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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"
Ansprechpartner/innen (1)
AWI 11/2020 Erscheinungsdatum: 4. Mai 2020
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Corona hat weiterhin Neues rund um den Globus fest im Griff.
Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken
Webinar „Covid-19 vs. die Welt“ am 7. Mai
Den Anfang macht die Coface-Volkswirtin Christiane von Berg. Neben aktuellen Länder- und Branchenrisiken legt sie den Fokus auf verschiedene Regionen wie beispielsweise die Emerging Markets in Asien. Auch die Ölpreise und die aktuellen Coface-Insolvenzprognosen werden Thema sein.
Im Anschluss gibt Jochen Böhm, Underwriting Director der Coface für Nordeuropa, seine Einschätzung zum Rettungsschirm und zur aktuellen Situation bei der Bewertung von Risiken ab.
Bei der abschließenden Q&A-Session sind Sie herzlich eingeladen, Ihre Fragen an Frau von Berg und Herrn Böhm zu stellen.
Sie haben Interesse? Dann registrieren Sie sich jetzt – hier geht’s zur kostenfreien Anmeldung!
Importieren in die EU mit elektronischen Pflanzengesundheitszeugnissen
Am 24.03.2020 hat die EU-Kommission gegenüber Drittstaaten ankündigt, dass elektronische Pflanzengesundheitszeugnisse und gescannte Kopien bei der Einfuhr in die EU akzeptiert werden.
Darüber hinaus forderte die Kommission nun die Handelspartner auf, die Handelserleichterungsmaßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Akzeptanz von gescannten Pflanzengesundheitszeugnissen ebenfalls für Exporte der EU-Mitgliedsstaaten in Drittländer zu akzeptieren.
Importeure im Drittland sollten sich über die aktuellen Regelungen in den Zielländern informieren. Per Verbalnote informierte die Türkei bereits am 02.04.2020 über eine solche Handelserleichterung. Das Julius Kühn-Institut plant auf ihrer Homepage solche Ankündigungen von Drittländern aufzulisten:
https://pflanzengesundheit.julius-kuehn.de/index.php?menuid=28
Hintergrund:
Die EU-Exporteure von Pflanzen und ihren Erzeugnissen haben Schwierigkeiten, den Grenzkontrollstellen der Zielländer die Originale der von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Pflanzengesundheitszeugnisse vorzulegen. Dies ist zurückzuführen auf die schwerwiegenden Einschränkungen beim Flugzeugtransport und bei den Kurierdiensten, die zur Lieferung dieser Bescheinigungen verwendet werden.
Schweiz: Carnet A.T.A. Änderungen
In der aktuellen Situation im Zusammenhang mit Covid-19 werden die Carnet-Inhaber angewiesen, Anschluss-Carnets zu verwenden. Die physische Anwesenheit des Inhabers oder des bevollmächtigten Vertreters ist nicht erforderlich, um die Formalitäten zu erledigen. Anschluss-Carnets können per Post oder Kurierdienst an den Zoll geschickt werden.
Sollte die Zeit nicht ausreichen, um das für die Verlängerung erforderliche Anschluss-Carnet ATA rechtzeitig zu beschaffen, muss der Carnet-Inhaber innerhalb der Gültigkeitsdauer des ursprünglichen Carnets ATA den betroffenen Zollbehörden in irgendeiner Form Bericht erstatten. Carnet-Inhaber können nicht einfach abwarten und auf den guten Willen der Behörden hoffen.
Für Anschluss-Carnets aus Deutschland bitte nur an folgende Zollstelle wenden:
Federal Customs Administration
Zollinspektorat Aarau
Rohrerstrasse 100
5001 Aarau
Switzerland
(Quelle: DIHK)
Ansprechpartner/inUlrich Wohlrab (Tel: +49 911 1335 1362, ulrich.wohlrab@nuernberg.ihk.de)
Polen: Bayerische Messebeteiligung auf der ENERGETAB 2020 in Bielsko-Biała
Die Fachmesse ENERGETAB ist die größte und meistbesuchte Ausstellung für energiewirtschaftliche Anwendungen und Technologien in Polen. Sie findet vom 15. bis 17.09.2020 in Bielsko-Biala in Polen statt.
Die Ausstellung deckt alle Belange in den Bereichen Strom- und Wärmeerzeugung, -übertragung, -verteilung und –lieferung sowie Elektrotechnik und Industrieelektronik ab. Zu den Themenschwerpunkten der ENERGETAB gehören unter anderem Energiewirtschaft, Transformatoren, Kontrolleinrichtungen und Automatisierungssysteme.
Die jährlich stattfindende Messe bietet die Gelegenheit zum Austausch mit Fachleuten aus dem Energiesektor, zur Stärkung des eigenen Unternehmensimages und zur Vernetzung mit potenziellen Kunden und Partnern.
Trotz der aktuellen Lage möchte Bayern International positv in die Zukunft blicken und bietet bayerischen Unternehmen die Möglichkeit einer Teilnahme bei der ENERGETAB 2020 am bayerischen Gemeinschaftsstand. Neben einem schlüsselfertigen Messestand und dem Service der Messeorganisation bietet der Gemeinschaftsstand einen Loungebereich für die teilnehmenden Aussteller und ihre Kunden.
Aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen ist ein kostenfreier Rücktritt von der Messebeteiligung möglich. Sollte die Messe abgesagt oder verschoben werden oder sollten Sie von der Beteiligung zurücktreten wollen, bekommen Sie den bezahlten Teilnahmebetrag für den Bayernstand vollständig zurückerstattet: https://www.bayern-international.de/wir-ueber-uns/statement-zum-coronavirus/
Weitere Informationen zur bayerischen Messebeteiligung finden Sie hier. Anmeldeschluss ist der 20.05.2020.
Russische Föderation: AHK-Liveticker zu Corona
Sri Lanka: Importstopp und Festlegung eines dreimonatigen Zahlungsziels für bestimmte Güter
Das Einfuhrverbot gilt derzeit vom 16. April bis zum 15. Juli 2020. Der vorübergehende Einfuhrstopp gilt für Waren des Schedule I der angehängten Regelung. Für weitere Waren, die im Schedule II der angehängten Regelung aufgelistet sind, wurde verfügt, dass diese nur mit einem dreimonatigen Zahlungsziel eingeführt werden dürfen.
Es wird empfohlen, mit dem Importeur Kontakt aufzunehmen.
Für Rückfragen steht zudem das Delegiertenbüro der Deutschen Wirtschaft (AHK) in Sri Lanka zur Verfügung.
Kontakt:
Andreas Hergenröther
Delegierter der Deutschen Wirtschaft in Sri Lanka
Tel: +94 11 2314364
E-Mail: hergenroether@srilanka.ahk.de
Tschechien: Aktuelle Corona-Maßnahmen auf einen Blick
Darin enthalten sind Informationen zu den Themen:
> Dienstreisen und Geschäftsreisen
> Aktuelle Informationen zur Einreise nach Bayern
> Aktuelle Regelung für Berufspendler (ab 27.4.)
> Reguläre Berufspendler
Den Rest des Artikels lesen Sie auf der Seite des Außenwirtschaftsportals Bayern.
Und außerdem ganz aktuell:
Tschechische Berufspendler müssen seit 01.05.2020 die Bescheinigung über den PCR-Test nur noch alle 30 Tage vorlegen. Wenn der Test nicht vorgelegt wird, müssen sie ihre Einreise nach Tschechien dort der Bezirkshygienestation melden, die über erforderliche Quarantänemaßnahmen entscheidet. Eine Quarantäne wird jedoch nicht angeordnet, wenn die Person der Bezirkshygienestation eine Bescheinigung über die Durchführung eines Tests innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise in die Tschechische Republik vorlegt.
Ungarn: Online-Konsultationstage zum Markt Ungarn im Mai
Die Deutsch-Ungarische Industrie- und Handelskammer (AHK) in Budapest veranstaltet für deutsche Unternehmen sogenannte Online-Konsultationstage zu 10 verschiedenen Themen wie Marktzugang, MWSt-Erstattung, Mitarbeiterentsendung, Personalvermittlung, Lieferanten- und Standortsuche etc.
Hier können Sie sich für diie Online-Konsultationstage der AHK Budapest anmelden und finden weitere Informationen.
Hier geht es zur Sonderseite Corona-Virus der AHK in Budapest
Auf die Messe, fertig, los: Bayerische Gemeinschaftsstände auf Gesundheitsmessen weltweit
Im 2. Halbjahr 2020 und 1. Quartal 2021 können Sie sich erneut mit Bayern International unter dem Dach des Bayernstandes auf ausgewählten Messen präsentieren und vom Rund-Um-Sorglos Service profitieren: Sie erhalten unter anderem einen schlüsselfertigen Messestand und sparen wertvolle Zeit in der Messevorbereitung.
Das Messeangebot für die Gesundheitswirtschaft im Überblick:
- Pakistan: Health Asia vom 12. bis 14. September 2020 in Karachi
Anmeldeschluss: 19.06.2020
- Mexiko: Expomed vom 14. bis 16. Oktober 2020 in Mexiko City
Anmeldeschluss. 05.06.2020
- Japan: Medical Japan vom 14. bis 16. Oktober 2020 in Tokio
Anmeldeschluss: 26.06.2020
- VAE: Arab Health vom 1. bis 4. Februar 2021 in Dubai
Anmeldeschluss: 31. Juli 2020
Weitere Details (Produktportfolio, Ausstellerzahlen aus dem Vorjahr etc.) und eine Anmeldemöglichkeit zu den Messen finden Sie unter dem jeweiligen Link.
Derzeit gibt es spezielle Rücktrittskonditionen; Der Rücktritt eines Unternehmens von einer bayerischen Messebeteiligung ist ab jetzt in folgenden Fällen kostenfrei (Stornogebühr und Gebühren wie Anmelde-/Registrierungsgebühr und Katalogeintrag):
- Bei abgesagten Messen / Beteiligungen oder Verschiebungen (und bei Rücktritt des Unternehmens)
- Bei Einreisebeschränkungen oder aus sonstigen Gründen.
Interesse? Dann am besten gleich unverbindlich beim Branchenansprechpartner von Bayern International melden und Standfläche sichern!
Ansprechpartner: Torsten Wagner, Tel. 089 660566-306, E-Mail: twagner@bayern-international.de
Leitfaden: Sicherheit bei Geschäftsreisen nach Corona
Worauf müssen Unternehmen bei internationalen Geschäftsreisen nach der Corona-Krise achten, worauf müssen sich Unternehmen vorbereiten bzw. was wird Unternehmen empfohlen.
- Wie sich die Risikolage in den Reisezielen durch die Pandemie verändert hat
- Was Geschäftsreisende bei Ein- und Ausreisen, zumindest für die ersten Monate nach einer substantiellen Abschwächung der Coronakrise, erwarten können
- Was wir Unternehmen hinsichtlich der Reisesicherheit für die Zeit, in der Auslandsreisen wieder möglich werden, empfehlen
- Welche Fragestellungen aus der Perspektive des Arbeitsrechtes und der gesetzlichen Fürsorgepflicht zu beachten sind
Diese und viele andere Fragen werden in dem Leitfaden "Reisesicherheit in Zeiten von SARS-CoV-2" auf 18 Seiten erläutert, den Sie auf der Homepage unserer IHK downloaden können.