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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 09/2021 Erscheinungsdatum: 18. Mai 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Update Indien: Hilfsgüter aus Deutschland & EU-India Business Summit

In den letzten Tagen erhielt der DIHK im Kontext der Corona-Pandemie vermehrt Anfragen nach Hilfsgütern für Indien. Gemeinsam mit der AHK Indien steht der DIHK hierzu in Kontakt mit der indischen Regierung via Botschaft/Konsulat, dem Auswärtigen Amt und weiteren damit betrauten Organisationen und Fachverbänden. Ziel ist es, regelmäßig über die aktuellen Bedarfe an Corona-Gütern (sowohl Spenden wie auch Beschaffung) und Ansprechpartner zu informieren. Damit Sie schnell und zielgerichtet Ihre Aktivitäten steuern können, bitten wir Sie, die unten angegebenen zentralen Ansprechpartner direkt zu kontaktieren.

Es gibt verschiedene Verfahren, die derzeit zur Anwendung kommen:

  1. AHK Indien:

Die AHK Indien ist gemeinsam mit dem DIHK, den Botschaften und den Partnern sowie in Deutschland engagiert, die verschiedenen Hilfsangebote der Unternehmen vor Ort mit der Nachfrage zu matchen.

a)    Das Thema Transport/Logistik aus DE nach IND ist aktuell besonders erfolgskritisch. Die AHK Indien hat dazu vor einigen Tagen die „Indo-German Task Force on Logistics Transformation“ ins Leben gerufen. Die folgenden in Indien aktiven deutschen Logistikunternehmen sind dabei:

Lufthansa Cargo, DHL, Dachser,  DB Schenker, Kuehne & Nagel, Rhenus, Hellmann

b)    Um die Hilfsangebote mit dem Bedarf bestmöglich zu matchen, ist die AHK Indien aktuell mit SAP in Abstimmung eine digitale Plattform aufzusetzen, wo Angebote dezentral eingestellt werden können. Sobald diese Plattform verfügbar ist, werden wir Sie informieren.

c)    Darüber hinaus herrscht ein dramatischer Mangel an Sauerstoffbehältern. Wenn Sie Mitgliedsunternehmen kennen oder über einen Aufruf in Erfahrung bringen könnten, welche Unternehmen über LEERE SAUERSTOFFBEHÄLTER verfügen, gehen Sie bitte auf die AHK zu.Eines der Mitgliedsunternehmen aus der Logistik-Branche möchte diese Behälter gemeinsam mit einem indischen Unternehmen aufkaufen und nach Indien transportieren. 

Kontakt für die oben genannten Initiativen:
Stefan Halusa
Geschäftsführer
AHK Indien
Tel.: +91-22-66652 122
Email: stefan.halusa@indo-german.com

2. Indisches Konsulat in München

Das Indische Konsulat hat mitgeteilt, dass die folgenden Produkte dringendst benötigt werden:
Oxygen concentrators,
Medicines - Remdesivir, Tocilizumab
Ventilators
Oxygen generators

Erweiterte Liste

- ISO container to facilitate transport of liquid oxygen to deficient areas
  (Cryogenic Tankers).
- Cylinders for liquid oxygen and oxygen gas.
- Personal Oxygen concentrators, which can be used at home, reducing the
  need for hospitalization.
- The PSA (Pressure Swing Absorption) and VSA (Vacuum Swing Absorption)
  oxygen concentrators for hospitals.
- FDA approved Military Oxygen Generators which can support smaller, up to 50
  bedded, hospitals.
- Bilevel positive airway pressure (BPAP) machines
- Pulseoxymeters
- Select medicines as mentioned in the trail mail (however, that has to be done
  through companies, which hold pharmacy licence at present).

Falls Sie eines dieser Produkte liefern können (in Form einer regulären Beschaffung oder einer Spende) kontaktieren Sie bitte Dr. Chavan direkt. Die indische Botschaft / das Konsulat kann bei Bedarf auch bei der Logistik unterstützen.

Kontakt:
Dr. Suyash Chavan
Consul (Head of Chancery)
Consulate General of India
Munich, Germany
+4915142424732
email: hoc.munich@mea.gov.in

       3. Deutsche Botschaft in Neu-Delhi

Die Botschaft kümmert sich aktuell vorrangig um die Abwicklung des Hilfsprogramms der Bundesregierung. Bei Fragen zur Zulassung von Produkten, Importregularien, inländische Verteilung vor Ort kann Sie die Wirtschaftsabteilung der Botschaft mit Kontakten zur indischen Regierung unterstützen.

Kontakt:
Nathalie Gminder
First Secretary Industrial Affairs
Embassy of the Federal Republic of Germany
6/50G, Shanti Path
New Delhi – 110021, India
Phone: +91 (11) 44199 259
Mobile: +91 7428 769792
e-mail: wi-4@newd.auswaertiges-amt.de


4. Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK):

Auch wenn die Frist zu Anfrage zu möglichen Hilfslieferungen und Herstellerkontakte des GMLZ am 30. April offiziell abgelaufen ist (siehe anbei), können nach unserem Kenntnisstand weitere Spenden über das GMLZ angemeldet werden und werden dann gegebenenfalls dem aktuellen Topf des Nothilfeprogramms zugeordnet. Dies bedeutet aber nicht zwingend eine Transport und Kostenübernahme durch die Bundesregierung.

Hintergrund:
Die Europäische Union hat am 23. April 2021 im Rahmen Ihres Katastrophenschutzverfahrens (UCPM) ein internationales Hilfeleistungsersuchen aus Indien gesteuert. Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat führte das Gemeinsames Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) daher hierzu eine Recherche durch. Aktuell erfolgt eine Überprüfung, ob und in welchem Umfang die entsprechenden Hilfsgüter angeboten werden können. Dem GMLZ bereits übermittelte Angebote werden hierbei berücksichtigt und müssen nicht erneut eingereicht werden.

Kontakt:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfen
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
Postanschrift: Postfach 1867, 53008 Bonn
Tel +49 (0)22899550-2199
Fax +49 (0)22899550-2189
Bearbeitet von GMLZ
E-Mail gmlz@bbk.bund.de
Internet www.bbk.bund.de

5. Stadt Hamburg:

Nach unserem Kenntnisstand plant der Senat Hamburg eine weitere Hilfslieferung mit kostenfreier Logistik. Wir sollen hierzu zeitnah weitere Informationen erhalten, die wir Ihnen dann weiterleiten.

Quelle: DIHK

 

Zoll

Zoll - Neuerungen eCommerce - Änderungen ab dem 1. Juli 2021

Ab dem 1. Juli 2021 tritt die 2. Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft. Abgesehen von neuen Regeln für innergemeinschaftliche Fernverkäufe sowie für die Erbringung von innergemeinschaftlichen Dienstleistungen regelt das MwSt-Digitalpaket insbesondere die steuerliche Erfassung und zolltechnische Abwicklung bei der Einfuhr von Waren mit geringem Wert (bis 150 Euro) aus Drittländern neu. Das bedeutet, dass für jede Ware, die aus einem Drittland geliefert wird, Einfuhrabgaben anfallen.

Ab diesem Zeitpunkt muss grundsätzlich für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben plus Servicepauschale bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen.

Unternehmer, die Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR tätigen, können zudem das Verfahren des Import-One-Stop-Shop direkt nutzen. Es ermöglicht den Unternehmern, die unter diese Sonderregelung fallenden Umsätze ebenfalls ab 1. Juli 2021 in einer Steuererklärung zentral an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln.

Wenn sich der Verkäufer im Drittland im neuen Mehrwertsteuersystem der EU registriert und die einzige Anlaufstelle für den Import (IOSS = Import One Stop Shop) verwendet, entstehen bei Waren mit einem Wert von höchstens 150 Euro beim Zoll keine zusätzlichen Gebühren (Einfuhrabgaben).

In diesem Fall ist der Verkäufer verpflichtet, die fälligen Abgaben über das oben genannte Mehrwert-steuersystem an die EU zu zahlen. Diese Abgaben sind in der Regel bereits im Rechnungsendbetrag des Verkäufers enthalten. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Zollanmeldung bleibt aber auch in diesem Fall bestehen und wird in der Regel vom Beförderer für Sie übernommen.

Bei einem Sachwert bis 150 Euro ist die Einfuhr weiterhin zollfrei. Diese bisherige Wertgrenze von 150 Euro bleibt also auch nach dem 1. Juli 2021 bestehen.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten der deutschen Zollverwaltung und auf der Homepage des Bundesamtes für Steuern sowie in der Fachmeldung der Generalzolldirektion.

 

Länderinformationen

Ägypten: AHK-Webinar zu NAFEZA und CargoX am 25. Mai

Ägypten hat mit „NAFEZA“ (zu Deutsch „Fenster“) ein neues elektronisches System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen für Seefrachtlieferungen beim Zoll eingeführt, das ab dem 1. Juli 2021 verbindlich greift. Sowohl Exporteure als auch ihre ägyptischen Kunden müssen sich darin vorab registrieren.

Anmeldung unter: https://aegypten.ahk.de/en/nafeza-and-cargox-application-procedure-1852021

Aufgrund der derzeit häufig gestellten Fragen zum Ablauf der Registrierung in den beiden Portalen wird betroffenen Exporteuren eine Teilnahme empfohlen.

Weitere Informationen finden Sie auch im Außenwirtschaftsportal der bayerischen IHKs.

 

Indien: "COVID Support Plattform"

Um die wirtschaftliche Hilfe zu erleichtern und Lieferungen möglichst effizient und effektiv zu koordinieren, hat die AHK Indien gemeinsam mit dem Partner SAP eine Plattform geschaffen, auf der Firmen Hilfe anbieten oder nachfragen können.
Die Nutzung der Plattform erfordert eine einmalige Registrierung, woraufhin Sie von uns zur Nutzung der Plattform eingeladen und berechtigt werden.
 
Die Indo-German COVID Support Plattform ermöglicht es Ihnen:
  • Unterstützung anzubiete oder Unterstützungsgesuche zu veröffentlichen
  • Die Unterstützung kann dabei kostenlos angeboten oder - nach Absprache der Beteiligten - mit finanzieller Kompensation abgewickelt werden.
Die AHK Indien fungiert hier nur als Vermittler und bietet den Unternehmen und anderen Beteiligten eine Plattform, um zielgerichtet miteinander in Kontakt zu treten und kommunizieren zu können.

Um sich auf der Plattform zu registrieren, gehen Sie bitte wie folgt vor: 
  1. Schicken Sie eine E-Mail an igcc_sap_covid-techsupport@sap.com mit dem Betreff „Add me to the group“ 
  2. Sie erhalten von uns auf die von Ihnen verwendete E-Mail Adresse einen Link zur Registrierung und können dann auf der Plattform die Registrierung abschließen 
  3. Nach der Registrierung auf der Plattform wählen Sie oben den Bereich „Groups“ und dann die Gruppe „Indo-German COVID Support Platform” 
  4. Innerhalb der Gruppe können Sie, je nach Bedarf, zwischen den Bereichen “Offer Support” or “Ask For Help” wählen 
  5. Über die Suchmaske können Sie gezielt nach bestimmten Gütern/Dienstleistungen suchen, z.b. „Logistics“, „Rooms“, etc. 
  6. Falls ein von Ihnen benötigtes Produkt nicht gelistet ist, nutzen Sie bitte den „Ask For Help“-Bereich, um Ihre Anfrage zu veröffentlichen
 
Bei technischen Fragen und Problemen kontaktieren Sie bitte igcc_sap_covid-techsupport@sap.com.
 
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit auf Englisch an covidsupport@indo-german.com
 
Die oben genannten Informationen finden Sie jederzeit auch auf Englisch auf der Webseite der AHK Indien: https://indien.ahk.de/news/news-details/indo-german-covid-support-platform
 

Mexiko: EXPO CIHAC mit bayerischem Gemeinschaftsstand

Die EXPO CIHAC gilt als der wichtigste Fachausstellung für den Sektor Bau in Mexiko.
Nutzen Sie für Ihren Messeauftritt mit den Annehmlichkeiten der Bayerischen Firmenbeteiligung.

Themen:

- Bautechnik, Baustoffe, Bauchemie, Baumaschinen
- Energieeffizientes Bauen, Erneuerbare Energien (Solar)
- Innenausbau, Bodenbeläge, Lichttechnik, Sicherheitstechnik
- Fenster & Türen, Glas, Fußböden, Terrassen, Sonnenschutz
- Schwimmbäder & Whirlpools
- Kälte- & Klimatechnik, Sanitärausstattung
- Smart Building, Smart Home, Smart Cities
- Software & IT

Eckdaten:
2019: 550+ Aussteller
30.000+ Fachbesucher

Neuer Anmeldeschluss: 21. Mai 2021

Zusammen mit Bayern-International organisiert die IHK Würzburg für alle bayerischen IHKs die bayerische Gemeinschaftsbeteiligung auf der EXPO CIHAC vom 13. – 15. Oktober 2021.

Weitere Informationen und eine ANmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage von Bayern International

 

Wichtige Termine

„Erfolgreich auf dem US-Markt“ - Webinarreihe USA 2021

Lernen Sie in unserer Webinarreihe USA 2021, wie Sie die Marktbearbeitung in den USA systematisch und strukturiert angehen! Erhalten Sie ein aktuelles Stimmungsbild und detaillierte Informationen zu den Themen Produkthaftung, Arbeitsrecht, Entsendung und Steuerrecht.

Aufschwung der US-Wirtschaft - neue Dynamik:

Die USA bietet deutschen Unternehmen sehr gute Geschäftschancen. Die weltgrößte Volkswirtschaft verfügt über einen riesigen Binnenmarkt mit hoher Kaufkraft, ein stabiles Investitionsumfeld und für viele Produkte einen niederschwelligen Marktzugang.

Unter der neuen Biden-Administration sind wirtschaftspolitisch einige positive Entwicklungen zu vernehmen - massive Investitionen in erneuerbare Energien, Stärkung der Infrastruktur und nicht zuletzt ein enormes Konjunkturprogramm. Für deutsche KMU bietet sich jetzt die Gelegenheit, die Dynamik der nächsten Monate für den Markteinstieg zu nutzen.

Webinar "Frischer Wind in den USA – Vertrieb und Geschäftschancen unter der neuen U.S. Administration".

HIER geht es zur Anmeldung und zum Programm. Weitere Informationen zur Webinarreihe finden Sie auch im Außenwirtschaftsportal der bayerischen IHKs.

Wann? Dienstag, 08. Juni 2021, 14:00 – 15:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

Die Webinarreihe „Erfolgreich auf dem US-Markt“ gibt Ihnen einen Überblick zur aktuellen Entwicklung in den USA und wertvolle Informationen und Hinweise für Ihre Geschäfte in den USA.

 

Webinar „Restart in Irland nach Brexit und Pandemie“ am 26. Mai 2021 um 15:30 Uhr

Das zweite Halbjahr 2021 bringt mit der Aussicht auf breite Impfkampagnen und mit neuen finanziellen Mitteln aus dem EU-Wiederaufbauplan Aufwind in die Wirtschaftsbeziehungen innerhalb der EU. Das gilt besonders für die deutsch-irischen Wirtschaftsbeziehungen. Irland ist erstaunlich gut durch die Pandemie gekommen, das Marktpotenzial ist groß und der Brexit hat das Land zudem dazu veranlasst, sich nach alternativen Zustellern jenseits des Vereinigten Königreiches umzuschauen. Davon können deutsche Unternehmen profitieren.

Im Fokus des Webinars stehen die Fragen: Welche Schwerpunkte haben die wirtschaftlichen Pläne der irischen Regierung? Welche Perspektiven ergeben sich in Irland für die international tätigen deutschen Unternehmen?

Nach Grußworten von Nicholas O’Brien, Irischer Botschafter in Deutschland, und Deike Potzel, Deutsche Botschafterin in Irland, wird Ralf Lissek, Geschäftsführer, Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer, AHK Irland Chancen für wirtschaftliche Kooperationen beleuchten.

Dr. Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung und Außenwirtschaftschef des DIHK, wird die Eröffnung und die Moderation übernehmen.

Sie können sich für das kostenfreie Webinar über  https://event.dihk.de/ahkwebinarrestartirland anmelden. 

Am Tag vor dem Termin werden die Einwahldaten verschickt.

 

USA: Podiumsdikussion über die Handelspolitik der Biden-Administration für die EU am 10. Juni

Prof. Dr. Falke diskutiert mit Prof. Layna Mosley (Princeton University) die Implikationen der Handelspolitik der Biden-Administration für die EU (in englischer Sprache).

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie HIER.

 

Verschiedenes

AHK World Business Outlook Frühjahr 2021

Die wesentlichen Ergebnisse der Umfrage:

Die Erholung der Weltwirtschaft gewinnt an Fahrt und ein Großteil der deutschen Unternehmen im Ausland hofft, die Verluste des vergangenen Jahres aufzuholen. 45 Prozent der Auslandsunternehmen bewerten ihre Geschäfte als gut, nur 14 Prozent als schlecht – ein deutlich positiveres Bild als noch im Herbst. Die deutschen Auslandsunternehmen setzen darauf, dass der wirtschaftliche Aufholprozess auch in den kommenden Monaten anhält. Das zeigt sich in den Erwartungen mit Blick auf die Geschäfte in den kommenden zwölf Monaten. 52 Prozent der Unternehmen rechnen mit besseren, nur 8 Prozent mit schlechteren Geschäften. Trotz der aufgehellten Stimmung in der Weltwirtschaft stellen die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie die Unternehmen jedoch weiterhin vor große Herausforderungen. Durchschnittlich erwarten 47 Prozent der Unternehmen eine bessere Konjunktur, 21 Prozent schätzen, dass sich die wirtschaftliche Lage vor Ort in den kommenden Monaten eintrüben wird. Über alle Weltregionen hinweg geht ein Großteil der Unternehmen (43 Prozent) erst für das kommende Jahr von einer nachhaltigen Konjunkturerholung aus, 25 Prozent sogar erst für die Zeit nach 2022.

Auf Basis der Ergebnisse hebt der DIHK seine Prognose für die deutschen Exporte im Jahr 2021 auf 8 Prozent an (zuletzt 6 Prozent). Aufgrund der wirtschaftlichen Aufholeffekte und den positiven Impulsen aus China und den USA kann mit einem höheren Wachstum gerechnet werden. Die bestehenden Herausforderungen im internationalen Handel sorgen jedoch dafür, dass das Vorkrisenniveau in diesem Jahr noch nicht erreicht wird.

Hier finden Sie das pdf-Dokument (direktdownload, 910 KB) mit den Gesamtergebnissen des AHK World Business Outlook Frühjahr 2021.

 

Einheitliche Einreise- und Quarantänebestimmungen auf Bundesebene seit dem 13.05.2021

Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) vom 12.05.2021 regelt nun bundeseinheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten (Impf-, Genesenen- und Testnachweis). Auch das Beförderungsverbot ist in die neue Verordnung integriert worden. Sie trat am 13.05.2021 in Kraft.

Genesene und geimpfte Personen werden grundsätzlich Personen mit einem negativen Testnachweis gleichgestellt. Dies gilt allerdings nicht für Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Virusvariantengebiet (Einstufung durch das Robert Koch Institut) aufgehalten haben. Hier wird weiterhin nur der Testnachweis anerkannt.

Die Dauer der Quarantänepflicht beträgt zwar weiterhin grundsätzlich zehn Tage, allerdings kann die Quarantäne bei Vorlage eines negativen Tests, eines Impfnachweises oder eines Genesenennachweises nach Aufenthalten in einfachen Risikogebieten vorzeitig beendet werden. Der entsprechende Nachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden. Nach Aufenthalten in Hochinzidenzgebieten darf die Testung zur vorzeitigen Quarantänebefreiung frühestens fünf Tagen nach Einreise erfolgen. Der Impfnachweis oder Genesenenachweis kann jedoch auch hier schon früher vorgelegt werden. Für die Einreise aus einem Virusvariantengebiet gilt grundsätzlich eine Quarantänedauer von 14 Tagen.

Wichtig: Alle Ausnahmen und Nachweise gelten nur für Personen ohne Covid19-Symptome

Durch das Inkrafttreten der CoronaEinreiseV wird die bislang in Bayern geltende Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) aufgehoben.

Die Einstufung der Gebiete in Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete erfolgt durch das Robert Koch Institut.

Weitere Informationen zu den Anmelde-, Quarantäne- und Nachweispflichten sowie den entsprechenden Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Seite der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit .

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bayerisches Staatministerium für Gesundheit und Pflege)

 

Exportpreis Bayern 2021 - Special Edition: Jetzt bewerben

Der Preis wird dieses Jahr in den folgenden drei Schwerpunkten verliehen:

1. Erfolgreiche Auftragsabwicklung in Corona-Zeiten: 
Wie konnten - trotz der neuen Corona-Hürden - die Geschäfte in den bestehenden Exportmärkten erfolgreich abgewickelt werden (z.B. wegen Grenzschließungen, neuen protektionistischen Maßnehmen etc.)?

2. Gelungene Markterschließung und Kundengewinnung in Corona-Zeiten:
Wie konnten neue Märkte trotz der erfolgten Einschränkungen erfolgreich erschlossen und neue Kunden gewonnen werden?

3. Beachtliche Innovation in Corona-Zeiten;
Wie mussten Produkte und Dienstleistungen durch innovative Ideen angepasst werden, um weiterhin international erfolgreich vertrieben werden zu können?

Wollen auch Sie zum Kreis der Träger des Exportpreises Bayern zählen? Sie führen ein Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten und waren auch in den Jahren 2020 und 2021 unter erschwerten Corona-Bedingungen auf internationalen Märkten erfolgreich tätig? Dann berichten Sie von Ihrer Erfolgsgeschichte in der Corona-Zeit und bewerben Sie sich für den Exportpreis Bayern - Special Edition: Erfolgreich in schwierigen Zeiten!

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2021! Die Preisträger werde ich am Abend des 17. November 2021 auszeichnen. 

HIER finden Sie weitere Informationen und können Sie sich online bewerben

 

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