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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 01/2024 Erscheinungsdatum: 17. Januar 2024

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Wichtiges und Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Ukraine-Krieg

EU verabschiedet zwölftes Sanktionspaket gegen Russland - Neben neuen oder verschärften Regeln gibt es auch Erleichterungen

Ein Bestandteil des neuen Pakets ist ein Importverbot für russische Diamanten, das auch alle G7-Staaaten umsetzen: Ab dem 1. Januar 2024 betrifft es direkt alle aus Russland ausgeführten Diamanten – also sowohl Steine russischer Herkunft als auch Transit-Diamanten. Ab dem 1. März ist zusätzlich die Einfuhr von in Drittländern verarbeiteten russischen Diamanten untersagt, und ab dem 1. September 2024 beinhaltet das Verbot auch Labordiamanten sowie diamantbesetzte Schmuckwaren und Uhren. Deutschland importierte im Jahr 2022 insgesamt rohe, verarbeitete oder sonstige Diamanten im Wert von insgesamt 468 Millionen Euro, davon lediglich 0,1 Prozent direkt aus Russland.

"No-Russia-Klausel", neue Genehmigungspflichten und mehr

Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des neuen Beschlusses: Die bereits im elften Sanktionspaket eingeführten Maßnahmen, die eine Umgehung der Sanktionen verhindern sollen, werden verschärft. Künftig müssen EU-Exporteure bei Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr von bestimmten gelisteten Gütern und Technologien in ein Drittland vertraglich untersagen, dass diese nach Russland oder zur Verwendung in Russland weiterexportiert werden ("No-Russia-Klausel"). Hiervon ausgenommen sind Ausfuhren in bestimmte Partnerländer aus Anhang VIII (derzeit USA, Japan, Vereinigtes Königreich, Südkorea, Australien, Kanada, Neuseeland, Norwegen und die Schweiz).

Neu ist außerdem die Aufnahme weiterer Unternehmen und Personen in die Sanktionsliste, die Einführung besonderer Genehmigungspflichten für Finanztransfers unter Beteiligung russischer Partner sowie neue Verbote für den Transit von Gütern durch Russland. Die Liste der Güter, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, ist ebenfalls länger geworden: Sie umfasst nun unter anderem Chemikalien, Lithiumbatterien, Werkzeugmaschinen und Maschinenteile.


Importverbot für Flüssiggas mit Übergangsfrist

Darüber hinaus wurden die bestehenden Einfuhrbeschränkungen für Waren, die Russland laut EU beträchtliche Einnahmen verschaffen und damit seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine ermöglichen, erweitert. Mit dazu gehören nun unter anderem Roh- und Spiegeleisen, Kupfer- und Aluminiumdrähte im Gesamtwert von jährlich 2,2 Milliarden Euro. Auch Flüssiggas unterliegt nun einem Importverbot, allerdings mit einer zwölfmonatigen Übergangsfrist. 

Des Weiteren wird das bestehende Verbot der Dienstleistungserbringung auf die Bereitstellung von Software von Unternehmensverwaltungs- und industrieller Entwicklungssoftware ausgeweitet. Und schließlich gelten künftig strengere Regeln für die Einhaltung der Ölpreisobergrenze, um Umgehungen einzudämmen.


Ausnahmen bei den Nachweispflichten

Das zwölfte Sanktionspaket bringt allerdings auch Erleichterungen mit sich: Zukünftig gibt es Ausnahmen bei der bestehenden Nachweispflicht für Importe von Eisen- und Stahlvorprodukten aus bestimmten Drittländern. Dies umfasst bisher Norwegen und die Schweiz. Die Nachweispflicht war im Zuge des 11. Sanktionspakets eigeführt worden. Für Ausnahmen von der Nachweispflicht für Importe aus Partnerländern, die eigene Sanktionen gegen Russland verhängt haben, hatte sich die DIHK im Sinne des Bürokratieabbaus eingesetzt.   

Das 12. Sanktionspaket wurde am 18. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU  veröffentlicht und gilt seit dem 19. Dezember 2023. 

Details lesen Sie in der Pressemitteilung und der FAQ-Liste der EU-Kommission sowie der Pressemitteilung des Europäischen Rates.


Quelle: DIHK

 

Zoll

DEHSt wird nationale CBAM-Stelle in Deutschland

Nunmehr erhalten betroffenen Unternehmen auch Zugang zum CBAM-Register, der durch die national zuständige Behörde freigeschaltet werden muss.

Weitere Informationen finden Sie auf der Netzseite der DEHSt: https://www.dehst.de/DE/startseite/startseite-node.html


Quelle: DIHK

 

EU-Kommission veröffentlicht CBAM-Standardwerte

Zu diesen gelangen Sie hier (Englisch): https://taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-12/Default%20values%20transitional%20period.pdf  

Kurze Erläuterung zu den CBAM-Standardwerten (Deutsch):  https://www.gtai.de/de/trade/eu/zoll/cbam-eu-kommission-veroeffentlicht-standardwerte--1066218?mc=gtai-newsletter.newsletter-zoll.01.2024


Quelle: DIHK

 

Großbritannien: Einführung von CBAM

Das CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) soll zur Senkung der CO2-Emissionen beitragen. Dazu ist ein.  CO2-Grenzausgeichssystem vorgesehen. 

Dieses System, dass in Europa bereits zum Teil eingeführt wurde, soll ab 2027 auch in Großbritannien eingeführt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.


Quelle: Außenwirtschaftsportal Bayern

 

Niederlande: Export von Halbleiterausrüstung

Die Exportbeschränkungen umfasst eine Genehmigungspflicht für die Ausfuhr von fortgeschrittenen Halbleiterfertigungsanlagen aus den Niederlanden, die nicht in Anhang I der Verordnung 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnungaufgeführt sind. Die fortgeschrittenen Halbleiterfertigungsanlagen umfassen Produktionsanlagen, Software und Technologie für Halbleiterbauelemente oder -materialien, die nicht von den Nummern 3B001, 3D001, 3D002 und 3E001 des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung erfasst werden, sowie besonders konstruierte Bestandteile und besonders konstruiertes Zubehör hierfür.

Diese nationalen Ausfuhrbeschränkungen der Niederlande sind auch für deutsche Exporteure von Bedeutung.

Nach Artikel 4,5 und 10 Dual-Use-VO kann die Ausfuhr von nicht gelisteten Dual-Use-Gütern genehmigungspflichtig sein. Ausschlaggebend für die Genehmigungsbedürftigkeit sind hierbei der vorgesehene Verwendungszweck der Güter sowie das jeweilige Käufer- oder Bestimmungsland. Die EU-Dual-Use-Verordnung sieht in Art. 10 eine „hybride Genehmigungspflicht“ für nur national gelistete Güter vor. Danach kann eine Genehmigungspflicht für nicht-EU-gelistete Güter im Einzelfall auf der Grundlage einer nationalen Listung eines anderen EU-Mitgliedstaates konstituiert werden, wenn im Zusammenhang mit einer konkreten Güterausfuhr eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht (drohen könnte) oder menschenrechtliche Gefährdungslagen erkannt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zolls und im Staatsanzeiger der Niederlande.


Quelle: Außenwirtschaftsportal Bayern

 

Länderinformationen

Russland: Geschenksendungen aus Russland an Privatpersonen

Darunter fallen auch Waren, die typischerweise Inhalt von Geschenksendungen sein können, wie beispielsweise Zellstoff und Papier, Holz und Holzwaren, Steine und Edelmetalle (Gold), Zigaretten, Kunststoffe und chemische Erzeugnisse einschließlich chemischer Fertigerzeugnisse wie Kosmetika.

Es gibt keine Ausnahme von den Verboten bei Geschenksendungen, die unter einen Anhang der Sanktionsverordnung fallen und gelegentlich von einer Privatperson in Russland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Union verschickt werden. Sanktionierte Waren können vom Zoll sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden.


Quelle: www.zoll.de

 

Messen & Delegationsreisen

Polen: Delegationsreise Energieeffizienz und Digitalisierung in der Produktion vom 7. Mai bis zum 10. Mai 2024

Der Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Tobias Gotthardt, MdL, wird von Dienstag, 07. Mai bis Freitag, 10. Mai 2024 eine Delegationsreise nach Polen leiten. Ziele sind Warschau, Kattowitz und Krakau.

Polen ist für deutsche Unternehmen der größte Exportmarkt in Mittel- und Osteuropa. Zwischen 2013 und 2022 kletterte das Land in der Rangfolge der Außenhandelspartner von Platz 10 auf Platz 5. Das Bruttoinlandsprodukt des Landes ist höher als das von Tschechien, der Slowakei und Ungarn zusammen.

Es gibt eine starke und regional ausdifferenzierte Industriebasis. Neben der Hauptstadtregion um Warschau gehören der Süden und der Westen zu den wirtschaftlichen Zentren des Landes.

Bei Interesse können Sie am 31.01.24 von 10:00 – 11:00 an einer Online-Informationsveranstaltung zu der geplanten Reise teilnehmen.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie die Möglichkeit der unverbindlichen Interessensbekundung.

Die Reisekosten (Flug und Übernachtung) sowie Kosten für Ihr eventuelles individuelles Programm werden von Ihnen selbst getragen. Die Kosten für das gemeinsame Programm werden im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung des Freistaates Bayern übernommen.

Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an:

Bayern International - Bayerische Gesellschaft
für Internationale Wirtschaftsbeziehungen mbH
Frau Agnieszka Eckert
Rosenheimer Straße 143C, 80671 München
Tel. 089 660566-202, Fax 089 660566-150
E-Mail: aeckert@bayern-international.de

Für inhaltliche Fragen steht zur Verfügung:

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Landesentwicklung und Energie
Herr Andreas Reuchlein
Prinzregentenstraße 28, 80538 München
Tel. 089 2162-2634
E-Mail: andreas.reuchlein@stmwi.bayern.de

 

Delegationsreise nach Thailand und Vietnam - 8. Juni bis zum 16. Juni 2024

Corona-Krise und Ukraine-Krieg haben in drastischem Maße die Notwendigkeit der Diversifizierung der Lieferketten und der Außenhandelsbeziehungen aufgezeigt. Dies gilt in besonderem Maß für unseren Außenhandelspartner Nr. 1, China. Im Rahmen einer De-risking-China-Strategie sticht der südostasiatische Raum ins Auge.

Thailand mit seinen 67 Mio. Einwohnern steht im Jahr 2022 auf Rang 35 der bayerischen Außenhandelspartner. Die bayerischen Exporte nach Thailand sind 2022 um 10,8 % und im ersten Halbjahr 2023 sogar um 18,6 % angestiegen. Thailand als Gründungsmitglied der ASEAN verfügt über eine große industrielle Basis mit vielen Zulieferern. Ausländische Technologien werden stark nachgefragt.
Bei unserer Reise werden wir voraussichtlich neben der Hauptstadt Bangkok auch andere wirtschaftlich interessante Regionen besuchen. In Bangkok bietet sich die Gelegenheit zum Besuch der Propak Asia, einer Leitmesse für Verpackungstechnik und Prozesstechnologie, auf der bereits zum 15. Mal eine bayerische Firmengemeinschaftsbeteiligung stattfindet.

Vietnam mit seinen fast 100 Mio. Einwohnern steht im Jahr 2022 auf Rang 31 der bayerischen Außenhandelspartner. Die bayerischen Exporte nach Vietnam sind 2022 um 27,5 % und im ersten Halbjahr 2023 um weitere 17,0 % angestiegen. Vietnam wies 2022 mit fast 8 % das höchste Wirtschaftswachstum aller ASEAN-Staaten auf. Auch wenn sich dieses Wachstum 2023 etwas abschwächt, locken niedrige Lohnkosten und weitere günstige Standortbedingungen ausländische Hersteller ins Land.
Seit vielen Jahren ist Bayern mit einer eigenen Repräsentanz in Vietnam vertreten. Vor Ort werden wir uns mit dem geplanten Programm aus Firmenbesuchen, Netzwerkveranstaltungen und Erfahrungsberichten auf die Wirtschaftsmetropole Ho-Chi-Minh-Stadt (früher Saigon) und ihr Umfeld konzentrieren.

Themenschwerpunkte

Maschinen- und Anlagenbau, Automationstechnik

Ihr Benefit

Das Ziel dieser Reise unter der Leitung des BAYERISCHEN WIRTSCHATSMINISTERIUMS in Kooperation mit BAYERN INTERNATIONAL ist es, Ihnen und Ihrem Unternehmen neue Chancen in einem attraktiven internationalen Markt zu eröffnen. Durch das spannende Reiseprogramm bekommen Sie vielfältige Möglichkeiten zum Networking und dem Erkunden relevanter Märkte.

• Treffen Sie relevante Gesprächspartner vor Ort
• Kommen Sie in Kontakt mit interessanten Reiseteilnehmern
• Profitieren Sie von unserem Netzwerk weltweit

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann können Sie sich am 17.01.2024 um 10:00-11:00 Uhr (MEZ) bei einer ONLINE-INFORMATIONSVERANSTALTUNG mit uns und unseren Kollegen der Repräsentanz Vietnam und der AHK Thailand zu geplanten Programmpunkten und Chancen austauschen.

Bitte registrieren Sie sich hier. Sie erhalten dann eine Teilnahmebestätigung mit Zugangslink (bitte auch Spam-Postfach beachten).

Interesse bekunden

Ihr Interesse an der Reise teilen Sie bitte bis 24.01.2024 zunächst unverbindlich unter folgendem Link Bayern International mit: Reise Thailand Vietnam 2024.

Anschließend melden wir uns bei Ihnen mit einer Einladung zur Teilnahme und weiteren Informationen zur Reise und Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und abhängig von Branchenzugehörigkeit und konkreter Anliegen eine Auswahl vorbehaltlich bleibt.

Die Reisekosten (Flug und Übernachtung) sowie Kosten für Ihr eventuelles individuelles Programm werden von Ihnen selbst getragen. Die sonstigen Kosten für das gemeinsame Programm werden im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung des Freistaats Bayern übernommen.

 

Wichtige Termine

Was bringt die neue EU-Entwaldungsverordnung den Betrieben? - Online-Veranstaltung am 25. Januar

Gemeinsam mit dem Unternehmensnetzwerk Klimaschutz, der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt sowie der Initiative für Nachhaltige Agrarlieferketten lädt das bei der DIHK Service GmbH angesiedelte Projekt Unternehmen Biologische Vielfalt Interessierte am 25. Januar von 10:30 bis 12 Uhr zu einer informativen MS-Teams-Sitzung an den Rechner ein.

Die EU-Verordnung soll sicherstellen, dass für die Erzeugung verschiedener Produkte, die in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden, keine Wälder gerodet oder geschädigt werden. Konkret geht es um Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie bestimmte daraus hergestellte Produkte.

Verpflichtete, Anforderungen, Tools & mehr

Die Teilnehmenden des Webinars erfahren, wer künftig eine entwaldungsfreie Lieferkette nachweisen muss, welche Anforderungen an den Nachweis gestellt werden, wie eine umweltverträgliche Beschaffung ausgestaltet werden kann und welche Auswirkungen die Entwaldung auf Biodiversität und Klimawandel hat.

Auch ein neues Instrument, das Unternehmen bei der Umstellung ihrer Lieferketten unterstützen soll, wird vorgestellt: Der Global Nature Fund und die Tropenwaldstiftung OroVerde arbeiten an einem Onlineportal (Betaversion: www.entwaldungsfreie-lieferketten.de) mit Informationen zu Risikorohstoffen und -regionen, Tools und Zertifizierungen. Zudem berichtet Hendrik Jansen vom Schokoladen-Hersteller Ritter Sport aus der Praxis.

Mehr Details und eine Möglichkeit, sich zu der Veranstaltung anzumelden, gibt es unter event.dihk.de.

 

Quelle: DIHK

 

Veranstaltungshinweise - IHK Nürnberg International

Neben unseren regelmäßig stattfindenden Seminaren und Beratungstagen zur Markterschließung, Außenhandelsförderung sowie Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, organisieren wir federführend oder als Partner Großveranstaltungen mit überregionaler Reichweite.

Alle unsere aktuell stattfindenden Veranstaltungen finden Sie hier.

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