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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 10/2021 Erscheinungsdatum: 7. Juni 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Zoll

MwSt-Digitalpakets: Codierungsanforderungen bei Zollanmeldungen

In seiner ATLAS – Info 0182/21 vom 12.05.2021 informiert der Zoll nun über die diesbezüglichen Codierungsanforderungen in Zollanmeldungen. Die Hinweise betreffen die Anmeldung von „IOSS“ und „Special Arrangement“ in ATLAS. Zudem wird die temporäre Nutzung einer Übergangsregelung für große Sendungsvolumen (> 3.000 Sendungen täglich) skizziert, bis das für die automatisierte Abfertigung der LVC-Sendungen vorgesehene Modul "ATLAS-IMPOST" am 15. Januar 2022 fertiggestellt ist.

Quelle: www.zoll.de

 

Ägypten: Einführung eines „Advanced Cargo Information System (ACI)“

ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es soll darüber hinaus dazu beitragen, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren. Im Rahmen des neuen ACI-Moduls müssen ägyptische Importeure Daten zur Warensendung in das Nafeza-Portal des ägyptischen Zoll eintragen. Ausländische Exporteure müssen relevante Versanddokumente verpflichtend über den von „Nafeza“ zertifizierten Blockchain-Dienstleister „CargoX“ hochladen. Diese Uploads müssen eine sogenannte „ACID“-Nummer beinhalten und spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.

Nähere Informationen finden Sie auf https://www.nafeza.gov.eg und auf der Website der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer in Kairo (AHK).

 

Länderinformationen

EU-Schweiz: Gegenseitige Anerkennung von Medizinprodukten nicht mehr gültig

Dies hängt mit der ebenfalls am 26.05.21 in Kraft getretenen neuen EU-Verordnung über Medizinprodukte zusammen. Die EU hatte stets klargestellt, dass es ohne eine Einigung über das institutionelle Rahmenabkommen zwischen der EU und der Schweiz auch keine Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung (MRA), einschließlich des Kapitels über Medizinprodukte, geben kann. Die Schweiz hatte am 26.05. 2021 die langjährigen Verhandlungen über das Abkommen abgebrochen.

Weitere Informationen und Merkblätter finden Sie auch auf der Webseite der EU-Vertretung in Deutschland

 

Wichtige Termine

5. German-Hellenic Economic Forum am 8. Juni 2021, virtuell

Die vorgesehenen Panels und Workshops widmen sich der Digitalisierung und ihrer Transformation in der Wirtschaft, emblematischen Investitionen sowie den Themen Energiewandel und Geschäftschancen für Unternehmer in Griechenland.

Die Teilnehmer können sich über die neuen Entwicklungen der griechischen Wirtschaftspolitik informieren, sich austauschen und neue Impulse für noch engere deutsch-griechische Beziehungen erhalten. 

Die Forum-Webseite mit Programm und Möglichkeit zur Registrierung ist unter diesem Link abrufbar: https://www.eventora.com/de/Events/ahk-gh-economic-forum/Webapp/Live/home/%7B%7BTicketId%7D%7D

Weiter Informationen finden Sie hier: https://griechenland.ahk.de/events/event-details/5-deutsch-griechisches-wirtschaftsforum-2021

Quelle: AHK Griechenland

 

China@Home: Webseminar „Shenzhen – Zukunft Made in China“

Noch immer prägen zahlreiche Vorurteile Chinas Bild im Westen. “Kontrolle und Überwachung“ symbolisieren die Volksrepublik, “Kreativität und Freiheit“ stehen für den Erfolg Amerikas und Europas seit Mitte des letzten Jahrhunderts.

Dass diese einseitige Betrachtung nicht länger aufrechterhalten werden kann, verdeutlicht keine Stadt besser als Shenzhen. Die 20-Millionen-Metropole in Südchina gehört zu den innovativsten Städten der Welt. Eine Megacity, die aus dem Nichts entstand, wo Nachhaltigkeit und moderne Lebensqualität selbstverständlich sind, aber auch Gesichtserkennung und der gläserne Mensch.

Mittlerweile stellen Shenzhens Tech-Unternehmen das Silicon Valley in den Schatten und ziehen junge Talente aus aller Welt an. Eine Stadt mit Modellcharakter – auch für den Westen?

Im Rahmen des Webinars “Shenzhen – Zukunft Made in China“ schildert Frank Sieren, wie man in Shenzhen lebt, wohnt und arbeitet und was die Stadt so besonders macht. Darüber hinaus erörtert er, warum unsere Kinder in erheblichem Maße von Technologien aus Shenzhen beeinflusst sein werden und inwieweit das „Modell Shenzhen“ auf Deutschland und Europa übertragbar ist.

Das Webinar findet am 10. Juni von 8.30 – 10.00 Uhr mit ZOOM statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 €, für Mitglieder des Chinaforums ist die Teilnahme kostenfrei.

Anmeldeschluss ist der 8. Juni.

HIER gelangen Sie zur Anmeldung.

 

Online-Workshop: Erfolgreiche Kommunikation mit arabischen Geschäftspartnern am 20. Juli

Wir laden Sie herzlich zum interaktiven Workshop "Erfolgreiche Kommunikation mit arabischen Geschäftspartnern" ein. Neben der Vermittlung grundsätzlicher Verhaltensmuster und Kommunikationsstrategien erhalten Sie zahlreiche praxisnahe Hinweise für die Vorbereitung und Durchführung Ihres geschäftlichen Engagements in arabischen Ländern.

Wichtige Schlüsselkompetenz

Während in Mitteleuropa die Sachebene und der geschäftliche Nutzen im Vordergrund stehen, sind Geschäftsbeziehungen in arabischen Ländern stark personenbezogen. Der Aufbau und die nachhaltige Pflege einer soliden Beziehungsebene ist eine wesentliche Voraussetzung für den geschäftlichen Erfolg. Interkulturelles Know-how ist daher von entscheidender Bedeutung, um kulturelle Unterschiede zu meistern.

Zur Anmeldung und zum Programm gelangen Sie HIER.

 

Exportpreis Bayern 2021 - Special Edition: Jetzt bewerben

Der Preis wird dieses Jahr in den folgenden drei Schwerpunkten verliehen:

1. Erfolgreiche Auftragsabwicklung in Corona-Zeiten: 
Wie konnten - trotz der neuen Corona-Hürden - die Geschäfte in den bestehenden Exportmärkten erfolgreich abgewickelt werden (z.B. wegen Grenzschließungen, neuen protektionistischen Maßnehmen etc.)?

2. Gelungene Markterschließung und Kundengewinnung in Corona-Zeiten:
Wie konnten neue Märkte trotz der erfolgten Einschränkungen erfolgreich erschlossen und neue Kunden gewonnen werden?

3. Beachtliche Innovation in Corona-Zeiten;
Wie mussten Produkte und Dienstleistungen durch innovative Ideen angepasst werden, um weiterhin international erfolgreich vertrieben werden zu können?

Wollen auch Sie zum Kreis der Träger des Exportpreises Bayern zählen? Sie führen ein Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten und waren auch in den Jahren 2020 und 2021 unter erschwerten Corona-Bedingungen auf internationalen Märkten erfolgreich tätig? Dann berichten Sie von Ihrer Erfolgsgeschichte in der Corona-Zeit und bewerben Sie sich für den Exportpreis Bayern - Special Edition: Erfolgreich in schwierigen Zeiten!

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2021!

Die Preisträger werden am Abend des 17. November 2021 vom bayerischen Wirtschaftsminister in München ausgezeichnet. 

HIER finden Sie weitere Informationen und können Sie sich online bewerben

 

Online-Kongress:„Bavarian Green Technologies Congress for Latin America“ vom 15. - 17. Juni

In einem innovativen Format können Sie südamerikanische Entscheidungsträger aus der Wirtschaft, angewandten Forschung und Politik u.a. aus Bereichen wie Bergbau, Landwirtschaft, Lebensmittel, Öl und Gas treffen, während bayerische Experte ihre Lösungen im Bereich Umwelttechnik, erneuerbare Energien und Digitalisierung vorstellen.

Besondere Merkmale:

- Online Kongress + Online Ausstellung  + Online Networking.

- Jeder Tag hat einen thematischen Schwerpunkt:

  • 15.06 Eröffnung + Vorstellung der Chancen im Bereich Umwelttechnik mit Fokus auf industriellen Prozesse und Kreislaufwirtschaft: Wasser, Rohstoffe und Abfallwirtschaft.
  • 16.06 Klimawandel: Herausforderungen und Chancen im Bereich Energietechnik mit Fokus auf erneuerbare Energien und grünem Wasserstoff.
  • 17.06 Digitalisierung: Herausforderungen und Chancen in Bereichen wie z.B. Industrie 4.0

- Diskussionspanels mit südamerikanischen Experten aus der Wirtschaft, angewandten Forschung und Politik

- 4-Stunden pro Tag:

  • 14:00 Uhr Networking an den virtuellen Messeständen
  • 15:00 Uhr Diskussionspanels mit südamerikanischen Entscheidungsträgern
  • 16:00 Uhr Pitch Sessions von bayerischen Experten
  • 17:00 Uhr Networking & Brekout-rooms für einen Erfahrungs- und Wissensaustausch in kleineren Runden mit lokalen Akteuren.

Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie HIER.

 

Digitale Geschäftsanbahnung Indien 2021 vom 13. - 17. September

Die aktuelle Situation und die Auswirkungen der globalen Corona-Krise lassen eine physische Durchführung vor Ort nicht zu. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms.

Warum Indien?
Schon seit längerem arbeitet die indische Regierung aktiv daran, das Investitionsklima für ausländische Unternehmen zu verbessern, dies gilt neben etablierten Industrieunternehmen auch für den boomenden Start-up Sektor. Insgesamt wurden zwischen 2015 und 2020 über 11000 Start-ups in Indien gegründet, wovon über 2.000 finanzielle Unterstützung in Form von Risikokapital erhalten haben. Die Gesamtbewertung indischer Start-ups liegt bei 56-62 Milliarden USD. Seit Anfang 2021 sind in Indien bereits 10 neue Unicorns entstanden, insgesamt zählt Indien momentan 52 Unicorns, Tenzend steigend.

Das Potential im indischen Markt ist für Startups riesig. Aufgrund des hohen Digitalisierungsgrads, einer großen Anzahl von gut ausgebildeten IT-Spezialisten und -Dienstleistern und gezielter Förderung durch Regierung und Industrie ist das wachsende und dynamische Start-up Ökosystem Indiens ebenfalls ein attraktiver Zielmarkt für deutsche Start-ups aus verschiedenen Branchen.
Die Geschäftsanbahnung wird deutsche Start-ups in Kontakt mit potenziellen Geschäftspartnern, Investoren, anderen Start-ups und wichtigen Stakeholdern der deutsch-indischen Start-up Szene bringen, um eine lokale Vernetzung zu ermöglichen und erste Geschäfte anzubahnen.

Ihre Vorteile einer Teilnahme
• Umfassende Zielmarktanalyse über die Branche
• Individuell organisierte Pitching-Sessions vor ausgewählten Acceleratoren, Investoren und Mentoren, um das Geschäftsmodell lokal anzupassen und Kontakte zu knüpfen
• Neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen durch individuelle B2Bs mit potentiellen Geschäfts- und Vertriebspartnern
• Gezieltes Mentoring zur Vermittlung wichtiger Marktkenntnisse (u.a. Doing Business in India)
• Digital Demo Day: Präsentation Ihrer Produkte und Dienstleistungen vor Vertretern und Multiplikatoren aus Wirtschaft und Politik
• Betreuung durch das Team der AHK Indien

Alle weiteren Informationen finden Sie HIER.

Weitere Informationen zum Projekt und zur Anmeldung finden Sie HIER.

Quelle: AHK Indien

 

Verschiedenes

Es geht aufwärts: Exporte und Importe der bayerischen Wirtschaft im März 2021 stark gestiegen

Importe

Die Importe stiegen zeitgleich um 8,0 Prozent auf 51,0 Milliarden Euro. - Im März 2021 wuchsen die Exporte der bayerischen Wirtschaft gegenüber dem Vorjahresmonat um 19,6 Prozent auf 18,1 Milliarden Euro. Die Importe nahmen um 20,4 Prozent auf 19,0 Milliarden Euro zu.

Nach den vorläufigen Ergebnissen des Bayerischen Landesamts für Statistik exportierte die bayerische Wirtschaft im ersten Quartal 2021 Waren im Wert von fast 46,5 Milliarden Euro. Dies sind 2,6 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Die Importe der bayerischen Wirtschaft wuchsen zeitgleich um 8,0 Prozent auf über 51,0 Milliarden Euro. 

Die wichtigsten Exportländer für Bayerns Wirtschaft waren in den ersten drei Monaten 2021 die Volksrepublik China, die Vereinigten Staaten, Österreich, Frankreich, Italien, das Vereinigte Königreich und Polen. Die bedeutendsten Importländer waren die Volksrepublik China, Österreich, Polen, Tschechien, Italien und die Vereinigten Staaten.

Maschinen 

Das höchste Exportvolumen verzeichnete Bayerns Wirtschaft im ersten Vierteljahr 2021 mit „Maschinen zusammen“ gefolgt von „Personenkraftwagen und Wohnmobilen“, „Fahrgestellen, Karosserien, Motoren, Teilen und Zubehör für Kraftfahrzeuge und dergleichen“ und „Geräten zur Elektrizitätserzeugung und -verteilung“. Die höchsten Importwerte erzielten „Maschinen zusammen“, „Fahrgestelle, Karosserien, Motoren, Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge und dergleichen“, „Geräte zur Elektrizitätserzeugung und –verteilung“, „Personenkraftwagen und Wohnmobile“, „Erdöl und Erdgas“ sowie „elektronische Bauelemente“. 

Im März 2021 exportierte Bayerns Wirtschaft Waren im Wert von rund 18,1 Milliarden Euro. Dies bedeutet ein Plus von 19,6 Prozent gegenüber dem März 2020 sowie von 18,1 Prozent gegenüber dem Februar 2021. Sie importierte Waren im Wert von fast 19,0 Milliarden Euro. Verglichen mit dem März 2020 ist dies ein Plus von 20,4 Prozent, gegenüber dem Februar 2021 eine Zunahme von 15,9 Prozent. 

HIER finden Sie weitere Informationen und Tabellen. 

Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik

 

EU-Kommission legt Vorschlag zur Änderung der nichtfinanziellen Berichterstattung vor

Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 eine weitreichende Änderung der nicht finanziellen ‎Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive, NFRD) vorgeschlagen und in Corporate ‎Sustainability Reporting Directive (CSRD) umbenannt.‎ Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen vor, die u.a. den Anwendungsbereich, die Inhalte, das Format und die Verantwortlichkeiten im Unternehmen betreffen.

Im Wesentlichen werden mehr Unternehmen als bisher zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet und die Berichtsinhalte durch einen EU-Standard sowie die Aufnahme der Informationen in den Lagebericht vereinheitlicht. Die neuen Änderungen sollen für Nachhaltigkeitsberichte gelten, die ab dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden und betreffen somit bereits die Berichtsperiode 2023.

Die zentralen Änderungen im Überblick:

- Anwendungsbereich: Die Berichtspflicht wird auf Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (bislang 500) erweitert und bezieht nicht mehr nur kapitalmarktorientierte Unternehmen ein. Zusätzlich werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 10 Mitarbeitern verpflichtet, ab 2026 Angaben zu Nachhaltigkeitsrisiken und -leistungen vorzunehmen, allerdings nur, wenn eine Kapitalmarktorientierung vorliegt.

- Inhalte: Die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen nach dem Prinzip der doppelten Materialität gestaltet und ausgeweitet werden. Unternehmen müssen somit alle nachhaltigkeitsbezogenen Fakten offenlegen, die auf der einen Seite darstellen, wie sich Nachhaltigkeitsthemen auf ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie auswirken, und auf der anderen Seite die Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft beschreiben.
Zudem müssen berichtspflichtige Unternehmen die grünen Finanzkennzahlen der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) beachten und darstellen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens sowohl in Bezug auf Umsatz als auch Investitions- und Betriebsausgaben mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die im Sinne der Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind.

- EU-Standards: Die Berichtsinhalte und -struktur sollen mittels verbindlicher EU-Nachhaltigkeitsstandards, die noch entwickelt und als delegierte Rechtsakte erlassen werden, dargestellt werden. Für kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen soll es einen separaten Standard geben.

- Format: Berichtspflichtige Unternehmen werden ab 2024 verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen für das vorliegende Geschäftsjahr im Lagebericht darzustellen und mit einem digitalen Tagging zu versehen. Die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht gesondert zu veröffentlichen, ist nicht mehr vorgesehen.

- Prüfung: Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen künftig dem Abschlussprüfer oder einem unabhängigen Dienstleister zur „Erlangung einer begrenzten Sicherheit“ vorgelegt werden.

- Verantwortung: Das Management soll aktiv und nachweislich die Verantwortung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung tragen. Der Bilanzeid, der sich bislang nur auf die Finanzberichterstattung bezieht, soll so auf den ‎Nachhaltigkeitsbericht ausgeweitet werden ‎Weiterhin ist der Aufsichtsrat wie bislang schon verantwortlich für die Überwachung der Berichterstattung.‎

Im nächsten Schritt wird das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat auf der Grundlage des ‎Vorschlags der Kommission einen endgültigen Gesetzestext aushandeln. Die Einigung wird für 2022 erwartet. ‎Parallel dazu wird ein erster Entwurf eines Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung erwartet.

Die Europäische Kommission lädt zuvor alle Unternehmen ein, den Gesetzesentwurf bis zum 2. Juli 2021 zu kommentieren (Freitext): https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12129-Nichtfinanzielle-Angaben-von-Gro%C3%9Funternehmen-Aktualisierung-der-Rechtsvorschriften-_de

Unter folgendem Link finden Sie den Gesetzesentwurf sowie die begleitenden FAQs der EU Kommission: https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en

 

 

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