Telefon: +49 911 1335-1335

Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 12/2020 Erscheinungsdatum: 13. Mai 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

Corona hat weiterhin Neues rund um den Globus fest im Griff.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Störungen bei internationalen Lieferketten: Bayern richtet Kontaktstelle für Unternehmen ein

Es ist wie beim Domino: Fällt ein Zulieferer aus, gerät die gesamte weitere Produktion ins Stocken. Dies betrifft in Zeiten von Corona auch das verarbeitende Gewerbe in Bayern, das auf Lieferungen aus dem Ausland angewiesen ist. Denn durch die verschiedenen Maßnahmen gegen die Pandemie und ihre Folgen, die auf nationalen Ebenen getroffen wurden, sind viele internationale Lieferketten gestört.
 
Den Produktionsproblemen und –stillständen, die daraus resultieren, möchte der Freistaat entgegenwirken. Das Bayerische Wirtschaftsministerium (StMWi) hat eine Kontaktstelle für betroffene Unternehmen mit Störungen in der Lieferkette eingerichtet. Sie unterstützt auf politischer Ebene, wenn Lieferungen aufgrund der Corona-Pandemie die bayerische Industrie nicht erreichen. Angesiedelt ist die Kontaktstelle im Außenwirtschaftsreferat des StMWi (E-Mail: kontaktstelle-lieferketten@stmwi.bayern.de). Daneben sind auch das Bayerische Innenministerium und das Bauministerium eingebunden. Außerdem sollen je nach Lage Bundes- und EU-Behörden, der Zoll und/oder andere Bundesländer einbezogen werden.
 
Sollten Sie von einer Störung in der Lieferkette aktuell betroffen sein, wenden Sie sich bitte an Ihre IHK als erste Anlaufstelle. Wir kümmern uns persönlich um Ihr Anliegen und geben Ihnen schnell und unbürokratisch Hilfestellung. Wenden Sie sich dafür an unsere zentrale Hotline der IHK Nürnberg für Mittelfranken: Tel. 0911– 1335-1335, E-Mail: kundenservice@nuernberg,ihk.de.
 
Nennen Sie uns dabei bitte das betroffene Lieferland und Ihr Anliegen. Gerne leiten wir Ihr Anliegen im Falle einer zugrunde liegenden politischen Problematik an die zentrale Stelle im Bayerischen Wirtschaftsministerium weiter.
 
(Quellen: IHK, StMWi, STMI)

 

Zoll

Carnet A.T.A.: Änderungen bei Brasilien, China, Japan und Serbien

Brasilien: Überbeglaubigung der Original-Vollmacht nicht mehr notwendig

Seit dem 15. April 2020 wird beim Vorlegen einer Original-Vollmacht beim brasilianischen Zoll keine Überbeglaubigung der Vollmacht mehr benötigt.

 

China: Maßnahmen für den Ausnahmefall während der Corona-Krise (ICC)

Szenario 1: Das Carnet ist immer noch gültig, aber das vom chinesischen Zoll vorgegebene Enddatum für die Wiederausfuhr läuft bald ab: Die Inhaber wenden sich an das zuständige Zollamt (in den meisten Fällen ist es das Einfuhrzollamt. Für Carnets, die die Transitformalitäten erfüllt haben, ist es jedoch die Bestimmungszollstelle), um eine Verlängerung des Enddatums der Wiederausfuhr unter Verwendung des ursprünglichen Carnets zu beantragen. Wenn die Inhaber aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 nicht zur Zollstelle kommen können, beantragen Sie bitte die Verlängerung über die chinesische Zoll-Website www.customs.gov.cn/
 
Szenario 2: Die Gültigkeit des Carnets läuft bald ab, die Inhaber haben das Carnet:
- Schritt 1: Kontaktieren Sie die ausstellende Kammer (IHK), um ein Anschluss-Carnet zu beantragen, damit die Gültigkeit des Carnets zuerst verlängert wird.
- Schritt 2: Kontaktieren Sie das zuständige Zollamt (in den meisten Fällen ist es das Einfuhrzollamt. Bei Carnets, für die die Transitformalitäten erfüllt sind, ist es die Bestimmungszollstelle), um eine Verlängerung des Enddatums der Wiederausfuhr unter Verwendung des Anschluss-Carnets zu beantragen. Wenn die Inhaber aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 nicht zur Zollstelle kommen können, beantragen Sie bitte die Verlängerung über die chinesische Zoll-Website www.customs.gov.cn/

Szenario 3: Für Länder, in denen im Allgemeinen keine Anschluss-Carnets ausgestellt werden können – trifft für Deutschland nicht zu
 
Szenario 4: Bei Nichteinhaltung der Verlängerungsanforderungen könnten Ansprüche erhoben und von Fall zu Fall analysiert werden. Alle Inhaber sollten so viele Unterlagen (z. B. Sperrvermerke, Flugticket-Stornierungen/-Umbuchungen, Verlängerung der Hotelreservierung usw.) wie möglich aufbewahren, um ihren Fall zu untermauern.


Japan:  Anschluss-Carnet für Waren, die sich bereits für die Olympischen Spiele im Land befinden

Der japanische Zoll hat beschlossen, die folgenden Maßnahmen zu ergreifen, um "größere Erleichterungen" zu gewähren im Hinblick auf die durch die COVID 19-Pandemie verursachten Auswirkungen.

1. Der japanische Zoll akzeptiert ein "Anschluss-Carnet", das die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Original-Carnets nur dann erlaubt, wenn nachgewiesen werden kann, dass die unterlassene Wiederausfuhr der Waren innerhalb der Gültigkeitsdauer durch die Pandemie COVID 19 verursacht wurde.

2. Wenn der Inhaber oder seine Vertreter aufgrund unvermeidbarer Umstände nicht in der Lage sind, ein "Anschluss-Carnet" vorzulegen, dann betrachtet der japanische Zoll das Original-Carnet als gültig, wenn eines der folgenden Dokumente (Nr. 1 oder 2) vorgelegt wird, und zwar nur dann, wenn die Nichtausfuhr der Waren innerhalb der Gültigkeitsdauer durch die Pandemie COVID 19 verursacht wurde.

Nr.1 Original-Carnet (eine Kopie wird nicht akzeptiert) und eine Kopie des Anschluss-Carnets

Nr.2 Original-Carnet (eine Kopie wird nicht akzeptiert) und ein Dokument, wie z. B. ein Garantieschreiben, ausgestellt durch den bürgenden Verband.

[1]
Wenn ein "Anschluss-Carnet" aufgrund einer Transportunterbrechung nicht verschickt werden kann, dann ist in diesem Fall grundsätzlich Dokument Nr. 1 erforderlich oder wenn das Ausstellungsland des Original-Carnets dem bürgenden Verband nicht erlaubt, ein "Anschluss-Carnet" auszustellen, dann ist in diesem Fall Dokument Nr. 2  erforderlich.

[2]
Das Original des "Anschluss-Carnets" muss dem zuständigen Zoll danach nicht mehr vorgelegt werden.

Wenn die Waren von Passagieren per Hand befördert werden, betrachtet der japanische Zoll das Original-Carnet als gültig, wenn der Passagier bei der Wiederausfuhr eine Kopie des "Anschluss-Carnets" in Form eines Fotos oder eines gescannten Dokumentes vorlegt.

Wichtiger Hinweis

・Um zu bestätigen, dass der Grund für die unterlassene Wiederausfuhr der Güter durch die Pandemie COVID 19 verursacht wurde, werden Dokumente wie das vom ausländischen Bürgen ausgestellte Garantieschreiben und die Korrespondenz von E-Mails zwischen dem Bürgen und dem Carnet-Inhaber verlangt.
・Diese Maßnahmen gelten für die Waren, die für die Olympischen und Paralympischen Spiele 2020 in Tokio eingeführt wurden.
・Der japanische Zoll kann sich vom Bürgen bestätigen lassen, dass das "Anschluss-Carnet" echt ist.

 

Serbien: der Ausnahmezustand in Verbindung mit Corona wurde aufgehoben

Der serbische Bürge informiert, dass der Ausnahmezustand in Serbien in Verbindung mit Corona seit 07.05.2020 offiziell aufgehoben wurde. Für Carnet ATA bedeutet dies, dass ab 07.05.2020 eine Frist von 30 Tagen begonnen hat, um den Status der in der Verordnung über die Anwendung von Fristen in Verwaltungsverfahren während des Ausnahmezustands („Amtsblatt der Republik Serbien“, Nr. 41/20 und 43/20) genannten Waren zu regeln.  Hingegen gelten die Regeln für die Einreise von Nichtansässigen nach Serbien weiterhin, mit Ausnahme des Kabinenpersonals für den internationalen Transport. Es wird empfohlen ein Anschlusscarnet auszustellen.
 
(Quelle: DIHK)

  Ansprechpartner/in

Ulrich Wohlrab (Tel: +49 911 1335 1362, ulrich.wohlrab@nuernberg.ihk.de)

Länderinformationen

Italien: Neues Muster der Eigenerklärung und Verlängerung der Mitführungspflicht

Wie bereits bekannt, besteht die Mitführungspflicht einer Eigenerklärung in italienischer Sprache von Fahrern, die bei Firmen beschäftigt sind, die ihren Sitz nicht in Italien haben. Darin erklärt der Fahrer, dass ihm die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus COVID19 bekannt sind, dass er aktuell nicht Quarantänemaßnahmen unterliegt und nicht positiv auf das Virus COVID19 getestet wurde. Die Erklärung ist maximal 72 Stunden nach der Einreise in Italien gültig. Bei begründetem Bedarf ist es möglich, den Aufenthalt um weitere 48 Stunden zu verlängern.

Zudem muss in Italien zusätzlich zur Eigenerklärung vorab eine Meldung an die zuständige italienische Gesundheitsbehörde erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie im AUWI-Portal Bayern

 

Polen: Mitarbeiterentsendungen wieder möglich

Am 15. März hat die polnische Regierung die Grenzen nach Polen für Reisende geschlossen. Eine Einreise war nur in Ausnahmefällen möglich. In den letzten Wochen wurden diese Einreisebeschränkungen insbesondere für Reisen aus beruflichen Gründen zusehends gelockert. Nachdem zunächst Grenzpendler wieder nach Polen einreisen durften, konnten seit dem 4. Mai auch Personen zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten wieder die polnische Grenze passieren, vorausgesetzt, es handelte sich um Staatsangehörige eines polnischen Nachbarstaates.
 
Diese Regelung wurde nun weiter gelockert. Seit dem 11. Mai dürfen alle EU-Staatsbürger wieder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten nach Polen einreisen. Zu diesen Tätigkeiten zählen etwa Berufs-, Geschäfts- und Erwerbstätigkeiten. Bei der Einreise müssen Dokumente vorgelegt werden, die den beruflichen Charakter der Reise belegen (z. B. Auftragsbestätigung des polnischen Auftraggebers mit Firmenstempel und Unterschrift sowie Erklärung über die Notwendigkeit des Auftrags, Vereinbarungen, Vertragsauszüge etc.). Der Arbeits- bzw. Auftragsbeginn muss unmittelbar nach dem Grenzübertritt erfolgen. Darüber hinaus müssen die geltenden Meldepflichten eingehalten werden. Informationen zu den Meldepflichten finden Sie auf der Website des Außenwirtschaftsportals Bayern.
 
Personen, die aus beruflichen Gründen nach Polen einreisen, müssen sich nicht in Quarantäne begeben, sofern sie über eine EU-Binnengrenze nach Polen einreisen.
 
Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Polen und in weiteren Ländern finden Sie hier.
 
(Quelle: Republik Polen; Deutsche Vertretungen Polen; WKÖ)

 

Polen: firmenspezifische Beratung der AHK

Die Verbreitung des Corona-Virus hat für deutsche und polnische Unternehmen sehr unterschiedliche Auswirkungen. Zahlreiche Branchen in beiden Ländern müssen unter erschwerten Bedingungen arbeiten oder ihre Aktivitäten an die ungewohnte Marktlage anpassen. Gleichzeitig eröffnen sich für bestimmte Industriezweige in Deutschland und Polen neue Wachstumschancen.

Die AHK Polen will auch in dieser besonderen Zeit deutsche Unternehmen, die in Polen aktiv sind bzw. sein möchten, unterstützen. Als Partner und Berater bietet die Kammer ihre Kernkompetenzen als Informationsdienst zum Standort Polen unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation an. Dies soll Firmen aus Deutschland helfen, richtige Entscheidungen zu treffen und die Weichen für eine erfolgreiche Zeit „nach Corona“ zu stellen.

Deutschen Unternehmen wird eine Online-Beratung in Form von individuellen Gesprächen via Microsoft Teams angeboten. Die Gespräche sollen branchenspezifisch sein und sich auf die Situation in konkreten Wirtschaftszweigen (z.B. Automotiv, Maschinenbau, Handel, Logistik etc.) in Polen konzentrieren. Im Vergleich zu Webinaren oder Konferenzen liegen die Vorteile eines individuellen Gesprächs darin, dass man ein Thema detaillierter besprechen und Fragen gezielter beantworten kann. Somit werden deutsche Unternehmen umfassender beraten.

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der AHK Polen  und in einem pdf-download der AHK

Für Ihre Fragen steht Ihnen der Ansprechpartner der AHK Polen zur Verfügung:  Paweł Kwiatkowski , Tel. 0048 22 53 10 511, E-Mail: pkwiatkowski@ahk.pl

 

Rumänien: Kostenlose Online-Beratung der AHK

Was muss ich beachten, wenn ich Mitarbeiter nach Rumänien entsende? Welche Chancen bietet der rumänische Arbeitsmarkt? Wie finde ich ein geeignetes Firmengrundstück in Rumänien? Auf diese und noch viele weitere Fragen finden die Expertinnen und Experten der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer in Bukarest im Rahmen einer Online-Beratung Antworten.

Die Online Informations- und Beratungstage finden vom 04.- 29. Mai 2020 statt.
 
Die teilnehmenden Unternehmen erhalten eine Beratung zu vielfältigen Themen. Dazu zählen unter anderem Beschaffungsmöglichkeiten, Absatzpotentiale sowie Trends und Chancen auf dem rumänischen Markt, Standort- und Arbeitsmarktanalyse, Innovation und Forschung, Mehrwertsteuererstattung rumänischer Unternehmen sowie Mitarbeiterentsendung. Weitere Bereiche, zu denen Sie Fragen stellen können, finden Sie hier.
 
Die Teilnahme ist kostenlos, jedoch ist eine Anmeldung bei der AHK Rumänien erforderlich.
 
(Quelle: AHK Rumänien)

 

Schweiz: Lockerungen bei der Vergabe von Meldebestätigungen

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, die Einschränkungen bei der Vergabe von Meldebestätigungen zu lockern. Im Zuge der Corona-Pandemie müssen Unternehmen, die in der Schweiz eine Dienstleistung erbringen wollen, ihre Tätigkeit bei den Schweizer Behörden melden und bei der Einreise die Meldebestätigung über die genehmigte Tätigkeit vorlegen. Derzeit muss ab dem ersten Einsatztag, unabhängig von der Dienstleistung, gemeldet werden.

Seit dem 24. März wurden allerdings nur noch Meldebescheinigungen für Dienstleistungen in sogenannnten essenziellen Wirtschaftsbereichen bearbeitet, was eine Einreise für Dienstleister außerhalb dieser Bereiche nahezu unmöglich machte.
 
Ab dem 11. Mai bearbeiten die kantonalen Behörden wieder alle Anträge für Meldebestätigungen, die vor dem 25. März 2020 eingegangen sind und deren Bearbeitung bislang ausgesetzt wurde.
 
Zudem werden ab dem 11. Mai auch wieder neu eingehende Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleitungen bearbeitet, unabhängig davon, in welchem Wirtschaftsbereich die Tätigkeit ausgeführt werden soll. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Dienstleistungerbringung vor dem 25. März 2020 vertraglich vereinbart wurde. Weitere Informationen sowie den Zugang zum Online-Formular für die Meldebescheinigung finden Sie auf der Website des Schweizer Staatssekretariats für Migration.
 
Alle anderen Einreisebeschränkungen sowie die Grenzkontrollen bleiben bis auf Weiteres bestehen.
 
Aktuelle Informationen zur Lage in der Schweiz finden Sie beim Außenwirtschaftsportal Bayern.
 
(Quelle: Handelskammer Deutschland-Schweiz; IHK Hochrhein-Bodensee; Schweizer Staatssekretariat für Migration)

 

Wichtige Termine

Webinarreihe „Auslandsgeschäfte in Zeiten von Corona“: Blitzlichter auf das Vereinigte Königreich, Bulgarien und die Türkei

In den Webinaren erfahren Sie von Expertinnen und Experten der bilateralen deutschen Industrie- und Handelskammern (AHK) und anderen Dienstleistern, wie sich die aktuelle Lage in Bezug auf die Coronakrise in unseren beiden größten europäischen Ländern im Westen darstellt und inwiefern Sie bei der Dienstleistungserbringung mit Einschränkungen rechnen müssen.

Das Webinar zum Vereinigten Königreich findet am Montag, dem 18. Mai, von 9:30h – 10:30h statt. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: Blitzlicht auf Vereinigtes Königreich

Das Webinar zu Bulgarien findet am Dienstag, dem 19. Mai, von 9:30h – 10:30h statt. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: Blitzlicht auf Bulgarien

Das Webinar zur Türkei findet am Mittwoch, dem 20. Mai, von 10:00 – 11:00h statt. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: Blitzlicht auf Türkei

Die jeweilige Teilnahme ist kostenlos, jedoch anmeldepflichtig.

Es handelt sich jeweils um ein browserbasiertes Webinar. Nach der Präsentation werden Sie die Möglichkeit haben, über eine Chatfunktion in den direkten Austausch mit den Experten der AHK zu kommen.

Wir wollen in unserer Webinarreihe „Auslandsgeschäfte in Zeiten von Corona“ die wichtigsten Handelspartner Bayerns beleuchten und mit Ihnen in Zeiten der Krise diskutieren.

Webinare zu weiteren Ländern werden folgen. Zu allen weiteren Terminen finden Sie aktuelle Informationen auf dem Außenwirtschaftsportal Bayern: www.weltweit-erfolgreich.bayern

 

Erobern Sie die Umwelttechnikbranche Frankreichs auf der „POLLUTEC 2020“ in Lyon

Seit einigen Wochen bietet sich dem Betrachter dasselbe Bild: Kaum Flugzeuge am Himmel, die Straßen sind weniger voll, Fabrikschornsteine qualmen nicht mehr. Die Corona-Pandemie hat für einen Rückgang klimaschädlicher Treibhausgase gesorgt. Wird das Coronavirus damit zum Klimaretter? Wohl kaum, denn auch wenn sich momentan der Smog über einigen Großstädten lichtet und der Himmel weitestgehend frei von Kondensstreifen ist, handelt es sich bei der Reduktion von Treibhausgasen durch Corona um einen Einmaleffekt. Um dem Klimawandel dauerhaft entgegentreten zu können, müssen sich die einzelnen Länder weiterhin um mehr Umweltschutz und den Vollzug der Energiewende bemühen.
 
Bevor sich Corona auch in Frankreich zum dominierenden Thema entwickelte, hatte sich das Land um den Ausbau erneuerbarer Energien bemüht, denn lange Zeit gab es in diesem Bereich große Defizite. Jahrzehntelang setzte Frankreich auf Kernenergien. Das Bewusstsein über die Wichtigkeit von Innovationen in der Umweltbranche war gering. Doch in den letzten Jahren hat sich viel getan. Frankreichs Klimaziel ist es bis 2050 die Traubhausgasemissionen um 75 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu senken. Der Ausbau von Solar- und Windenergie spielt dabei eine zentrale Rolle.
 
Der Bereich Recycling erfährt ebenfalls einen Umbruch. Bis 2023 will die französische Regierung Sortier- und Recyclingstationen modernisieren, damit Lebensmittelverpackungen ungetrennt wiederverwertet werden können. Zusätzlich sollen Anreize für eine bessere Mülltrennung gesetzt werden.
 
Der enorme Aufholbedarf, aber auch die vielen natürlichen Ressourcen, die den Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen, machen die Branchen Umwelt, Energietechnik und Bau auch für ausländische Unternehmen immer attraktiver. Besonders für deutsche Unternehmen ergeben sich mit ihrem Potenzial, „Know-How“ und technischem Vorsprung viele neue Geschäftschancen.
 
Für interessierte Unternehmer ist die „POLLUTEC 2020 Messe für zukunftsweisende Umwelt- und Wirtschaftslösungen“ vom 1. bis 4. Dezember 2020 in Lyon die ideale Plattform, sich in diesem Markt zu präsentieren. Die seit über 40 Jahren stattfindende Messe bietet neben dem Austausch rund um das Schwerpunktthema Umwelttechnik auch die Möglichkeit, erste Kontakte mit Unternehmern aus den Mittelmeerländern, den ehemaligen französischen Kolonien in Afrika und den überseeischen Gebieten Frankreichs zu knüpfen. Mit über 70.000 Besuchern auf der letzten Messe 2018 können Sie vor allem als Aussteller das volle Potenzial der Messe für Ihr Unternehmen ausschöpfen.
 
Wagen also auch Sie den Sprung auf den französischen Markt mit der Unterstützung von Bayern International und sichern Sie sich gleich hier einen Ausstellerplatz auf der „POLLUTEC 2020“! Sie werden während der Messe tatkräftig unterstützt und kulinarisch verwöhnt.

Anmeldeschluss ist der 15. Juni 2020.
 
Aufgrund der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen ist ein kostenfreier Rücktritt von der Messebeteiligung möglich. Sollte die Messe abgesagt werden, ihr Unternehmen von der Beteiligung zurücktreten oder sollten Einreisebeschränkungen bestehen, müssen keine Stornogebühren, Anmeldegebühren etc. entrichtet werden.
 
Ansprechpartnerin bei Bayern International für den Bayernstand auf dieser Messe:  Maria Schmid, Tel.: 089 660566-307, MSchmid@bayern-international.de
 
(Quelle: GTAI Branchencheck Frankreich, Allianz Climate & Energy Monitor 2018)

 

Bayernstand auf der IOT in Barcelona – kostenfreier Rücktritt bei Absage wegen Corona möglich

Noch ist es schwierig, sich Großveranstaltungen wie Messen vorzustellen. Doch nach den ersten Lockerungen in verschiedenen europäischen Staaten lohnt es sich, einen Blick auf den IOT Solutions World Congress im Herbst in Barcelona zu werfen – nicht zuletzt, weil das Thema kaum aktueller sein könnte.
 
Durch die Coronakrise boomt die Digitalisierung. Immer mehr Geräte und Maschinen werden in Zukunft vernetzt sein. Mithilfe der nächsten Mobilfunkgeneration 5G sowie der Weiterentwicklung von Künstlicher Intelligenz wird das Internet of Things (IoT – auch Internet der Dinge) einen weiteren Schub bekommen.
 
Darum geht es vom 27. bis 29. Oktober in Barcelona: Der IoT Solutions World Congress (IoTSWC) hat sich zu einer der weltweit führenden Veranstaltungen für das industrielle IoT etabliert. 2019 verzeichnete er über 16.000 Fachbesucher und 350 Aussteller aus 120 Ländern.
 
Als Teil des bayerischen Messebeteiligungsprogramms organisiert Bayern International dieses Jahr zusammen mit der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern zum zweiten Mal einen Firmengemeinschaftsstand auf der Messe "IOT Solutions World Congress" in Barcelona.
 
Dabei will Bayern International das Risiko für Unternehmen, sich in Zeiten von Corona für Messen anzumelden, minimieren. Zusätzlich zu den üblichen Förderungen werden spezielle Rücktrittsbedingungen bei der Teilnahme am Bayerischen Messebeteiligungsprogramm angeboten.
 
Der Rücktritt eines Unternehmens ist bis auf weiteres in folgenden Fällen kostenfrei:

  • bei abgesagten Messen/Beteiligungen oder Verschiebungen und bei Rücktritt des Unternehmens
  • bei Einreisebeschränkungen oder aus sonstigen Gründen

Weitere Informationen zur aktuellen Messebeteiligungen sind zu finden unter: https://www.bayern-international.de/wir-ueber-uns/statement-zum-coronavirus/
 
Also sichern Sie jetzt Ihren Standplatz auf der weltweit führenden Veranstaltung für industrielles IoT. Vernetzen Sie sich mit Entscheidungsträgern, Experten und Unternehmern!
 
Anmeldeschluss ist der 17. Juli 2020.
 
(Quelle: IOT Solutions World Congress, Bayern International)

 

Mexiko: Expo CIHAC - Die wichtigste Baumesse Südamerikas

Sie sind mit Ihrem Unternehmen im Bereich der Bauwirtschaft tätig und interessiert am Zielmarkt Lateinamerika? Dann könnte die Messe Expo CIHAC für Sie die Richtige Plattform sein.

Vom 13.-15. Oktober 2020 haben Sie die Möglichkeit sich am bayerischen Gemeinschaftsstand zu geförderten Konditionen zu beteiligen. Nähere Informationen zur bayerischen Messebeteiligung finden Sie hier.

Anmeldeschluss: 29. Mai 2020

Mit rund 600 Ausstellern und mehr als 30.000 Fachbesuchern gilt die Messe als wichtigster Branchentreffpunkt der Bauwirtschaft in Mexiko. Unter dem Dach der Expo CIHAC finden dieses Jahr auch zeitgleich die World of Concrete, Domotex, Domo 4.0 sowie der Construction Summit statt.

 

Verschiedenes

Ab sofort kostenlos für KMU: eTranslation, das Online-Übersetzungstool der EU-Kommission

In Zeiten von Corona gibt es fast täglich neue Regelungen in den europäischen Staaten. Für Unternehmen, die im Ausland operieren, ist es oft schwierig, alle relevanten Informationen zu sammeln und mit den Partnern im Ausland abzuklären, ob der Warentransport oder die Dienstleistungserbringung reibungslos funktionieren kann – auch aufgrund von sprachlichen Barrieren.

Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eTranslation für die Übersetzung von Dokumenten nutzen. Dabei handelt es sich um ein hochmodernes Online-Tool der Europäischen Kommission für maschinelle Übersetzungen. Möglich sind diese in alle 24 offiziellen EU-Sprachen sowie ins Russische, Norwegische und Isländische.
 
Der Vorteil, den eTranslation gegenüber anderen kostenlosen Übersetzungstools bietet, ist, dass die eingegebenen Informationen streng vertraulich behandelt werden: Die Daten werden weder gesammelt noch weiterverwendet. Zudem sind die Übersetzungen von hoher sprachlicher Qualität – der Algorithmus von eTranslation wird unter anderem auch für die Übersetzung der EU-Kommissionsdienste verwendet.
 
Zur Nutzung ist eine kurze Registrierung notwendig. Sobald diese bestätigt ist, kann eTranslation nach einem Login jederzeit aufgerufen werden. Der Service ist kostenlos. Gerade in außenwirtschaftlichen Angelegenheiten können KMU somit Zeit und Geld sparen. 
 
(Quelle: Europäische Kommission)

 

Geltungsbeginn der Medizinprodukteverordnung verschoben

Um Engpässe oder Verzögerungen bei der Markteinführung wichtiger Medizinprodukte zu vermeiden, beschlossen das EU-Parlament und der Europäische Rat, die Anwendung der Verordnung über Medizinprodukte zu verschieben. Medizinprodukte können somit noch ein weiteres Jahr bis zum 26. Mai 2021 unter dem aktuellen Rechtsrahmen in Verkehr gebracht werden.

Angesichts der Corona-Krise hatten Wirtschaftsvertreter, wie auch der DIHK, von der EU-Kommission eine Verschiebung des bevorstehenden Geltungsbeginns gefordert. Damit sollen vor allem eine reibungslose Versorgung mit wichtigen Medizinprodukten zur Behandlung von COVID-19 sichergestellt und etwaige Verzögerungen bei der Marktzulassung vorgebeugt werden.

EU muss die gewonnene Zeit nutzen
Jetzt ist wichtig, dass die EU-Kommission die gewonnene Zeit nutzt, um den neuen Rechtsrahmen für die Praxis bereitzumachen. Dazu gehört insbesondere, die Zahl der „Benannten Stellen“ zu erhöhen, die für die Zulassungsverfahren zuständig sind. Außerdem muss die EU-Kommission die dringend benötigten Guidance Documents veröffentlichen und Expertengremien installieren.

Unternehmen sollten sich vorbereiten
Auch wenn der Anwendungsbeginn der MDR um ein Jahr auf den 26. Mai 2021 verschoben wurde, sollten Unternehmen jetzt handeln und sich auf die neuen Anforderungen für Medizinprodukte einstellen.

Rechtliches
Die Verordnung (EU) 2020/561 vom 23. April 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte hinsichtlich des Geltungsbeginns einiger ihrer Bestimmungen trat am 24. April 2020 mit Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Das Datum der Anwendung der Verordnung über In-vitro-Diagnostika-Medizinprodukte 2017/746/EU ist von der Änderung nicht betroffen. Die In-vitro-Verordnung wird wie geplant ab 26. Mai 2022 anwendbar.

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick