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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 13/2020 Erscheinungsdatum: 20. Mai 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes rund um den Globus in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Corona: Was sich schon am letzten Wochenende an den Grenzen zu den deutschen Nachbarstaaten verändert hat

Es tut sich etwas an den deutschen Grenzen: Zwar soll der freie Reiseverkehr in Europa erst ab dem 15. Juni wieder möglich sein. Doch schon am letzten Wochenende versprachen erste Lockerungen weniger Staus beim Grenzverkehr. So werden zum einen Corona-bedingt geschlossene Übergänge in einige Nachbarstaaten wieder geöffnet. Zum anderen sollen die Grenzkontrollen zum Teil nur noch stichprobenartig stattfinden.
 
Profitieren von den dadurch verkürzten Wartezeiten können vor allem Pendler sowie der grenzüberschreitende Güter- und Dienstleistungsverkehr. Privatpersonen erwarten im Nachbarland oder bei der Rückreise weiterhin die geltenden Quarantänepflichten und/oder Einreisebedingungen. Wichtig: Dementsprechend sind für den Grenzübertritt auch weiterhin die notwendigen Dokumente (z. B. Pendlerbescheinigung, Belege für die Mitarbeiterentsendung, gültige Ausweisdokumente, etc.) mitzuführen. Länderspezifische Informationen dazu finden Sie hier.
 
Was ist neu an den deutschen Grenzen – ein Überblick:
 
Österreich: Die Kontrollen an der Grenze zu Österreich werden auf beiden Seiten bis zum 15. Juni fortgeführt – allerdings ab heute nur noch stichprobenartig. Des Weiteren dürfen ab dem Wochenende wieder alle Grenzübergänge genutzt werden.
 
Tschechien: Bereits am Montag hat die Tschechische Republik weitere Grenzübergänge geöffnet. Zudem sind Übergänge, die zuvor für Pendler und den Güterverkehr reserviert waren, nun auch für andere Personen nutzbar. Tschechien wird vorerst bis zum 13. Juni Grenzkontrollen durchführen. Auf deutscher Seite haben bisher keine Kontrollen stattgefunden.
 
Schweiz: Die Grenzkontrollen zwischen der Schweiz und Deutschland sollen noch bis zum 15. Juni aufrechterhalten bleiben. Wie an der Grenze zu Österreich werden aber bereits am Wochenende Corona-bedingt geschlossene Grenzübergänge wieder geöffnet.
 
Frankreich: Auch an der Grenze zu Frankreich werden die Kontrollen bis zum 15. Juni weitergeführt. Bis zum selben Datum ist in Frankreich für die Einreise ein Reisepassierschein notwendig, der den Personenverkehr ins Land stark beeinträchtigt – Warenverkehr ist allerdings möglich.
 
Polen: Polen behält seine Grenzkontrollen bis zum 12. Juni bei. Bereits seit Montag dürfen jedoch alle EU-Staatsbürger, die einer geschäftlichen Tätigkeit in Polen nachgehen, wieder nach Polen einreisen. Somit sind auch Mitarbeiterentsendungen wieder möglich. Deutschland hatte bisher keine Kontrollen an der Grenze zu Polen.
 
Benelux: In der Nacht auf morgen, Samstag, werden die Kontrollen an der Grenze zu Luxemburg aufgehoben. Dadurch ist der freie Verkehr zwischen beiden Staaten wieder möglich. An den Grenzen zu den Niederlanden und Belgien gab es auf deutscher Seite keine Corona-bedingten Kontrollen. Die Niederlande haben ebenfalls auf diese Maßnahme verzichtet – alle Grenzübergänge in das Nachbarland sind geöffnet. Belgien kontrolliert hingegen auf seiner Seite, ob die Einreise notwendig ist. Jede nicht notwendige Einreise nach Belgien bleibt vorerst bis zum 8. Juni verboten.
 
Dänemark: Auch mit Dänemark strebt die Bundesregierung eine möglichst zeitnahe Öffnung der Grenze an. Sobald diesbezüglich eine positive Positionierung der dänischen Regierung vorliegt, soll der freie Grenzverkehr schnell realisiert werden – eventuell noch vor Ablauf der dänischen Grenzkontrollen am 1. Juni.
 
(Quelle: AHKs, Deutsche Botschaften)

 

Zoll

Vietnam: FTA voraussichtlich ab 1. Juli 2020 gültig

Für Unternehmen wird es erst nach der Ratifizierung durch Vietnam, die für die nächste Sitzung der Nationalversammlung vom 20.05. - 17.06. vorgesehen ist, nutzbar. Das EU-Vietnam-Investitionsschutzabkommen bedarf zusätzlich der Zustimmung aller EU-Nationalparlamente.

Mit dem EU-Vietnam-Freihandelsabkommen werden fast alle gegenseitigen Zölle, sowie viele Nichttarifäre Handelshemmnisse schrittweise aufgehoben.

Vietnam verpflichtet sich bei Inkrafttreten des Abkommens für 65 Prozent der EU-Erzeugnisse den Zoll bei der Einfuhr sofort abzuschaffen. Im Laufe von zehn Jahren folgen, bis auf wenige Ausnahmen, alle weiteren Erzeugnisse.

Die EU schafft den Zoll für 84 Prozent der vietnamesischen Ursprungswaren mit Inkrafttreten des Abkommens ab. Innerhalb von sieben Jahren werden die übrigen Zölle abgebaut sein.

Bedingung für eine zollfreie Einfuhr ist der Ursprung der Erzeugnisse in einer der beiden Volkswirtschaften. Die Ursprungsregeln ähneln den Regeln des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) der EU gegenüber Entwicklungsländern wie auch jenen, die in anderen Handelsabkommen geregelt sind. Auffallend ist eine Wertschöpfungsregel bis zu 70 Prozent. Daneben sieht das Freihandelsabkommen zwei Kumulierungsmöglichkeiten vor: die bilaterale Kumulierung zwischen der EU und Vietnam sowie die ASEAN-Kumulierung.

Präferenznachweis für alle Warensendungen ist die Ursprungserklärung auf der Rechnung. Diese hat den üblichen Wortlaut. Ab einem Warenwert von 6.000 Euro darf nur ein Registrierter Exporteur (REX) eine Ursprungserklärung ausstellen.

Bitte beachten Sie, dass Vietnam erst auf Lieferantenerklärungen genannt werden darf, sobald das Abkommen im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Länderinformationen

Griechenland: Virtuelle Deutsch-Griechische B2B Meetings

Die AHK Griechenland organisiert das „Hellenic-German Virtual Business Forum“ (Energie/Umwelt/Innovation) vom 2. - 5. Juni 2020 in Kooperation mit der Griechischen Botschaft in Berlin.

In individuellen virtuellen B2B Meetings in den Bereichen Energie, Erneuerbare Energien, Umwelttechnologien und Innovation können sich Unternehmen aus Deutschland und Griechenland in einem Zeitraum von vier Tagen auf einer speziellen Onlineplattform treffen und Kooperationsmöglichkeiten entdecken.

Die Veranstaltung findet in englischer Sprache statt.

Hier finden Sie weitere Informationen und können sich anmelden.

 

Italien: Lieferanten gesucht? Bayerische IHKs und die AHK Italien starten neue Plattform

Durch die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind viele Lieferketten gestört oder abgebrochen – vor allem nach Italien. Das wollen wir ändern: Vor dem Hintergrund der anstehenden Lockerungen in beiden Ländern starten die bayerischen IHKs gemeinsam mit der Deutsch-Italienischen Handelskammer (AHK Italien) nun eine Lieferantenplattform für bayerische und italienische Unternehmen. Sie soll bayerische Firmen bei der Suche nach qualifizierten und qualitativ hochwertigen italienischen (Industrie-) Lieferanten unterstützen.

Und das funktioniert so: Bayerische Unternehmen, die Lieferanten aus Italien suchen, können bei ihrer IHK ihre Vorgaben und Kriterien angeben. Auf Basis dessen erstellt die AHK Italien Suchprofile auf Italienisch und verteilt diese über ihre landesspezifischen Multiplikatoren (Mitgliedsunternehmen, Banken, Unternehmerverbände, italienisches Kammersystem). Hinzu kommen individuelle Recherchen und Telefonate mit potenziellen Lieferanten durch die erfahrenen AHK-Projektmanager.

Danach können die bayerischen Einkäufer die für sie optimalen italienische Lieferanten auswählen und mit ihnen ins Gespräch kommen. Dafür werden zum Ende des Projekts individuelle Matching-Gespräche über Microsoft Teams (video calls – je nach Verfügbarkeit des bayerischen Einkäufers auf ein bis zwei Tage verteilt) durch die AHK Italien organisiert.

Sind Sie auf der Suche nach Lieferanten aus Italien? Machen Sie mit bei unserer neuen Lieferantenplattform!

Beginn des Projekts ist Ende Mai und bereits im Juli werden Sie Ihre potenziellen neuen Partner kennenlernen.

Ihr IHK-Ansprechpartner informiert Sie gerne und freut sich auf Ihre Anmeldung!

  Ansprechpartner/in

Doris Schneider (Tel: +49 911 1335 1396, doris.schneider@nuernberg.ihk.de)

Italien: Keine Einreisemeldung mehr an die zuständige Gesundheitsbehörde.

LKW-Fahrer mit Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft in der EU oder im Schengen-Raum müssen ab sofort nicht mehr vorab beim Gesundheitsbetrieb gemeldet werden. Auch die 72+48 Stunden-Regel gilt für LKW-Fahrer aus der EU (+ Schengen) nicht mehr. Die neue Regelung gilt ab sofort.

Bis voraussichtlich 3. Juni 2020 besteht jedoch nach wie vor die Pflicht, eine "Eigenerklärung" zur Einreise nach Italien mitzuführen.

 

Italien: Neues zur Arbeitnehmerentsendung

Am 16. und 17. Mai 2020 hat die italienische Regierung zwei Gesetze erlassen, die die Fortführung der sogenannten „Phase 2“ in Italien regeln: Ab dem 18.05.2020 finden neue Vorschriften Anwendung, die stufenweise die geltenden Einreise- und Bewegungseinschränkungen sowie die damit verbundenen Auflagen lockern.
Die neu eingeführten Vorschriften ermöglichen u.a. Arbeitnehmern aus der Europäischen Union die freie Einreise nach Italien wegen nachgewiesenen Arbeitsbedürfnissen. Die aktuellen Einreise- und Bewegungseinschränkungen gelten bis zum 2. Juni 2020 bzw. bis zum 14. Juni 2020.

 

Österreich: Auslaufen der Aussetzung des Feiertagfahrverbotes zum 17. Mai

Die Verordnung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie in Wien über die vorübergehende Aufhebung des Wochenend- und Feiertagfahrverbotes aufgrund von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (1. COVID-19 Fahrverbots-Aufhebung Verordnung) tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.

Nach derzeitigen Erkenntnissen sehen die österreichischen Bundesländer keine Notwendigkeit für eine Verlängerung der Ausnahme. Es ist daher damit zu rechnen, dass es keine weitere Verlängerung der Aussetzung des Feiertagfahrverbotes in Österreich geben wird.

Über aktuelle Entwicklungen halten wir Sie per Newsletter auf dem Laufenden.

 

VAE: Wiedereröffnung der Bayerischen Repräsentanz

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie informiert, dass die bayerische Repräsentanz in den Vereinigten Arabischen Emiraten wieder eröffnet und personell neu besetzt wurde mit Frau Karin Zangerl als Repräsentantin.

In bewährter Weise in Partnerschaft mit einer deutschen Auslandshandelskammer (AHK) vor Ort.

Hier finden Sie weitere Informationen (pdf-Direktdownload).

 

Wichtige Termine

Webinarreihe „Auslandsgeschäfte in Zeiten von Corona“ – Blitzlichter auf Ungarn, Polen und Rumänien

Neben Polen gehören auch Rumänien und Ungarn zu den wichtigsten deutschen Handelspartnern in Osteuropa. In den Webinaren erfahren Sie von Expertinnen und Experten der jeweiligen bilateralen Industrie- und Handelskammern (AHK), wie sich die Corona-Pandemie auf die Wirtschaft und die bilateralen Geschäfte mit den drei Ländern auswirkt und inwiefern Sie bei der Dienstleistungserbringung mit Einschränkungen rechnen müssen.
 
Das Webinar zu Ungarn findet am Mittwoch, 27.05.2020, von 9:30h – 10:30h statt. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: Blitzlicht auf Ungarn
 
Das Webinar zu Polen findet am Freitag, 29.05.2020, von 9:30h – 10:30 Uhr statt. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: Blitzlicht auf Polen
 
Das Webinar zu Rumänien findet am Donnerstag, 04.06.2020, von 9:30h – 10:30 Uhr statt. Bitte melden Sie sich unter folgendem Link an: Blitzlicht auf Rumänien
 
Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos, jedoch anmeldepflichtig.
 
Es handelt sich um browserbasierte Webinare, bei denen Sie sich auch anonym zuschalten können. Nach der Präsentation werden Sie die Möglichkeit haben, über eine Chatfunktion in den direkten Austausch mit den Experten der AHKs zu kommen.
 
Wir wollen in unserer Webinarreihe „Auslandsgeschäfte in Zeiten von Corona“ die wichtigsten Handelspartner Bayerns beleuchten und mit Ihnen in Zeiten der Krise diskutieren.
 
Informationen zu weiteren Webinaren finden Sie auf dem Außenwirtschaftsportal Bayern: www.weltweit-erfolgreich.bayern
 

 

Verschiedenes

Quarantänepflicht in Bayern für Einreisende aus der EU aufgehoben

Seit dem 16. Mai und bis zum 15. Juni gilt eine geänderte Fassung der Verordnung für die Einreise in den Freistaat. Demnach gilt die 14-tägige Quarantäne-Pflicht für Einreisende aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich nicht, sofern sie sich innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise nicht außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben.
 
Sollte eines dieser Länder jedoch zum Zeitpunkt der Einreise nach den statistischen Auswertungen und Veröffentlichungen des European Center for Disease Prevention and Control eine Neuinfiziertenzahl von mehr als 50 Fällen pro 100 000 Einwohner (kumulativ in den letzten sieben Tagen) aufweisen, bleibt die 14-tägige Quarantäne verpflichtend.
 
Analog wurde auch für Einreisende aus anderen Ländern eine Ausnahmeregelung getroffen: Personen, die aus Staaten einreisen, für die das Robert Koch-Institut aufgrund der dortigen epidemiologischen Lage die Entbehrlichkeit von Schutzmaßnahmen in Bezug auf Ein- und Rückreisende ausdrücklich festgestellt hat, können ebenfalls nach Bayern einreisen, ohne die 14-tägige Quarantäne antreten zu müssen.
 
Parallel gelten gemäß der Verordnung vom 9. April darüber hinaus Ausnahmen von der Quarantäne-Pflicht für u. a. zwingend notwendige und unaufschiebbare berufsbedingte Einreisen, Gütertransporte, Auslandsaufenthalte von weniger als 48 Stunden sowie Saisonarbeiter.
 
Für die Ein- und Ausreise sind weiterhin triftige Gründe notwendig – damit auch die jeweiligen Dokumente und Bescheinigungen für grenzüberschreitende Tätigkeiten und Arbeitsverhältnisse. An den Grenzen zu Österreich und der Schweiz finden bis zum 15. Juni stichprobenartig Kontrollen statt. Bis zu diesem Tag gilt auch eine weltweite Reisewarnung. Danach soll der freie Verkehr innerhalb Europas wieder möglich sein.
 
(Quelle: Bayerische Staatsregierung)

 

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