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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 13/2019 Erscheinungsdatum: 26. August 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

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IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Qualifizierung "China Manager IHK"

Neue Weltmacht, Systemrivale, wichtigster Handelspartner – selten war Deutschlands Verhältnis zu China komplizierter als heute. Und während die deutsche Politik vor einem naiven Umgang mit der Volksrepublik warnt, bauen zahlreiche Unternehmen, trotz Klagen über Marktzugangshemmnisse, ihre China-Aktivitäten weiter auf uns aus.

Erfahren Sie unter anderem, wie Sie Handel und Investitionen in der Volksrepublik erfolgreich strukturieren können, was Sie beim Arbeits- und Steuerrecht beachten müssen und wie Sie Ihr geistiges Eigentum schützen können. Lernen Sie die Besonderheiten des chinesischen Projektmanagements kennen und wie Sie Ihre Marke in China bekannt machen können. Darüber hinaus geben Vertreter mittelständischer Unternehmen im Rahmen von Praxisvorträgen Einblick in ihre Chinastrategie.

Der neuntägige Zertifikatslehrgang "China Manager IHK", der am 10. Oktober 2019 mit Modul 1 (3 Tage) in München startet, vermittelt Unternehmern, Führungskräften und Mitarbeitern bayerischer Firmen umfassendes Wissen über die Volksrepublik.
Modul 2 findet dann ab 24. Oktober (3 Tage) in Nürnberg statt und Modul 3 bildet den Abschluss des Lehrgangs dann wieder in München, und zwar ab dem 7. November (3 Tage).

"China Manager IHK" ist eine gemeinsame Veranstaltung des Chinaforum Bayern e.V. in Kooperation mit den Akademien der IHKs für München und Oberbayern und Nürnberg für Mittelfranken.

Bitte beachten Sie, dass für den Lehrgang nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht. Diese werden nach Anmeldungseingang vergeben.
Das Teilnehmerentgelt beläuft sich auf 3.990 Euro pro Person für alle Module (inkl. umfangreicher Seminarunterlagen, Leistungsnachweis/Zertifikat sowie Verpflegung).
Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage vom Chinaforum Bayern

 

Zoll

Indonesische Strafzölle auf Milchprodukte aus der Europäischen Union

Die indonesische Regierung erhöht die Importzölle auf Milchprodukte auf bis zu 25 Prozent ab September 2019. Ursprünglich lagen diese im einstelligen Bereich. Besonders deutsche und französische Exporteure sind von den Maßnahmen betroffen: Die deutschen Nahrungsmittellieferungen nach Indonesien bestehen 2018 zu knapp 40 Prozent aus Milchprodukten.
 
Indonesien reagiert damit auf die von der EU verhängten Antidumpingzölle auf indonesischen Biodieselkraftstoff. Indonesien hatte seine Lieferungen von Biodiesel in die EU von 2017 auf 2018 mehr als verdreißigfacht. Die indonesische Regierung steht unter Verdacht, den Biodieselexport unerlaubt zu subventionieren. Als weltgrößter Produzent von Palmöl steht die indonesische Produktion zudem in Verbindung mit einer weitflächigen Urwaldrodung. Der aus diesem Palmöl gewonnene Biodiesel soll in Europa ab 2024 bis 2030 schrittweise verboten werden Etwa 15 Prozent des indonesischen Palmölexports gehen derzeit in die EU.
 
Die indonesische Regierung beabsichtigt nun, den Handel mit der EU zugunsten anderer Länder zu erschweren. Es besteht die Gefahr, dass der von der indonesischen Regierung angedrohte Handelsstreit auf weitere Branchen ausgeweitet wird.
 
Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Libyen: Legalisierung von Handelsdokumenten durch die Botschaft in Berlin

In Fällen, in denen die Legalisierung von Dokumenten durch die Konsularabteilung der Botschaft von Libyen in Berlin erforderlich ist, sind diese ausschließlich über die Ghorfa vorzubehandeln und einzureichen. Dokumente, die über die Deutsch-Libysche Handelskammer e.V. (DLHK) eingereicht werden, werden nicht legalisiert.

Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen Herr Soufiane Amari in der Libysche Botschaft Berlin, Podbielskiallee 42, 14195 Berlin, Tel.: 030-200596-49, E-Mail: s.amari@libyanembassy.de zur Verfügung.

 

US-Behörde richtet Strafzoll-Suchmaschine ein

Wie der Webseite der Behörde zu entnehmen ist, wurde kürzlich eine Suchmaschine eingerichtet, die die Waren zu den in Kraft getretenen und vorgeschlagenen Strafzöllen gegenüber China beinhaltet. Ob die Produkte mit Zusatzabgaben belegt sind, kann demnach anhand der achtstelligen US-Zolltarifnummer geprüft werden: https://ustr.gov/issue-areas/enforcement/section-301-investigations/search
 

(Quelle: NfA)

 

Genehmigungscodierung: Handbuch ersetzt Merkblatt

Das „Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung“ wurde neu veröffentlicht. Wie die Zollgeneraldirektion mitteilt, ersetzt es das bislang gültige Merkblatt zu den jeweiligen Verfahren im europäischen IT-Verfahren ATLAS. Das Handbuch richtet sich an Unternehmen, die am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen sowie an Beschäftigte der Zolldienststellen, heißt es aus Bonn.

Es ist kostenlos abzurufen unter dem Anhang als pdf oder am Desktop über diesen Link. (pdf direktdownload)
 
(Quelle: NfA)

 

Länderinformationen

Webinar Australien, Einwanderungsbestimmungen leicht gemacht

Australien gilt als klassisches Einwanderungsland. Das Einwanderungssystem und die damit verbundenen Regelungen sind jedoch komplex und unterliegen regelmäßigen Änderungen seitens der zuständigen australischen Behörde, dem Department of Home Affairs.

Personen, die beabsichtigen aus privaten oder beruflichen Gründen auszuwandern oder die für eine begrenzte Zeit in Australien arbeiten und leben möchten sowie Firmen, die deutsches Personal in Australien beschäftigen wollen, sollten sich im Vorfeld gut über die aktuellen Einwanderungsregeln und die verschiedenen Visakategorien informieren.

Das Webinar der AHK Australien gibt Ihnen einen Überblick des australischen Einwanderungssystems, insbesondere was die gängigen Arbeitsvisen für ausländische Mitarbeiter betrifft und geht auf die wichtigsten Änderungen der Einwanderungsregelungen in den letzten und bevorstehenden Monaten ein.

Referent: Martin Hildebrand, Phillip Yip & Associates
Der erfahrene, deutschstämmige Fachanwalt für Einwanderungsrecht und registrierter Einwanderungsberater, Martin Hildebrand, ist Referent des Webinars. Seit 2000 hat er zahlreiche Firmen in Einwanderungsfragen beraten und betreut; insbesondere was die Beantragung von temporären Arbeits- sowie Daueraufenthaltsvisen angeht.

Das Webinar wird auf Deutsch gehalten und die Teilnahme ist kostenfrei.
Jetzt unverbindlich anmelden

 

Fit für das Chinageschäft: Training, Wirtschaftskontakte und Geschäftsanbahnung

Wer Chinas Menschen und Märkte verstehen will, muss das wirtschaftliche Umfeld, aber auch die gesellschaftspolitischen und kulturellen Hintergründe des Landes kennen. Kooperationen zwischen deutschen und chinesischen Unternehmen bedürfen daher einer sorgfältigen Planung und Vorbereitung. Die GIZ setzt mit dem Programm „Fit für das Chinageschäft“ genau hier an und bietet Fach- und Führungskräften aus deutschen Unternehmen die Möglichkeit, die Geschäftspraxis in China von innen kennenzulernen. Im Rahmen des Programms "Fit für das Chinageschäft: Training, Wirtschaftskontakte und Geschäftsanbahnung" lädt das chinesische Ministerium für Industrie und Informationstechnologie deutsche Unternehmer und Unternehmerinnen zu einem zweiwöchigen praxisorientierten Programm nach China ein, um aktuelle Informationen zur Marktlage und zur chinesischen Geschäftskultur zu vermitteln und erste Geschäftskontakte zu potenziellen Partnern aufzubauen.

Termin:
Reisezeitraum: 10. November 2019 (Anreise China) bis 23. November 2019 (Abreise China)
 
Regionen/Städte: Peking, Chengdu, Pujiang (Sichuan) und Shenzhen (Guangdong)
 
Vorbereitungsseminar: 12. und 13. September 2019 in Bonn,
 
Die Programmkosten in China (Hotelunterkunft, Verpflegung, Transfers vor Ort) übernimmt die chinesische Regierung.

Die Vorbereitung auf die Reise wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die chinesische KMU-Wirtschaftsförderungsagentur ProSME koordinieren das Programm.
Die Kosten für die Programmvorbereitung in Bonn sowie An- und Abreise nach und von China sind durch die Teilnehmer selbst zu tragen.
 
Anmeldungen sind ab sofort möglich.
Klicken Sie HIER für weitere Informationen zur Teilnahme und zur Bewerbung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Eine Interessensbekundung finden Sie HIER (pdf-Dokument direktdownload)

 

Hongkong: Sind deutsche Unternehmen von den Ereignissen betroffen? - Blitzumfrage der AHK

Der Delegierte der Deutschen Wirtschaft in Hongkong (AHK), Wolfgang Niedermark, ist zwar besorgt, aber weiterhin vorsichtig optimistisch. Deutsche Unternehmen in Hongkong sind bisher kaum in ihrem Geschäftsvolumen beeinträchtigt. Die Mitarbeiter*innen der AHK  fühlen sich sicher in Hongkong. Die wesentlichen Fragen und Antworten aus der Blitzumfrage sind auf der Webseite der Kammer aufbereitet und werden regelmäßig aktualisiert: https://hongkong.ahk.de/

DIHK-Außenwirtschaftschef Volker Treier sagte gegenüber deutschen Medien: „Aus Sicht der deutschen Wirtschaft haben die Ereignisse in Hongkong bislang nur geringe Auswirkungen auf Handel und Geschäfte - auch wenn ein Abzug internationalen Finanzkapitals dort festzustellen ist. Derzeit sind rund 600 deutsche Unternehmen in Hongkong aktiv. Einer aktuellen Umfrage der Deutschen Handelskammer vor Ort zufolge berichten etliche Firmen, dass sie in den vergangenen zwei Monaten Einschränkungen bei der täglichen Logistik erlebt haben. Das Geschäftsvolumen der Unternehmen vor Ort ist davon aber noch relativ unbeschadet geblieben. Das hängt damit zusammen, dass viele deutsche Unternehmen mit Sitz in Hongkong ihre Kunden und Produktionsanlagen außerhalb der Sonderverwaltungszone haben. Stattdessen hat Hongkong für die deutsche Wirtschaft eine erhebliche Bedeutung als Logistik- und Finanzplatz und als Brückenkopf in das wirtschaftlich starke Perlflussdelta in China. Mehr als die Hälfte der deutschen Unternehmen in Hongkong geht davon aus, dass Hongkong seine Rolle als leistungsfähiger und attraktiver Wirtschaftsstandort behalten wird. Die deutsche Wirtschaft schätzt Hongkong seit vielen Jahrzehnten dafür, dass dort freie Meinungsäußerung und Rechtssicherheit im Rahmen des für die Sonderverwaltungszone vereinbarten „one country – two systems“-Prinzips gelten. Die Unternehmen hoffen nun, dass sich die politische Lage nicht noch weiter zuspitzt.“

Quelle:: DIHK / AHK Hongkong

 

Wichtige Termine

17.10.: „Umwelttechnologien in Afrika“ – Austausch des Bayern Netzwerkes Afrika in Bayreuth

Wir laden alle Interessenten herzlich ein, das Bayern Netzwerk Afrika kennen zu lernen. Erfahren Sie mehr über spannende und noch weitgehend unbekannte Märkte. Diskutieren Sie mit Experten über Ihre Projekte. Knüpfen Sie Netzwerke.
Auf dem afrikanischen Kontinent liegen Wachstumsmärkte der Zukunft. Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Klimadebatte rücken zunehmend Projekte zur Lösung drängender Probleme wie Wasserversorgung, Abwassermanagement, Abfallwirtschaft oder Nutzung erneuerbarer Energien in den Fokus. Diesem Schwerpunkt widmet sich das Herbst-Treffen des Bayern Netzwerkes Afrika am 17.10.2019 ab 16 Uhr in der IHK in Bayreuth.

Dieses Netzwerk bringt Unternehmer mit Erfahrungen auf dem afrikanischen Kontinent mit solchen zusammen, die demnächst Vorhaben in Afrika planen. Verbunden durch Expertenvorträge steht der gegenseitige Austausch im Vordergrund dieser Treffen.

Die Veranstaltung ist kostenlos. Wir freuen uns auf Sie.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 11.10.2019.
Weitere Informationen finden Sie hier

 

Wirtschaftsreise nach Kroatien, Montenegro und Serbien vom 20.–22.10.2019

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier wird Kroatien, Montenegro und Serbien besuchen, um politische Gespräche u.a. mit den Ministerpräsidenten und Wirtschaftsministern der Länder zu führen. Ihr Unternehmen könnte Teil der begleitenden Wirtschaftsdelegation sein!
 
Es werden Wirtschaftsforen und die Gelegenheit zum Austausch mit Entscheidungsträgern im Rahmen von Delegationsveranstaltungen und Betriebsbesuchen angeboten.
 
Wann: 20. Oktober bis 22. Oktober 2019
Wer: Zielgruppe der Reise ist vorzugsweise die Geschäftsführerebene
 
Interessierte Unternehmen senden bitte eine Mail mit der Interessenbekundung bis zum 30. August 2019 an Frau Kerstin Stark vom DIHK.
 
Bitte beachten Sie: Die Bekundung von Interesse sichert nicht die Teilnahme an der Reise. Die Auswahl der teilnehmenden Unternehmen trifft das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
 
Ein Programm und weitere Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt an die ausgewählten Unternehmen übermittelt.
 
(Quelle: DIHK) 

 

Save the Date: Ost-West Forum, 24. Oktober 2019


Die bayerischen IHKs laden zum Ost-West Forum 2019 nach Passau ein.

Der Länderfokus liegt auf den wirtschaftlich dynamischen Ländern Russland, Ukraine, Polen und Ungarn als bayerische Handelspartner. In den Länderpanels berichten und diskutieren die Geschäftsführer der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) sowie Vertreter von in den jeweiligen Ländern aktiven Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Geschäftsmöglichkeiten. Fachliche, länderspezifische Beiträge liefern Hintergrundinformationen.

Tragen Sie sich den Termin 24. Oktober 2019 bereits jetzt in Ihren Kalender ein.

Hier finden Sie ein Programm und weitere Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit.

Die Veranstaltung wird vom Außenwirtschaftszentrum Bayern unter Federführung der IHK Niederbayern organisiert.

 

24.10.: Zweiter Münchner Exportkontrolltag

Am 24. Oktober 2019 findet der 2. Münchner Exportkontrolltag im IHK Campus in München statt. Dieser bietet die einmalige Gelegenheit, sich über aktuelle
Themen der Exportkontrolle zu informieren und mit Entscheidungsträgern vom BAFA, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder der Generalzolldirektion zu vernetzen.

Themenschwerpunkte:

  • Exportkontrolle – Neues aus Brüssel, Berlin und Eschborn
  • US-(Re-)Exportkontrolle – Aktueller Stand
  • Chinesisches Exportkontrollgesetz
  • Internationaler Technologietransfer

Da nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht erfolgt die Anmeldung nach dem „Windhund-Prinzip.

Weitere Informationen finden Sie hier

 

Usbekistan: Geschäftsanbahnungsreise im Dezember 2019 nach Taschkent

Die politische Wende Usbekistans in Bezug auf die Liberalisierung und Öffnung der Wirtschaft bietet ausländischen Marktteilnehmern eine Breite von attraktiven Geschäftsperspektiven.
Die AHK Zentralasien führt für das Bundeswirtschaftsministerium vom 9. bis 13. Dezember 2019 eine Markterkundungsreise nach Usbekistan für die Bereiche Maschinen- und Anlagenbauer für die Textil- und Bekleidungsindustrie und wassersparende Technik in der Landwirtschaft.
Weitere Einzelheiten finden Sie direkt bei der AHK Zentralasien.

 

Verschiedenes

A1-Bescheinigung - Bundestags-Petition fordert Abschaffung für Geschäftsreisen ins Ausland

Mit der Bescheinigung A1 weisen Beschäftigte in einem anderen EU-Land auf Nachfrage nach, dass für sie eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung im Heimatland besteht. So wird vermieden, dass bei einer Entsendung Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten fällig werden.
 
Die A1-Bescheinigung ist seit längerem ein häufig diskutiertes Thema. Und sie sollte eigentlich schon abgeschafft werden, das wollte jedenfalls die EU-Kommission im Frühjahr dieses Jahres. Doch hatten sich die Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat nicht auf eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Abschaffung einigen können.
 
Was soll mit der Petition verändert werden?

  • Mit der Petition soll erreicht werden, dass Geschäftsreisen von der Beantragung der A1-Bescheinigung befreit werden.
  • Das Aufstellen von Anlagen und daran ausgeführte Servicearbeiten bis zu 14 Tagen sollen ebenfalls den Status einer Geschäftsreise erhalten.

Den gesamten Text nebst Begründung findet man auf der Seite des Deutschen Bundestags. Dort kann die veröffentlichte Petition eingesehen, mitdiskutiert und elektronisch mitgezeichnet werden.  

Damit das Vorbringen im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird, muss die Petition von mindestens 50.000 Personen unterstützt werden. Die Frist läuft nur noch bis zum 28. August 2019.

 

Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2016 den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2016 - 2020 (NAP) beschlossen. Der NAP basiert auf den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und gibt Orientierung für deren praktische Anwendung. Seine erfolgreiche Umsetzung ist der
Bundesregierung ein großes Anliegen. Wir möchten Sie und Ihr Unternehmen im Namen des Interministeriellen Ausschusses Wirtschaft und Menschenrechte bitten, dazu auch im Rahmen des NAP-Monitorings einen Beitrag zu leisten.

Viele deutsche Unternehmen erfüllen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in ihren weltweiten Liefer- und Wertschöpfungsketten. Wir wünschen uns, dass das Engagement für Menschenrechte künftig bei allen deutschen Unternehmen in den Grundsätzen und der Praxis ihrer Unternehmensführung fest verankert ist. Die Bundesregierung stellt den Unternehmen dazu ein umfangreiches Unterstützungsangebot zur Verfügung.

Als konkretes Ziel legt der NAP fest, dass im Jahr 2020 mindestens die Hälfte aller Unternehmen in Deutschland mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt (im NAP in Kapitel III definiert) nachweislich in ihre Unternehmensprozesse integriert hat; sollte dies bei weniger als 50 Prozent dieser Unternehmen der Fall sein, stellt der NAP weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen in Aussicht.

Die Bundesregierung hat ein Monitoringverfahren entwickelt, das nach wissenschaftlichen Standards überprüft, wie weit die Unternehmen auf diesem Weg gekommen sind. Diesbezüglich heißt es im Koalitionsvertrag: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EUweite Regelung einsetzen“.

Mit der Durchführung des Monitorings wurde die Ernst & Young  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit den Konsortialpartnern Systain Consulting, Adelphi consult und Focusright beauftragt. Die Ernst & Young GmbH wird im Mai 2019 und zu Anfang 2020 jeweils eine repräsentative Stichprobe von Unternehmen im Namen der Bundesregierung anschreiben und sie darum bitten, einen Online-Fragebogen auszufüllen.

Wir möchten alle Unternehmen, die im Rahmen des NAP-Monitorings kontaktiert werden, ausdrücklich um aktive Teilnahme bitten.

Ergebnisse, Aussagekraft und Schlussfolgerungen des Monitorings werden entscheidend von einer hohen Rücklaufquote abhängen. Auch Rückmeldungen von Unternehmen, die die Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bisher noch nicht vollständig umsetzen, liefern wertvolle Erkenntnisse. Alle Erhebungsdaten werden streng anonym ausgewertet und die Ergebnisse werden keinen Rückschluss auf einzelne Unternehmen zulassen.

Ausführliche Informationen gibt das zentrale NAP-Informationsportal der Bundesregierung: www.wirtschaft-menschenrechte.de

Unternehmen finden hier auch einen umfassenden Überblick über Unterstützungsangebote bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die Menschenrechte im In- und Ausland. Wir sind davon überzeugt, dass die Achtung der Menschenrechte entlang globaler Liefer- und Wertschöpfungsketten ein wichtiger Bestandteil eines effektiven Risikomanagements ist und zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beiträgt. Ein erfolgreicher NAP und hohe menschenrechtliche Glaubwürdigkeit deutscher Unternehmen stärken nicht nur das Gütezeichen „Made in Germany“, sondern auch das Vertrauen der Menschen in offene Märkte.

Auf unserer Webseite finden SIe den NAP-Fragebogen als pdf-Dokument

Quelle: DIHK

 

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