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Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 14/2019 Erscheinungsdatum: 5. September 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Polizeiratschläge zum Schutz vor CEO-Fraud

"Überweisen Sie sofort 1 Million Euro auf dieses Konto!
Ich muss ein wichtiges Geschäft im Ausland abschließen!
Behandeln Sie diese Angelegenheit vertraulich!
Sie dürfen mit niemandem aus der Firma über diesen Deal sprechen!"

Solche und ähnliche E-Mails sind immer wieder in Postfächern zu finden. Leider funktioniert diese Masche (ggf. in Verbindung mit dem Telefon) immer wieder und führte auch in Mittelfranken schon zu erheblichen Schäden.

Das sind die Schutz-Empfehlungen des Bundeskriminalamtes:

  • Achten Sie darauf, welche Informationen über Ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was Sie und Ihre Mitarbeiter/innen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen publizieren!
  • Führen Sie klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen ein!
  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter / innen hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens!
  • Bei ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen sollten - vor Veranlassung der Zahlung - folgende Schritte durchgeführt werden:
    1. Überprüfen der E-Mails auf Absenderadresse und korrekte Schreibweise 
    2. Verifizieren der Zahlungsaufforderung über Rückruf bzw. schriftliche Rückfrage beim genannten Auftraggeber
    3. Kontaktaufnahme mit der Geschäftsleitung bzw. dem Vorgesetzten

Das bayerische Landeskriminalamt beschreibt den CEO-Fraud auf seiner Homepage und hat auch noch eine weitere Meldung dazu.

Wenden Sie sich bei Auffälligkeiten und Fragen an die örtliche Polizeidienststelle oder an das zuständige Landeskriminalamt.

In dissem Zusammenhang verweisen wir auch noch einmal auf ZAC - die zentrale Anlaufstelle für Unternehmen bei Cybercrime

und den Verfassungsschutz (Cyber Allianz Zentrum Bayern). Das Cyber Allianz Zentrum Bayern (CAZ) als Unterorganisation des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz unterstützt Unternehmen sowie Betreiber kritischer Infrastruktur (KRITIS) bei der Prävention und Abwehr gezielter Cyberangriffe. Es fungiert als vertraulicher Ansprechpartner und zentrale staatliche Steuerungs- und Koordinierungsstelle.

E-Mail: caz@lfv.bayern.de, Telefon: 089-31201-222

Darüberhinaus kümmert sich das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz um Angelegenheiten wie Spionageabwehr, Wirtschaftsspionage oder Wirtschaftsschutz und Beratung.

 

Länderinformationen

VR China: Social Credit System (SCS) auch für Unternehmen?!

Das Sozialkredit-System (SCS) ist ein auf verschiedene Datenbanken zugreifendes, online betriebenes Rating- und/oder Scoring-System bei dem u.a. die Kreditwürdigkeit und das soziale und politische Verhalten von Personen, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) auf den Prüfstand kommen und zur Bewertung herangezogen werden.

Lesen Se hierzu auch focus und heise online; geben Sie jeweils in der Suche Sozialkreditsystem ein und Ihnen werden alle dazu veröffentlichten Artikel angezeigt.

Seit 2017 sind bereits in mehreren chinesischen Städten derartige Systeme zu Testzwecken aktiv, beispielsweise in der ostchinesischen 1-Millionen-Einwohner-Stadt Rongcheng. Was manche als IT-Alptraum darstellen, ist für andere nur ein Einsatz vorhandener Technik, die zu einer deutlichen Verbesserung in der chinesischen Gesellschaft führen soll.

Zur aktuellen Diskussion hat die Europäische Handelskammer in China eine Studie (Englisch) zur bevorstehenden Einführung eines umfassenden "Corporate Social Scorings" in China veröffentlicht, die Sie auf unserer Homepage zum download finden. Genauso wie das Statement der Deutschen Handelskammer in China (AHK) hierzu.

Hier finden Sie die Dokumente

 

Estland: Öffentlicher Sektor erlaubt nur noch elektronische Rechnungen

Seit Juli 2019 dürfen nur noch digital erstellte Rechnungen an den öffentlichen Sektor geschickt werden. Die bis dato erlaubten Rechnungen auf Papier oder im PDF-Format werden nicht mehr geduldet. Das heißt, dass alle Rechnungen an öffentliche Einrichtungen, wie zum Beispiel staatliche und kommunale Behörden, andere juristische Personen des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Vereine oder Stiftungen, jetzt durch ein automatisiertes Verfahren erfolgen müssen.

Es muss sichergestellt werden, dass die Buchhaltungssoftware elektronische Rechnungen erstellen und versenden kann. Wenn Dienstleister weniger Rechnungen verschicken, können sie das Rechnungsinformationssystem nutzen, das sich im Unternehmensportal des E-Business Registers befindet.

 

Frankreich: Ernüchterung deutscher Unternehmen bei der Entsendereform

Als die französische Regierung mit dem Gesetz vom 06. September 2018 Lockerungen der französischen Regelungen ankündigte, war die Erwartungshaltung dementsprechend groß. Dieses Gesetz versprach unter anderem die Vereinfachung der Formalitäten für Entsendungen kurzer Dauer, ereignisbezogene Entsendungen, wiederholte Entsendungen durch dasselbe Unternehmen und Entsendungen im eigenen Auftrag. In diesem Zusammenhang wurden am 04. Juni 2019 zwei weitere Gesetzestexte erlassen, die weitere Details und Änderungen brachten.

Vereinfachte Entsendungen : Entsendungen kurzer Dauer & Ereignisbezogene Entsendungen

Viele Unternehmen gingen davon aus, von dieser Erleichterung profitieren zu können und nicht mehr zur Erstellung der Entsendeerklärungen und Benennung eines Repräsentanten verpflichtet zu sein. Doch als die Liste der betroffenen Berufsgruppen am 04. Juni 2019 veröffentlicht wurde, war die Enttäuschung groß: erfasst sind Entsendungen von Künstlern, Sportlern, Schiedsrichtern, Forschern, etc., solange die Entsendung eine bestimmte Dauer nicht überschreitet. Die Befreiung von den Formalitäten ist kein Freibrief, denn auch in diesen Fällen müssen die Kernbereiche des französischen Arbeitsrechts beachtet werden.

Wiederholte Entsendungen
Das Gesetz vom 06. September 2018 eröffnet die Möglichkeit für Arbeitgeber, die regelmäßig Arbeitnehmer nach Frankreich entsenden, sich durch die französische Verwaltung Lockerungen der Formalitäten für die Dauer von bis zu einem Jahr zuerkennen zu lassen. Diese Regelung hat auch insbesondere für grenznahe Unternehmen einen bestimmten Reiz. Um anwendbar zu sein, fehlt derzeit jedoch noch ein weiterer Erlass, welcher die Art und den Umfang der möglichen Erleichterungen festlegen soll.

Entsendungen im eigenen Auftrag
Entsendungen im eigenen Auftrag sind seit Inkrafttreten des Gesetzes vom 06. September 2018 von den Entsendeformalitäten befreit. Es geht hierbei beispielsweise um einfache Geschäftsreisen, Messebesuche, Marktakquise, etc. unter der Voraussetzung, dass kein Leistungsempfänger in Frankreich existiert. In diesen Fällen entfällt die Pflicht zur Erstellung einer Entsendeerklärung und zur Ernennung eines Vertreters in Frankreich. Die Kernbereiche des französischen Arbeitsrechts müssen weiter beachtet werden. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, zum Beweis und in Ermangelung eines Vertreters in Frankreich verschiedenste Dokumente, vom Arbeitsvertrag, über den Stundenzettel, zum Lohnnachweis, direkt vor Ort abrufbereit zu halten.

Vereinfachte Formalitäten
Die Anmeldeplattform für Entsendungen (SIPSI) soll im Juli 2019 neu aufgelegt werden: die Anmeldungen werden nun nicht nur in englischer und französischer, sondern auch in deutscher, spanischer und italienischer Sprache möglich sein. Die Webseite soll benutzerfreundlicher und pragmatischer gemacht werden, um Erklärungsfehler zu vermeiden. Die Empfangsbestätigung der Entsendeerklärung soll derart gestaltet werden, dass sie als Beweis der Anmeldung der Arbeitnehmer für den Kunden in Frankreich herhalten kann, ohne empfindliche personenbezogene Daten preiszugeben. Die Verpflichtung, das Dokument Désignation d’un représentant (Mandatierung eines Vertreters in Frankreich) vorweisen zu können, besteht nicht mehr.

Verschärfte Regelungen und erhöhte Strafen
Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Entsendevorschriften (Unterlassen der Anmeldung der Mitarbeiter, Unterlassen des Bestellens eines Vertreters in Frankreich, Nicht-Respekt des französischen Arbeitsrechts, etc.) können nunmehr bis zu 4.000€ Bußgeld pro entsendetem Arbeitnehmer und pro Zuwiderhandlung erhoben werden. Die Bußgelder wurden somit im Vergleich zur vorherigen Reglung verdoppelt. Im Falle von wiederholten Zuwiderhandlungen innerhalb einer Frist von 2 Jahren kann ein Bußgeld von bis zu 8.000€ pro entsendetem Arbeitnehmer und pro Zuwiderhandlung erhoben werden.

Verkürzte Fristen
Mit dem Dekret vom 04. Juni 2019 wurde festgelegt, dass der Arbeitsinspektion nun freisteht, nach der Kontrolle den Vertreter in Frankreich oder direkt den Arbeitgeber zu kontaktieren. In jedem Fall stehen dem Arbeitgeber nur noch maximal 15 Tage zur Verfügung, um der Arbeitsinspektion die erfragten Dokumente in französischer Sprache zur Verfügung zu stellen.

Kontrollpflichten des Auftraggebers
Wo der Auftraggeber sich vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 06. September 2018 nur vergewissern musste, ob sein Auftragnehmer die Entsendeformalitäten erfüllt hat, muss er nunmehr auch kontrollieren, ob der Auftragnehmer eventuell geschuldete Bußgelder aus vorherigen Entsendungen beglichen hat. Der Erlass vom 04. Juni 2019 verpflichtet den Auftragnehmer, dem Auftraggeber schriftlich die Schuldenfreiheit gegenüber den französischen Behörden zu versichern.

Bestehende Verpflichtungen
Bei gewöhnlichen Entsendungen, Entsendungen im Transportwesen, Entsendungen durch Zeitarbeitsfirmen und konzerninterne Entsendungen müssen die Mitarbeiter nach wie vor online über das SIPSI-Portal angemeldet und ein Vertreter in Frankreich bestellt werden. Zweck ist die Vermeidung und Bekämpfung von illegaler Arbeit, social dumping und Ausbeutung der Arbeitnehmer. Arbeitgeber, deren Mitarbeiter im Baugewerbe tätig sind, müssen außerdem daran denken, die spezifischen Berufsidentifikationskarten (BTP-Karten) zu beantragen.

Fazit
Da die Lockerungen des Entsenderechts nur einen sehr speziellen Kreis von Arbeitnehmern betreffen, wirkt sich die Reform nicht so weit aus, wie erhofft. Somit besteht seitens der deutschen Unternehmen weiterhin die Erwartung, dass der französische Gesetzgeber zeitnah substanzielle Erleichterungen auf den Weg bringt, damit die wirtschaftlichen Aktivitäten durch den Abbau des Verwaltungsaufwandes für das Gros der relevanten Entsendungen wieder positiv stimuliert werden.

Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer (AHK) unterstützt deutsche Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich. Sie fungiert als Repräsentant gegenüber der französischen Verwaltung und erledigt alle Formalitäten inkl. Beantragung der Berufsidentifikationskarte.

Quelle: AHK Frankreich

Übrigens finden SIe die Bestimmungen für europaweite DIenstleistungserbringung im Dienstleistungskompass Bayern

 

Zentralasienstrategie der EU: ein wichtiges Signal

Mit dem „EU-Central Asia Forum“ wurde am Rande des Treffens der EU-Außenminister mit ihren Kollegen aus Kasachstan, Usbekistan, Kirgisistan, Turkmenistan und Tadschikistan im Juli 2019 ein neues Dialogformat aufgelegt. Im Mittelpunkt des Austausches stand die Mitte Mai 2019 verabschiedete Zentralasienstrategie der EU (wir hatten darüber berichet).

Unter dem Titel: Die EU und Zentralasien – neue Möglichkeiten für eine stärkere Partnerschaft“ bildet sie die Grundlage für das Engagement der EU – und damit auch Deutschlands – in dieser für die deutsche Wirtschaft zunehmend strategisch bedeutsamen Region.
 
Ein Kernelement der neuen EU-Zentralasienstrategie ist die engere Zusammenarbeit bei Wirtschafts- und Energiefragen. So könnte beispielsweise der Einsatz europäischer beziehungsweise deutscher Technologien entscheidend zur Steigerung der Energieeffizienz in der Region beitragen. Die Länder Zentralasiens wären dann nicht nur in der Lage, ihren eigenen Energiebedarf zu decken, sondern auch dazu, zusätzliche Einnahmen durch Exporte zu generieren. Dies wiederum könnte der EU bei der angestrebten Diversifizierung ihrer Energieimporte helfen. Gleichzeitig würde eine engere wirtschaftliche Kooperation europäischen und deutschen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, substanzielle Erfahrungen in einer Region zu sammeln, in der sie sonst im Rahmen der chinesischen „Belt and Road Initiative“ oftmals nur als Juniorpartner eingebunden werden.

Zum Thema Belt and Road findet am 2. Oktober 2019 im Nünberger Messezentrum der Kongreß "Seidenstraße Bayern - handeln in neuen Märkten" statt.

Deutschland war während seiner EU-Ratspräsidentschaft im Jahre 2007 bereits treibende Kraft für die Ausarbeitung der ersten EU-Zentralasienstrategie. Erforderlich geworden war die Neuauflage der europäischen Zentralasienstrategie nun wegen aktueller politischer und wirtschaftlicher Entwicklungen in der Region. Deutschland setzte hierfür im Vorfeld wichtige inhaltliche Impulse und wird auch bei der Umsetzung – insbesondere in Wirtschaftsfragen – eine wichtige Rolle spielen. Beispielsweise sollen mit deutscher Unterstützung 20 Millionen Euro in ein neues Wasserkraftwerk in Tadschikistan investiert werden Insgesamt will die EU im Rahmen ihrer Zentralasienstrategie bis 2020 mehr als eine Milliarde Euro in der Region investieren. Dadurch können sich auch deutsche Betriebe an größeren Infrastrukturprojekten mit europäischer Finanzierung sowie europäischen Umwelt- und Sozialstandards in Zentralasien beteiligen. Von ihrem Know-how und ihrer internationalen Erfahrung können Projekte wie der Ausbau von Häfen oder der Schienen-, Straßen- und Energienetze erheblich profitieren. Das gilt insbesondere für Zulieferer, Qualitätsmanager, den Technologiebereich, für Ingenieurdienstleistungen und den Maschinen- und Anlagenbau.

Bereits in der ersten Fassung ihrer Zentralasienstrategie hatte die EU die Kooperation der fünf Länder untereinander als kritischen Erfolgsfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung der Region herausgestellt. Die Förderung einer stärkeren Vernetzung hat sich in der Vergangenheit oftmals als Herausforderung erwiesen. Derzeit sind neue Impulse zu beobachten, die von den Ländern selbst ausgehen – vor allem die politische und wirtschaftliche Öffnung Usbekistans unter dem neuen Präsidenten Shavkat Mirziyoyev seit Dezember 2016. Bei der Ausweitung der intraregionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit kann sich die EU als fairer Prozessbegleiter einbringen – bei Handelsförderung und rechtlicher Harmonisierung, aber auch beim Aufbau kooperationsfördernder Institutionen. Mittelfristig könnte sich so das Investitionsklima in den zentralasiatischen Ländern deutlich verbessern. Dies wiederum würde die Chancen erhöhen, dass europäische und deutsche Unternehmen Produktion vor Ort ansiedeln, sich stärker für die Ausbildung von Fachkräften engagieren und so die Wertschöpfung in den Ländern steigern. Damit würde dem übergeordneten Ziel der EU-Zentralasienstrategie, das Wohlstands- und Stabilitätsniveau in der Region anzuheben, auf nachhaltige Weise Rechnung getragen.

 

Wichtige Termine

VR China: Geschäftsanbahnungsreise nach Shanghai/Guangzhou vom 25.-29.11.

Mit einem weiterhin hohen Wirtschaftswachstum von 6% und der Strategie „Made in China 2025“ (Initiative zur Aufwertung der chinesischen Industrie, ähnlich „Industrie 4.0“), ist China dabei, seine Produktion qualitativ aufzuwerten und die Effizienz in verschiedenen Wirtschaftssektoren zu erhöhen. Dazu gehören unter anderem der Auf- und Ausbau von Smart Manufacturing Techniken, das Optimieren von Lieferketten und die Digitalisierung innerbetrieblicher Prozesse. Im Zuge steigernder Lohnkosten und Handling-Kapazitäten, sind effizienzsteigernde Intralogistik-Lösungen eine Schlüssel-herausforderung des lokalen Industrie- und Dienstleistungssektors in den nächsten Jahren. Wettbewerbsfähigkeit definiert sich vor Ort zunehmends über die Optimierung und Anpassung von Prozessen. Datenverarbeitungs- als auch Automatisierungssysteme in der Intralogistik sind daher in der chinesischen Wirtschaft seit Jahren auf dem Vormarsch. Beflügelt wird dieser Trend insbesondere durch den Online-Handel (50 Milliarden Pakete im Jahr 2018) und des wachsenden Bedarfs, insbesondere Fertigungslinien just-in-time und kosteneffizient mit Waren zu versorgen.

Die Reise ist Teil des Markterschließungsprogrammes des Bundeswrtschaftsministeriums, mit dem die Bundesregierung deutsche KMUs im Ausland unterstützt. Ziel ist es, deutsche Anbieter mit chinesischen Anwendern zusammenzubringen. Mit dieser Geschäftsanbahnungsreise soll daher die Grundlage für einen erfolgreichen Markteintritt deutscher Unternehmen in diesem Sektor geschaffen werden. Teilnehmer/Innen bekommen die Möglichkeit, ihre Produkte und Dienstleistungen vor Fachpublikum zu präsentieren und individuell vereinbarte Geschäftstermine wahrzunehmen, welche die Voraussetzung für zukünftige Kooperationen und Auftragsaquisationen schaffen

Ihre Vorteile als Teilnehmer:
› Teilnahme an Expertenbriefings über den chinesischen Intralogistikmarkt
› Treffen Sie 2 - 3 potenzielle Geschäftspartner (individuell ausgesucht)
› Präsentieren Sie ihre Produkte & Services vor potenziellen Käufern
› Erhalten Sie eine ausführliche Marktanalyse über den chinesischen Intralogistikmarkt (40 - 50 Seiten)
› Der Eigenbeitrag liegt bei nur 500 bis 1.000 Euro (abhängig von der Größe des Unternehmens)

Hat die Geschäftsanbahnungsreise Ihr Interesse geweckt? Dann kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Anmeldung. Den Flyer finden Sie zum download in IXPOS

Deutschlandbüro der AHK Greater China, Tobias Urban, Tel.: +49 721 1602 4721, urban.tobias@gic-deutschland.com

 

Asien-Pazifik-Konferenz der Deutschen Wirtschaft (APK) 2020 in Tokio

Sie richtet sich an Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik aus Deutschland und der Region Asien-Pazifik. Auch 2020 werden wieder rund 1.000 Wirtschafts- und Politikvertreter erwartet.
 
Organisiert wird die APK 2020 von der AHK Japan, dem Asien-Pazifik-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft (APA) und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Die vom APA-Vorsitzenden, Joe Kaeser und vom Bundeswirtschaftsminister, Peter Altmaier geleitete Konferenz beginnt mittags am 18. Oktober 2020 mit AHK Lunch Sessions. Die APK endet am 19. Oktober mit einem Empfang

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung werden voraussichtlich Anfang 2020 vorliegen. Sie erhalten diese dann auch von der AHK Japan, Bastian Lidzba (blidzba@dihkj.or.jp, +81-(0)3-5276-8703)

Wenn Sie sich über die letzte APK, die 2018 in Jakarta stattfand, nachträglich informieren wollen - klicken Sie HIER.

 

Verschiedenes

Online-Umfrage zu Hindernissen im EU-Binnenmarkt von Eurochambres

Verbesserungen im EU-Binnenmarkt zu erzielen, soll ein Schwerpunkt der neuen EU-Legislatur werden. Dies ist auch die Top-Forderung der deutschen Wirtschaft. Denn viele Unternehmen haben auch weiterhin noch mit Hindernissen zu kämpfen, sei es durch aufwändige Vorschriften oder Verwaltungsverfahren oder Mängel bei der Umsetzung von EU-Recht.

Mit dieser Eurochambres-Umfrage werden nun Unternehmen europaweit direkt befragt. Ziel ist es, die Unzulänglichkeiten im Binnenmarkt zu untersuchen und der neuen Kommission Lösungsvorschläge zu machen, damit die richtigen Politikziele gesetzt werden. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Meinung zu Hindernissen und möglichen Lösungen abzugeben.

Das Ausfüllen sollte nicht mehr als 10 Minuten in Anspruch nehmen. Man kann die Antworten zwischenspeichern und später zur Umfrage zurückkehren. Die Umfrage erfolgt anonym und kann bis 25.09.2019 online ausgefüllt werden. Das Gesamtergebnis der Umfrage wird konsolidiert auf der Website von Eurochambres veröffentlicht und der Kommission und dem Gesetzgeber vorgestellt.

Hier geht es zur online-Umfrage von Eurochambres

 

Bewerben Sie sich für den CSR-Preis der Bundesregierung

Am 01.09.2019 startet die Bewerbungsphase zum CSR-Preis der Bundesregierung. Unternehmen, die für soziale, ökologische und gesellschaftliche Verantwortung einstehen, haben anschließend sechs Wochen lang – bis zum 15.10.2019 - die Gelegenheit, sich in drei unterschiedlichen Größenkategorien (nach Beschäftigtenzahlen)  sowie um zwei ausgeschriebene Sonderpreise ("Verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement" und "CSR und Digitalisierung") zu bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Publikation "Der Außenhandel Bayerns 2018"

Die Publikation "Der Außenhandel Bayerns" informiert jährlich über die aktuellen Import- und Exportzahlen der bayerischen Außenwirtschaft.

  • Welche Länder sind die wichtigsten Handelspartner Bayerns in der Welt?
  • Wie entwickeln sich die Absatzmärkte der bayerischen Exporte?
  • Welche Waren aus bayerischer Produktion werden weltweit am meisten nachgefragt?      

Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die Broschürenreihe
"Der Außenhandel Bayerns", die gemeinsam von den bayerischen IHKs und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium herausgegeben wird. In übersichtlichen Statistiken und Schaubildern werden jährlich die wichtigsten Zahlen und Fakten über die bayerischen Importe und Exporte dargestellt.

Die Ausgabe 2018 steht auf unserer Homepage für Sie zum Download bereit.

  Ansprechpartner/in

Bw. (VWA) Barbara Kraft (Tel: +49 911 1335 1402, barbara.kraft@nuernberg.ihk.de)

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