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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 15/2021 Erscheinungsdatum: 4. Oktober 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

B2B-Meeting mit italienischen Unternehmen aus dem Bereich Automotive, Luft-/Raumfahrt

Italien besitzt eine sehr breit aufgestellte Kfz-Zulieferindustrie. Neben System- und Modulherstellern ist dort auch eine Vielzahl spezialisierter Hersteller und Bearbeiter von Teilen und Komponenten aktiv. Die Produktpalette reicht von kleinsten Teilen wie Spezialschrauben bis zu Motoren. Der Branchenumsatz lag 2019 bei knapp 50 Milliarden Euro, der Export bei etwa 22 Milliarden Euro. Davon ging rund ein Fünftel an den wichtigsten Abnehmer Deutschland. Auch im Luft- und Raumfahrtsektor spezialisieren sich italienische Firmen aus dem Maschinenbau. Ähnlich wie in Deutschland dominieren kleine und mittelständische Betriebe die Branche.

Im Rahmen des Italienischen Wirtschaftstages in der Europäischen Metropolregion Nürnberg veranstalten die Stadt Nürnberg, die Cluster Automotive und Neue Materialien, das Generalkonsulat Italien, die ItalCam München mit der IHK Nürnberg für Mittelfranken am

Dienstag, 09. November 2021, 08:30-17:00 Uhr in Nürnberg

ein B2B-Meeting mit italienischen Unternehmen aus der Region Kampanien, Automotive und Luft- und Raumfahrtindustrie.

Kampanien befindet sich in Süditalien. Mit einer Bevölkerung von etwa 5,8 Millionen Menschen (Eurostat, 2020) ist Kampanien die drittbevölkerungsreichste und am dichtesten besiedelte Region Italiens. Die regionalen Industriespezialisierungen sind die Agrar- und Lebensmittelindustrie und die Herstellung von Metallprodukten mit einer großen Anzahl von KMUs, die als Zulieferer für den Automobil- und Luftfahrtsektor arbeiten. Die Region Kampanien erwirtschaftet ein Viertel des italienischen Luft- und Raumfahrtsektors.

Im Rahmen des B2B-Meeting besteht die Möglichkeit, direkt mit den Vertreter*innen der italienischen Firmen in Kontakt zu treten, um Kooperationsmöglichkeiten zu erörtern.

Die Liste der teilnehmenden italienischen Firmen finden Sie hier zum Download (PDF-Datei 93 KB).

Geplanter Programmablauf:

08:30 Uhr
Registrierung

09:00 Uhr
Italienischer Wirtschaftstag (1. Teil)
Begrüßung
Vorstellung Metropolregion Nürnberg sowie Region Kampanien

Vorstellung Cluster & Kooperationsmöglichkeiten

  • Cluster Automotive
  • Cluster Neue Materialien
  • Cluster Luft- und Raumfahrt


13:00 Uhr
Mittagsbuffet & Networking

14:00 Uhr
Italienischer Wirtschaftstag (2. Teil)

  • Vorstellung der deutschen und italienischen Unternehmen
  • B2B-Matchmaking

17:00 Uhr
Pause/Ende der Veranstaltung

18:30 Uhr Empfang der Stadt Nürnberg (Möglichkeit der Teilnahme nach gesonderter Einladung)

Die Vorträge am Vormittag (Italienischer Wirtschaftstag 1. Teil) werden simultan übersetzt (Deutsch/Italienisch). Die Vorstellung der deutschen und italienischen Unternehmen und das B2B-Matchmaking (Italienischer Wirtschaftstag 2. Teil) finden auf Englisch statt (eine Dolmetscherin (DE/IT) steht zur Verfügung.

Die Teilnahme an dem Italienischen Wirtschaftstag ist unentgeltlich, eine verbindliche Anmeldung bis zum 02. November 2021 ist jedoch erforderlich.

Bitte vermerken Sie bei der Anmeldung die Nummer der Firma/Firmen, mit denen Sie in Kontakt treten möchten.

Voraussetzung für die Durchführung dieses Italienischen Wirtschaftstages ist die geltende Corona-Lage.

Aufgrund der Corona-Vorgaben ist die Teilnehmerzahl begrenzt.

Wir behalten uns vor, bei negativem Pandemieverlauf die Veranstaltung kurzfristig abzusagen.

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Geograph Christian Hartmann (Tel: +49 911 1335 1357, christian.hartmann@nuernberg.ihk.de)

Sigrid Sehrig (Tel: +49 911 1335 1399, sigrid.sehrig@nuernberg.ihk.de)

Zoll

Ägypten: Einführung Advanced Cargo Information am 01.10.2021/Eintragung ACID-Nummer auf IHK-UZ

Ägypten hat sein neues System zur Vorabanmeldung von Frachtsendungen im Schiffsverkehr, das so genannte „Advanced Cargo Information System (ACI)“, zum 1.10.2021 verpflichtend eingeführt.

Dies haben Vertreter der vom ägyptischen Zoll beauftragten Dienstleister vor Kurzem bei einem Webinar der AHK Ägypten für ihre Mitglieder ausdrücklich bekräftigt. Zugleich wurde appelliert, dass sich Unternehmen – falls noch nicht geschehen – schnellstmöglich registrieren (Exporteure auf dem CargoX-Portal, Importeure auf dem Nafeza-Portal). Unternehmen sollten für die Registrierung einige (wenige) Tage einplanen und nicht bis kurz vor Ablauf der Frist warten.

Im Rahmen des ACI-Verfahrens wird jeweils eine sendungsbezogene ACID-Nummer erzeugt. Diese ermöglicht es dem ägyptischen Zoll und anderen zuständigen Behörden entsprechende Risikoprüfungen bereits vor dem Eintreffen der Ware vorzunehmen. Dadurch soll die eigentliche Zollabwicklung in Ägypten erheblich beschleunigt werden.

Die AHK in Kairo skizziert den Ablauf grob wie folgt:

  1. Der Exporteur registriert sein Unternehmen auf CargoX.
  2. Der Importeur registriert sein Unternehmen parallel auf Nafeza.
  3. Der Importeur beantragt außerdem einen persönlichen E-Token.
  4. Der Importeur beantragt für eine bevorstehende Sendung auf der Nafeza-Seite eine sendungsbezogene ACID-Nummer. Dazu füllt er ein elektronisches Formular aus und signiert dieses mit dem persönlichen E-Token. Das Formular enthält u.a. folgende Informationen:
    1. Importeurdetails
    2. Exporteurdetails
    3. Produktdetails und Verschiffungsdetails
  5. Anschließend erhalten der Exporteur und der Importeur die ACID-Nummer per E-Mail vom Nafeza-Dienstleister „MTS“ (Misr Technology Services, untersteht dem ägyptischen Finanzministerium).
  6. Diese ACID-Nummer muss vom Exporteur dann in alle Dokumente eingetragen und im CargoX-Portal hochgeladen werden. Hinweise zur Eintragung der ACID in das IHK-Ursprungszeugnis finden Sie weiter unten.

Während die Schritte 1, 2 und 3 (Registrierung von Exporteur bzw. Importeur und E-Token) nur einmal durchlaufen werden müssen, sind die Schritte 4, 5 und 6 (Vorabregistrierung der Sendung) für jede Sendung neu durchzuführen.

Hinweise:

  • Exporteure werden aufgefordert, Handelsrechnungen als PDF(Scan) und als maschinenlesbaren, strukturierten Datensatz in das CargoX-Portal hochzuladen. Als strukturierter Datensatz kann bislang eine Rechnung im Excel-Format verwendet werden. Um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, beabsichtigt CargoX, alternativ auch Schnittstellen für die gebräuchlichsten ERP-Systeme anzubieten. Für SAP („invoice02 XML format“) sind die Arbeiten schon relativ weit fortgeschritten, sodass dieses Datenformat voraussichtlich ab Ende September 2021 nutzbar sein wird. Schnittstellen für andere ERP-Systeme sollen folgen.
  • Die AHK in Kairo informiert darüber, dass ausschließlich die ACID-Nummer verpflichtend auf dem IHK-Ursprungszeugnis (z. B. Feld 5) einzutragen ist. Die Nennung der CargoX-Nummer des Exporteurs sowie der VAT-Nummer des ägyptischen Importeurs ist nicht zwingend notwendig, aber möglich. Wie die AHK außerdem mitteilt, wurde zudem die Gültigkeitsdauer der sendungsbezogenen ACID-Nummer von ehemals drei auf nun sechs Monate verlängert.

Für weiterführende Fragen steht Ihnen bei der AHK in Kairo Frau Karin Elshafei zur Verfügung:

Karin Elshafei
AHK Operational Head
German-Arab Chamber of Industry and Commerce
Tel.: +202 3333 8452
Fax: +202 3336 8497
Email: karinelshafei@ahk-mena.com
Internet: www.ahkmena.com(Quelle: DIHK)

 

Länderinformationen

Lifestyle_Store_CN © AHK Greater China

China: Neue Chance für deutsche Konsumgüterhersteller im E-Commerce-Markt

In wenigen Wochen wird ein German Lifestyle Pavilon Online-Shop auf JD Worldwide eröffnet. Dies ist der erste Shop eines grenzüberschreitenden E-Commerce-Projekts, das von der AHK Greater China und JD.COM unterstützt wird. Mit dem Projekt sollen deutschen Konsumgüterunternehmen, Einzelhändlern und insbesondere KMU neue Möglichkeiten für ihren Markteintritt und ihre Expansion in China eröffnen werden.

China ist nach wie vor der größte Online-Einzelhandelsmarkt weltweit, mit grenzüberschreitenden E-Commerce-Einzelhandelsimporten in Höhe von über eine Billion RMB im Jahr 2020. Der ständig wachsende Markt bietet Chancen für internationale Unternehmen, aber hohe Kosten und ein komplexer rechtlicher Rahmen stellen eine Herausforderung für ausländische KMU dar, die als Einzelunternehmen in den chinesischen Online-Markt eintreten.

Als einer der Marktführer in China hat JD.COMs grenzüberschreitende E-Commerce-Abteilung JD Worldwide das National Pavilion 2.0 Programm initiiert, das jedes teilnehmende Land dazu ermutigt, mehrere Online-Ländershops mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten zu eröffnen. Als offizieller Partner des German National Pavilions widmet sich die Auslandshandelskammer (AHK) Greater China der Zusammenarbeit zwischen den am Projekt beteiligten Akteuren, unterstützt die Shop-Betreiber bei der Kontaktaufnahme mit deutschen Marken und Herstellern und bietet kontinuierliche Marketing- und Kommunikationsunterstützung. Das Projekt ist daher besonders für deutsche KMU interessant, die von der One-Stop-Lösung für den digitalen Markteintritt sowie von geringeren operativen Kosten profitieren.

Der erste deutsche Pavillon-Shop zum Thema „Lifestyle“ bietet ein breites Sortiment an Lebensmitteln und Getränken, Mode, Haushaltsartikeln und Autozubehör. Ein zweiter Shop des Deutschen Pavillons widmet sich dem Thema „Gesundheit“.

Sollten Sie Interesse haben, Teil des Projektes zu werden und Ihre Produkte über den German Pavilion chinesischen Kunden zu präsentieren, dann freuen sich die Kolleginnen und Kollegen der AHK Greater China auf die Kontaktaufnahmen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Jing DU
Abteilungsleiterin Digital & Communication Services
E-Mail: du.jing@china.ahk.de
Tel: +86-10 6539 6672

  Links

Indien: Update zur Coronalage

Mittlerweile sind über die Hälfte der impfberechtigten Bevölkerung in Indien mindestens einmal gegen Corona geimpft worden – allerdings haben bisher nur 10% den vollen Impfschutz. Außerdem überraschte Indien im August mit der Nachricht, dass das indische Pharmaunternehmen Cadila Healthcare den weltweit ersten DNA-Impfstoff gegen das Coronavirus - ZyCoV-D - entwickelt hat. Der Impfstoff hat in Indien bereits eine Notzulassung erhalten. Dieser wird in drei Dosen verabreicht, kann bei höherer Temparatur gelagert werden und soll bereits ab Ende September bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren zum Einsatz kommen.

Die Zahl der Neuansteckungen liegt im Durchschnitt weiterhin relativ stabil bei ca. 40.000, allerdings bildet der Bundestaat Kerala eine Ausnahme, da hier die Fallzahlen seit einer Woche deutlich ansteigen und mittlerweile für ca. 2/3 der landesweiten Infektionen verantwortlich sind.

Am 75. Unabhängigkeitstag hat Ministerpräsident Modi ein umfangreiches neues Investitionspaket angekündigt um die heimische Infrastruktur zu stärken. Das Finanzierungspaket in Höhe von 1,35 Billionen mit dem Namen „Gati Shakti“ soll laut Modi vor allem dazu dienen, die ärmeren Teile der Bevölkerung infrastrukturell besser anzubinden und stärker in die Sozialsysteme zu integrieren. Außerdem betont er erneut – wie bereits im vergangenen Jahr – der verstärkten Fokus auf die Förderung der heimischen Produktion und der indischen Exporte und kündigt den weiteren Abbau von bürokratischen Hindernissen an. Allerdings wird er in seinen Aussagen wenig konkret – ob bzw. wie sich die Absichtserklärungen in konkreten politischen Veränderungen äußern werden, bleibt daher abzuwarten.

 

 

Japan: Online Business Matching Event im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologien

Die japanische Regierung fördert die Weiterentwicklung der Wasserstofftechnologie in Japan, um bis 2050 Kohlenstoffneutralität zu erreichen. Die Japanische Außenhandelsorganisation (JETRO) organisiert eine Online-Veranstaltung für Geschäftskontakte zwischen innovativen japanischen Anbietern von Wasserstoff-, Brennstoffzellen- und Batteriespeichertechnologien und deutschen Händlern bzw. potenziellen Kunden.

1. Überblick über das Online Business Matching

◼ Veranstaltungszeitraum: September, 2021 bis Februar, 2022
* Englisch-Japanisch-Dolmetscher sind während des folgenden Zeitraums verfügbar
◼ Veranstaltungsort: Online, unter Verwendung eines Webkonferenzsystems (Microsoft Teams, Zoom usw.)
◼ Teilnahme: Kostenfrei
◼ Sprache: Englisch
◼ Japanische Teilnehmer:
Hersteller oder Lieferanten von Wasserstoff- und Brennstoffzellen-/Speicherbatteriekomponenten und -systemen.
Bitte beachten Sie die nachstehenden japanischen Firmenprofile:
https://www5.jetro.go.jp/newsletter/osc/2021/Germany.pdf

2. Bewerbungsverfahren:

I. Bitte reichen Sie das beigefügte Bewerbungsformular (Word-Dokument) bis zum 30. November 2021 bei JETRO München (E-Mail: MUN@jetro.go.jp) ein.
II. JETRO wählt die Unternehmen als teilnehmende Einkäufer nach den Kriterien der JETRO aus.
III. Terminvereinbarung mit japanischen Unternehmen
IV. Online-Geschäftstreffen

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Claudia Fendl von JETRO München zur Verfügung:
JETRO - Japanische Außenhandelsorganisation
Seitzstr 23
80538 München
Tel.: 089/2102869-0
E-Mail: Claudia_Fendl@jetro.go.jp
Internet: https://www.jetro.go.jp/en/

 

UK - Höhere Anforderungen an Lebensmitteleinfuhren in Großbritannien bzw. Verbote

Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zur Europäischen Union (EU). Während die EU Großbritannien seitdem wie ein Drittland behandelt, gewähren die Briten einseitige Übergangsbestimmungen für die Einfuhr von Lebensmitteln aus der EU. Zum 1. Oktober 2021 laufen diese Vereinfachungen aus. Stattdessen gelten ab diesem Datum auch für Waren aus der EU weitgehend dieselben Bestimmungen wie für Einfuhren aus anderen Drittstaaten. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Produktkategorie. Sie gelten nur für Einfuhren nach Großbritannien (England, Schottland und Wales). Warenverkehr mit Nordirland unterliegt weiterhin den Bestimmungen des EU-Binnenmarktes.

Neue Vorgaben für tierische Erzeugnisse

Zu tierischen Erzeugnissen gehören unter anderem Fleisch, Fisch, Eier, Milchprodukte, Honig und Gelatine. Bei der Einfuhr tierischer Erzeugnisse (Products of Animal Origin (POAO)) müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorlage einer Veterinärbescheinigung (Export Health Certificate). Diese muss vom Exporteur der Waren bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Der Exporteur übermittelt dem Importeur eine elektronische Kopie. Das Original begleitet die Warensendung. Die britischen Behörden stellen Vordrucke zur Verfügung.
  • Vorabanmeldung der Ware durch den Importeur über das Onlineportal IPAFFS. Die Anmeldung ist 24 Stunden vor Ankunft der Ware abzugeben. Eine Verkürzung der Frist ist möglich, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt, darf aber vier Stunden vor Eintreffen der Ware nicht unterschreiten.
  • Die Anmeldung muss Angaben zum zugelassenen Betrieb sowie Details zur Ware, dem voraussichtlichen Eintreffen, dem Herkunftsland und dem Bestimmungsort enthalten. Zudem ist die elektronische Kopie der Gesundheitszeugnisse hochzuladen. Von Oktober bis Dezember 2021 reicht ein vereinfachter Datensatz, ab Januar 2022 sind weitere Informationen einzugeben.
  • Ab Januar 2022 ist die Einfuhr nur noch über zugelassene Einfuhrzollstellen möglich.

Bestimmte Waren dürfen nicht mehr eingeführt werden

Bestimmte Erzeugnisse tierischen Ursprungs dürfen ab 1. Oktober 2021 nicht mehr in Großbritannien eingeführt werden. Dazu gehören folgende Produkte:

  • gekühltes Hackfleisch (Rind, Schwein, Lamm, Hammel und Ziege)
  • gekühltes oder gefrorenes Geflügelhackfleisch
  • maschinell getrenntes Fleisch von Geflügel oder Wildgeflügel
  • unsortierte Eier
  • Rohmilch aus Kuhherden mit Rindertuberkulose (TB)
  • gekühlte Fleischzubereitungen, beispielsweise Rohwürste oder Frikadellen.

Zusammengesetze Erzeugnisse sind ebenfalls betroffen

Bei zusammengesetzten Erzeugnissen handelt es sich um für den menschlichen Verzehr bestimmte Lebensmittel, die sowohl verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs als auch Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs enthalten. Beispiele hierfür sind Fertigprodukte wie Lasagne oder Tiefkühlpizza.

Für diese Warenkategorie gelten dieselben Voraussetzungen für die Einfuhr: Gesundheitszeugnisse sind ebenso vorgeschrieben wie eine Vorabanmeldungen über IPAFFS ab 1. Oktober 2021 und die Nutzung bestimmter Zolleingangsstellen ab 1. Januar 2022.


Ausnahmen für bestimmte zusammengesetzte Lebensmittel

Diese Anforderungen gelten jedoch nicht für alle Produkte, die aus tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen hergestellt wurden. Es gibt Ausnahmen: Zum einen sind Produkte ausgenommen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, zum anderen gelistete Waren.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein: Die Erzeugnisse wurden

  • wärmebehandelt. Das bedeutet, dass das Produkt bei Raumtemperatur haltbar ist oder während der Herstellung vollständig gekocht oder wärmebehandelt wurde, sodass jedes Rohprodukt denaturiert wird,
  • hergestellt ohne verarbeitetes Fleisch oder Fleischextrakte,
  • hergestellt mit weniger als 50 Prozent anderer verarbeiteter POAO,
  • für den menschlichen Verzehr geeignet,
  • sicher verpackt oder versiegelt in sauberen Behältern.

Ausnahmen gelten auch für gelistete Waren

Für beide Ausnahmemöglichkeiten gilt zudem, dass enthaltene Milchprodukte aus einem zugelassenen Land stammen und einer korrekten Wärmebehandlung unterzogen worden sein müssen.

Für Produkte, für die Ausnahmen gelten, ist ein Handelsdokument ausreichend. Das Handelsdokument muss folgende Informationen enthalten:

  • Angaben zum Inhalt der Sendung,
  • Sender und Empfänger,
  • Art, Menge und Anzahl der Packungen,
  • Herkunftsland,
  • Herstellerangaben,
  • Zutatenliste.

Weiterführende Informationen

Alle Angaben sind allgemeiner Natur. Im Einzelfall können spezifischere Vorgaben gelten. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die Anforderungen für einzelne Produktgruppen in den Leitfäden der britischen Behörden zu überprüfen. 

Die britische Regierung stellt umfangreiche Leitfäden und Listen zur Verfügung (in englischer Sprache): 

Quelle: GTAI

 

Wichtige Termine

Peer Learning Workshop “Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen und bei Lieferanten“

Der Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte führt gemeinsam mit der IHK Nürnberg und dem Business Scout beim Außenwirtschaftszentrum (AWZ) Bayern einen Peer Learning Workshop zum Thema „Menschenrechtliche Sorgfalt im Unternehmen und bei Lieferanten“ durch.
Dabei sein können bis zu 15 Teilnehmende aus kleinen und mittleren Unternehmen (branchen- und funktionsübergreifend) aus Bayern:

  • Die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) und des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verstehen
  • Die eigenen Prozesse mit den Anforderungen des NAP und des Gesetzes abgleichen
  • Tools/Instrumente zur Umsetzung im Unternehmen kennenlernen
  • Sich mit anderen Unternehmen zu Herausforderungen und Ansätzen austauschen.

Der Workshop besteht aus zwei Teilen:

  1. Einführungs-Webinar (virtuell am 12. Oktober 2021, 14-15:30 Uhr)
  2. Vertiefungs-Workshop (ganztägige Präsenzveranstaltung in der IHK-Akademie Nürnberg oder halbtägig virtuell am 8. November 2021)

Bei gemeinsam ermitteltem Bedarf ist auch eine längere gemeinsame „Lernreise“ – z.B. durch Gruppencoaching-Termine und/oder einen Anschlussworkshop in Q1 2022 – möglich.

Kosten und Zeitaufwand

Dieser Workshop ist für Teilnehmende geeignet, die die Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfalt verstehen und in ihren Unternehmen aktiv Veränderungen angehen wollen.
Die Teilnahme ist kostenfrei.

Teilnahmebedingung ist die aktive Beteiligung an:

  • Einführungs-Webinar: 1,5 Std.
  • Vertiefungs-Workshop: ganztägig
  • Einer kurzen Abfrage zum Stand der momentanen Umsetzung der menschen-rechtlichen Sorgfalt im Unternehmen (nach dem Einführungs-Webinar): ca. 1 Std.

Hinzu kommt ggf. der Anschlussworkshop und/oder Gruppencoaching-Termine.

Anmeldung und Rückfragen
Bitte melden Sie sich verbindlich bei:
Joachim Raschke, IHK Nürnberg für Mittelfranken
Tel: 0911 1335-2282
E-Mail: joachim.raschke@nuernberg.ihk.de

  Ansprechpartner/in

Jonas Sassenhausen (Tel: +49 911 1335 2196, jonas.sassenhausen@nuernberg.ihk.de)

USA: Webinar Reihe "Virtuelle Tour durch den Südosten der USA"

Ziel der virtuellen Tour ist es, die transatlantischen Beziehungen zwischen den südöstlichen Bundesstaaten der USA und deutschen KMUs zu stärken. Vor allem Unternehmen, die planen ihren Export in die USA anzugehen bzw. weiterführend zu expandieren und zu investieren, können so zur aktuell eingeschränkten Reisezeit dennoch diese Region virtuell erkunden, und folglich ihr Netzwerk stärken.

Innerhalb der Webinar-Reihe werden verschiedene Vertreter der 11 Südstaaten bzw. des Territoriums Puerto Rico bzw. der amerikanischen Jungferninseln in individuellen Webinaren die Möglichkeit nutzen, sich ihren Mitgliedern vorzustellen. Geplant sind Einzel-Webinare von ca. 1-1.5 Std. im 2 Wochen Rhythmus. Innerhalb jeder Veranstaltung werden die jeweiligen lokalen Wirtschaftsförderungsorganisationen (EDOs) ihr Gebiet und die Stärken der Region vorstellen. In Gesprächsrunden und/oder Kurz-Interviews mit je einem (Dt.) Firmenvertreter, der im entsprechenden Gebiet ansässig ist, werden zudem Chancen sowie auch potenzielle Herausforderungen bei der Expansion erörtert, so dass die Teilnehmer einen high-level Einblick erhalten werden, und sich live austauschen und vernetzen können.    

Weitere Informationen – inkl. erster Roadshow Stop Termine - finden Sie HIER.


Quelle: AHK USA

 

USA: Navigating Washington, DC – Where Business & Politics Meet

Sie möchten einen Überblick zu Geschäftsmöglichkeiten bei der Weltbank, dem US-Beschaffungswesen, Cybersecurity- und Biotechnologiesektoren bekommen?

Dann melden Sie sich für den dreitägigen online Workshop „Navigating Washington, DC – Where Business & Politics Meet“ der AHK USA an. Vom 16.-18. November veranstaltet die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Washington einen Expertenworkshop für jeweils zwei Stunden (via Zoom).

Einen Programmentwurf können Sie HIER downloaden.

Anmeldung und Rückfragen bitte per E-Mail an info@washington.ahk.de Frühbucherpreis bei Anmeldung bis 30.9.2021

 

Virtuelle Sprechstunde: Neue Märkte in Entwicklungs- und Schwellenländern

Neben Instrumenten der Außenwirtschaftsförderung bietet auch die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) verschiedene Instrumente und Angebote, unternehmerisches Engagement auf Augenhöhe und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. 

Unternehmen, die sich für die Erschließung neuer Märkte in Entwicklungs- und Schwellenländern interessieren oder ihr Geschäft ausbauen möchten, wird eine individuelle Beratung zu ihrem Vorhaben angeboten, u.a. zu folgenden Themen:

  • Finanzierung von Investitionen in Entwicklungs- und Schwellenländern
  • Investitionsbegleitende Machbarkeitsstudien
  • Förderung von Pilot- und Demonstrationsprojekten
  • Beratung zum internationalen Personalmanagement (Alumni, Austauschprogramme, Aus- und Weiterbildung…)
  • Vermittlung von Kontakten in neuen Märkten & Marktinformationen

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie HIER.

Zur direkten Anmeldung gelangen Sie HIER.


Quelle: AWZ Bayern

 

Webinar: Herstellerverantwortung in Schweden – WEEE, BATT und PACK

Der E-Commerce ist in Schweden 2020 kräftig gewachsen, nicht zuletzt durch die Coronapandemie. Damit gehen ein erhöhtes Aufkommen an Verpackungen und hohe Anforderungen an das Recycling einher.

Für deutsche Unternehmen, insbesondere Onlinehändler, die ihre Produkte auf dem schwedischen Markt vertreiben möchten, gilt eine Vielzahl von Regeln im Bereich Herstellerverantwortung.  In diesem Webinar wird erklärt, was deutsche Firmen beim Export nach Schweden beachten müssen.

Zur direkten Anmeldung gelangen Sie HIER. Weitere Informationen zum Webinar finden Sie HIER.

 

Verschiedenes

Verbesserung der Wirksamkeit der Zahlungsverzugsrichtlinie - Bis 15.10. an Umfrage teilnehmen

Die Konsultation erfolgt im Rahmen einer Studie der EU-Kommission über die Verbesserung der Wirksamkeit der Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU). Damit sollen Maßnahmen zur Vermeidung von Zahlungsverzug und zur Abmilderung seiner Auswirkungen aufgezeigt werden.

Der Fragebogen ist auf Deutsch HIER zu finden. Die gewünschte Sprachversion kann dort auf der rechten Seite ausgewählt werden. Bitte geben Sie im ersten Feld als 7-stelligen ID-Code DE00333 ein.

Bitte beachten Sie: Zielgruppe der Konsultation sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aller Branchen. Der Schwerpunkt liegt jedoch nur auf den Zahlungsbedingungen bei Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B). Daher richtet sich die Konsultation weder an Einzelhändler noch an Unternehmen, die zumeist direkt mit Verbrauchern und/oder mit öffentlichen Verwaltungen zusammenarbeiten.

 

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