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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 08/2019 Erscheinungsdatum: 14. Mai 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Warnung! Betrugsversuch aus UK

Das Unternehmen erhielt von einer anscheinend  britischen Universität eine Anfrage in Höhe eines sechsstelligen Betrages. Universitäten in UK werden landesüblich mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen beliefert. Dies wollten die Betrüger nutzen. Kurz vor Warenversand wird erfahrungsgemäß nämlich eine andere Lieferadresse angegeben. Die aktuellen Machenschaften wurden erkannt, weil die E-Mail-Adresse und die Telefonnummer nicht mit denen auf der originalen Netzseite (Homepage) der Universität übereinstimmten.

 

Zoll

Ergebnisse der Umfrage zum EU-Japan Abkommen

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist ein deutliches Signal für freien Handel und offene Märkte. Das Abkommen betrifft nahezu ein Drittel des globalen Bruttoinlandsprodukts und ist dadurch das größte Abkommen, das die EU je abgeschlossen hat.

Aus diesem Grund wurde in Zusammenarbeit mit den IHK Japan Desks, der Auslandshandelskammer (AHK) Japan, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und dem Ostasiatischen Verein (OAV) eine Umfrage erstellt, um die Erwartungshaltung der Unternehmen in Deutschland gegenüber dem Abkommen abzubilden.

Hier geht es zum Ergebnis der Umfrage.

 

Länderinformationen

Afrika: BIHK-Studie zu den Wachstumsmärkten

Der afrikanische Kontinent hat großes wirtschaftliches Potenzial, doch bleibt das Engagement der bayerischen Wirtschaft in Afrika bisher verhalten, weil die Rahmenbedingungen vor Ort schwierig sind.

Um das Potenzial Afrikas voll ausschöpfen zu können, müssen die beiden wesentlichen Engpassfaktoren – mangelnde Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte und das nach wie vorschwierige politisch-institutionelle Umfeld für Unternehmen – angegangen werden.

Auf unssrer Homepage können Sie die ifo-Studie des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages zu Afrika herunterladen.

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Geograph Christian Hartmann (Tel: +49 911 1335 1357, christian.hartmann@nuernberg.ihk.de)

Bulgarien: Registrierung des wirtschaftlichen Eigentümers eines Unternehmens erforderlich

Bis zum 31. Mai 2019 sollen alle wirtschaftlichen Eigentümer eines Unternehmens im BULSTAT-Register oder im Handelsregister angemeldet werden. Durch diese Meldepflicht soll die Identität des wirtschaftlichen Eigentümers eines Unternehmens festgestellt werden. Es betrifft alle nach bulgarischem Recht gegründeten juristische Personen, es sei denn, diese haben die Informationen schon bei der Gründung in einem öffentlichen Register angegeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus der Verordnung Nr. 357 zur Anwendung des neuen Gesetzes über die Maßnahmen gegen Geldwäsche, die Mitte Januar in Kraft getreten ist. Diese Verordnung hat nicht nur die Meldepflicht eingeführt, sondern den Unternehmen auch andere Verpflichtungen zur Geldwäschebekämpfung auferlegt. Es sollen unter anderem unternehmensinterne Regeln zur Geldwäschebekämpfung erlassen werden, die bis zum 8. Mai 2019 der Staatsagentur für Nationale Sicherheit zur Genehmigung vorgelegt werden müssen.
(Quelle: gtai)

 

Frankreich: Umsetzung der neuen Entsenderichtlinie

Frankreich hat mit einer Verordnung die im Jahr 2018 veröffentlichte reformierte Entsenderichtlinie 2018/957 umgesetzt. Damit werden die von entsendenden Unternehmen zu beachtenden zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften, die in Art. L1262-4 Code du travail aufgezählt sind, ergänzt. Die Änderungen betreffen insbesondere die Vorschriften über die Entlohnung. Danach ist einem entsandten Arbeitnehmer künftig nicht nur der französische Mindestlohn zu bezahlen, sondern auch die in Frankreich üblichen sonstigen Lohnbestandteile. Außerdem sind einem entsandten Arbeitnehmer Zusatzkosten zu erstatten, beispielsweise im Hinblick auf den Transport oder die Verpflegung und Unterkunft.

Darüber hinaus gelten kürzere Fristen für eine Entsendung. Diese ist künftig nur noch bis 12 Monate möglich und kann einmalig um sechs Monate verlängert werden. Ab dem 13. Monat einer Entsendung unterliegt der Arbeitnehmer dem vollständigen französischen Arbeitsrecht mit Ausnahme einiger Vorschriften zum Arbeitsvertragsrecht. Wird ein entsandter Arbeitnehmer innerhalb der 12 Monate durch einen anderen Arbeitnehmer ersetzt, werden die Entsendungsmonate beider Arbeitnehmer zusammengerechnet.

Derzeit ist jedoch keine Eile geboten. Die Vorschriften der Verordnung treten am 30. Juli 2020 in Kraft, an dem auch die Umsetzungsfrist für die Richtlinie abläuft.

Französische Verordnung zur Umsetzung der Entsenderichtlinie

Quelle: gtai

Übrigens: Alle Entsendebestimmungen innerhalb Europas finden Sie beim Dienstleistungskompass der bayerischen Industrie- und Handelskammern

 

Oman: TIR Konvention beigetreten

Das TIR- Verfahren dient der Erleichterung des internationalen Warentransports mit Straßenfahrzeugen. So sind Waren, die im TIR-Verfahren in Fahrzeugen oder Behältern unter Zollverschluss befördert werden, in der Regel an den Durchgangszollstellen von Kontrollen befreit.

Weitere Informationen zum TIR-Verfahren im Oman auf den Internetseiten des staatlichen Transportunternehmens MWSALAT: http://mwasalat.om/en-us/TIR/About-TIR. (KHG)

Quelle: gtai

 

Russische Föderation: Fit für das Russland-Geschäft

Die zwei Wochen in ausgewählten Regionen gliedern sich in ein Fachprogramm und einen individuellen Programmteil (3-5 individuelle Gesprächstermine mit russischen Unternehmen).
 
Termine in Russland:
22.09.-05.10.19:         Nishnij Nowgorod und Uljanowsk (Automotiv/Maschinenbau)
13.10.-26.10.19:         Sankt Petersburg und Leningrader Gebiet (Gesundheitswirtschaft in Verbindung mit der Fachmesse Gesundheitswirtschaft: https://medin.expoforum.ru)
20.10. - 02.11.19:       Nowosibirsk, Altai und Kemerowo (Agrarwirtschaft in Verbindung mit der Fachmesse AgroExpoSibir 2019: www.agroexposiberia.ru)
 
Vorbereitungsseminare in Bonn:
04.-06.07.19 /Gruppe 1
05.-07.09.19 /Gruppe 2
19.-21.09.19 /Gruppe 3
 
Das Programm bietet Zugang zu Entscheidungsträgern in den Regionen, Kontakte zu Unternehmen, Kenntnisse über die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Einblick in die russische Unternehmenspraxis.
 
Die Kosten für das Programm in Russland (Hotelunterkunft der Teilnehmer, Transfers innerhalb Russlands, Programmorganisation u.a.) trägt die russische Regierung, die Teilnehmer tragen die Kosten des Vorbereitungsseminars in Bonn – die Tagungspauschale von 196 Euro zzgl. MwSt., Hin- und Rückfahrt nach Bonn – und die internationalen Reisekosten.

Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der GIZ: http://auslandsmaerkte.managerprogramm.de

 

Schweiz: Neuer Lohnrechner für Entsendungen

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat am 5. März 2019 ein neues Online-Tool zur Berechnung des schweizerischen Arbeitslohnes veröffentlicht. Mit diesem Lohnrechner soll es insbesondere Entsendefirmen aus dem Ausland erleichtert werden, den richtigen orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn in der Schweiz zu bestimmen.

Hintergrund ist, dass ausländische Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern an die zwingenden arbeitsrechtlichen Vorschriften in der Schweiz gebunden sind. Dazu gehört auch der Mindestlohn. Dieser ist jedoch nicht immer leicht zu errechnen. Denn in der Schweiz gibt es keinen allgemeinen gültigen gesetzlichen Mindestlohn. Hingegen ergibt sich dieser für einige Branchen aus Gesamtarbeitsverträgen, teilweise wird er jedoch nach dem berufs- und branchenüblichen Lohn errechnet. Hinzu kommt, dass es in den einzelnen Kantonen unterschiedliche Regelungen für verschiedene Berufsgruppen gibt. Um die entsendenden Unternehmen zu unterstützen, gab es bisher bereits einen Mindestlohnrechner, der nun durch den nationalen Lohnrechner ergänzt wird.

Auch für die kantonalen tripartiten Kommissionen, dessen Aufgabe es ist, den Arbeitsmarkt zu beobachten und Missbrauch zu bekämpfen, stellt der neue Lohnrechner ein wichtiges Arbeitsinstrument dar.

Der Lohnrechner Schweiz ist hier abrufbar.

Quelle: gtai

Übrigens: Alle Entsendebestimmungen innerhalb Europas finden Sie beim Dienstleistungskompass der bayerischen Industrie- und Handelskammern

 

USA: BMWi-Markterschließung im Bereich Gesundheitswirtschaft

Die AHK USA-Chicago, in Kooperation mit der AHK USA-Atlanta und der VDMA Arbeitsgemeinschaft Medizintechnik, organisieren vom 4. - 8. November 2019 in Cleveland/Ohio und Houston/Texas eine Geschäftsanbahnung für deutsche Unternehmen und Zulieferer zum Thema Produktionstechnik im Bereich der Gesundheitswirtschaft.

Bei diesem Projekt handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU, die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt wird. Die mehrtägige Geschäftsreise richtet sich an deutsche Unternehmen, die Wirtschaftsbeziehungen zu den USA auf- oder ausbauen möchten. Im Mittelpunkt stehen die Beratung zu aktuellen Trends und Entwicklungen im Bereich der Gesundheitswirtschaft bzw. Medizintechnik, sowie Diskussionen und Treffen mit potenziellen Geschäfts- und Kooperationspartnern.

Weitere Informationen zum Projekt auf der Homepage der AHK Chicago

Wertvolle Marktinformationen speziell für die angesprochene Branche erhalten interessierte Unternehmen auch bei der gtai..

 

Wichtige Termine

EU: Konsultation zu Gegenmaßnahmen anlässlich WTO-Streitverfahren zu Boeing

Die Welthandelsorganisation (WTO) hatte in einem Streitbeilegungsverfahren bestätigt, dass Boeing von den USA unrechtmäßige Subventionen erhalten habe. Daraufhin hat die Kommission eine vorläufige Liste mit Produkten erstellt, gegen die die EU Gegenmaßnahmen verhängen könnte. Die Liste beinhaltet eine große Bandbreite an Produkten, u.a. Flugzeuge, Chemikalien, Agrarerzeugnisse und Lebensmittel.

Die Konsultation zielt darauf ab, Rückmeldungen von Betroffenen zu erhalten, auf die die geplanten Gegenmaßnahmen Auswirkungen haben könnten.

Gelegenheit zur Stellungnahme besteht bis 31.05.2019.
 
Hier die Links zu den Unterlagen:
 
Pressemitteilung der Kommission:
https://ec.europa.eu/germany/news/20190417-wto-streitverfahren-boeing_de
 
Link zur Konsultation:
http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=261
 
Liste der Produkte, gegen die Gegenmaßnahmen verhängt werden könnten (pdf-direktdownload in englischer Sprache):
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/april/tradoc_157861.pdf

 

Einladung zum 2. Bayerischen Wasserstraßen- und Schifffahrtstag am 4./5.7.2019 in Bamberg

Unter der Schirmherrschaft des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder veranstaltet der Deutsche Wasserstraßen- und Schifffahrtsverein Rhein-Main-Donau e.V. (DWSV) am 4./5.7.2019 den 2. Bayerischen Wasserstraßen- und Schifffahrtstag in Bamberg. Ziel des Bayerischen Wasserstraßen- und Schifffahrtstages ist, alle Akteure rund um die Wasserstraße (Schifffahrt, Häfen, Verlader, Unternehmen, Kammern, Verbände, Tourismus, Politik, Verwaltung, Kommunen, etc.), zu versammeln, um diese miteinander zu vernetzen, Anstöße zur Weiterentwicklung der Wasserstraße zu geben und der Öffentlichkeit die Bedeutung der Wasserstraße zu vermitteln.

Die Veranstaltung startet am 4. Juli 2019 mit einem Get Together für Alle, die den Vorabend nutzen wollen, um in entspannter Atmosphäre direkte Kontakte zu Branchenexperten und Entscheidern zu knüpfen.

Am 5. Juli 2019 stehen nach der Eröffnung durch Dr. Michael Fraas (DWSV-Vorsitzender und Wirtschaftsreferent der Stadt Nürnberg) und Grußwort von Dr. Christian Lange (Zweiter Bürgermeister Stadt Bamberg) die Fachfo-ren mit folgenden Themen im Fokus:

Forum I: Innovation und Digitalisierung
Forum II: Bedeutung der Wasserstraße für Schifffahrt und Wirtschaft
Forum III: Personenschifffahrt und Tourismus
Forum IV; Optimierung von Infrastruktur und Verkehr
Forum V: Netzwerk GEMainSAM - Initiative zur synergetischen Vernetzung und Stärkung der Zusammenarbeit der Akteure am Main

Die Teilnehmer können aus zwei Fachforen auswählen, wobei das Forum V als durchgängiger Workshop stattfindet. Die Fachforen I bis IV umfassen je drei Vorträge mit anschließender Diskussion. Danach können die Teilnehmer das Forum wechseln.

Details zum Programm finden Sie online

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Aus organisatorischen Gründen ist eine Online-Registrierung erforderlich

Anmeldeschluss ist der 21.06.2019. 

 

Bayerischer Gemeinschaftsstand auf der China Hi-Tech Fair 2019

Organisiert wird der Messeauftritt in der Sonderwirtschaftszone Shenzhen, die seit 20 Jahren durch eine Regionalpartnerschaft mit der Wirtschaftsregion Nürnberg verbunden ist, von Bayern International, der IHK Nürnberg für Mittelfranken sowie von der NürnbergMesse.

Teilnehmen können Unternehmen u.a. aus folgenden Branchen: Maschinen- und Anlagenbau, Umwelttechnik, Energieeffizienz, Elektronik und Elektrotechnik, EDV-/Softwarelösungen & Dienstleistung.

Zusätzlich können in diesem Jahr bis zu 5 Start-up-Unternehmen aus Bayern mit Sonderkonditionen teilnehmen.

Im vergangenen Jahr waren 563 000 Besucher zur „China Hi-Tech-Fair“ gekommen.

Anmeldeschluss: 17. Juli 2019

Eine Anmeldemöglichkeit und weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage von Bayern International.

 

Verschiedenes

Europawahl: IHK-Unternehmensbarometer 2019

Am 26. Mai 2019 erfolgt die Wahl zum 9. Europäischen Parlament. Die wesentlichen Ergebnisse besagen, dass deutsche Unternehmen einen klaren Mehrwert in der Europäischen Union (EU) sehen. Der Binnenmarkt, die gemeinsame Währung und die EU-Handelspolitik liefern konkreten Nutzen für große Mehrheiten unter den Betrieben. Diese grundsätzliche Unterstützung kommt von allen Unternehmen, unabhängig davon, ob sie in der EU oder auch außerhalb international tätig sind oder nicht.

Auf unserer Homepage können Sie das IHK-Unternehmensbarometer 2019 downloaden.

 

Europa: Binnenmarkt bringt Bayern jährlich 25 Milliarden zusätzliche Wertschöpfung

Für die Beschäftigten im Freistaat bedeutet das eine Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens um vier Prozent.

Zu diesen Ergebnissen kommt eine Studie von Prof. Gabriel Felbermayr, Präsident des Instituts für Weltwirtschaft Kiel, im Auftrag des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK). „Der gemeinsame europäische Markt sorgt für Wohlstand und ist maßgeblich für den Erfolg unserer Wirtschaft. Diese Botschaft ist wichtig, besonders in Hinblick auf die bevorstehende Wahl des EU-Parlaments. "Weniger Europa ist für die Unternehmen im Freistaat keine Option“!

Zudem erleichtert es der Binnenmarkt mittelständischen Unternehmen, in das internationale Geschäft einzusteigen. Wie aus der Untersuchung hervorgeht, liegt der Anteil der Exporteure im verarbeitenden Gewerbe in Bayern derzeit bei über einem Drittel. Vor 25 Jahren waren es noch weniger als ein Fünftel. Grund für die Steigerung ist, dass die EU Handelshemmnisse abgebaut und einen gemeinsamen Rechtsrahmen aufgebaut hat. „Die internationale Erfolgsgeschichte Bayerns war nur mit Europa möglich“, so der BIHK-Präsident.

„Die Schaffung einer gemeinsamen Regulierung für die Internationalisierung der bayerischen Unternehmen war deutlich wichtiger, als die Abschaffung der Zölle oder die Einführung des Euro. Daher muss die Vertiefung des Binnenmarktes weiter hohe politische Priorität haben“, erklärt Prof. Felbermayr.

Insgesamt liegt der Anteil der EU im Außenhandel Bayerns bei rund 60 Prozent, neun der zwölf wichtigsten Handelspartner sind Teil der Union. Deutlich zugenommen hat laut der Studie die Bedeutung der ost- und mitteleuropäischen EU-Mitglieder für die bayerische Industrie.

Studien-Autor Felbermayr spricht dabei von der so genannten „importierten Wettbewerbsfähigkeit“. Dies ermögliche es unter anderem der Automobilindustrie, anhand relativ kostengünstiger Importe von Teilen und Vorleistungen, die Produktionskosten der fertigen Autos trotz hoher Löhne in Bayern im Rahmen zu halten. „Das verbessert die Wettbewerbsfähigkeit im In- und Ausland und hilft, Wertschöpfung in Bayern zu halten und sogar auszubauen“, so Felbermayr.

Mit Blick auf den 26. Mai fordert BIHK-Präsident Sasse die Wirtschaftstreibenden zur Wahl auf. „Die Europawahl ist ein Pflichttermin für alle Unternehmerinnen und Unternehmer. Wir haben es in der Hand, dass im künftigen Europaparlament Politiker sitzen, welche die Herausforderungen und Belange des bayerischen Mittelstandes kennen.“

Die BIHK-Studie „EU-Binnenmarkt: Ein Erfolgsmodell für Bayern, Situation, Ergebnisse, politische Handlungsempfehlungen“ ist online auf der Homepage unserer IHK verfügbar.

 

ifo-Studie: Die neue Seidenstraße - Wachstumsregion zwischen Europa und Asien

Die neue Seidenstraße, auch Belt and Road Initiative (BRI) genannt, ist ein Großprojekt auf Betreiben Chinas. Der Ausbau der Infrastruktur entlang der Seidenstraße zwischen Europa und Asien verändert die wirtschaftliche Lage der betroffenen Länder und schafft neue Chancen für die bayerische Wirtschaft, so die aktuelle ifo-Studie zur neuen Seidenstraße.

Für Bayern und Europa spielen hierbei die neuen Korridore durch die eurasischen Länder zwischen China und der EU eine besondere Rolle. Denn derzeit stellt die mangelhafte Straßen- und Schieneninfrastruktur bei gleichzeitigem Fehlen eines Meerzugangs ein Haupthindernis im Handel mit diesen Ländern dar.

Neue Exportchancen durch bessere Infrastruktur

Allein die verbesserte Schieneninfrastruktur entlang der neuen Seidenstraße kann durch die Reduktion der Transportkosten neue Wachstumspotentiale generieren. Laut der aktuellen Studie des ifo-Instituts im Auftrag der bayerischen IHKs kann die verbesserte Schieneninfrastruktur zu einer Zunahme des Handels zwischen Bayern und China um 8 Prozent (Exporte um +2,2 Mrd. Euro) und mit den Fokusländern der Studie entlang der Seidenstraße um 3 Prozent (Exporte +53 Mio. Euro) führen.

Für bayerische Exporte bestehen besondere Wachstumspotentiale in Ländern wie der Ukraine, Weißrussland und Kasachstan. Für pharmazeutische Produkte sind auch die Mongolei und Usbekistan von Interesse.

Als Beschaffungsmärkte haben neben Kasachstan, Aserbaidschan und der Ukraine auch Armenien, sowie Usbekistan und Kirgisistan Potential.

Weitere positive Impulse für die Wirtschaft sind auch von der verbesserten Infrastruktur vor Ort in den einzelnen Ländern zu erwarten, sowie durch zusätzliche Investitionen abseits der Seidenstraßeninitiative, die sich positiv auf die Gesamtwirtschaft auswirken können.

Europa darf nicht abgehängt werden

Damit die Unternehmen von diesen positiven Veränderungen profitieren können, muss die Politik die erforderliche Transportinfrastruktur in Bayern und Europa schaffen. Ohne physische Anbindung an die Korridore der Seidenstraße verlieren Europa und Bayern den Anschluss an die dortigen Entwicklungen. Gleichzeitig muss eine Diskriminierung bei der Nutzung der Infrastruktur durch China oder die Transitländer zu Lasten der europäischen Unternehmen ausgeschlossen werden.

Neben Unterstützung beim Marktzugang ist für die Länder entlang der Seidenstraße auch eine Reduzierung der Risiken für Unternehmen wichtig. Dies betrifft Angebote wie die Exportkreditgarantien und auch eine engere Zusammenarbeit mit den Ländern, um auf eine Reduzierung der rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten hinzuwirken. Auf Grund des geopolitischen Umfelds der Länder entlang der Seidenstraße stellen sich auch Fragen zur Entwicklung alternativer Finanzierungs- und Zahlungsabwicklungsmöglichkeiten, um bilaterale Handelsströme unabhängiger von diplomatischen Beziehungen zu Drittstaaten zu machen.

Unmittelbare Teilnahme an Seidenstraßenprojekten für bayerische Unternehmen schwierig

Wie das am Samstag zu Ende gegangene Belt and Road Forum in Peking erneut gezeigt hat - die Initiative ist nicht unumstritten. Insbesondere die unmittelbare Beteiligung an den BRI-Projekten ist für ausländische Unternehmen schwer. Dies zeigt zuletzt eine Studie des Thinktanks Mercator Institute for China Studies (Merics). Von 2000 untersuchten Projekten gingen 9 von 10 an chinesische Generalunternehmen. Mehr Transparenz und die Einhaltung internationaler Standards z. B. bei den Ausschreibungen sind Punkte, die daher Wirtschaftsminister Altmaier als Vertreter der Bundesrepublik auf dem Forum gegenüber Peking erneut eingefordert hat.

Kongreß Seidenstraße 2019 im Messezetrum Nürnberg

Weitere Informationen zur chinesischen Seidenstrasseninitiative erhalten Sie auch auf dem 2. Seidenstraßen-Kongreß - Handeln in neuen Märkten in Nürnberg, den die NürnbergMesse zusammen mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken und weiteren Akteuren am 2. Oktober 2019 im Messezentrum Nürnberg organisiert und durchführt.

 

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