahren Corona-Auszeit endlich wieder zu der IHK Trade & Connect, einladen zu können! Einiges wird anders, vieles bleibt gleich - aber Hauptsache ist, Sie sind mit dabei! Aufgrund der pandemischen Lage tauschen wir Winterjacke gegen Sonnenbrille und veranstalten die Trade & Connect 2022 ausnahmsweise als Summer Edition!
 
Kommen Sie am 21.07.2022 ins IHK-Stammhaus im Herzen von München und lassen Sie sich von den Länderberatern der Auslandshandelskammern alle Fragen rund um Ihr internationales Geschäft beantworten!
Profitieren Sie zusätzlich vom spannenden Vortragsprogramm aktueller Fachthemen und knüpfen Sie nützliche Kontakte zu anderen Unternehmensvertretern und Dienstleistern.
 
Selten war es für Unternehmen wichtiger, strategisch über die eigenen internationalen Vertriebs- und Beschaffungsnetzwerke nachzudenken. Die bayerische Wirtschaft steht vor noch nie dagewesenen Herausforderungen, ausgelöst durch die über zwei Jahre andauernde Corona-Pandemie und verstärkt durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Daraus ergeben sich aktuelle Fragen: Wie sicher ist die Energie- und Rohstoffversorgung? Wie können Lieferketten stabilisiert und gesichert werden? Lassen sich durch Diversifizierung Abhängigkeiten vermeiden? Wo finden sich neue Absatzmärkte? Antworten erhalten Sie auf der Trade & Connect 2022.
 
Dieses Jahr im Fokus stehen Europa, die USA sowie Naher und Mittlerer Osten.

Wie gewohnt können Sie sich Ihr Programm selbst individuell zusammenstellen. Buchen Sie einfach bei der Anmeldung Beratungstermine mit Vertretern der Auslandshandelskammern aus den Ländern, die für Sie interessant sind, und wählen Sie passende Fachvorträge aus unserem spannenden Programm. Planen Sie außerdem genug Zeit und Raum zum Netzwerken auf unserem "Marktplatz" ein.
 
Ein Rückblick auf die Trade & Connect 2019, dass Programm, die teilnehmenden Auslandshandelskammern und alle weiteren Informationen finden Sie unter: ihk-trade-connect.de
 
Wir und unsere Partner freuen sich darauf, endlich wieder in Präsenz zusammenzukommen. Sie auch? Dann melden Sie sich unter dem nachfolgenden Link bis spätestens 08.07.2022 an. Es gibt viel zu besprechen!
 
Zur Anmeldung
 
Mit der Registrierung bestätigen Sie die Teilnahmegebühr in Höhe von 95 EUR inkl. MWSt. Bei Fragen zur Registrierung, können Sie sich an Ulrike Tsougenis wenden: ulrike.tsougenis@muenchen.ihk.de 
 

 

© Ani_Ka/GettyImages.de

15. Asien-Pazifik-Forum Bayern – Angebot für Aussteller & Sponsoren

Nutzen Sie die Veranstaltung, Ihre Dienstleistungen und Produkte als Aussteller und Sponsor einem interessierten Fachpublikum zu präsentieren!  Die Ausstellungsfläche im Atrium des Hauses der Wirtschaft bietet ein helles und modernes Ambiente für Ihre Kundenkontakte. Hier findet auch das Catering in den großzügig bemessenen Kaffeepausen bzw. der Mittagspause statt.  Die Konditionen für Ihre Teilnahme als Aussteller und Sponsor können Sie gerne bei uns erfragen. Beachten Sie bitte, dass die Anzahl der Aussteller bzw. die Ausstellungsfläche begrenzt ist.

Ansprechpartner für Aussteller & Sponsoren:
Dr. Manuel Hertel
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Geschäftsbereich International | Stellv. Leiter
Tel.: +49 911 1335-1424
E-Mail: manuel.hertel@nuernberg.ihk.de
Website: www.apf-bayern.de

 

Verschiedenes

develoPPP: Start-up Förderung jetzt auch in Ghana und Tansania

Wachstumsförderung für innovative Start-ups mit Entwicklungswirkung

develoPPP Ventures, die Start-up Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), gibt es jetzt auch in Ghana und Tansania. Das Angebot richtet sich an junge Unternehmen, die im jeweiligen Zielland registriert sind und mit einer innovativen Geschäftsidee zur nachhaltigen Entwicklung vor Ort beitragen. Diese soll die Lebensbedingungen in einem Entwicklungs- oder Schwellenland verbessern. Im Rahmen eines Matching-Funds-Modells stellt das BMZ einen Zuschuss von bis zu 100.000 Euro für geeignete Wachstumsinvestitionen zur Verfügung.

Ihr Start-up verfolgt ein zukunftsweisendes Geschäftsmodell in einem Entwicklungs- oder Schwellenland und hat die Gründungsphase bereits erfolgreich gemeistert? Dann informieren Sie sich hier zu den Möglichkeiten einer Wachstumsförderung durch develoPPP Ventures:
https://www.developpp.de/foerderprogramm/startups

 

Umfrage zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Auswirkungen, Chancen, notwendige Aktivitäten

Bereits 2021 wurde das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), besser bekannt als Lieferkettengesetz, beschlossen. Unternehmen werden mit dem Gesetz verpflichtet zu prüfen, inwieweit ihre Geschäftstätigkeit gegen Aspekte wie Arbeitsschutz, Mindestlohn, Gesundheit, Umweltstandards verstößt.  Zudem hat die EU-Kommission am 23. Februar 2022 ihren Richtlinienvorschlag eines europäischen Lieferkettengesetzes vorgestellt. Dabei wird der Kreis der direkt betroffenen Unternehmen gegenüber dem Lieferkettengesetz (LkSG) deutlich größer.  

Die vorliegende Befragung soll einen Überblick über die Bedeutung und den Betroffenheitsgrad des Gesetzes, über Risiken, aber auch mögliche Chancen, geben.

Die gemeinsam mit der IHK Region Stuttgart und dem Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) durchgeführte Befragung ist Teil der wissenschaftlichen Abschlussarbeiten von Moritz Binder (Kommunikationsstrategie/Reporting) und Danijel Mozgon (Risikomanagement) im Studiengang Betriebswirtschaft des Studiengangs Business Science and Management der Albstadt-Sigmaringen University. Über Ihre Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Sämtliche Informationen werden vertraulich behandelt und anonymisiert.  

Verantwortlicher Studienleiter (Direktor International Business, Betriebswirtschaft): Prof. Dr. Uwe Sachse, sachse@hs-albsig.de.

Wir bitten Sie um die Teilnahme an der Befragung, um möglichst viele Antworten von Unternehmen zu bekommen.

Die Umfrage können Sie HIER aufrufen.

 

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