Telefon: +49 911 1335-1335

Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 15/2019 Erscheinungsdatum: 16. September 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Umfrage zu den Praxiserfahrungen des EU-Japan Abkommens

Die EU und Japan haben am 17. Juli 2018 ein Wirtschafts- und Partnerschaftsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen ist seit 1. Februar 2019 in Kraft. Die IHK-Organisation interessiert die Praxiserfahrungen der Unternehmen zum EU-Japan Abkommen.

Nutzen sie das Abkommen? Profitieren sie davon? Was ist noch ungeklärt? Wir nutzen die Ergebnisse für die Interessenvertretung.

Das ist der Umfrage-Link

Die Umfrage läuft bis 7. Oktober 2019. Die Auswertung wird Mitte Oktober erfolgen. Wir informieren über unseren Newsletter.

Es handelt sich um eine anonyme elektronische Umfrage. Für die Beantwortung benötigt man rund fünf Minuten.

 

Zoll

Türkei: Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. mit geänderter Bezeichnung in Feld 4

Am 1. September 2019 ist die Übergangsfrist zum Aufbrauchen alter Vordrucke abgelaufen. Nunmehr sind laut Zoll nur noch solche Vordrucke zu verwenden, die in Feld 4 die Bezeichnung "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" enthalten. Die Verwendung von "alten" Warenverkehrsbescheinigungen A.TR. kann in der Türkei zur Ablehnung der Bescheinigung führen.

Die Änderung des Wortlautes bezieht sich derzeit nur auf die Ausfuhr in die Türkei. Nach Mitteilung der türkischen Zollbehörde ggb. der GZD enthalten für die Einfuhr in die EU bestimmte A.TR.-Bescheinigungen aus der Türkei in Feld 4 bis zu einer möglichen Änderung weiterhin die ursprüngliche Bezeichnung "ASSOCIATION between the EUROPEAN ECONOMIC COMMUNITY and TURKEY".

Diese Informationen lesen Sie auch in der Fachmeldung auf der Webseite des Deutschen Zolls.

 

USA: Zollabfertigungsgebühr wird zum 1. Oktober 2019 erhöht

Unterschieden wird nach Wert der Warensendung (unter oder über 2500 USD), der Art der der Datenabgabe (elektronisch, manuell oder mit Beteiligung eines Zollbeamten) bzw. ob es sich um Postsendungen handelt.

Wetitere Informationen hierzu finden Sie hier

Quelle: Germany Trade and Invest

 

Länderinformationen

Australien: Befristete Maßnahmen gegen die Marmorierte Baumwanze

Die Marmorierte Baumwanze macht (wieder) Ärger. Der landwirtschaftliche Schädling überträgt sich länderübergreifend durch Containerverschiffungen. Das australische Ministerium für Land- und Wasserwirtschaft hat daher befristete Maßnahmen für Sendungen mit Hochrisiko- und Risikowaren, die zwischen dem 01.09.2019
und 31.05.2020 nach Australien versendet werden, getroffen.

Auf seiner Webseite hat der australische Zoll bereits zwei deutsche Unternehmen benannt, die die Behandlung gegen die marmorierte Baumwanze durchführen dürfen. Unternehmen, die bereits letztes Jahr autorisiert waren, die Behandlung durchzuführen, müssen sich für die neue Saison neu registrieren lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.agriculture.gov.au/import/before/brown-marmorated-stink-bugs

Bei der AHK Australien gibt es ein deutschsprachiges Merkblatt dazu.

 

Webinar: Rechtsfragen im Geschäftsverkehr mit Kenia am 26. September

Kenia ist eine der größten Volkswirtschaften Subsahara-Afrikas. Es ist außerdem der drittgrößte Handelspartner Deutschlands in dieser Region und damit ein interessanter Markt auch für deutsche Unternehmen.

In diesem Webinar soll ein erster Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen eines Auslandsgeschäfts in Kenia gegeben werden. Dazu soll insbesondere auf die Themen Investitionsrecht, Unternehmensgründung, Gesellschafts- und Steuerrecht näher eingegangen werden.

Referentin: Katrin Grünewald ist Managerin im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht und zuständig für die Länder Subsahara-Afrikas.

Bitte registrieren Sie sich hier

Die Teilnahme ist kostenfrei.

 

Slowakei: Geschäftsreise mit Fachkonferenz zu Energieeffizienz vom 11.-14.11.2019

Die Deutsch-Slowakische Industrie- und Handelskammer (AHK) organisiert im Rahmen der Exportinitiative Energie des BMWi eine Geschäftsreise zum Thema „Energieeffizienz in Gebäuden inkl. Erneuerbare Energien“, die vom 11.-14. November 2019 nach Bratislava stattfindet.

Als deutsche Anbieter von Anlagen und Technologien für energieeffiziente Gebäude inkl. Erneuerbare Energien können Sie ihre Lösungen auf einer Fachkonferenz vor potenziellen Abnehmern aus der Slowakei vorstellen. Ferner können Sie in koordinierten Einzelgesprächen den Grundstein für Geschäftspartnerschaften mit slowakischen Firmen legen.

Die Slowakei investiert massiv in energieeffizientes Bauen. Für Ihr Unternehmenn besteht jetzt die Chance, auf dem slowakischen Markt mit fachlicher Begleitung einzusteigen. Vor diesem Hintergrund sieht die AHK Bratislava großes Potenzial für deutsche Hersteller, Lieferanten und Dienstleister von Lösungen für energieeffiziente Gebäude inkl. Erneuerbaren Energien.

Alle Infos zu der Geschäftsreise in die Slowakei, inkl. Factsheets über die Slowakei und zum Markt für Gebäudeeffizienz in der Slowakei finden Sie unter:
https://www.german-energy-solutions.de/GES/Redaktion/DE/Veranstaltungen/Intern/2019/Geschaeftsreisen/gr-slowakei.html

Die Veranstaltung wird unterstützt durch die Exportinitiative Energie des BMWi, die zum Ziel hat, deutsche Unternehmen beim Markteintritt auf ausländischen Märkten zu unterstützen. Und das dank dieser Förderung durch das Bundeswirtschaftsministerium zu äußerst günstigen Kosten.

Nachstehend finden Sie die dafür anfallenden Gebühren:

Abhängig von der Unternehmensgröße ist von jedem teilnehmenden Unternehmen ein Eigenbeitrag zu zahlen. Der Eigenbeitrag ist wie folgt gestaffelt.

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und bis 2 Mio. € Jahresumsatz) 250 € netto
Kleine und Mittlere Unternehmen (weniger als 500 Mitarbeiter und weniger als 50 Mio. € Jahresumsatz) 750 € netto
Großunternehmen (ab 500 Mitarbeiter und/ oder ab 50 Mio. € Jahresumsatz) 1.250 € netto

Die Reisekosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und Transport vor Ort etc. trägt jedes teilnehmende Unternehmen selbst.

 

Wichtige Termine

Are you ready for Chile? ProChile Innovation Summit 9./10.10.2019 in München

Chile ist der innovativste und technologisch am höchsten entwickelte Markt in Lateinamerika und unter den 3 wichtigsten Handelspartnern Bayerns in der Region. Das langstreckte Land an der Westküste Südamerikas verfügt über einen Markt von 18 Mio. Einwohnern und ist durch zahlreiche Freihandelsabkommen mit allen wichtigen Wirtschaftsräumen der Welt verbunden - darunter Europa, den USA und China. Die chilenische Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren stabil entwickelt. 2018 legte das Land mit einem Wirtschaftswachstum von 4 Prozent wieder deutlich an Dynamik zu. Im Global Competitiveness Index des Weltwirtschaftsforums belegt Chile aktuell Rang 33 und ist damit eine der offensten Volkswirtschaften auf dem amerikanischen Doppelkontinent.
 
Als Partner der Konferenz lädt die IHK für München und Oberbayern zum ProChile Innovation Summit 2019 ein:
Nachdem die Konferenz in den Jahren zuvor in Miami und Peking gastierte, bietet sich in München erstmalig in Europa die Gelegenheit, Chile als Markt und Kooperationspartner für Industry 4.0, IoT, Big Data, Data Analytics, Cyber Security, Digital Health, E-Commerce und Entertainment kennenzulernen. Treffen Sie außerdem in Foren, Pitching-Sessions, Workshops und beim Networking über 50 aus Chile angereiste Vertreter von Startups, Investoren, Netzwerken und Universitäten.
 
Die Konferenz ist zweigeteilt: Tag 1 ist den Gästen aus Chile vorbehalten, während am Tag 2 der Austausch mit Unternehmerinnen und Unternehmern aus München, Bayern und der Welt im Fokus steht.
 
Seien Sie dabei, wenn es am 10.10. in München heißt: Are you ready for Chile?
 
ProChile Innovation Summit
Donnerstag, den 10.10.2019, 9:00-16:00
WERK1, Atelierstrasse 29, 81571 München
 
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen und Programm hier. (Diese Seite / Darstellung ist unter Umständen nicht mit allen Browsern kompatibel)

 

IHK Trade & Connect am 21. November 2019

In der IHK für München und Oberbayern findet in diesem Jahr erstmalig die neu konzipierte Trade & Connect statt.

Ob Groß- oder Kleinunternehmen, Startup, Soloselbständige oder Einzelunternehmen, hier finden Sie alles für Ihr internationals Geschäft!
 
Aber warum „Trade & Connect“?
 
Trade - Sie suchen nach der besten Strategie zur Erschließung Ihrer Auslandsmärkte? Wir bieten Ihnen die exklusive Möglichkeit zur Einzelberatung mit Experten der Deutschen Auslandshandelskammern aus über 70 Märkten. Hier werden Ihre Fragen zum Thema Im- und Export sowie globalen Handel kompetent beantwortet.
 
Befinden Sie sich gerade in der Gründungsphase? Kein Problem! In diesem Jahr stehen Ihnen auch unsere Betriebswirtschaftlichen- sowie Existenzgründungsberater ganztägig zur Verfügung! Ebenso können Sie sich durch unseren EZ-Scout zu den Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit sowie durch einen Experten über die Absicherungsinstrumente der Euler Hermes beraten lassen. Die Buchung der Gespräche verläuft dabei ebenso über die Matching-Datenbank.
 
Zudem erwarten Sie jede Menge spannende Fachvorträge rund um das Thema Trade!
 
Connect - Sie suchen nach Partnern für Ihr Auslandsgeschäft? Ganz nach dem Motto „Globaler Handel verbindet!“ wird die Trade & Connect die Plattform zur Vernetzung. Bei unserer Veranstaltung kommen Sie mit potenziellen Geschäfts- und Kooperationspartnern ins Gespräch. Zahlreiche große Unternehmen sowie Dienstleister der Außenwirtschaft werden vertreten sein. Knüpfen Sie wichtige Kontakte und erweitern Sie Ihr Netzwerk. Tauschen Sie Wissen aus und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer.
 
Alle weiteren Details sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der  Internetseite www.ihk-trade-connect.de
 
Die IHK für München und Oberbayern freut sich auf Ihr Kommen!

 

Verschiedenes

Webinar: Erfolg bei internationalen Ausschreibungen

Die Projekte und Ausschreibungen der internationalen Entwicklungsbanken bieten deutschen Unternehmen interessante Chancen zum effektiven Markteinstieg in dynamisch wachsenden Entwicklungs- und Schwellenländern. Jährlich werden von diesen Organisationen etwa 50 Milliarden US-Dollar in Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit investiert. Deutschland gehört mit ca. 8 Mrd. US-Dollar zu den wichtigsten Gebern.

Obwohl deutsche Unternehmen im direkten Exportgeschäft sehr erfolgreich sind, kommen sie bei internationalen Ausschreibungen der Entwicklungszusammenarbeit weitaus weniger zum Zuge als die internationale Konkurrenz. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Um Aufträge zu akquirieren und sich im „Dschungel“ der Ausschreibungen zurecht zu finden, sind regelmäßige und systematische Analysen der Ausschreibungen und Projektfrühinformationen der internationalen Entwicklungsorganisationen sowie Kenntnisse über die jeweilige Ausschreibungspraxis und Beschaffungspolitik notwendig. Diese sind vielen kleinen und mittleren Unternehmen nicht bekannt und die Erhebung dieser Informationen ist oft mit hohem Zeitaufwand und Kosten verbunden. Darüber hinaus ist es oft nicht einfach, die passenden Konsortialpartner zu finden, um sich erfolgreich bei Ausschreibungen zu beteiligen.

Viele Regierungen und Institutionen vor Ort sehen die jeweiligen Entwicklungsbanken als „Hausbank“ zur Finanzierung strategisch wichtiger Projekte und vertrauen auf deren bewährte Ausschreibungsprozesse. Dabei können deutsche Unternehmen der Consulting-Branche, des Bausektors und Anlagenbaus sowie Zulieferer verschiedenster Produkte und Dienstleistungen zum Zuge kommen.


Dieses Webinar der bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Kooperation mit dem EZ-Scout beim Außenwirtschaftszentrum (AWZ) Bayern bietet insbesondere mittelständischen Firmen einen Überblick über Ausschreibungen und Beschaffungswesen der regionalen Entwicklungsbanken und gibt Hinweise und Tipps für die Praxis. Unternehmen aus den Branchen Wasser und Abwasser, erneuerbare Energien, Infrastruktur, Bildung und Gesundheit werden dadurch darauf vorbereitet, sich an Projekten und Programmen der regionalen Entwicklungsbanken zu beteiligen.

Referent: Dr. Joachim Richter besitzt mehr als 30 Jahre Berufserfahrung im weltweiten Anlagen- und Projektgeschäft. Er war in leitender Position bei namhaften international tätigen Unternehmensgruppen. Dr. Richter konnte während dieser Zeit intensive Erfahrung in der nationalen und internationalen Entwicklungszusammenarbeit sammeln. Dr. Richter ist Geschäftsführer von Project Finance International (PFI), das er 2004 mit Partnern aus der Finanzwelt und der Politik gegründet hat.

Ablauf:
14:00-14:05 Uhr Begrüßung und Einführung durch Christian Hartmann, IHK Nürnberg für Mittelfranken & Oliver Wagener, EZ-Scout Bayern
14:05-14:45 Uhr Präsentation durch Dr. Joachim Richter
14:45-15:00 Uhr Q&A moderiert durch Christian Hartmann & Oliver Wagener 

Termin
23.10.2019 von 14:00-15:00 Uhr

Ihr Ansprechpartner
Oliver Wagener
Berater für Entwicklungszusammenarbeit / EZ-Scout der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Außenwirtschaftszentrum Bayern
Tel.: 089 / 4566 8521, Mobil: 0151 / 1475 0425
E-Mail: ez-scout@awz-bayern.de
http://www.awz-bayern.de

 

Neues zum Brexit

Gesetz gegen einen No-Deal Brexit tritt in Kraft
 
Das britische Parlament hat sich in den letzten Tagen intensiv mit den Brexit-Handlungsoptionen und der Haltung der Johnson- Regierung beschäftigt. So wurde ein Gesetz gegen einen No-Deal-Brexit, wie er von Johnson nach wie vor verfochten wird, verabschiedet und ratifiziert. Danach muss die britische Regierung, sofern bis zum 19. Oktober kein Austrittsabkommen mit der EU vorliegt, eine erneute Verschiebung des Austritts bis zum 31.01.2020 beantragen. Johnson lehnt auch eine solche Verlängerung kategorisch ab, über das Gesetz will er sich trotzdem nicht hinwegsetzen. Spekuliert wird daher, dass die Regierung versuchen wird, anderweitig ein Schlupfloch zu einem harten Brexit zu finden.
 
Außerdem wurde von der Regierung eine verlängerte Parlamentspause erwirkt, welche am 10.09.2019 eingetreten ist und bis zum 14.10.2019 dauern wird. In dieser Zeit unmittelbar vor dem geplanten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ist das Parlament damit nicht handlungsfähig. Aufgrund der weiter andauernden, turbulenten Geschehnisse in der britischen Politik müssen sich Unternehmen nach wie vor auf einen harten Brexit am 31. Oktober einstellen.
 
Brexit: Auswirkungen auf den Dienstleistungsverkehr
 
Bei einem harten Brexit wird das Vereinigte Königreich über Nacht zu einem Drittland und unterliegt den WTO-Regeln. Internationale Dienstleistungen werden dann durch die GATS (General Agreement on Trade in Services) geregelt, seien es digitale Dienstleistungen, Auslandsreisen, eine kommerzielle Präsenz vor Ort oder Dienstleistungen von ausländischen Akteuren im Heimatland des Auftraggebers. Das Recht der WTO bietet aber immer nur ein konsensfähiges Minimum an Liberalisierung und Regulierung des weitweiten Dienstleistungshandels.
 
Länderspezifischen Vereinbarungen ("Schedules") spielen daher bei der Regelung des internationalen Dienstleistungshandels eine zentrale Rolle. Sie bestimmen insbesondere mögliche Bedingungen und Beschränkungen für die Einreise bestimmter Dienstleistungserbringer oder bestimmte Rechtsformen.
 
Mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU werden die bestehenden EU-„Schedules“ nicht mehr gelten. Das Vereinigte Königreich hat deshalb bereits Ende 2018 eigene „Schedules“ der WTO vorgeschlagen. Obwohl diese noch nicht ratifiziert wurden, wird das Vereinigte Königreich – nach eigenem Bekunden - auch bei einem harten Brexit die neuen Schedules provisorisch anwenden und grenzüberschreitende Dienstleistungen funktionsfähig regeln.
 
Allerdings zeichnen sich hier einige Beschränkungen für die britische Insel ab. So sollen grenzüberschreitende Dienstleistungen nur im Rahmen von unternehmensinternen Entsendungen, Geschäftsreisen und zur Erfüllung von Verträgen möglich sein. Weitere Beschränkungen von Tätigkeiten z. B. durch den Nachweis eines Universitätsabschlusses nebst dreijähriger Berufserfahrung und durch die Feststellung eines wirtschaftlichen Bedarfs sind möglich. Ebenso kann die Regierung bei technischen Fachkräften im Rahmen von Montagearbeiten Zulassungsverfahren einführen, die mit Ermessensentscheidungen verbunden sind. Beschränkt werden können durch die britische Regierung auch das Gebot der Nicht-Diskriminierung von EU-Ausländern und die Behandlung von Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen, die lediglich ihren Rechtssitz auf der britischen Insel haben.
 
Die britische Botschaft in Berlin informiert zum Brexittermin aktuell über etwaige Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs und über Übergangsvorschriften: https://www.gov.uk/business-uk-leaving-eu
 
(Quelle: GTAI)
 
Weitere Anpassungen der Notfallmaßnahmen der EU-Kommission
Die Europäische Kommission fordert Unternehmen erneut auf, sich auf einen No- Deal Brexit vorzubereiten. Um Unternehmen zu helfen, die mit dem Vereinigtem Königreich Geschäfte machen, hat die Europäische Kommission ebenfalls eine detaillierte Checkliste veröffentlicht.
 
Des Weiteren will die Europäische Kommission die Dauer der „No- Deal“ Notfallmaßnahmen der EU im Bereich Verkehr verlängern und mögliche Beteiligungen des Vereinigten Königreichs an Aktivitäten der EU im Rahmen des EU-Haushalts für das Jahr 2020 eröffnen. Die Verlängerungen im Bereich Verkehr betreffen die Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr sowie Luftverkehr und die Verordnung über Fanggenehmigungen in der Fischerei.
 
(Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission)

 

Impressum

 
Device Index

Alle Ansprechpartner/innen auf einen Blick