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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 08/2020 Erscheinungsdatum: 1. April 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus ganz im Zeichen von Corona

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Aktuelle Conrona-Informationen rund um den Globus

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) verunsichert viele Unternehmer und Arbeitgeber. Das Außenwirtschaftsportal Bayern hat deshalb einige wichtige Links zu Anlaufstellen, Nachrichten und Informationen aufgelistet, die Antworten auf Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Themen geben können. Diese Übersicht wird täglich aktualisiert.

https://www.international.bihk.de/magazin/corona-krise.html

 

Länderinformationen

Ägypten: Pflicht zur Bescheinigung/Legalisierung von Handelsdokumenten ausgesetzt

Dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) liegt ein Schreiben des ägyptischen Ministeriums für Handel und Industrie an die ägyptische Zollverwaltung vor. 

Darin wird die ägyptische Zollverwaltung angewiesen, bei der Einfuhr auch solche Ursprungszeugnisse und Rechnungen zu akzeptieren, die aufgrund der Corona-Pandemie die Stempel der Industrie- und Handelskammern und der ägyptischen Botschaften im Ausland nicht aufweisen. Diese Vereinfachung gilt, sofern die Importeure „versprechen“ können, dass die vorgelegten Dokumente zur Freigabe der Sendungen echt sind. Das Schreiben sowie eine unverbindliche Übersetzung finden Sie als Anlage beigefügt.

Die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für Ägypten bleibt trotz der o.g. Anweisung möglich. IHKs und Unternehmen können hierfür bis auf weiteres nun auch mit Ägypten flächendeckend auf elektronisch ausgestellte Ursprungszeugnisse zurückgreifen.

Hinweis: Der Deutsche Indsutrie- und Handelskammertag (DIHK) setzt sich gegenüber der ägyptischen Botschaft in Berlin dafür ein, elektronisch ausgestellte Exportdokumente auch über die Dauer der Corona-Pandemie hinaus zur Legalisierung zuzulassen.

 

China: Coronavirus und Verträge

Germany Trade & Invest (gtai) hat zu diesen Auswirkungen auf die Rechtslage bei der Zusammenarbeit mit China einen sehr guten Artikel verfasst, den Sie unter https://www.gtai.de/gtai-de/trade/recht/rechtsbericht/china/china-coronavirus-und-vertraege-233478 finden.

Quelle: gtai

 

Frankreich: Beglaubigung von Zolldokumenten

Bedingt durch die aktuelle Corona-Krise können zurzeit nur noch Dokumente beglaubigt werden, die dringend benötigt werden. Hierzu hat die französische Verwaltung eine Kontaktadresse für Firmen eingerichtet, die beispielsweise beglaubigte Dokumente für Zollformalitäten benötigen.

Zunächst ist eine Anfrage an folgende E-Mail-Adresse zu richten: bureau.legalisation@diplomatie.gouv.fr

Stellt die zuständige Behörde die Dringlichkeit fest, sind die zu beglaubigenden Dokumente per Post an das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten zu versenden (Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères, Bureau des Légalisations)

Quelle: gtai

 

Marokko: Neues Produkt-Konformitätsprogramm ab dem 20.04.2020

Das marokkanische Ministerium für Industrie, Handel, grüne und digitale Wirtschaft hat zum 01.02.2020 ein Produkt-Konformitätsprogramm (VOC – Verification of Conformity) erlassen. Es ist nach einer Übergangszeit ab dem 20.04.2020 verbindlich. Bis zum Ende der Übergangszeit sind noch Konformitätskontrollen an der marokkanischen Grenze möglich.

Für die vom Konformitätsprogramm erfassten Produktgruppen (u. a. elektrische Geräte und weitere elektrische Produkte, Baustoffe, Textilien, Bekleidung, Schuhe, Leder, Spielzeug, chemische Produkte, Kunststoffprodukte, Autoersatzteile sowie Reifen, Waren die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen) wird für den Import ein Konformitätszertifikat (Certificate of Conformity (CoC)) verlangt, das von einer zuständigen Zertifizierungs-/lnspektionsfirma auszustellen ist (in Deutschland sind Stand März 2020 die Prüfdienstleister TÜV Rheinland sowie Bureau Veritas für das Programm akkreditiert).

Einige Produktgruppen unterliegen hierbei einer Vorversandkontrolle im Abgangsland (Pre-Shipment-Inspection), für andere Produkte ist eine Inspektion nach dem Eintreffen in Marokko vorgeschrieben (Destination-Inspection).

Die betroffenen Warentarifnummern sind auf der Webseite des marokkanischen Ministeriums für Industrie, Handel, Grüne und Digitale Wirtschaft veröffentlicht:

Unterschieden wird auch zwischen lizensierten, registrierten und nichtregistrierten Produkten. Registrierte und lizensierte Produkte durchlaufen dabei ein vereinfachtes Prüfverfahren.

Neben dem Nachweis der Produktkonformität gemäß der marokkanischen Normen ist der Hersteller verpflichtet, die Ware vorschriftsgemäß zu markieren und zu etikettieren.

Weitere Informationen bekommen Sie über die Webseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Marokko (AHK).

Kontakt bei der AHK Marokko:
 
Frau Claudia Schmidt
Tel.: 00212 (522) 42 94 06
Email: Claudia.Schmidt@dihkcasa.org
 
 
(Quellen: DIHK, AHK Marokko)
 

 

Wichtige Termine

Webinarreihe „Auslandsgeschäfte in Zeiten von Corona“

Den Auftakt zur Webinarreihe „Auslandsgeschäfte in Zeiten von Corona“ bildet die Schweiz. Im Webinar erfahren Sie von Expertinnen und Experten der Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK), wie sich die aktuelle Lage in Bezug auf die Coronakrise in einem unserer wichtigsten Nachbarländer darstellt und inwiefern Sie bei der Dienstleistungserbringung mit Einschränkungen rechnen müssen.
 
Das erste Webinar findet am Donnerstag, den 2. April von 9:30 Uhr – 10:30 Uhr statt. Bei Interesse melden Sie sich bitte unter folgendem Link an: Blitzlicht Schweiz
 
Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch anmeldepflichtig.
Austausch mit AHK-ExpertenEs handelt sich um ein browserbasiertes Webinar, bei dem Sie sich auch anonym zuschalten können. Nach der Präsentation werden Sie die Möglichkeit haben, über eine Chatfunktion in den direkten Austausch mit den Experten der AHK zu kommen.
 
Wir wollen in unserer Webinarreihe „Auslandsgeschäfte in Zeiten von Corona“ die wichtigsten Handelspartner Bayerns beleuchten und mit Ihnen in Zeiten der Krise diskutieren.

Das Webinar findet in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network statt.
 
Die nächsten Termine sind:
 
7. April, 9:30 Uhr – 10:30 Uhr: Blitzlicht zu Österreich
9. April, 9:30 Uhr – 10:30 Uhr: Blitzlicht zu Tschechien

Webinare zu weiteren Ländern werden folgen. Zu allen weiteren Terminen finden Sie aktuelle Informationen auf dem Außenwirtschaftsportal Bayern: www.weltweit-erfolgreich.bayern

 

Verschiedenes

Bund erweitert Möglichkeiten für Exportkreditgarantien als Reaktion auf Corona-Pandemie

Das Bundeswirtschaftsministerium hat im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können. Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden.

Ermöglicht wird dies durch einen Beschluss der Europäischen Kommission vom 27.03.2020, die Bestimmungen der sogenannten Kurzfristmitteilung zu ändern. Damit wird die Liste der marktfähigen Risiken, also der Länder, für die normalerweise keine Absicherung durch staatliche Exportkreditgarantien zulässig ist, vorübergehend gestrichen. Die Kommission hat damit schnell und flexibel auf die Bitten mehrerer Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, reagiert. Sie hat den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zeitnah und entschlossen zu reagieren, sollten sich private Exportkreditversicherer als Reaktion auf die Corona-Pandemie zurückziehen.

Begünstigte Länder sind neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten für das Kurzfristgeschäft finden sich auf den Internetseiten des Mandatars des Bundes (www.agaportal.de/exportkreditgarantien/praxis/marktfaehige-risiken).

Das Bundesministerium der Finanzen hat durch eine erhebliche Ausweitung des Gewährleistungsrahmens im Nachtragshaushalt die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den zu erwartenden Bedarfsanstieg bereits geschaffen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

 

Abfallverbringung in der EU vor dem Hintergrund von Corona: Guidelines veröffentlicht

Dazu soll das Dokument vor allem zu einer Vereinheitlichung der Ansätze in den EU-Mitgliedsstaaten beitragen und ein hohes Maß an Gesundheitsschutz aufrechterhalten. Die Guidelines richten sich an die zuständigen Behörden sowie Unternehmen.

Das Dokument besteht aus drei Abschnitten:

  • Sicherstellung eines reibungslosen grenzüberschreitenden Abfalltransports in der EU
  • Elektronischer Austausch von Dokumenten und Informationen
  • Erleichterung der Abläufe.

Die Guidelines der EU-Kommission finden Sie hier (pdf-Dokument)

 

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