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Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 10/2019 Erscheinungsdatum: 27. Juni 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

Zoll

EORI-Nr.-Verwaltung und Zolltarifauskunft läuft ab Oktober über das Bürger-/Geschäftskundenportal des Zolls

Zum 01.10.2019 geht das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls an den Start. Der Zoll schafft damit einen einfachen und effizienten Zugang zu seinen Dienstleistungen. Nach einmaliger Registrierung können Antragsverfahren und Geschäftsprozesse medienbruchfrei über das Internet abgewickelt werden.

Für Geschäftskunden stehen ab diesem Tag folgende Dienstleistungen online zur Verfügung:

• verbindliche Zolltarifauskunft (ab 01.10.2019 ausschließlich über das Portal)
• EORI-Nummer-Verwaltung
• Gewerblicher Rechtsschutz

Neben den vorgenannten Dienstleistungen, denen weitere folgen werden, bietet das Bürger- und Geschäftskundenportal verschiedene Funktionen, die eine komfortable Kommunikation mit dem Zoll ermöglichen:

• sichere Identifizierung mittels ELSTER sowie Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel
• Zugang zu den online verfügbaren Dienstleistungen des Zolls mit nur einem Login
• Vorgangsübersicht einschließlich einer Statusverfolgung
• elektronisches Postfach
• Erhalt von Online-Bescheiden in Formaten, die digital weiterverarbeitet werden können

(Quelle: Generalzolldirektion)

 

Länderinformationen

Frankreich: Energiekonferenz "European Utility Week" vom 12.- 14.11.2019

Anlässlich der jährlich stattfindenden European Utility Week (EUW) kommen über 10.000 Fachbesucher sowie 350 Aussteller aus der ganzen Welt zusammen. Die Konferenzmesse zieht jedes Jahr Experten und Entscheider aus der Energiewirtschaft, aus dem Bereich des digitalen Ökosystems (smart ecosystem) und der Informations- und Kommunikationstechnologie in verschiedene Orte Europas, diesmal nach Paris.

Die EUW ermöglicht, sich über Trends, Innovationen und aktuelle Herausforderungen der Branche zu informieren und auszutauschen. Wichtige Errungenschaften der Bereiche smarte energiewirtschaftliche Lösungen werden präsentiert, angefangen von intelligenten Netzen bis hin zum Thema Smart-City. Angesprochen wird hierbei die gesamte Wertschöpfungskette bis hin zum Endverbraucher.

Ergänzend zur Präsentation an den Ständen werden auch in Form von Konferenzen und in den praxisorientierten Hub Sessions wichtige Inhalte und Strategien vermittelt und Ausblicke in Richtung Zukunft gegeben. Das macht die EUW zu einer perfekten Plattform für persönliche Treffen mit Wissenschaftlern, Unternehmensvertretern, potenziellen Geschäftspartnern und anderen Branchenexperten zu vereinbaren und Geschäftsbeziehungen vor Ort zu knüpfen und zu erweitern.

Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf dr Homepage von Bayern International

Anmeldeschuss: 5. Juli 2019

 

Kroatien und Slowenien | Geschäftsreise 18.- 22.11.2019: Lebensmittel allgemein

Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird vom 18. - 22.11.2019 eine Geschäftsreise nach Ljubljana und Zagreb zum Lebensmittelbereich allgemein angeboten. Die Reise wird von der GEFA Exportservice GmbH in Kooperation mit den Auslandshandelskammern (AHK's) in Kroatien und Slowenien durchgeführt.

Zweck dieser Reise ist nicht nur der Aufbau von Geschäftsbeziehungen, sondern auch der intensive Austausch mit Vertriebspartnern, Importeuren und möglichen Geschäftspartnern. Profitieren Sie durch Ihre Teilnahme von der Erfahrung lokaler Experten bzgl. Kundenerwartungen, Preisgefüge und Konkurrenz. Zielgruppe dieses Angebots sind Unternehmensvertreter aus dem Bereich der Lebensmittelwirtschaft mit Sitz in Deutschland, welche sich bereits über ihre Marktchancen in Kroatien und Slowenien informiert haben.

Auf dem Programm stehen zunächst in Slowenien und anschließend in Kroatien Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Lebensmittelmärkten an. Zusätzlich sind Präsentationsveranstaltungen, im Rahmen derer Sie Ihre Produkte gegenüber lokalen Unternehmen, Experten und Sachkundigen vorstellen können, vorgesehen. Individuelle Geschäftsgespräche sowie Besuche und Betriebsbesichtigungen bei Marktmittlern runden das Programm ab.

Der Teilnehmerbeitrag (brutto) beträgt zwischen 500 EUR und 1000 EUR je nach Jahresumsatz und Mitarbeiteranzahl des jeweiligen Unternehmens. Die Leistungen der Auftragnehmer werden durch das BMEL gefördert und sind somit für die Teilnehmer kostenfrei. Reise- und Transportkosten sind von Ihnen selbst zu tragen.

Sie sind an der Reise interessiert? Dann melden Sie sich bis zum 30.06.2019 an. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Infoblatt und Anmeldeformular finden Sie hier.

 

Russische Föderation: BMWI-Geschäftsanbahnungsreise - letzte Anmeldemöglichkeit

Im Rahmen eines Markterschließungsprogramms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer vom 23. - 27. September 2019 eine Geschäftsanbahnungsreise für deutsche Unternehmen aus dem Bereich Bauwirtschaft nach Moskau und Novosibirsk.

Ziel der Reise ist der Auf- und Ausbau von Geschäftsaktivitäten deutscher Unternehmen in Russland. Zur Teilnahme sind deutsche Unternehmen eingeladen, die in den folgenden Bereichen tätig sind: Bauwirtschaft, Bauhandwerk, Infrastruktur, Baustoffe, Baumaschinen, Komponenten für Baumaschinen.

Ausführliche Informationen zur Reise (u. a. Programm und Anmeldeformular) finden Sie auf unserer Website unter dem folgenden Link:
https://russland.ahk.de/events/detail/bmwi-geschaeftsanbahnung-bauwirtschaft

Anmeldeschluss ist der 28. Juni 2019. Die Anzahl der Teilnehmer ist begrenzt.

 

Russische Föderation: EU verlängert Sanktionen

Am 18. März 2014 unterzeichnete Wladimir Putin einen Vertrag über die Eingliederung der Krim in die Russische Förderation. Vorangegangen war ein Referendum, welches genauso wie die Annexion der Krim bis heute nicht international anerkannt ist. Von mehreren Seiten wird die Annexion als völkerrechtswidrig gesehen und die Position vertreten (z.B. von der Delegation der Europäischen Union), dass die Krim nach dem Völkerrecht zur Ukraine gehört.

Die EU hat zur Gegensteuerung schrittweise restriktive Maßnahmen gegen Russland verhängt, um weiterhin der rechtswidrigen Annexion der Krim ‎und der bewussten Destabilisierung der Ukraine entgegenzuwirken. Diese Maßnahmen wurden nun ein weiteres Mal bis zum 23. Juni 2020 verlängert.

Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken sich jedoch auf das Gebiet der Krim und Sewastopols.

Die Sanktionen umfassen Verbote für:
• die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union;
Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol; dies bedeutet, dass keine Europäer oder Unternehmen mit Sitz in der EU Immobilien oder Einrichtungen auf der Krim erwerben, Unternehmen mit Sitz auf der Krim finanzieren oder damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen erbringen dürfen;
Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol, wobei insbesondere europäische Kreuzfahrtschiffe keine Häfen auf der Halbinsel Krim anlaufen dürfen, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall;
• die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl , Gas- und Mineralressourcen, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind. Technische Hilfe sowie Vermittlungs , Bau- oder Ingenieurdienstleistungen, die mit der Infrastruktur in den genannten Bereichen in Zusammenhang stehen, sind ebenfalls untersagt.

Als Reaktion auf die Krise in der Ukraine hat die EU noch weitere Maßnahmen erlassen, darunter:
Wirtschaftssanktionen gegen bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft, die derzeit bis zum 31. Juli 2019 gelten;
individuelle restriktive Maßnahmen (Einfrieren von Vermögenswerten und Reiseverbot), denen derzeit 170 Personen und 44 Einrichtungen unterliegen, weil sie Handlungen begangen haben, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben.

(Quelle: https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/287565/krim-annexion; https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2019/06/20/illegal-annexation-of-crimea-and-sevastopol-eu-extends-sanctions-by-one-year/)

 

Saudi-Arabien: Neue Konformitätsbestimmungen

Das gegenwärtige Konformitätssystem der SASO wird durch das neue Saudi Product Safety Programm (SALEEM) phasenweise ersetzt. Das neue Online Registrierungstool Saber soll das Verfahren vereinfachen.Das bisherige Konformitätssystem wird abgeschafft und alle Produkte die unter das SALEEM Schema fallen, müssen über das Online Tool Saber registriert werden.

Die Liste der Warengruppen die unter das Online – Zertifizierungsverfahren fallen, wird ständig erweitert. Ab dem 15.06.2019 erfolgt die nächste Erweiterung auf folgende Warengruppen:
elektrische Aufzüge in Gebäuden und AnlagenMetalle und ihre Legierungen für Bauwerke und GebäudeDämmstoffe und Verkleidungsmaterialien für GebäudeHydraulische Verbindungen und verwandte ProdukteZiegel, Fliesen, Keramik und Sanitärkeramik

Die Auflistung aller Waren die bereits unter das Saber –Schema fallen, finden Sie hier

Bereits seit dem ersten 01.06.2019 werden CoC Zertifikate für die hier aufgeführten Waren nicht mehr akzeptiert.

(Quelle: gtai)

 

Wichtige Termine

Chinaforum Breakfast Club am 16. Juli in Nürnberg

*English event - summary below*: „wäre es Ihnen lieber, wenn chinesische Unternehmen zukünftig nicht mehr in den Standort Deutschland investieren“ fragte der Chef des chinesischen Konzerns Fosun, GUO Guangchang, auf einem Kongress in München — und rief damit durchaus gemischte Gefühle bei der versammelten bayerischen Wirtschaftselite hervor.

Auf der einen Seite freuen sich viele deutsche Unternehmenslenker über die großzügigen Finanzspritzen aus Fernost, bauen neue Werkhallen und nutzen den chinesischen Partner, um den asiatischen Markt zu erschließen. Andererseits fürchten sie eine Einflussnahme des neuen Eigentümers auf das Tagesgeschäft und den Abfluss von Know-how.

Die am stärksten von einer Übernahme Betroffenen sind jedoch meist die Arbeitnehmer. Sie sorgen sich um den Erhalt ihrer Arbeitsplätze sowie die Beibehaltung der Mitbestimmung und die Einhaltung von Tarifstandards. In einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung wurden daher Arbeitnehmervertreter in 42 Unternehmen über deren Erfahrungen mit den neuen chinesischen Eigentümern befragt… mit überraschendem Ergebnis.

Im Rahmen unseres kommenden Chinaforum Breakfast Clubs mit dem Titel

„Faktencheck - Chinesische Investoren aus der Sicht deutscher Arbeitnehmer“

schildert Wolfgang Müller, langjähriger Mitarbeiter der IG Metall Bayern, die Auswirkungen chinesischer Firmenübernahmen auf die Arbeitsbeziehungen der beteiligten Unternehmen. Darüber hinaus beleuchtet er die Situation der Arbeitnehmer bei Neugründungen chinesischer Firmen in Deutschland und welche sprachlichen und interkulturellen Hürden es in der Zusammenarbeit zu überwinden gilt.

Der Breakfast Club findet am 16. Juli 2019 um 8.30 Uhr im Schönen Saal des Alten Rathauses, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg, statt. Im Anschluss besteht bei einem gemeinsamen Frühstück die Möglichkeit, sich mit dem Referenten und den Teilnehmern auszutauschen und Netzwerke für Ihr Chinageschäft zu knüpfen.

Anmeldeschluss ist der 11. Juli 2019.

Zur direkten Online-Anmeldung gelangen Sie über die Homepage Chinaforums Bayern

Partner des Chinaforum Breakfast Clubs in Nürnberg sind die IHK Nürnberg für Mittelfranken sowie das Wirtschaftsreferat der Stadt.Nürnberg

 

Afrika Forum Bayern am 25. Juli in München

Die bayerischen IHKs laden Sie zum Afrika Forum Bayern 2019 ein.

• Donnerstag, den 25.07.2019 von 8:30 bis 17:00 Uhr
• Messegelände München, Conference Center Nord, Paul-Henri-Spaak-Str. 18, 81829 München
www.afrika-forum.bayern

Unter dem Motto „Märkte für den Mittelstand in Ost- und West“ erfahren Sie, welche Länder und Branchen in Subsahara-Afrika besonders gute Aussichten für Geschäfte bieten. Wir präsentieren die BIHK-Afrika-Studie und bayerische Startups zeigen, welche Lösungen sie für afrikanische Märkte entwickelt haben. Treffen Sie Afrika-Experten und die Geschäftsführer aller deutschen Auslandshandelskammern in der Region sowie Vertreter der Entwicklungszusammenarbeit. Informieren Sie sich in Einzelgesprächen über ausgewählte Märkte und wie Sie Ihre Geschäfte in Afrika absichern können.

Das bietet das Afrika Forum Bayern 2019:
• Erfahrungsberichte aus dem Mittelstand
• Einzelgespräche mit den Geschäftsführern der deutschen Auslandshandelskammern aus der Region
• Themenworkshops zum Digitalen Afrika, Marktbearbeitung, Logistik und Ausbildung
• Informationen zu staatlicher Absicherung und Förderung
• Afrika-Marktplatz mit Infoständen

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um Ihren Einstieg in Afrika zu planen! Die Politik hat Subsahara-Afrika als wichtige Partnerregion erkannt. Im April reiste die bayerische Staatsregierung und eine große Unternehmerdelegation nach Äthiopien. Die Förderinstrumente der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bieten interessante Perspektiven für bayerische Wirtschaft.

Verpassen Sie nicht das Afrika Forum Bayern am 25. Juli 2019 und sichern Sie sich jetzt Ihr Ticket! Teilnehmerentgelt 85,-€ zzgl. MwSt., www.afrika-forum.bayern 

 

Verschiedenes

Die GIZ sucht Ihre Hilfe bei der Entwicklung einer Online-Anwendung für Nachhaltigkeitssiegel!

Die Themen Nachhaltiges Wirtschaften, Corporate Social Responsibility und Unternehmerische Sorgfaltspflichten in Wertschöpfungsketten haben in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und sind längst nicht mehr nur für Großunternehmen, sondern zunehmend auch für den Mittelstand und kleinere Unternehmen relevant.

Die steigenden Anforderungen von Geschäftskund*innen, Kapitalgeber*innen, Verbraucher*innen und der Politik bei gleichzeitig zunehmender Internationalität und Komplexität der eigenen Lieferkette verlangen die Umsetzung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Das stellt gerade auch kleine und mittlere Unternehmen(KMU) vor große Herausforderungen.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) entwickelt derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Online-Plattform zur Unterstützung deutscher Unternehmen bei der Implementierung eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Die Plattform baut auf dem bestehenden Online-Portal KMU Kompass Nachhaltigkeit auf. Ziel ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen während des Implementierungsprozesses im eigenen Betrieb online „zur Seite“ zu stehen – mit konkreten Hilfestellungen, Anwendungsbeispielen und Werkzeugen wie beispielsweise einer Anwendung zum Auffinden und Vergleichen von Nachhaltigkeitssiegeln.

Wir benötigen Ihre Unterstützung, um die Online-Plattform so praxisnah wie möglich zu gestalten. Nach Konsultationen mit Unternehmen in Kammern und Verbänden der deutschen Wirtschaft möchten wir Sie herzlich einladen, an einer 15-minütigen Online-Umfrage teilzunehmen, die der GIZ als wichtige Informationsquelle zur zielgruppenorientierten Entwicklung der Online-Anwendung zum Auffinden und Vergleichen von Nachhaltigkeitssiegeln dient:

http://www.askallo.com/d7vanbmb/survey.html

Für Ihr Interesse möchten wir uns bedanken und bitten Sie um die Teilnahme an der Umfrage. Gerne können Sie den Link zur Umfrage an interessierte Kolleginnen und Kollegen in Ihrem Unternehmen weiterleiten. Die Umfrage ist vollkommen anonym, das Herstellen einer Verbindung zwischen dem Befragten und dem abgegebenen Fragebogen ist nicht möglich. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt.

Bei Fragen, Anregungen oder für Gesprächstermine steht Ihnen Herr Aanderud (philip.aanderud@giz.de, +49 6196 79-7198) von der GIZ gerne zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag zur Umfrage.

 

De-Minimis-Förderung – Sind Regeln noch zeitgemäß? Jetzt EU-Recht mitgestalten!

Die Förderung darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Beihilfen für Gewerbeunternehmen dürfen z.B. in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 EUR nicht überschreiten. Im Transportgewerbe liegt die Grenze bei 100.000 EUR.

Auch verschiedene bayerische Förderprogramme fallen unter die europäische De-Minimis-Verordnung, Da zu gehören der Digitalbonus oder Go International, aber auch Bundesförderprogramme im Transportsektor, das ZIM-Programm oder geförderte Finanzierungsinstrumente gehören dazu.

Jetzt prüft die EU-Kommission, ob die Regeln noch zeitgemäß sind. Sie will von Unternehmen wissen, wie praktikabel die Umsetzung ist, an welche Grenzen Unternehmen stoßen und wie groß der Bürokratieaufwand ist.

Die Konsultation ist eine gute Gelegenheit, die eigene Erfahrung in die Gesetzgebungsverfahren einzubringen Die EU-Kommission lädt deshalb alle Unternehmen ein, sich bis zum 19.7.2019 an dem Meinungsbildungsprozess zu beteiligen.

Der Fragebogen enthält 14 Fragen, eine deutsche Version kann ausgewählt werden. Hier geht es zur Konsultation.

 

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