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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 08/2022 Erscheinungsdatum: 27. Juni 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

Teaserbild - © IHK Schwaben © Teaserbild - © IHK Schwaben

Save the Date: Afrikaforum Bayern am 17. und 18. Oktober 2022 in Augsburg

Gemeinschaftsveranstaltung der bayerischen Industrie- und Handelskammern, der deutschen Auslandshandelskammern in Afrika sowie der Bayerischen Staatskanzlei.

Das Forum wird unter Berücksichtigung aktueller politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen konkret auf die Entwicklung einzelner Sektoren in den Regionen Afrikas eingehen (z.B. die Bereiche Digitalisierung, Agrar- und Lebensmittelindustrie, Infrastruktur, Automotive, grüne Energie, IT-Offshoring) und dabei kurz- und mittelfristige Erschließungsmöglichkeiten der einzelnen Märkte aufzeigen. Ebenso sollen Kooperationsmöglichkeiten zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Entwicklungszusammenarbeit anhand praktischer Beispiele dargestellt und die Vernetzung unterschiedlicher Akteursgruppen gefördert werden.

Das Forum ist eine gemeinsame Veranstaltung der bayerischen Industrie- und Handelskammern, der deutschen Auslandshandelskammern in Afrika sowie der Bayerischen Staatskanzlei.

Es erwartet Sie eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion, Themen- und Länderpanels, Break-Out-Sessions, Beratungsgelegenheiten und vieles mehr.

Nähere Infos erhalten Sie demnächst.


Quelle: IHK Schwaben

 

Ukraine-Krieg

6. EU-Sanktionspaket gegen Russland und Belarus

Die zusätzlichen Sanktionsbestimmungen umfassen u.a. (Auszug):

Belarus:

Russland:

  • Finanzsanktionen: Listung weiterer 65 Personen und 18 Einrichtungen (EU (DVO) 2022/878 zur Änderung VO 269/2014)
  • Einfuhrverbot von Rohöl und Erdölerzeugnissen. Für Rohöl, das über Pipelines geliefert wird, gelten Ausnahmen. (EU (VO) 2022/879 zur Änderung VO 833/2014)
  • Verbot von Versicherungen für Tankschiffe mit russischem Öl.
  • Exportverbot für weitere High-Tech-Produkte, die der Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors dienen könnten (z.B. Chemikalien)
  • SWIFT-Ausschluss für drei russische Großbanken ab 14.06.2022: Sberbank, Kreditbank Moskau, Russische Agrarbank
  • Verbot des Sendebetriebs für drei russische Rundfunkanstalten
  • Verbot der Erbringung von Buchführungs- und Beratungsdienstleistungen für russische Unternehmen (Ausnahmen für russische Töchter westlicher Unternehmen)
  • Durchsetzung der Finanzsanktionen durch die EU-Mitgliedstaaten (EU (VO) 2022/880 zur Änderung VO 269/2014)


Quelle: DIHK

 

Ukraine: Vorübergehende Handelsliberalisierung für Importe aus der Ukraine

Der Beschluss der EU soll vorläufig ein Jahr gelten und beinhaltet die Aussetzung folgender Handelsbeschränkungen:

  • sämtliche Zölle auf noch nicht liberalisierte Waren durch das bestehende vertiefte Freihandelsabkommen
  • Zölle auf gewerbliche Waren, die bis Ende 2022 auslaufen,
  • Zölle auf Obst und Gemüse, die der Einfuhrpreisregelung unterliegen,
  • Zollkontingente auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse.


Außerdem werden ab sofort alle Antidumpingzölle auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine und die Anwendung der gemeinsamen Einfuhrpreisregelung auf Einfuhren mit Ursprung in der Ukraine ausgesetzt.

Der Beschluss ist dabei an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Einhaltung der Ursprungsregeln von Produkten und der damit verbundenen Verfahren gemäß dem Assoziierungsabkommen;
  • Verzicht der Ukraine auf die Einführung neuer Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung und neuer mengenmäßiger Beschränkungen oder Maßnahmen gleicher Wirkung für Einfuhren mit Ursprung in der EU
  • Verzicht auf die Erhöhung bestehender Zölle oder Abgaben oder auf die Einführung sonstiger Beschränkungen, einschließlich diskriminierender interner Verwaltungsmaßnahmen (einzige Ausnahme: eindeutig im Kriegskontext gerechtfertigt)
  • die Achtung der demokratischen Grundsätze, der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Ukraine und die Achtung des Rechtsstaatsprinzips sowie fortgesetzte und anhaltende Bemühungen zur Bekämpfung von Korruption und rechtswidrigen Handlungen gemäß des bestehenden Assoziierungsabkommens.


Quellen: GTAI; Verordnung (EU) 2022/870, ABl. L 152 vom 3. Juni 2022, S. 103

 

Zoll

Berichtigung „Digitales Carnet A.T.A.“

Im Rundschreiben vom 6. Mai 2022 wurde u.a. darüber informiert „Carnets ATA/CPD können ab sofort einfach und schnell online beantragt werden“. Dies betrifft derzeit in Bayern ausschließlich die Carnets der pilotierenden IHK für München und Oberbayern.

 

Wareneinfuhren aus Israel – Hinweise zu Präferenzzöllen

Waren, die in den israelischen Siedlungen in den seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden palästinensischen Gebieten hergestellt werden, fallen nicht unter die Zollpräferenzbehandlung nach dem Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Israel. Die Präferenzbehandlung wird daher abgelehnt, wenn auf einem Präferenznachweis angegeben ist, dass dort die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat.

In einem "Hinweis an die Einführer" (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union C 232 vom 03.08.2012) wird daran erinnert, dass deshalb auf allen in Israel ausgestellten bzw. ausgefertigten Präferenznachweisen die Postleitzahl und der Name der Stadt, des Dorfes oder des Industriegebietes angegeben werden müssen, in der/dem die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung stattgefunden hat.

Die zum 22. Mai 2022 aktualisierte Liste der nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen kann auf der Webseite der Europäischen Kommission HIER abgerufen 

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission HIER sowie im Merkblatt des deutschen Zolls HIER.


Quelle: DIHK

 

Länderinformationen

AHKs in Südostasien veröffentlichen neuen ASEAN Snapshot 2022

Im German Chambers ASEAN Business Council haben sich die AHKs und Delegationen der deutschen Wirtschaft in Indonesien, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam zu einer Dialogplattform zusammengeschlossen.

Jährlich stellen die Kammern wichtige Informationen aus den ASEAN-Staaten zu Wirtschaft, Investitionen, Handel, Demografie und Geschäftsbeziehungen mit Deutschland in einer kurzen Übersicht zusammen. Damit wollen sie deutsche Unternehmen bei ihren strategischen Entscheidungen zu Geschäften in dieser Region unterstützen. 

Den ASEAN Snapshot 2022 können Sie HIER abrufen.


Quelle: DIHK

 

Indien: Aktuelle Einreisebestimmungen für internationale Reisende bei der Einreise nach Indien – Stand 09.06.2022

Deutschland ist nun Teil der Gruppe von Ländern, für deren Bürger – entweder auf Basis bilateraler Anerkennung oder auf Basis von diplomatischer Reziprozität – bei Einreise nach Indien der vollständige Impfnachweis ausreichend ist. Die aktuelle Liste, Stand 01.06., finden Sie HIER.  Die jeweils aktuellen Informationen sind auf der Webseite des Ministry of Health and Family Welfare (MOHFW) abrufbar.

Wenn Sie aus Deutschland einreisen, gilt daher ab sofort Folgendes:

  • Ausgefüllte self declaration Form vor Einreise (Air Suvidha) - an dieser Stelle müssen Sie auch den Nachweis (QR-Code) Ihrer vollständigen Impfung hochladen, der nun den PCR-Test ersetzt.
  • Download der Aarogya Setu App wird empfohlen (verfügbar für Android und Apple im jeweiligen App-Store)
  • Self-monitoring des eigenen Gesundheitszustandes für 14 Tage nach Einreise

Bitte beachten Sie:
Es wird empfohlen alle wichtigen Unterlagen (Impfnachweis, Air-Suvidha-Form, Visum, etc.) auszudrucken und in Printform mitzuführen.
Den Text mit den vollständigen Guidelines finden Sie HIER. Wie üblich, prüfen Sie bitte auch weiterhin vor jeder Reise die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes sowie das Covid19-Portal des Delhi-Airports.


Quelle: AHK Indien

 

Türkei: Unternehmensumfrage zu Handel und Investitionen

Eurochambres führt im Rahmen seines Projektes „Turkey-EU Business Dialogue (TEBD)“ aktuell eine europaweite Online-Umfrage bei europäischen Unternehmen zu ihren Handelsbeziehungen und Investitionsabsichten in der Türkei sowie zum Verhältnis Türkei-EU durch.

Die Umfrage ist bis zum 15. Juli 2022 freigeschaltet und über folgenden Link verfügbar.

Wenn Sie mit türkischen Unternehmen zusammenarbeiten oder Interesse am türkischen Markt haben, nehmen Sie gerne an der Umfrage teil.

Die Landing-Page der Umfrage ist in englischer Sprache, wenn Sie als Herkunftsland "Germany" angeben, ist eine Sprachauswahl zwischen Englisch/Deutsch möglich.

 

USA: Deutschland und die USA beleben Klima- und Energiepartnerschaft

Ende Mai 2022 haben Deutschland und die USA erklärt, ihre im Sommer 2021 ins Leben gerufene Klima- und Energiepartnerschaft zu intensivieren. Ziel der Vereinbarung ist es, die Energiewende und den Klimaschutz voranzutreiben. Eine zentrale Rolle spielen dabei Wasserstoff, Offshore-Windenergie und emissionsfreie Fahrzeuge.

Die Partnerschaft ist ein wichtiges Zeichen für die deutsche Industrie. Denn der Ukrainekrieg zwang kurzfristig zu einem Umdenken: So stehen für die Europäische Union (EU) nun erst einmal Flüssiggaslieferungen (LNG) aus den USA im Fokus, um unabhängiger von russischen Energieimporten zu werden. Laut einem im März 2022 getroffenen Abkommen werden die USA der EU bis Ende des Jahres zusätzliche 15 Milliarden Kubikmeter LNG bereitstellen, wodurch die jährliche US-Liefermenge auf 50 Milliarden Kubikmeter pro Jahr ansteigen soll.

LNG-Importe sind wichtig für Europa, da Gas womöglich noch über viele Jahre eine zentrale Rolle auf dem Weg ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien spielen wird. Bald könnte jedoch grüner Wasserstoff zum Katalysator für mehr Engagement im transatlantischen Energiehandel werden. Für deutsche Unternehmen bieten sich dadurch neue Geschäftsmöglichkeiten in den USA. Das Gleiche gilt für den Ausbau der Offshore-Windenergie und die Verbreitung von Nullemissionsfahrzeugen.

Auf deutscher Seite leiten Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, und Bundesaußenministerin Annalena Baerbock die Partnerschaft.


Quelle: GTAI

 

Messen & Delegationsreisen

Delegationsreise unter Leitung von Staatssekretär Roland Weigert nach Rumänien

Reisen Sie mit hochrangigen Repräsentanten des Freistaates Bayern in Länder mit hohem Geschäftspotential und knüpfen Sie vor Ort wichtige Kontakte zu Wirtschaft und Politik.

Beschreibung:
Der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Roland Weigert, wird von Dienstag, den 18. Oktober (nur Anreise), bis Freitag, den 21. Oktober 2022, eine Delegationsreise nach Rumänien leiten. Ziele werden Westrumänien mit Timisoara und Resita und Bukarest sein. Thematische Schwerpunkte der Reise sind Umwelttechnologie, smart Solutions für Produktion und Umwelt sowie Energieeffizienz.

Themen:

  • Kreislaufwirtschaft
  • Umwelttechnologien
  • Smart Solutions für Produktion und Umwelt
  • Energieeffizienz

Ihre Vorteile:
Profitieren Sie von politischer Unterstützung bei Ihren Exportgeschäften.

Eckdaten

  • Sie erhalten eine kompakte Marktübersicht zu den genannten Themen in Rumänien.
  • Während der Reise können Sie mit den Delegationsteilnehmern intensiv in Kontakt treten.
  • Profitieren Sie von politischer Unterstützung bei Ihren Exportgeschäften und dem Austausch mit politischen Vertretern während der Reise.
  • Genießen Sie die Organisation und finanzielle Unterstützung der Reise durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie Bayern International.

Anmerkungen:
Der Stichtag für die Interessensbekundungen ist Freitag, 22. Juli 2022. Weitere Informationen finden Sie HIER.

Veranstalter:

  • BAYERN INTERNATIONAL
  • Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie


Quelle: Bayerin International

 

Wichtige Termine

Virtuelle Unternehmerreise China für Hersteller von Lebensmitteln 20.-22.09.2022

Alle Teilnehmer*innen erhalten

• Eine aktuelle Marktanalyse zum chinesischen Lebensmittelmarkt

• Zugang zu einem Expertenbriefing mit wertvollen Informationen und Hinweisen zum Markteintritt

• Ein personalisiertes Auftakt- und Kennenlerngespräch

• sowie individuell organisierte Geschäftsgespräche mit potenziellen chinesischen Partnern

 

Im Delegationsflyer HIER finden Sie die Informationen nochmal detailliert aufbereitet und die Möglichkeit zur Anmeldung beschrieben. Lebensmittelhersteller oder -händler aus Bayern sind herzlich willkommen.


Quelle: AHK Greater China

 

Webinar "Zertifizierung in China - China Compulsory Certification (CCC)" am 12.07.

Das China Compulsory Certificate (CCC) ist eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen von bestimmten Gütern in den chinesischen Markt. Produkte ohne CCC-Zertifizierung können ggf. nicht nach China eingeführt werden.

Unternehmen mit Geschäft in China sollten sich fortlaufend über aktuelle Änderungen der Zertifizierungsanforderungen informieren, um ihr Chinageschäft nicht zu gefährden. Das Kompakt-Seminar "China Compulsory Certification (CCC) - Aktuelle Zertifizierungspflichten in China" informiert Sie über aktuelle Anforderungen zur Produktzertifizierung in China und ist sowohl für Neueinsteiger, aber auch zum Auffrischen Ihrer Kenntnisse geeignet.

Wann? Dienstag, 12. Juli 2022, 10:00 – 12:00 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.


Quelle: AWZ

 

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