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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 11/2021 Erscheinungsdatum: 28. Juni 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Zoll

Brexit: Nichterledigung von Ausfuhrvorgängen im Warenhandel mit dem Vereinigten Königreich

  1. In der ATLAS-Info 0190/21 vom 4.6.2021 informiert die GZD über Details der Ausgangsabfertigung in Frankreich bei Ausgang via Eurotunnel und Fährverkehr mittels dem französischen Smart Border System. Der französische Zoll versucht, die technischen Defizite zu lösen. Zugleich weist die GZD aber auch auf die Einhaltung bestimmter Verfahrensabläufe hin, durch die die Unternehmen ihrerseits eine automatisierte Ausgangsbestätigung sicherstellen können. Weitere Details entnehmen Sie bitte der ATLAS-Info.
  2. Die französische Botschaft in Berlin lädt für den 30.06.2021 um 15:30 Uhr zu einem Webinar mit dem französischen Zoll ein, um die Funktionalitäten des Smart Border Systems erneut zu erklären. Die Einladung richtet sich an Verbände und vor allem an betroffene Unternehmen. Das Webinar findet auf Englisch statt und ist kostenfrei. Zur Teilnahme wählen Sie sich am Tag der Veranstaltung einfach über den nachfolgenden TEAMS-Link ein. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich: https://teams.microsoft.com/l/meetup-join/19%3ameeting_NzExODAxMmMtZGYxYi00YWZlLWI3NGMtNDM3MGRlZmE3MGRl%40thread.v2/0?context=%7b%22Tid%22%3a%2288a8f6e2-64cc-4aa1-9466-475faae181dd%22%2c%22Oid%22%3a%22e3f813ce-4c55-4691-bf1d-a27b1ba67f98%22%7d
  3. Der deutsche Zoll akzeptiert bei fehlenden Ausgangsbelegen alternative Nachweise, mit denen der tatsächlich erfolgte Warenausgang belegt und der Ausfuhrvorgang geschlossen werden kann. Der DIHK und andere Verbände setzen sich gegenüber dem Zoll hierbei für eine größtmögliche Flexibilität bei der Anerkennung alternativer Nachweise ein, um Unternehmen und Zollstellen spürbar zu entlasten. So empfiehlt der DIHK in Abstimmung mit dem Deutschen Spediteur- und Logistikverband (DSLV) betroffenen Unternehmen beispielsweise, als Alternativnachweise die aus dem Umsatzsteuerrecht bekannte „Spediteurbescheinigung“ von ihren Spediteuren anzufordern.
    DIHK und DSLV setzen sich bei der GZD für die flächendeckende Anerkennung der Spediteurbescheinigung durch alle Zollämter in Deutschland ein. Zusätzlich finden gegenwärtig Gespräche mit der GZD zur Frage möglicher „Sammelerledigungen“ bei offenen Ausfuhrvorgängen statt. Sobald uns hierzu konkretere Informationen seitens des Zolls vorliegen, informieren wir Sie.
 

Ägypten - Advanced Cargo Information (ACI) – Beratungsangebot AHK

Im Zusammenhang mit der Einführung des ACI-Systems kam es zuletzt zu missverständlichen Verlautbarungen durch verschiedene ägyptische Behörden hinsichtlich der Akzeptanz von digital erstellten, mithin nicht handschriftlich unterzeichneten Verschiffungsdokumenten und der Notwendigkeit der Dokumenten-Legalisierung durch die ägyptischen Konsulate in Deutschland (bzw. in anderen Drittländern).  

Laut AHK ist der aktuelle Sachstand (17.06.2021):

  • Die Akzeptanz von digital erstellen Verschiffungsdokumenten ist (noch) nicht gegeben.
  • Während keine Legalisierungsanforderung für über die Blockchain CargoX hochzuladende Dokumente besteht, so müssen die bei der Zollfreistellung vorzulegenden Originale nach wie vor von der ägyptischen Botschaft / den ägyptischen Generalkonsulaten legalisiert sein.
  • Die AHK Ägypten steht mit der für die Digitalisierung verantwortlichen Einheit und den zuständigen Ministerien in einem ständigen Austausch. Die zeitnahe Zielsetzung der AHK Ägypten ist es, zunächst auf eine Legalisierungsanforderung vollumfänglich zu verzichten und hiernach auch eine generelle Akzeptanz von digital erstellten Handelsdokumenten zu erreichen

Beratungsangebot der AHK Ägypten / Service-Center

Die von Seiten der AHK erbrachten Unterstützungsleistungen reichen von regelmäßig stattfindenden Webinaren bis hin zu einem ausführlichen FAQ-Sheet, welches Antworten zu einer Vielzahl von verfahrenstechnischen und operativ relevanten Fragestellungen der deutschen Exporteure bietet.

Da im Vorlauf der ab dem 1. Juli 2021 greifenden, digitalen Zollabwicklung mit einer sehr hohen Frequentierung der ägyptischen Behörden zu rechnen ist, richtete die AHK Ägypten als einzige bilateral agierende Kammerorganisation ein Service-Center ein, dessen Kolleg:innen einen direkten Zugriff auf die behördlichen Mitarbeiter:innen haben. Das angebotene Service-Paket reicht von Informationsmittlung bis hin zu einer zweimonatigen Begleitung, um deutschen Exporteur:innen bei eventuell auftretenden, praktischen Herausforderungen unterstützend zur Seite zu stehen – schnell, unkompliziert und lösungsorientiert. Dieses Serviceangebot ist kostenpflichtig (Euro 289,-).

Quelle: AHK Ägypten

 

Ägypten: Advanced Cargo Information - Verlängerung der Testphase bis 30.09.2021

Wie bereits berichtet, führt Ägypten ein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen für eingehende Seefrachtsendungen nach Ägypten namens "Advanced Cargo Information (ACI)" ein.

Der ägyptische Finanzminister hat verkündet, dass die Laufzeit bis Ende September verlängert wird (LINK). Somit ist das System nunmehr ab dem 1. Oktober verpflichtend zu nutzen.

Weitere Informationen können Sie dem Statement des ägyptischen Finanzministeriums entnehmen (englisch) sowie der Webseite der AHK Ägypten.

Für Fragen steht Ihnen Frau May Khattab in der AHK Ägypten gern zur Verfügung:

Tel.: +202 3333 8452
Email: may.khattab@ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com

 

Länderinformationen

Geschäftsmöglichkeiten in China für deutsche Unternehmen von Baby-, und Kinderprodukten & Mothercare

Hongkong ist unumstritten eines der bedeutendsten Logistik- und Handelsdrehkreuze Asiens. Durch seine einzigartige Lage, eingebettet in eine der produktivsten Wirtschaftsregionen des Kontinents, die Greater Bay Area, dient Hongkong tausenden Firmen als Brückenkopf nach China und damit als Einstiegspunkt in den mittlerweile lukrativsten Absatzmarkt der Welt. Dies gilt auch vermehrt für Unternehmen im Bereich der Baby-, Kleinkind- und Mutterschaftsprodukte, die in China einen der Zukunftsmärkte schlechthin vorfinden.

Nach neuesten Schätzungen liegt das Marktvolumen in diesem Sektor bei rund 384 Milliarden Euro – Tendenz weiter steigend. Dies hängt nicht zuletzt mit dem Ende der strikten Ein-Kind-Politik in China im Januar 2016 zusammen, ebenso wie mit den Bemühungen der Regierung, neue Anreize zu schaffen, um die Geburtenrate nachhaltig anzukurbeln und dem demografischen Wandel entgegenzuwirken. Junge Eltern in China sind vor allem von den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards ausländischer Produkte überzeugt – und zunehmend bereit, sich diese einiges kosten zu lassen. Für kleine und mittlere Unternehmen aus Deutschland bieten Hongkong und China in den kommenden Jahren ein enormes Umsatzpotential.

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) organisiert die GIC Hongkong in Zusammenarbeit mit GIC Guangzhou sowie GIC Greater China GmbH eine digitale Geschäftsanbahnung zu Baby-, und Kinderprodukten und Mothercare in China. Die aktuelle Situation und die Auswirkungen der globalen Corona-Krise lassen eine physische Durchführung vor Ort nicht zu. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms. Zielgruppe sind vorwiegend kleine und mittelständische deutsche Unternehmen (KMU).

Ziel der Geschäftsanbahnung ist es, deutsche Unternehmen durch den gezielten Auf- bzw. Ausbau von Geschäftskontakten bei der Erschließung des Absatzmarktes China zu unterstützen. Im Vorfeld erhalten die Teilnehmerfirmen spezifische Kompaktinformationen zur Branchen- und Marktsituation, zu rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen und Einfuhrbestimmungen. In Hongkong und Guangzhou werden sie ihre Produkte einem ausgewählten Fachpublikum virtuell präsentieren. Individuell vereinbarte Geschäftstermine schaffen die Grundlage für neue Kooperationen und ermöglichen Chancen für zukünftige Auftragsakquisitionen.

Das Projekt ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU und unterliegt den De-Minimis-Regelungen. Der Eigenanteil der Unternehmen für die Teilnahme an dem digitalen Projekt beträgt in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens zwischen 250 und 500 EUR (netto). Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben Vorrang vor Großunternehmen. Anmeldeschluss ist der 04. Juni 2021.

Eine Vormerkung der Veranstaltung können Sie HIER vornehmen.

Eine Übersicht zu weiteren Projekten des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU kann unter www.ixpos.de/markterschliessung abgerufen werden.

 

Produkt- und Markenpiraterie/unsichere Produkte: Wie optimiert man die China Zoll-Strategie?

Der Schutz von Geistigem Eigentum (Intellectual Property, IP) ist essenziell für wirtschaftliche Entwicklung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er ist auch wichtig für die Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit von Verbraucher:innen. Verdeutlicht wurde dies insbesondere im Corona-Jahr 2020 durch Berichte über gefälschte Atemschutzmasken, nicht zugelassene Test-Kits und mangelhafte Schutzausrüstung, die in die EU gelangt waren und für zusätzliche Unsicherheit in der ohnehin angespannten Pandemie-Situation sorgten.

Im Jahr 2019 beschlagnahmten die Zollbehörden an den Außengrenzen der EU insgesamt gefälschte Waren mit einem Einzelhandelswert von über 760 Millionen Euro. Der Großteil aller beschlagnahmten, gefälschten Waren stammt nach wie vor aus China. Der IP-Schutz bleibt daher auch seit Jahren eine der Top-Herausforderungen für deutsche Unternehmen vor Ort; 37 % bewerten in der AHK Geschäftsklimaumfrage China 2020/21 die Maßnahmen der chinesischen Regierung zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte (IP) als unzureichend.

Für Unternehmen ist die Auseinandersetzung mit diesem Thema immens wichtig. Denn China bleibt für die deutschen Unternehmen ein herausragend wichtiger Absatzmarkt und Investitionsstandort. Wie kann ich mich daher insbesondere als mittelgroßes oder kleines Unternehmen vor dem Diebstahl meines Geistigen Eigentums schützen bzw. was kann ich in China selbst tun, um beispielsweise die Ausfuhr gefälschter Waren zu verhindern? Diesen Fragen wollen wir uns in dem Webinar „Produkt- und Markenpiraterie/ unsichere Produkte: Wie optimiert man die China Zoll-Strategie?“ widmen. Experten, die die Situation vor Ort in China gut kennen, berichten über mögliche Strategien, um den IP-Schutz schlagkräftiger durchzusetzen.

Vortragende:

  • Uwe Höllein, Leiter des Zollverbindungsbüros an der Deutschen Botschaft in Peking
  • Elliot Papageorgiou, Rechtsanwalt und Partner Gowling WLG, Peking

Moderation:

  • Doris Möller (Rechtsanwältin), Leiterin des Referats Recht des Geistigen Eigentums, DIHK

Begrüßung:

  • Vera Philipps, Leiterin des Referats Ostasien, DIHK

Zur Anmeldung gelangen Sie HIER.

Nach der Bestätigung für Ihre Anmeldung erhalten Sie den Link für den Zugang zum Webinar. Die technische Umsetzung erfolgt per MS Teams.

Falls Sie schon vorab Fragen an die Experten richten möchten, senden Sie diese bitte an die Moderatorin: moeller.doris@dihk.de.

Für Rückfragen im Hinblick auf die technische Unterstützung steht Ihnen Nele Wimmer gerne zur Verfügung: wimmer.nele@dihk.de

 

USA und EU setzen Zölle im Boeing-Airbus-Streit fünf Jahre aus

Während des Gipfeltreffens der EU und der USA in Brüssel am 15. Juni 2021 einigten sich die Parteien auf eine „Waffenruhe“ im 17 Jahre währenden Streit um unerlaubte Subventionen an die Flugzeughersteller Boeing und Airbus. Das Büro der Handelsbeauftragten veröffentlichte dazu am 15. Juni 2021 eine Pressemitteilung. Die Europäische Kommission gab die Einigung ebenfalls in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Einigung sieht vor, dass beide Seiten zunächst für fünf Jahre auf die Erhebung der zusätzlichen Zölle verzichten. In diesem Zeitraum wollen die USA und die EU eine dauerhafte Lösung finden. Außerdem einigten sich beide Seiten auf ein Übereinkommen für den Luftfahrtsektor, das künftig zur Vermeidung von Eskalationen solcher Konflikte beitragen soll. Ein Anhang des Übereinkommens zielt auf die gegenseitige Unterstützung der USA und der EU gegenüber dem Wettbewerb aus China ab. 

Hintergrund des Boeing-Airbus-Streits war der gegenseitige Vorwurf, die Flugzeughersteller hätten jeweils unerlaubt staatliche Subventionen erhalten.

Quelle: gtai

 

ILDEX Indonesia 2021 in Jakarta

ILDEX Indonesia 2021 umfasst alle Bereiche der Nutztierhaltung und Fleischverarbeitung. Die Messe wird auf einer Fläche von ca 10.000 m² im neuen ICE Messegelände in Tangang (West Jakarta) ausgetragen. Auf der letzten ILDEX Indonesia 2019 verzeichneten die Veranstalter 250 Aussteller aus 40 Nationen sowie 12.200 Fachbesucher.

Internationale Unternehmen, Verbände und Fachverlage haben die Möglichkeit, sich über MEREBO zu beteiligen. Interessenten wenden sich bitte an: MEREBO GmbH, Borsteler Chaussee 53 22453 Hamburg, Telefon +49-40-3999905-0, E-Mail: kontakt@merebo.de, Internet www.ildexvietnam.merebo.com.

ILDEX Indonesia 2021 - 5th International Livestock, Dairy, Meat Processing and Aquaculture Exposition

  • Themenbereiche: Livestock, Dairy, Meat Processing, Animal Health, Breeding, Farm
  • Ort: Jakarta (Tangerang), Indonesien
  • Datum: 24. bis 26. November 2021 
  • Messegelände: ICE (Indonesia Convention Exhibition) 
  • Veranstalter: VNU Exhibitions Asia Pacific Co., Ltd. in Kooperation mit MEREBO (Europa & Australien Pavillon) u.a. 
  • Aussteller in 2019: 250 
  • Fachbesucher in 2019: 12.200 aus 40 Ländern
  • Internet: www.ildexindonesia.merebo.com 
  • Anmeldeformular: www.merebo.com/ILDEXIndonesia-Anmeldung.pdf
 

Wichtige Termine

Webinarreihe USA 2021 - Fokus auf Recht und Steuern

Deutsche Unternehmen, die in den USA geschäftlich tätig werden möchten, sehen sich oft mit zahlreichen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Einer der häufigsten Gründe für das Scheitern eines Markteinstiegs ist oftmals nicht die Geschäftsidee oder das Produkt selbst, sondern ein Mangel an Informationen sowie fehlende Sorgfalt bei der Umsetzung.

Die Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit in den USA bedarf daher der besonderen Planung, um mögliche Fallstricke insbesondere bei rechtlichen Themen zu vermeiden. Der erste Schritt muss stimmen – dann steht einem erfolgreichen Einstieg in den amerikanischen Markt nichts entgegen.

Im Rahmen des zweiten Teils der Webinarreihe "Erfolgreich auf dem US-Markt" erfahren Sie mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen, das Thema Firmengründung sowie das US-Produkthaftungsrecht und die entsprechenden Schutzmöglichkeiten. Daneben erhalten Sie Informationen zum Visarecht und den aktuellen Einreisebestimmungen.

HIER gelangen Sie zur Anmeldung und zum Programm.

Wann? Dienstag, 20. Juli 2021, 14:00 – 15:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

IHK-AHK Greater China Business Lunch – Rezepte für das Chinageschäft am 25. Juni 2021

Die AHK Büros vor Ort haben daher wie bereits in 2020 wieder ein Charterflugpaket für Geschäftsreisende aus Deutschland verhandelt.
 
Am Freitag, den 25.06.2021 informieren die KollegInnen aus dem AHK Charterflug-Team China über die Teilnahmemöglichkeiten im Rahmen eines Webinars von 12.00-13.00 Uhr. Charter-Flug Reisende berichten über ihre Erfahrungen und beantworten Fragen rund um die Abläufe vor,während und nach dem Charterflug.
 
Gerne können sie interessierte Unternehmen einladen, an dem Webinar teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt kostenlos HIER.

Quelle: AHK

 

Dutch-German Hydrogen Symposium 2021 am 6. Juli

Kohlenstoffarmer Wasserstoff wird eine wichtige Rolle in der zukünftigen klimaneutralen Wirtschaft spielen. Sowohl Deutschland als auch die Niederlande sind gut positioniert, um den Wasserstoffmarkt erfolgreich zu entwickeln.

Ziel des Symposiums ist es, die deutsch-niederländische Zusammenarbeit u.a. in den Bereichen kohlenstoffarme Wasserstoffproduktion, internationale Importketten, Wasserstoffinfrastruktur und Anwendungen in der Industrie und im Transportsektor zu beleuchten. Während des Symposiums werden hochrangige Redner aus Politik, Industrie und Forschungseinrichtungen ihre Wasserstoff-Kooperationsinitiativen vorstellen.

Die Veranstaltung wird von der niederländischen Botschaft in Deutschland organisiert und vom DIHK sowie der AHK Niederlande u.a. unterstützt. Seine Königliche Hoheit König Willem-Alexander und Ihre Königliche Hoheit Königin Máxima werden persönlich an dem Symposium teilnehmen.

Alle Informationen zur englischsprachigen Veranstaltung finden Sie hier: https://nlgerh2symposium.com/.

 

Verschiedenes

Virtuelle Informationsveranstaltung des DIHK, der IHKs und des BAFA zur neuen EU-Dual-Use-Verordnung | Aufzeichnung und Präsentation

Den Link zum Video und die Präsentation vom BAFA können Sie gerne an Ihre Mitgliedsunternehmen weiterleiten. Weitere Informationen zum Thema Dual-Use finden Sie auf der DIHK-Webseite hier.

Quelle: DIHK

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Doch welche rechtlichen Anforderungen bringt das Gesetz mit sich? Was bedeuten die neuen regulatorischen Entwicklungen konkret für Unternehmen? Und mit welchen Änderungen wurde das Gesetz schlussendlich verabschiedet?

Im Rahmen eines Online-Seminares Helpdesks Wirtschaft & Menschenrechte der Bundesregierung am 30. Juni 2021 werden diese und weitere Fragen rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz beantwortet. Neben den Informationen zur nationalen Regulierung werden Ihnen praktische Tipps zur Verankerung der menschenrechtlichen Sorgfalt entlang Ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette gegeben und über Unterstützungsangebote informiert.
 
Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte bis zum 29. Juni 2021 HIER an.

Angebote des DGCN zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht und Lieferkettengesetz

Das Deutsche Global Compact Netzwerk bietet Unternehmen hierzu verschiedene Informations- und Unterstützungsangebote, darunter zum Beispiel aktuell:

  • Im kostenlosen Webinar am 30. Juni informieren Expert:innen der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer über verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltspflichten, mit besonderem Fokus auf das nun beschlossene deutsche Gesetz sowie entsprechende Entwicklungen auf EU-Ebene.
  • Umfassende Orientierung, Hintergrundinformationen, Verweise auf hilfreiche Ressourcen sowie Praxisbeispiele bietet Ihnen dasInformationsportal www.mr-sorgfalt.de. Im Bereich „Einstieg“ erfahren Sie, wie erste Schritte hin zu einem proaktiven Management menschenrechtlicher Risiken entlang von Wertschöpfungsketten aussehen können. Im Bereich „Vertiefung“ können Sie ausführliche Webinare zu den einzelnen Elementen menschenrechtlicher Sorgfalt – von der Grundsatzerklärung bis zum Beschwerdemechanismus – abrufen. Das „Human Rights Capacity Diagnostic“ ermöglicht Ihnen eine Einschätzung Ihres aktuellen Umsetzungsstandes und gibt Tipps für die weitere Verbesserung.
  • Das Trainingsprogramm „Fit für Menschenrechte“ unterstützt Ihr Unternehmen über mehrere Monate und mit fachlicher Begleitung durch Expert:innen bei der systematischen Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt im Sinne der UN Leitprinzipien, an denen sich auch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz explizit orientiert. Besonders im Vordergrund stehen dabei die Ermittlung, Bewertung und Priorisierung menschenrechtlicher Risiken entlang der Wertschöpfungskette sowie die Ableitung von Handlungsansätzen zum effektiven Management identifizierter Risiken. Weitere Informationen zu Ablauf, Zielgruppe und Teilnahmegebühren des Mitte September startenden Programms finden Sie HIER.
  •  Auch in der Webinarreihe zu den UNGC-Prinzipien 3-6 / ILO-Kernarbeitsnormen setzt man sich mit Vereinigungsfreiheit, Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie Diskriminierung und damit auch im Sinne des Gesetzes relevanten Menschenrechtsthemen auseinander. Der nächste Teil der Reihe findet bereits am 17. Juni statt. Anmeldung erfolgt HIER.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei Business-Scout Bayern Oliver Wagener.

 

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