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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 12/2021 Erscheinungsdatum: 21. Juli 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Exportpreis Bayern 2021 - Special Edition: Jetzt bewerben

Der Preis wird dieses Jahr in den folgenden drei Schwerpunkten verliehen:

1. Erfolgreiche Auftragsabwicklung in Corona-Zeiten: 
Wie konnten - trotz der neuen Corona-Hürden - die Geschäfte in den bestehenden Exportmärkten erfolgreich abgewickelt werden (z.B. wegen Grenzschließungen, neuen protektionistischen Maßnehmen etc.)?

2. Gelungene Markterschließung und Kundengewinnung in Corona-Zeiten:
Wie konnten neue Märkte trotz der erfolgten Einschränkungen erfolgreich erschlossen und neue Kunden gewonnen werden?

3. Beachtliche Innovation in Corona-Zeiten;
Wie mussten Produkte und Dienstleistungen durch innovative Ideen angepasst werden, um weiterhin international erfolgreich vertrieben werden zu können?

Wollen auch Sie zum Kreis der Träger des Exportpreises Bayern zählen? Sie führen ein Unternehmen mit höchstens 100 Vollzeitbeschäftigten und waren auch in den Jahren 2020 und 2021 unter erschwerten Corona-Bedingungen auf internationalen Märkten erfolgreich tätig? Dann berichten Sie von Ihrer Erfolgsgeschichte in der Corona-Zeit und bewerben Sie sich für den Exportpreis Bayern - Special Edition: Erfolgreich in schwierigen Zeiten!

Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2021! Die Preisträger werde ich am Abend des 17. November 2021 auszeichnen. 

HIER finden Sie weitere Informationen und können Sie sich online bewerben

 

Zoll

Neue Regeln für den Export von Dual-Use-Gütern

Dual-Use-Waren umfassen Güter, Software und Technologie, die sowohl zu zivilen als auch militärischen Zwecken genutzt werden können. Die Behandlung dieser Güter ist ein zentraler Baustein des Exportkontrollrechts. Speziell geregelt war sie in der Dual-Use Verordnung  (EG) Nr. 428/2009 vom 5. Mai 2009, die nunmehr durch die Verordnung (EU) 2021/821 vom 20. Mai 2021 neu gefasst worden ist. Sie tritt am 9. September 2021 in Kraft. Bis zu diesem Datum werden Anträge auf Ausfuhrgenehmigung auf der Grundlange der noch geltenden Dual-Use-Verordnung beschieden. 

Die Neufassung umfasst sowohl die bislang erfolgten Änderungen als auch bisher noch nicht geregelte neue Aspekte.

Genehmigungspflichten für gelistete Güter bleiben bestehen
Weiterhin Bestand haben die Genehmigungspflichten für solche Güter, die in Anhang I der VO aufgeführt sind. Deshalb bleibt ein Blick in diese Güterlisten für den Unternehmer unerlässlich , wenn er das Erfordernis einer Ausfuhrgenehmigung prüft. Rechtsgrundlage dafür ist Art. 3 der VO.

Genehmigungen können auch für nicht gelistete Güter erforderlich sein 
Sind die Güter nicht gelistet, ist dies auch weiterhin kein „Freibrief“. Vielmehr kann eine Genehmigungspflicht dann unter dem Gesichtspunkt der „sensitiven Verwendung“ bestehen („Catch-all-regelung“). Geregelt ist dies in Art. 4., wo auch die einzelnen (kritischen) Verwendungen aufgeführt sind.

Menschenrechte gewinnen an Bedeutung 
Die auch in anderen Zusammenhängen des Wirtschaftsrechts gesteigerte Bedeutung der Wahrung der Menschenrechte schlägt sich auch in der neuen Dual-Use-Verordnung nieder.  So regelt Art. 5 eine spezielle Genehmigungspflicht für die Ausfuhr nicht gelisteter digitaler Überwachungsgüter („cyber surveillance items“). Diese besteht dann, wenn der Ausführer durch die zuständige Behörde unterrichtet wurde, dass „die betreffenden Güter ganz oder teilweise für eine Verwendung im Zusammenhang mit interner Repression und/oder der Begehung schwerwiegender Verstöße gegen die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht bestimmt sind oder bestimmt sein können“. Welche Güter davon erfasst sind, ergibt sich aus Art.2 Nr. 20 der Verordnung. Hat der Ausführer aufgrund seiner Sorgfaltspflichten Kenntnis von solchen Verwendungen erlangt, muss er davon die zuständige Behörde unterrichten.  Diese entscheidet dann über eine Genehmigungspflicht.

Auch technische Unterstützung ist relevant 
Ebenfalls neu auf EU-Ebene ist die Einbeziehung technischer Unterstützung. Gemäß Art. 8 erfordert auch eine technische Unterstützung in Zusammenhang mit den gelisteten Gütern des Anhangs I eine Genehmigung. Voraussetzung ist, dass die Güter „ganz oder teilweise für eine der Verwendungen im Sinne des Art. 4 Abs.1 bestimmt sind oder bestimmt sein können“. Es geht dabei um Verwendungen in Zusammenhang  mit chemischen, biologischen oder Kernwaffen sowie Trägerraketen für diese Waffen.  Die Genehmigungspflichten für technische Unterstützung auf der Grundlage der §§ 49 ff. AWV (Außenwirtschaftsverordnungen) bleiben davon unberührt.

Nationale Güterlisten anderer Mitgliedstaaten können entscheidend sein 
Gemäß Art. 10 der Verordnung können auch Güterlisten anderer EU-Mitgliedstaaten eine Genehmigungspflicht auslösen, wenn das entsprechende Gut nicht in Anhang I der Verordnung enthalten ist. Voraussetzung ist, dass sich das entsprechende Gut auf einer solchen Liste befindet, die aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder aus Menschenrechtserwägungen für die in der Liste enthaltenen Güter deren Ausfuhr untersagt oder eine Genehmigungspflicht vorschreibt. Außerdem ist erforderlich, dass eine solche Liste im Amtsblatt der Europäischen Kommission veröffentlicht ist.

Zwei neue Allgemeine Ausfuhrgenehmigungen 
Das Instrument des Erlasses allgemeiner Ausfuhrgenehmigungen ist um zwei weitere Genehmigungen erweitert worden. Sind Güter von allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen erfasst, hat das die Genehmigung zur Folge, ohne dass diese vorher zu beantragen ist. Mit der neuen Allgemeingenehmigung EU 007 ist der konzerninterne Technologiertransfer in bestimmte Länder erfasst. Die Allgemeingenehmigung EU008 bezieht sich auf die Ausfuhr bestimmter Verschlüsselungsgüter (also solche, die Informationen verschlüsseln).

Genehmigungsbehörden sollen kooperieren 
Mit dem Ziel, ein einheitliches Exportkontrollsystem zu fördern, sieht Art. 24 der Verordnung eine sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzende Koordinierungsgruppe vor. Sie erörtert und prüft Fragestellungen zur Anwendung der Dual-Use Verordnung.

Neue Nummerierungen beachten 
Die Neufassung der Dual-Use Verordnung führt dazu, dass weiterhin bestehende Regelungen teilweise anders als vorher nummeriert sind. Darauf ist bei Bezugnahmen auf die Dual-Use-Verordnung zu achten.

Nationale Ausfuhrliste nicht aus dem Blickfeld verlieren 
Bei aller Aufmerksamkeit für die neuen Regelungen ist bei jeder Ausfuhr auch die nationale Ausfuhrliste zu berücksichtigen. Auch wenn die meisten Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Anhang der Dual Use-Verordnung gelistet sind, kann sich im Einzelfall auch eine Listung und damit Genehmigungspflicht gemäß der nationalen Ausfuhrliste (Teil I B) ergeben. Denn die Möglichkeit, durch nationale Ausfuhrlisten Genehmigungspflichten über die Dual-Use Verordnung hinaus zu schaffen, sieht auch die reformierte Dual-Use Verordnung vor.

Weitere Informationen finden Sie HIER.


Quelle: gtai

 

Länderinformationen

China: AHK veröffentlicht Verhaltenskodex zur Sorgfalt in Lieferketten

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Ziel ist es, den Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu gewährleisten. Konkret bedeutet dies, dass die Verantwortung der Unternehmen sich künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken soll, im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber unmittelbaren Zulieferern, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Das Gesetz gilt ab 2023 für große Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.

Die Deutsche Handelskammer in China (AHK Greater China) hat vor diesem Hintergrund in Anlehnung an das Prinzip des „Ehrbaren Kaufmanns“ eine Vorlage mit konkreten Handlungsanweisungen für deutsche Unternehmen entwickelt. Damit soll insbesondere kleinen und mittleren Firmen, die bislang über kein entsprechendes Compliance- und Risiko-Management-System verfügen, ein praxisnahes Instrument zur Verfügung gestellt werden. Der Kodex berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des verabschiedeten Sorgfaltspflichtengesetzes und lässt sich auch auf andere Regionen und einzelne Branchen anpassen.

Die Vorlage für den „Verhaltenskodex für nachhaltige Lieferketten in China“ sowie zusätzliche Einführungshinweise können auf der Webseite der AHK Greater China sowohl in englischer als auch in chinesischer Sprache kostenfrei heruntergeladen werden.

Handlungsempfehlungen der AHK Greater China für deutsche Firmen vor Ort:

  • Aufbau eines Risiko-Management-Systems
  • Bestimmung eines internen Verantwortlichen
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (mindestens einmal jährlich)
  • Anfertigung einer Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens
  • Umsetzung von vorbeugenden Maßnahmen (eigenes Unternehmen und Vertragspartner), zum Beispiel Trainingsmaßnahmen und Anpassung der Beschaffungsstrategien
  • Ergreifen von Gegenmaßnahmen, sobald von Menschenrechtsverletzungen Kenntnis erlangt wird (eigenes Unternehmen; direkte und indirekte Lieferanten)
  • Due-Diligence-Prüfung bei indirekten Lieferanten, sobald wesentliche Kenntnisse zu Problemen bei Sozial- und Umweltstandards vorliegen
  • Einrichtung von Meldeverfahren zur Kommunikation von Risiken in der Lieferkette (mindestens jährliche Überprüfung der Wirksamkeit)
  • Regelmäßige Dokumentation und Berichterstattung (Aufbewahrung von relevanten Dokumenten sieben Jahre lang; Veröffentlichung eines Jahresberichts vier Monate nach Geschäftsjahresende)

Quelle: GTAI

 

Frankreich: Update zum Triman und den neuen Kennzeichnungspflichten

Die Verordnung können Sie HIER einsehen.

Was ändert sich?

  • Der Triman muss zukünftig standardisiert in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung angebracht werden. Wie sich die neue Mülltrennungsanweisung gestalten wird, steht im Moment noch nicht fest. Die AHK Frankreich geht davon aus, dass diese nicht vor November veröffentlicht wird.
  • Die neue Mülltrennungsanweisung (Triman in Verbindung mit Informationen zur Mülltrennung) muss auf der Verpackung, dem Produkt (sofern betroffen) oder einem Dokument, das mit dem Produkt bereitgestellt wird (Gebrauchsanweisung, Notiz, Garantie, etc.), angebracht werden. Dies kann in Form eines Aufklebers geschehen.

Wie gestalten sich die Übergangsfristen?

  • Die neue Mülltrennungsanweisung muss spätestens 12 Monate nach Freigabe durch die zuständigen Behörden auf Haushaltsverpackungen, Produkten (sofern betroffen) oder auf dem Produkt beiliegenden Informationen (Gebrauchsanweisung, Notiz, Garantie, etc.), angebracht werden. Beispiel: Wenn die zuständigen Behörden die Mülltrennungsanweisung am 30. November 2021 freigeben, muss die neue Mülltrennungsanweisung bis zum 30. November 2022 aufgebracht werden.
  • Eine weitere Übergangsfrist von 6 Monaten gilt für Verpackungen und Produkte (sofern betroffen), die vor dem Datum der definitiven Umsetzung (12 Monate nach Freigabe durch die zuständigen Behörden) hergestellt oder importiert wurden. Beispiel: Wenn die neue Mülltrennungsanweisung am 30. November 2021 von den zuständigen Behörden freigeben wird, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2023 für Verpackungen und Produkte, die vor dem 30. November 2021 hergestellt oder importiert wurden.

Was ist in diesem Zusammenhang wichtig?

  • Wie sich die neue Mülltrennungsanweisung gestalten werden, steht im Moment noch nicht fest. Wir gehen davon aus, dass die Mülltrennungsanweisung nicht vor November veröffentlicht wird.
  • Die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich wird Sie sofort informieren, sobald die definitive Mülltrennungsanweisung veröffentlicht wurde.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand der Kennzeichnung zum Triman und Grünen Punkt finden Sie in der aktualisierten Version des Merkblatts, das Sie HIER kostenlos bestellen können.

 

Quelle: AHK Frankreich

 

Kroatien: internatioanes Weiterbildungsprogramm "Transport und Logistik für Kroatien"

Im Rahmen des Programms „Bayern – Fit for Partnership“ sind Fach- und Führungskräfte aus Kroatien dazu eingeladen, sich in den Bereichen Logistik und Intralogistik weiterzubilden und hochwertige Lösungen und Dienstleistungen bayerischer Anbieter kennenzulernen.

Bayern International bietet hierzu am 14. und 15. September 2021 zusammen mit der em&s GmbH und der Deutsch-Kroatischen Industrie- und Handelskammer eine Web-Veranstaltung an.

Bayerische und kroatische Firmen und Institutionen können sich online präsentieren. Abgerundet wird das Programm durch die Möglichkeit zum persönlichen Austausch zwischen den Teilnehmer*innen.

Die Veranstaltung wird in deutscher und kroatischer Sprache durchgeführt und simultan übersetzt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie HIER.

Ihre Anmeldung können Sie HIER vornehmen.

 

 

Wichtige Termine

Aserbaidschan: Einladung zur Unternehmerreise „Nachhaltige Wasser- und Abwasserwirtschaft in Aserbaidschan“ vom 11. bis 14. Oktober 2021

Innerhalb dieser viertägigen Unternehmerreise werden deutsche Firmen und aserbaidschanische Schlüsselakteure am 12. Oktober 2021 zum Deutsch-Aserbaidschanischen Nachhaltigkeitsforum mit dem Schwerpunktthema „Nachhaltige Entwicklung der Wasser- und Abwasserwirtschaft in Aserbaidschan“ eingeladen. Die Unternehmerreise bietet die Gelegenheit, die Lage vor Ort kennenzulernen und ermöglicht einen fachlichen und lösungsorientierten Austausch zwischen relevanten Marktteilnehmer. Deutsche Firmen erhalten durch B2B-Meetings, Besuche staatlicher Stellen, Rundtischgespräche und Betriebsbesichtigungen Zugang zu den wichtigsten Akteuren des Landes.

Im Vorfeld der Unternehmerreise stellt die AHK Aserbaidschan innerhalb einer Kurzanalyse deutschen Unternehmen die wichtigsten Marktinformationen zur Verfügung. Neben der Analyse der Ausgangslage und Herausforderungen in den Bereichen Wasserwirtschaft und Umweltschutz sowie den daraus resultierenden politischen und technischen Maßnahmen verfügt die Kurzanalyse über eine Datenbank mit den Hauptansprechpartnern und Entscheidungsträgern des Sektors.

Alle Projektinformationen, die Agenda der Unternehmerreise und des Nachhaltigkeitsforums finden Sie auf der AHK-Webseite. Die AHK Aserbaidschan erhebt keine Teilnahmegebühren für die Organisation der Unternehmerreise. Jedoch weist die AHK darauf hin, dass die Reisekosten durch Ihr Unternehmen getragen werden müssen. Die AHK Aserbaidschan unterstützt Sie gern bei der Flugsuche und der Reservierung des Hotels zu gesonderten Konditionen.

Teilnahmebedingungen:

Die Teilnahme ist kostenfrei. Um teilzunehmen, füllen Sie bitte das Anmeldeformular bis zum 30. Juli 2021 aus.

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Frau Turkan Maharramova (E-Mail: turkan.maharramova@ahk-baku.de, Tel: +994 12 497 63 06).

 

Quelle: AHK Aserbaidschan

 

B2B-Meeting mit italienischen Unternehmen aus dem Bereich Automotive, Luft-/Raumfahrt

Italien besitzt eine sehr breit aufgestellte Kfz-Zulieferindustrie. Neben System- und Modulherstellern ist dort auch eine Vielzahl spezialisierter Hersteller und Bearbeiter von Teilen und Komponenten aktiv. Die Produktpalette reicht von kleinsten Teilen wie Spezialschrauben bis zu Motoren. Der Branchenumsatz lag 2019 bei knapp 50 Milliarden Euro, der Export bei etwa 22 Milliarden Euro. Davon ging rund ein Fünftel an den wichtigsten Abnehmer Deutschland. Auch im Luft- und Raumfahrtsektor spezialisieren sich italienische Firmen aus dem Maschinenbau. Ähnlich wie in Deutschland dominieren kleine und mittelständische Betriebe die Branche.

Im Rahmen der Italienischen Wirtschaftstage in der Europäischen Metropolregion Nürnberg veranstalten die Stadt Nürnberg, das Generalkonsulat Italien, die ItalCam München mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken am

Dienstag, 21. September 2021, 09:30-17:00 Uhr in Nürnberg ein B2B-Meeting mit italienischen Unternehmen aus der Region Kampanien, Schwerpunkt Luft- und Raumfahrtindustrie.

Ein B2B-Treffen mit italienischen Firmen im Bereich Automotive findet am Mittwoch, 22. September 2021, 09:30-13:00 Uhr in Ansbach statt.

Kampanien befindet sich in Süditalien. Mit einer Bevölkerung von etwa 5,8 Millionen Menschen (Eurostat, 2020) ist Kampanien die drittbevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Region Italiens. Die regionalen Industriespezialisierungen sind die Agrar- und Lebensmittelindustrie und die Herstellung von Metallprodukten mit einer großen Anzahl von KMUs, die als Zulieferer für den Automobil- und Luftfahrtsektor arbeiten. Die Region Kampanien erwirtschaftet ein Viertel des italienischen Luft- und Raumfahrtsektors.

Im Rahmen des B2B-Meeting besteht die Möglichkeit, direkt mit den Vertreter*innen der italienischen Firmen in Kontakt zu treten, um Kooperationsmöglichkeiten zu erörtern.

Die Liste der teilnehmenden italienischen Firmen finden Sie hier zum Download (PDF-Datei 90 KB).

Weitere Informationen zum Progamm für das B2B-Meeting in Nürnberg finden Sie HIER. Zur direkten Anmeldungen gelangen Sie HIER.

Das Programm für die das B2B-Treffen in Ansbachen können Sie HIER einsehen.

 

Chinakator – Chancen für die Luftfahrtindustrie in China

Nach einer Prognose von Boeing Industries wird China bis zum Jahr 2028 der größte Luftfahrtmarkt der Welt sein. Für deutsche Zulieferer, die im „Luftfahrtmarkt der Zukunft“ den Anschluss nicht verpassen möchten, stellt sich die Frage nach den Chancen und Risiken eines Engagements in China. Das Karlsruher Institut für Technologie geht diesem Thema zusammen mit Baden-Württemberg International und Branchenexperten nach. Take off HIER:

Anmeldelink:
https://bw-i.yve-tool.de/public_registration/12943?pw=Cb775352

Ansprechpartner:

Nina Lehfer Leiterin
Länderbereich China
Abteilung Außenwirtschaft und Standortmarketing Wirtschaft
Tel: 0711.22787 -61
E-Mail: nina.lehfer@bw-i.de

Thomas Heine
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Lehrstuhl für Innovations- und TechnologieManagement (iTM), 
Institut für Entrepreneurship, Technologie-Management und Innovation (EnTechnon),  Karlsruher Institut für Technologie (KIT) 
Tel.: +49 (0)721 608-48961 
thomas.heine@kit.edu

 

Frankreich: Einladung zum Webinarzyklus 2021 "Sorgenfrei exportieren"

Die AHK Frankreich bietet im Herbst diesen Jahres verschiedene Webinare zum Thema Erweiterte Herstellerverantwortung, Mehrwertsteuerveranlagung sowie zum E-Commerce an. Die Experten der AHK Frankreich klären die wichtigsten Fragen wie: „Wer muss seine Verpackungen in Europa lizenzieren?“; „Welche spezifischen Meldepflichten gibt es in Frankreich?“, „Was ist steuerlich zu beachten?“, „Welche Unterschiede gibt es zu Deutschland bei der Lizenzierung von Verpackungen und der Registrierung von Elektro- und Elektronikaltgeräten?“, „Was gibt es Neues zum Triman?“.

28. September 2021

Frankreichspezifische Meldeverfahren: Verpackungen, WEEE, Möbel, Textilien und Co. - Bestandsaufnahme und vorgesehene Neuerungen

12. Oktober 2021

Verpackungslizenzierung Frankreich: Entsorgungsgebühren 2022 im Überblick

14. Oktober 2021

Erfolgreich online verkaufen in Frankreich

26. Oktober 2021

Verpackungslizenzierung - Frankreich VS Deutschland: Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Umsetzung der EU-Richtlinie

4. November 2021

WEEE und Batterien - Frankreich VS Deutschland: Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Umsetzung der EU-Richtlinie

25. November 2021

Export von Produkten und Rücknahme von Verpackungen - Eine gemeinsame europäische Richtlinie mit unterschiedlichen nationalen Umsetzungen

9. Dezember 2021

Verpackungskennzeichnung Frankreich: Aktuelles zum Triman, Info Tri, Grüner Punkt

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos. Da die Anzahl der Plätze begrenzt ist, werden die Anmeldungen in chronologischer Reihenfolge berücksichtigt.

Für weitere Fragen stehen die Kollegen der AHK Frankreich gerne zur Verfügung.



Quelle: AHK Frankreich

 

Einladung zur virtuellen Delegationsreise mit Workshops und B2B-Gesprächen nach Rumänien vom 27. - 30. September 2021

Roland Weigert, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Bayern International laden Sie in Kooperation mit der Deutsch-Rumänischen Industrie- und Handelskammer zu einer virtuellen Delegationsreise mit Workshops und B2B-Gesprächen, vom 27.-29. September 2021 nach Rumänien ein. Eine Delegationsreise in virtueller Form - mit bewährten Inhalten und vielen realen Vernetzungsmöglichkeiten.

Profitieren Sie von diesem Angebot:

  • drei thematische Workshops:
         - Produktion, Industrie 4.0 und Forschung und Entwicklung
         - Green Deal Energy mit Fokus auf Erneuerbare Energien und Energieeffizienz
         - Umwelt und Kreislaufwirtschaft
  • virtuelle Firmenbesuche
  • individuelle B2B-Gespräche (kostenpflichtig)

Nutzen Sie das Angebot als Marketing- und Vertriebsunterstützung und zeigen Sie, was Ihre bayerischen Produkte und Dienstleistungen so einzigartig macht und melden Sie sich jetzt für die virtuelle Delegationsreise direkt bei der AHK Rumänien an. Die Agenda finden Sie anbei.

Das Bayerische Staatsministerium sowie Bayern International freuen sich auf Ihre Anmeldung bis zum 10. September 2021 und stehen für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Frau Ursula Heinzel
Tel.: 089/21622777
E-Mail: ursula.heinzel@stmwi.bayern.de

Bayern International GmbH
Frau Agnieszka Eckert
Tel.: 089/660566-202
E-Mail: aeckert@bayern-international.de
 
Deutsch-Rumänische Industrie- und Handelskammer
Frau Ruxandra Dumitrescu
Tel.: Tel.: +40 21 207 91 48
E-Mail: ruxandra.dumitrescu@ahkrumaenien.ro

 

Verschiedenes

Bayerische Industrie: Exportquote seit Jahresbeginn auf Rekordniveau

Für die Erholung der bayerischen Wirtschaft nach der Corona-Krise erweist sich das Exportgeschäft einmal mehr als starkes Zugpferd. Die Exportquote der Industriebetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern lag in den ersten fünf Monaten des Jahres auf einem Rekordniveau von 57,1 Prozent, teilt der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) mit. Der höchste Wert auf Jahressicht wurde bislang mit 56,1 Prozent im Jahr 2019, also kurz vor der Corona-Krise, ermittelt. Basis für die Auswertung sind die Monatsberichte „Verarbeitendes Gewerbe in Bayern“ des Bayerischen Landesamts für Statistik.

„Auch wenn das Vor-Corona-Niveau der Produktion und der Ausfuhren noch nicht wieder erreicht ist, bleibt das Exportgeschäft in der jetzigen Erholung der absolute Schrittmacher und Antreiber der bayerischen Wirtschaft. Die weltweite Nachfrage, besonders aus China, zieht stark an und hilft uns auf dem Weg aus der Corona-Krise. Unsere erfolgreiche Exportwirtschaft ist aber langfristig auf international wettbewerbsfähige Standortbedingungen angewiesen. Experimente mit Energieversorgung und Energiepreisen, die Pläne für verschärfte Finanzierungsbedingungen für Investitionen unter der Überschrift ‚Sustainable Finance‘ und bürokratische Erschwernisse durch das Lieferkettengesetz sind kon­tra­produktiv“, sagt BIHK-Hauptgeschäftsführer Manfred Gößl.

Die Exportquote der bayerischen Wirtschaft steigt wegen der stetig wachsenden internationalen Nachfrage nach bayerischen Produkten und auch der zunehmenden globalen Verflechtung der Lieferketten seit Jahren an. Vor zehn Jahren lag der Anteil des Auslandsumsatzes der Industriebetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern erst bei 53,1 Prozent.

Die rund 4.000 statistisch erfassten bayerischen Industriebetriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern erzielten von Januar bis Mai  2021 Umsätze im Wert von 145,3 Milliarden Euro, davon 82,9 Milliarden Euro im Ausland. Die bayerischen Exportschlager sind nach wie vor Fahrzeuge, Maschinen und elektrotechnische Erzeugnisse. Wichtigste Exportmärkte für den Freistaat sind die USA, China und Österreich. Insgesamt bleiben auch 2021 bislang die EU-Länder mit einem Anteil von rund 52 Prozent die wichtigste Zielregion, gefolgt von Asien, wohin rund ein Fünftel der bayerischen Ausfuhren gingen. Die USA waren Abnehmer für rund zehn Prozent der Exporte. Besonders dynamisch haben sich im ersten Halbjahr 2021 die Exporte nach China entwickelt.

BIHK-Hauptgeschäftsführer Gößl weist auch auf den Exportpreis Bayern 2021 hin, um den sich Unternehmen bis zum 31. Juli bewerben können. Der Wettbewerb findet heuer nach dem Corona-bedingten Aussetzer im Vorjahr zum vierzehnten Mal statt und richtet ‎sich an Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern. Er wird von den bayerischen IHKs, Handwerkskammern und Bayern International unter Federführung des Wirtschaftsministeriums organisiert. Bewerbungen sind in drei Kategorien möglich, welche die besonderen Herausforderungen der Exportbetriebe im vergangenen Jahr aufgreifen: „Erfolgreiche Auftragsabwicklung in Corona-Zeiten“, „Gelungene Markterschließung und Kundengewinnung in Corona-Zeiten“ sowie „Beachtliche Innovation in Corona-Zeiten“. Die Preisverleihung findet am 17. November in München statt. Mehr Infos unter www.exportpreis-bayern.de.


Quelle: BIHK

 

EU Green Deal: Welche Agenda kommt auf die Wirtschaft zu?

Die Umsetzung des Green Deal nimmt immer weiter Form an. Eine neue EU Chemikalien- sowie Industriestrategie wurde verfasst, die Sustainable Finance Taxonomie geschnürt und Aktionspläne für „Null-Schadstoffe“ sowie Kreislaufwirtschaft vorgelegt.

Bis 2030 sollen zudem nun 55 % (statt 40 %) Treibhausgasemissionen ggü. 1990 eingespart werden. Noch vor der Sommerpause wird das sog. „fit for 55“-Paket erwartet. Es soll durch eine umfassende Überarbeitung energie- und klimapolitischer Vorgaben – wie der EU Emissionshandelsrichtlinie, Lastenteilungsverordnung oder Energiesteuerrichtlinie – die EU „fit“ für die neue Klimaschutzambition machen.

Behalten Sie den Überblick
Die IHK-Organisation fasst in einer neuen Info-Broschüre die aus Wirtschaftssicht wichtigsten Hintergründe und Bausteine des Green Deal sowie Zeitpläne für deren Umsetzung zusammen. So behalten Sie bei der Fülle an Maßnahmen leichter den Überblick über wirtschaftsrelevante Entwicklungen.

Effekte auf die nationale Wirtschaft
Klar ist: Sämtliche Green Deal-Vorhaben sind über den betrieblichen Klima- und Umweltschutz sowie die Energieversorgung mit den Belangen der Wirtschaft verbunden und werden sich mind. mittelfristig bzw. mittelbar auf die Geschäftstätigkeit auswirken. Die IHK-Organisation legte bereits im Herbst 2020 eine Analyse zu den Auswirkungen auf deutsche Unternehmen vor.

Wir setzen uns für Ihre Belange ein
Die IHK-Organisation begleitet die im Rahmen des Green Deal angestoßenen Gesetzgebungsprozesse und steht mit politischen Entscheidungsträgern auf EU-, Bundes- und Landesebene in direktem Austausch. So setzen wir uns bspw. für eine möglichst bürokratiearme und mittelstandsfreundliche Umsetzung der Sustainable Finance Taxonomie oder der Ausweitungspläne zum Europäischen Emissionshandel ein.

 

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