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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 15/2020 Erscheinungsdatum: 26. Juni 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes rund um den Globus in aller Kürze.
Bitte beachten Sie dieses Mal vor allem unsere Zollmeldungen!

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Zoll

„Virtuelle Zollwoche Bayern 2020“ vom 20.-24.07.2020

Auch wenn wir uns dieses Jahr Corona-bedingt nicht persönlich zu unserem jährlichen Zollforum treffen können - auf die aktuellen Informationen und Trends aus dem Zollbereich müssen Sie deswegen trotzdem nicht verzichten!

Nutzen Sie unser digitales Angebot und besuchen Sie unsere „Virtuelle Zollwoche Bayern 2020“! Eine Woche, eine Session, je eine Stunde am Tag! Merken Sie sich jetzt schon den 20.-24. Juli 2020 vor oder melden Sie sich am besten gleich heute hier an unter:
https://international.bihk.de/aktuelles/foren/zollforum-bayern/uebersicht.html
 
Bleiben Sie up to date und informieren Sie sich kostenlos zu den aktuellen Themen und Trends im Zollbereich! Hochkarätige Experten bringen Sie in unserer „Virtuellen Zollwoche Bayern 2020“ nicht nur in Sachen Corona und Zoll auf den neuesten Stand, sondern blicken mit Ihnen auch in die Zukunft auf die kommenden Herausforderungen für die Exportwirtschaft. Und auch das Thema BREXIT, das uns alle spätestens zum Ende diesen Jahres wieder in Atem halten wird, nehmen unsere Referenten für Sie unter die Lupe.
 
Melden Sie sich noch heute für unsere jeweils einstündigen Webinare an, die von Montag, den 20.07.2020, bis einschließlich Freitag, den 24.07.2020, immer in der Zeit von 09:30h bis 10:30h stattfinden.

Den Link zur Anmeldung, sowie ein ausführliches Programm finden Sie hier:
https://international.bihk.de/aktuelles/foren/zollforum-bayern/uebersicht.html

Die Teilnahme ist kostenfrei!

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner (Tel: +49 911 1335 1395, rainulf.pichner@nuernberg.ihk.de)

Saudi-Arabien: Zolltarife mit Wirkung ab dem 20.6.2020 erhöht.

Saudi-Arabien hatte zum 10.06.2020 vorübergehend den Einfuhr-Zollsatz für ca. 2.500 Waren erhöht. Am 16.06.2020 hat die saudische Regierung diese Zollerhöhungen wieder zurück genommen und auf unbestimmte Zeit verschoben.

Nun wurden die Zolltarife mit Wirkung ab dem 20.6.2020 erhöht. Die saudi-arabische Zollverwaltung hat auf Ihrer Webseite nun eine neue Liste veröffentlicht, die eine (von ursprünglich 1004 auf 575) reduzierte Auflistung von Produkten beinhaltet.

Für Rückfragen steht die AHK Saudi-Arabien zur Verfügung.

(Quellen: DIHK, AHK Saudi-Arabien, https://www.customs.gov.sa/en)

 

Verlängerung der EU-Russland-Sanktionen um weitere zwölf Monate bis Juni 2021

Der Europäische Rat hat am 18.6.2020 beschlossen, die gegen Russland verhängten Sanktionen um weitere zwölf Monate bis 23.6.2021 zu verlängern. Die 2014 erstmals in Kraft getretenen und seitdem regelmäßig verlängerten Sanktionen waren eine Reaktion der EU auf die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation.
 
Konkret geht es in dem Beschluss um die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und der Krim sowie der Region Sewastopol. Zu den derzeit geltenden restriktiven Maßnahmen gehören Verbote, die sich gegen die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die EU sowie gegen Infrastruktur- oder Finanzinvestitionen und Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol richten. Außerdem unterliegt die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl‑, Gas- und Mineralressourcen den restriktiven Maßnahmen der EU, wenn diese für Unternehmen mit Sitz auf der Krim oder zur Nutzung auf der Krim bestimmt sind.
 
Informative Übersichten zu den Russland-Sanktion der EU:
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/ukraine-crisis/
https://www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/ukraine-crisis/history-ukraine-crisis/

(Quellen: Eur-Lex, Rat der Europäischen Union)

 

Präferenzen: Einfuhren aus ÜLG-Staaten

Die Europäische Kommission hat mitgeteilt, dass seit dem 1. Januar
2020 Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 bzw. Ursprungserklärungen auf der
Rechnung bei der Einfuhr in die EU im präferenziellen Warenverkehr mit
ÜLG nicht mehr anerkannt werden können, auch wenn sie bereits vor dem 1.
Januar 2020 ausgestellt oder ausgefertigt wurden und innerhalb der
Gültigkeit vorgelegt werden.

Zum Nachweis des präferenziellen Ursprungs sind daher für alle Einfuhren
ab dem 1. Januar 2020 aus den ÜLG in die EU ausschließlich Erklärungen
zum Ursprung vorgesehen.
 
Detaillierte Informationen finden Sie hier:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Warenursprung-Praeferenzen/WuP_Meldungen/2020/wup_warenverkehr_uelg1.html).
  
(Quelle: AWA, Münster)
 
Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Freihandelsabkommen (EVFTA) EU-Vietnam ratifiziert

Am 8. Juni 2020 hat die vietnamesische Nationalversammlung das Freihandelsabkommen (EVFTA) zwischen EU und Vietnam ratifiziert. Nach derzeitigen Planungen soll das Abkommen bereits im August 2020 in Kraft treten.
 
Das Abkommen sieht je nach Produktgruppe eine sofortige bzw. eine graduelle Beseitigung der Zollabgaben vor. Innerhalb von 10 Jahren werden über 99 % der Zölle auf EU-Exporte nach Vietnam beseitigt, wobei bereits 65 % davon sofort mit Inkrafttreten entfallen. Insbesondere die Branchen Automobil-, Lebensmittel- und Pharmaindustrie sowie Maschinenbau profitieren von diesen Zollerleichterungen.
 
Ebenso wird der Handel mit Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Verkehr sowie Post- und Kurierdiensten erleichtert.
 
Auf EU-Seite werden mit Inkrafttreten des Vertrags 71 % der Zölle sofort entfallen. Die verbliebenen Zölle werden innerhalb von 7 Jahren abgebaut werden.

Weitere Informationen zum Abkommen finden Sie auch auf der Homepage des Zolls
 
EU-Unternehmen eröffnet sich durch den Vertag die Möglichkeit, an öffentlichen Ausschreibungen der vietnamesischen Ministerien, der wichtigsten Staatsunternehmen, der 34 öffentlichen Krankenhäuser sowie der beiden größten vietnamesischen Städte Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt teilzunehmen.
 
Das zwischen der EU und Vietnam ebenfalls verhandelte Investitionsschutzabkommen wurde, anders als das Freihandelsabkommen, noch nicht ratifiziert.
 
(Quelle: AWA, Rat der Europäischen Union, Zoll.de)

 

Carnet A.T.A. - Änderungen für Brasilien

Der brasilianische Bürge informiert über Maßnahmen des brasilianischen Zolls während der Corona-Pandemie für das Carnet A.T.A.:

Bis zum 30. September 2020 sind alle Fristen im Zusammenhang mit den Regelungen für die vorübergehende Verwendung und die Ausfuhr von Waren, die mit Carnet A.T.A. transportiert werden, ausgesetzt. Die Aussetzung der Fristen umfasst alle Carnets A.T.A., die ab dem 4. Februar 2020 ausgelaufen wären. Die Aussetzung der Frist wird "automatisch" gewährt, was bedeutet, dass betroffene Inhaber/Vertreter sich nicht vorab mit dem brasilianischen Zoll in Verbindung setzen müssen, um das ursprünglich bei der Einreise gewährte Enddatum der Wiederausfuhr zu verlängern.

Nach Ablauf der Aussetzung der Frist (4. Februar - 30. September 2020) müssen betroffene Carnet-Inhaber oder Vertreter ihre Carnets dem brasilianischen Zoll vorlegen, um die Situation der Waren bis zum 30. Oktober 2020 zu regeln. Wenn die ursprüngliche Gültigkeit des Carnets zwischen dem 4. Februar und dem 30. September 2020 abläuft, ist nach dieser Frist ein Anschluss-Carnet erforderlich.
 
(Quelle: DIHK)
 
Alle Angaben ohne Gewähr!

  Ansprechpartner/in

Ulrich Wohlrab (Tel: +49 911 1335 1362, ulrich.wohlrab@nuernberg.ihk.de)

Länderinformationen

AfricaConnect COVID-19 Response – Sicherung der Liquidität für Ihre Investitionen in Afrika

Mit AfricaConnect unterstützt die DEG (Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft) Investitionen von deutschen und europäischen Unternehmen in Afrika mit Darlehen zwischen 750.000 und 4 Mio. Euro.
 
Als Antwort auf die Liquiditätsengpässe in der Corona-Krise kann AfricaConnect inzwischen auch für die Liquiditätssicherung in Afrika verwendet werden. So können Unternehmen AfricaConnect auch in der Corona-Krise gezielt nutzen, um ihr Afrika-Engagement abzusichern. Grundsätzlich unterstützt die DEG mit AfricaConnect deutsche und europäische Unternehmen bei ihrem Engagement für neue Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika.
 
Mit der Krisen-Liquiditätsfinanzierung AfricaConnect COVID-19 Response können Darlehen auch zur Überbrückung von krisenbedingten Liquiditätsengpässen und zur Sicherung bestehender Investitionen in Afrika verwendet werden. Bereits laufende Darlehensverträge mit Unternehmen (Bestandskunden) können zu diesem Zweck kurzfristig aufgestockt werden. Erste Vertragsschlüsse diesbezüglich sind bereits erfolgt.
 
Die „AfricaConnect COVID-19 Response“ Krisen-Liquiditätsfinanzierung auf einen Blick:

  • Schnelle und unbürokratische Liquiditätsfinanzierung
  • Liquidität für gesunde Unternehmen, die durch die Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen stehen
  • Die Beantragung von Darlehen durch gänzlich neue Kunden zur Überbrückung krisenbedingter Liquiditätsengpässe ist ab sofort möglich.
  • Darlehensfinanzierungen in nahezu allen afrikanischen Märkten
  • Direkte Auszahlung an Ihr afrikanisches Tochterunternehmen (ohne Einbindung Ihrer Hausbank)
  • Nutzung des DEG-Netzwerks und jahrzehntelanger Erfahrung mit Strukturierung und Begleitung von Investitionen in Afrika

 
Konditionen:

  • Rückzahlbares Darlehen von EUR 0,75 Mio. bis zu 4 Mio.
  • Laufzeit bis zu 7 Jahre, bedarfsgerechte Tilgungsfreijahre
  • Euro, US-Dollar und ausgewählte Lokalwährungen
  • Finanzierung bis zu 100% der Liquiditätslücke möglich
  • Attraktive Zinsrate von 1% bis 2% EUR-Zins p.a.

 
Weitere Infos zur AfricaConnect COVID-19 Response:
https://www.deginvest.de/Unsere-L%C3%B6sungen/AfricaConnect/AfricaConnect-COVID-19-Response.html
 

Oder beim EZ-Scout Bayern:
 
Oliver Wagener
Berater für Entwicklungszusammenarbeit / EZ-Scout
der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Mobil: 0151 / 1475 0425
E-Mail: ez-scout@awz-bayern.de

 

USA: Einreisestopp für Fachkräfte seit 24. Juni

Dieser  Einreisestopp betrifft alle Inhaber von H-1B, H-2B, L-1 und J-1-Visa.

Begründet wird diese Maßnahme mit dem Schutz des US-Arbeitsmarktes.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

 

Wichtige Termine

Terminverschiebung: “Erfolgreich im Auslandsgeschäft – Neustart in Österreich-Schweiz-Tschechien”

Der Freistaat Bayern und die an Bayern angrenzenden Auslandshandelskammern (AHKn) in Österreich, der Schweiz und in Tschechien unterstützen Ihr Exportengagement in diesen bedeutenden Nachbarmärkten mit einem Projektangebot der ganz besonderen Art. Return to Export – nach einer herausfordernden Zeit starten wir gemeinsam mit Ihnen durch!
 
In unserem Webinar informieren Sie die drei Experten der AHKn über die Märkte und stellen Ihnen ein Marktzugangsprojekt vor, welches ausschliesslich bayerischen Unternehmen vorbehalten ist. Durch das bayerische Förderprogramm „Go International“ können Sie sich bis zu 40.000 Euro für die Erschließung neuer Zielmärkte im Ausland fördern lassen. Das Exportprojekt dient dem Marktauf- und -ausbau, der Vertriebspartnersuche und die für Sie passende Vermarktungsstrategie sowie der möglichen Geschäftsrepräsentanz oder Gründung vor Ort.
 
Terminverschiebung:
Aufgrund einer technischen Umstellung wird das Webinar vom 24.06.2020 auf den 02.07.2020 verschoben.
 
Neuer Termin: Donnerstag, 02.07.2020 von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
 
Anmeldung: https://international.bihk.de/index.php?id=1351.
Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch anmeldepflichtig.
 
Es handelt sich um ein browserbasiertes Webinar, bei dem Sie sich auch anonym zuschalten können. Nach den Kurzpräsentationen der drei Länder und Vorstellung des Projekts haben Sie die Möglichkeit, in Einzelgesprächen in den direkten Austausch mit den Experten der AHKn zu gehen.

 

71. Lateinamerika-Tag am 24. und 25. September 2020 in Stuttgart


Der Lateinamerika-Verein wird auch in diesem Jahr alles dafür tun, die Bedeutung des wirtschaftlichen Austauschs mit Lateinamerika herauszustellen und vor allem, einen so weit wie möglich persönlichen Kontakt zu gewährleisten.

In Zeiten wie diesen ist es wichtig, positiv in die Zukunft zu blicken. Beim diesjährigen Lateinamerika-Tag am 24. und 25. September in Stuttgart heißt es:
Lateinamerika im Fokus: Visionen für die Wirtschaft

Lateinamerika und die Karibik verfügen über interessante Märkte mit zum Teil unterschiedlichen Strukturen. Sie erhalten exklusive Einschätzungen und die Konzentration liegt in diesem Jahr unter anderem auf dem Green Deal, dem Thema HealthCare und dem aktuellen Stand beim EU-MERCOSUR-Freihandelsabkommen.

Der Lateinamerika-Tag in der Region sucht Ihre Beteiligung
Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit, um Ihr Unternehmen aktiv in der Lateinamerika-Gemeinschaft darzustellen. Nutzen Sie die Plattform, die die Konferenz bietet, um neue Kontakte zu knüpfen, sich zu informieren und sich zu positionieren.

Informationen erhalten Sie HIER

Die Möglichkeiten für eine aktive Beteiligung finden Sie HIER hinterlegt.

Ihr Kontakt für alle Fragen:
Ulrike Göldner, Lateinamerika Verein e.V.
T +49 (0) 40 413 43 145
u.goeldner@lateinamerikaverein.de

 

Webinar "Iran: Handelsbeziehung unter US Sanktionen"

Die Deutsch-Iranische Industrie- und Handelskammer (AHK) führt in Zusammenarbeit mit der Dentons Kanzlei ein Webinar zum Thema „aktueller Stand im Iran und Ausblick“ durch. In diesem Webinar wird über die aktuellen Herausforderungen und Möglichkeiten diskutiert.

Datum: 29. Juni 2020 von 13:30 bis 15:30 Uhr deutscher Zeit einschließlich Frage- und Antwortrunde.

Die Referentin: Dr. Julia Pfeil.
Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von EU und US-Sanktionen gegen Iran und Russland.

Teilnahmegebühr: Deutsche Mitgliedsfirmen: 25 € für Mitglieder, 70 € für Nicht-Mitglieder der AHK Teheran

Für die Registrierung klicken Sie bitte hier.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Frau Sharafi von der AHK Iran
Mail: s_sharafi@dihk.co.ir
Tel.️ +98-21-81331603

 

Webinar "Umweltwirtschaft in Russland: Marktchancen für bayerische Unternehmen"

Die Repräsentanz des Freistaats Bayern in Russland mit freundlicher Unterstützung durch swilar Unternehmensgruppe, Germany Trade and Invest, Rödl & Partner, die AHK Russland, Intertechelectro und die Müller-BBM GmbH laden Sie herzlichst zu folgendem Webinar ein.

Thema:
„Umweltwirtschaft in Russland: Marktchancen für bayerische Unternehmen“.

Datum: 30.06.2020

Zeitraum:
10.00 - 11.30 (MESZ)
11.00 - 12.30 (Moskau)

Sprache:  Die Veranstaltung findet auf Deutsch statt. Eine Übersetzung ist nicht vorgesehen.

Die Teilnahme am Webinar ist kostenlos.

Agenda:

1. Kurzüberblick Umweltwirtschaftsreform
    Daria Pogodina, Generaldirektorin swilar OOO

2. Russland reformiert die Abfallwirtschaft – Wie können bayerische Unternehmen davon profitieren?
    Gerit Schulze, Germany Trade and Invest

3. Staatliche Maßnahmen als Anreize zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen
    Sergey Vershinin, Rödl & Partner

4. Germantech als einzigartige elektronische Plattform für deutsches Umwelt-Know-How
    Andrej Sisych, AHK Russland

5. Gutachterliche Begleitung eines Großvorhabens im Umweltbereich – ein Erfahrungsbericht der Müller-BBM GmbH
    Walter Grotz, Geschäftsführer Müller-BBM

6. Deutsch-Russisches Technologisches Konsortium in der Abfallwirtschaft und Möglichkeiten für deutsche Unternehmen in Russland
    Tatjana Mazidowski, Intertechelectro

7. Unterstützungsmöglichkeiten der bayerischen Repräsentanz
    Andreas Brunnbauer und Anastasia Nosova, Bayerische Repräsentanz

8. Fragen und Antworten

Die Veranstaltung findet mittels GoToMeeting statt.

Bitte melden Sie sich HIER für die Veranstaltung an.

Sie werden die entsprechenden Zugangsdaten inkl. Anmeldecode und -link bis spätestens 29. Juni 2020 auf die bei der Anmeldung angegebene Emailadresse erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Anmeldungen beschränkt sein wird. Die Anmeldungen werden in chronologischer Reihenfolge bearbeitet.

 

Verschiedenes

Bayerische Gemeinschaftsstände auf Gesundheitsmessen weltweit

Im 2. Halbjahr 2020  und 1. Quartal 2021 können Sie sich erneut mit Bayern International unter dem Dach des Bayernstandes auf ausgewählten Messen präsentieren und vom Rund-Um-Sorglos Service profitieren: Sie erhalten unter anderem einen schlüsselfertigen Messestand und sparen wertvolle Zeit in der Messevorbereitung.

Das Messeangebot für die Gesundheitswirtschaft im Überblick:

- Kambodscha: PHAR-MED vom 3. bis 5. Dezember 2020 in Phnom Penh
  Anmeldeschluss: 30.09.2020


- VAE: Arab Health vom 1. bis 4. Februar 2021 in Dubai
   Anmeldeschluss: 31. Juli 2020

Weitere Details (Produktportfolio, Ausstellerzahlen aus dem Vorjahr etc.) und eine Anmeldemöglichkeit zu den Messen finden Sie unter dem jeweiligen Link.

Derzeit gibt es spezielle Rücktrittskonditionen; Der Rücktritt eines Unternehmens von einer bayerischen Messebeteiligung ist ab jetzt in folgenden Fällen kostenfrei (Stornogebühr und Gebühren wie Anmelde-/Registrierungsgebühr und Katalogeintrag):
- Bei abgesagten Messen / Beteiligungen oder Verschiebungen (und bei Rücktritt des Unternehmens)
- Bei Einreisebeschränkungen oder aus sonstigen Gründen.

Interesse? Dann am besten gleich unverbindlich beim Branchenansprechpartner von Bayern International melden und Standfläche sichern!

Ansprechpartner: Torsten Wagner,  Tel. 089 660566-306, E-Mail: twagner@bayern-international.de

 

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