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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 16/2019 Erscheinungsdatum: 26. September 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Melden Sie noch schnell Ihr Breitband- bzw. Mobilfunk-Problem

Bitte melden Sie Breitband- und Mobilfunkprobleme in Bayern bis zum 30.09.2019 in einer Online-Umfrage, die der BIHK e. V. im Auftrag Ihrer IHK durchführt.

Das Ziel der Umfrage ist es, einen Überblick über die Versorgung der bayerischen Wirtschaft mit Breitband / Mobilfunk zu gewinnen.

Leistungsfähige Breitband- und Mobilfunknetze sind Grundvoraussetzungen für zukunftsfähige Unternehmen in Bayern. Unsere Mitgliedsunternehmen berichten uns jedoch immer wieder von Funklöchern und nicht ausreichender Internet-Bandbreite.

Deshalb setzen sich die IHKs für eine gute IKT-Versorgung der Unternehmen ein, fordern seit langem den zügigen Ausbau der Netze und unterbreiten Politik und Verwaltung Vorschläge dazu.

Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, will nun diese kritischen Rückmeldungen aufgreifen und Defizite systematischer angehen.

Dazu bittet er um die Nennung konkreter Bedarfe und Problemfälle bei Breitband und Mobilfunk in Bayern. Die gesammelten Rückmeldungen will er in einem "zielgenauen Dialog mit den Betreibern und dem Mobilfunk- bzw. Breitbandzentrum verwenden."

Zudem entsteht durch die Umfrage ein Überblick über die aktuelle Versorgung der bayerischen Wirtschaft mit Breitband und Mobilfunk und deren Defizite. Mit diesen Ergebnissen kann Ihre zuständige IHK sich noch besser und konkreter für eine bessere IT-Infrastruktur-Versorgung einsetzen.

Sie haben nun die Möglichkeit, Ihnen bekannte Breitband- und Mobilfunkprobleme unter www.breitband.bihk.de einzutragen. Bitte nutzen Sie diese Gelegenheit!

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!

 

Zoll

Anträge für verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) ab 1. Oktober nur noch elektronisch

Wie der deutsche Zoll auf seiner Website mitteilt, ist für eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA), Folgendes ab dem 1.10.2019 zu beachten:

Für die elektronische Kommunikation steht in Deutschland das Bürger- und Geschäftskunden Portal (BuG) der Zollverwaltung zur Verfügung.

Wirtschaftsbeteiligte müssen sich für den Zugang zum BuG authentifizieren und erhalten ein BuG-Postfach. Nach erfolgter Authentifizierung kann der Antragsteller bzw. Vertreter den elektronischen Antrag (eAntrag) auswählen und eingeben.

Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen zum bisherigen Antrag 0307 in Papierform.

Beim Ausfüllen des eAntrags gibt es einige Veränderungen, z.B.:

- bestimmte Angaben wie Adressdaten werden in Feld 1/Feld 3 nach der Eingabe der EORI-Nummer automatisch aus den Stammdaten eingefügt

- Feld 2 wird nicht mehr angezeigt, da auch hier die Daten aus den Stammdaten bereitgestellt werden

Weitere Hinweise zu jedem Feld können der "Ausfüllhilfe" zum Antrag entnommen werden.

Unterlagen und Bilder können im PDF- bzw. JPEG-Format im Antrag hochgeladen werden.

Nach dem Absenden des Antrags erhält der Antragsteller umgehend eine Eingangsbestätigung und ein Antragsbegleitdokument in sein Postfach. Das Antragsbegleitdokument muss verwendet werden, wenn z.B. Warenmuster und Warenproben oder weitere Unterlagen an das für VZTAs zuständige Hauptzollamt Hannover geschickt werden sollen, damit eine zweifelsfreie Zuordnung zum eAntrag erfolgen kann.

Die weitere Kommunikation wird über das BuG-Postfach abgewickelt. Hierüber wird auch die vZTA zugestellt.

Nähere Informationen können Sie auf der Webseite des Deutschen Zolls nachlesen.

Hinweis: Die elektronische Antragstellung ab dem 1. Oktober 2019 gilt nur für vZTAs. Anträge auf verbindliche Ursprungsauskünfte (vUAs) sind weiterhin in Papierform mit dem Antragsformular 0305 einzureichen.

 

Länderinformationen

China: Neues zur Zertifizierung

CCC Zertifizierung für Explosionsschutz von Elektrogeräten und Haushalts-Gasgeräten
Am 28.08.2019 veröffentlichte die CNCA (Certification and Accreditation Administration) eine Liste mit Zertifizierungsorganisationen, die zur CCC Zertifizierung für zwei neue Produktgruppen zugelassenen sind: Explosionsschutz von Elektrogeräten und Haushalts-Gasgeräte. Für weitere Informationen besuchen Sie die Cisema-Webseite

Neue Vorschriften für Mobile Druckbehälter
Am 20.08.2019 gab die SMAR (State Administration for Market Regulation) den neuen Standard TSG 22 für mobile Druckbehälter heraus, welcher die Vorschriften für Sicherheitstechnologie und Inspektionen festigen soll. Für weitere Informationen besuchen Sie die Cisema-Webseite

Zertifizierungspflicht für 13 Feuerschutzprodukte aufgehoben
Am 16.07.2019, hob die SAMR die Zertifizierungspflicht nach CCC (CCCF) für Feuerwehrschlauch, Sprinkler-Produkte, Löschmittel, etc. auf. Für weitere Informationen besuchen Sie die Cisema-Webseite

Einführung einer Onlineplattform für Aufzüge und neue Vorschriften
Am 07.08.2019 schlug die SAMR das Pilotprojekt einer Onlineplattform zur Rückverfolgbarkeit von Aufzugsystemen für Qualität und Sicherheit vor. Je nach Provinz und Stadt soll die Umsetzung bis Ende 2019 abgeschlossen sein. Für weitere Informationen besuchen Sie die Cisema-Webseite
Am 09.08.2019 veröffentlichte die SAMR zwei Entwürfe bezüglich Aufzügen. TSG T7001-2009 Abänderung Nr. 3 behandelt Inspektionen nund TSG T7007-2016 Abänderung Nr. 1 befasst sich mit Typtests für Aufzüge. Beide stehen öffentlichen Kommentaren offen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Cisema-Webseite.

Mustertests für Kosmetika
Am 10.09.2019 kündigte die NMPA (National Medical Products Administration) Änderungen an den Verfahren für Kosmetik-Mustertests in China an (Nr. 72-2019) und veröffentlichte hierzu eine Interpretation am 12.09.2019. Laboratorien, die Mustertests für die NMPA-Zulassung für Kosmetika durchführen, müssen ihre Qualifikation als Testinstitut erneut beantragen, da die betreffende Qualifikation am 01.11.2019 automatisch ausgesetzt wird. Bis dahin - während der Übergangszeit - gibt es zwei mögliche Methoden, um Tests durchzuführen. Antragsteller können die Tests sowohl, wie bisher, „offline“ als auch online beantragen. Ab dem 01.11.2019 müssen sich die Labore für das neue online-Benatragungsverfahren neu akkreditiert haben, weil danach die Tests nur noch online beantragt werden können. Weitere Informationen finden Sie auf der Cisema-Website.

Das überarbeitete Arzneimittelgesetz
Am 26.08.2019 verabschiedete der Nationale Volkskongress Chinas „The Amended Drug Administration Law (the Amended DAL)”, welches am 01.12.2019 in Kraft treten wird. Das überarbeitete Gesetz etabliert strenge Standards und Maßnahmen für die Überwachung der gesamten Handelskette von pharmazeutischen Unternahmen. Es umfasst Forschung und Entwicklung, Herstellung, Vertrieb, Qualitätsmanagement und Gebrauch von Arzneimitteln. Weitere Informationen finden Sie auf der Cisema-Website

Quelle: Cisema GmbH

 

Türkei: Fristverlängerung bei der Rückführung von Exporterlösen

Die türkische Regierung hat die Frist für die im September 2018 eingeführte Verpflichtung türkischer Exporteure, ihre Exporterlöse in die Türkei zu repatriieren, verlängert.

Demzufolge müssen die Erlöse von Exporten, die vor dem 4. März 2020 durchgeführt werden, sofort nach der Zahlung durch den Importeur bei einer Mittlerbank eingezahlt oder dorthin überwiesen und innerhalb von 180 Tagen nach dem tatsächlichen Exportvorgang ins Land gebracht werden. Mindestens 80 % der Erlöse müssen in Türkische Lira umgetauscht werden.

Quelle: FMC Group, 31.08.2019

 

USA: Holen Sie sich für Ihre kalifornischen Forschungsprojekte eine Förderung

Das Bayerisch-Kalifornische Hochschulzentrum an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (BaCaTeC) ermöglicht bayerischen Unternehmen eine Förderung für einen Wissenschaftleraustausch bzw. ein bayerisch-kalifornisches Forschungsprojekt.

Die bei Antragstellung geforderte Beteiligung von Firmen aus der Industrie an BaCaTeC-geförderten Projekten liegt bei mindestens 50 Prozent der für das Projekt erforderlichen Gesamtsumme.

Mit dieser Förderlinie (Joined Public-Private Proposals) soll es Firmen in Bayern und Kalifornien ermöglicht werden, über eine Kooperation mit antragsberechtigten Einrichtungen aus Bayern Anträge für einen projektbezogenen Wissenschaftleraustausch bei BaCaTeC zu stellen. Derzeit ist die Beteiligung von max. einer Firma pro Forschungsprojekt vorgesehen. Eine Beteiligung von Firmen ist sowohl auf bayerischer als auch auf kalifornischer Seite möglich, wobei mindestens ein Projektbeteiligter (aus Bayern) antragsberechtigt sein muss und ein weiterer Projektpartner in Kalifornien ansässig sein muss. Die antragsberechtigten Einrichtungen in Bayern sind HIER aufgelistet.

Termine für die Einreichung von Anträgen sind der 15. April und 15. Oktober eines jeden Jahres. Hierfür ist das gesonderte Antragsformular für Joined Public-Private Proposals zu verwenden.

Weitere Auskünfte erhalten interessierte Unternehmen direkt beim Bayerisch-Kalifornischen Hochschulzentrum, BaCaTeC, Dr. Rainer Rosenzweig, Henkestr. 91 · Haus 8 · 1. Stock, 91052 Erlangen, Tel. 09131 852400-1, E-Mail: info@bacatec.de

 

Wichtige Termine

Webinar "Entsendung ins Ausland"

Das Webinar von Germany Trade & Invest (gtai) am 9. Oktober um 14 Uhr bietet Ihnen die notwendigen Informationen über Auslandsentsendungen. Es wird ein Überblick über den Begriff Entsendung, die bürokratischen Hürden, die arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen sowie die steuerrechtlichen Folgen einer Entsendung gegeben.

Zudem wird auf die Reform der bestehenden europäischen Entsenderichtlinie eingegangen.

Im praktischen Teil wird die Entsendung von Mitarbeitern in europäische Länder wie Polen und Ungarn aber auch in Drittländer wie die VR China näher beleuchtet.

Referenten:

  • Julia Merle, Managerin im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht und zuständig für die Länder Asiens
  • Marcelina Nowak, MJI, Managerin im Bereich Ausländisches Wirtschaftsrecht und zuständig für die Länder Osteuropas

Die gtai freut sich, Sie im Webinar begrüßen zu dürfen. Bitte registrieren Sie sich HIER. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Nachstehend finden Sie zwei Internetlinks die bei Ihren Favoriten nicht fehlen dürfen, wenn Sie Mitarbeiter ins Ausland entsenden und/oder Dienstleistungen im Ausland erbringen:

 

Webinar „Mitarbeiterentsendung Polen“ am 07.11.2019

Polen ist durch seine Marktgröße, seine räumliche Nähe zu Deutschland und das große Nachfragepotenzial in nahezu allen Branchenbereichen für bayerische Unternehmen ein wichtiger Markt. Das Land zeichnet sich durch eine nachhaltig positive Wirtschaftsentwicklung seit dem EU-Beitritt aus. Polens Wirtschaftswachstum liegt konstant über dem EU-Durchschnitt, im Jahr 2018 lag er bei 5,1%. Somit ist das Nachbarland äußerst attraktiv für viele bayerische Unternehmen.
 
Oftmals entsenden Unternehmen ihre Mitarbeiter nach Polen. Bei diesem Vorgang stellen sich jedoch viele Fragen: Wann braucht man eine Entsendemeldung? Gibt es Ausnahmen? Welche Dokumente werden benötigt?

Zusammen mit Roland Fedorczyk, dem Leiter des Geschäftsbereichs Recht und Steuern der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (AHK Polen), führen wir Sie in die aktuelle rechtliche Lage zur Mitarbeiterentsendung ein, geben Ihnen hilfreiche Tipps und klären Ihre offenen Fragen.
 
Themen sind: Voraussetzungen einer Entsendung und Ausnahmen, Entsendemeldung, Bereithaltungspflichten von Unterlagen, Ansprüche der Arbeitnehmer und Verwaltungsstrafen.

Die Präsentation wird 60 Minuten dauern, danach stehen Ihnen ca. 15 Minuten zur Verfügung, um individuelle Fragen im Chat zu stellen.

Wann:
Donnerstag, 07.11.2019
Uhrzeit: 10:00-11:15 Uhr

Die Teilnahme am Webinar der bayerischen Industrie- und Handelskammern (BIHK e.V.)  ist kostenfrei. HIER können Sie sich anmelden.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Jetzt anmelden für die Beviale Moscow 2020

Die Beviale Moscow 2019 ist gegenüber dem Vorjahr weiter gewachsen: 164 Aussteller aus 18 Ländern präsentierten ihre Rohmaterialien und Technologien für die Getränkeindustrie. 60 % der Aussteller kamen aus der Russischen Föderation, 40 % waren international. Die Veranstaltung wird von einem Konferenzprogramm begleitet. 

Andreas Brunnbauer, Repräsentant des Freistaats Bayern in der Russischen Föderation, sieht gerade in dieser Branche gute Chancen: „Russland ist für bayerische Unternehmen der Getränkebranche ein Markt mit Perspektive. Insbesondere die Marke „Made in Bavaria“ steht hoch im Kurs, egal ob es sich um Brauanlagen, Getränkezutaten, oder Bierprodukte handelt. Dies lässt sich auch an den Zahlen erkennen: seit 2014 stiegen in diesem Bereich die deutschen Exporte nach Russland stark an: der Export von Hopfen um durchschnittlich 13,2% pro Jahr, von Malz um durchschnittlich 11,9% pro Jahr und von Bier um durchschnittlich 24,4% pro Jahr. Bayerische Unternehmen können daher auch in Zukunft mit einträglichen Geschäften rechnen.“

Die bayerischen Teilnehmer zeigten sich mit Anzahl und Qualität der geführten Gespräche sehr zufrieden. Das Gros hat sich bereits für eine erneute Teilnahme am Bayernstand im nächsten Jahr ausgesprochen, so auch Sabine Ohnesorge, International Sales Manager HVG e.G. in Wolnzach: „Für mich war die Teilnahme am Bayernstand eine gute Möglichkeit, um neue Kontakte zu schließen. Durch den attraktiven bayerischen Auftritt hatte der Bayernstand eine hohe Anziehungskraft auf die russischen Besucher. Und für mich war die Teilnahme durch das umfangreiche Serviceangebot und die gute Betreuung sehr komfortabel.“

Weitere Informationen sowie die Teilnahmeunterlagen erhalten Sie HIER

Quelle: Bayern International

 

USA: Firmengemeinschaftsstand auf der AIA Conference on Architecture

Einkäufer und Anbieter von Produkten und Dienstleistungen im Bereich Bau können auf dem 3. Bayerischen Firmengemeinschaftsstand auf der AIA Conference on Architecture vom 14. - 15.05.2020 im Los Angeles Convention Center u.a. profitieren von:
- schlüsselfertiger Messestand inkl. Lounge mit Bewirtung
- geförderter Beteiligungsbeitrag (Standpaket ab 930 Euro)
- komplette Organisation des Messestandes
- rundum Betreuung & bayerisches Rahmenprogramm vor Ort
- Katalogeintrag & W-lan am Bayernstand

Mit mehr als 17.000 Fachbesuchern, 650 Ausstellern auf knapp 14.800 qm ist die die Konferenzmesse AIA Conference on Architecture eine der führenden Branchenveranstaltungen im Südwesten der USA. Sie ist bestens für Aufbau und Pflege von Kontakten im US-Bausektor geeignet.Er kann auch perfekte Plattform sein, sich über neueste Trends sowie innovative Lösungen zu informieren. US-Metropolen stehen vor einer Wende. Nachhaltigkeit, mit dem Ziel der urbanen Gestaltung, wird bedeutender. Energiespartechniken, Smart Solutions und digitale Werkzeuge werden verstärkter dort nachgefragt.

Die Ausstellerzahl ist begrenzt. Der Anmeldeschluss ist der 11.10.2019

Links:
www.aia.org,
www.bayern-international.de/veranstaltungen-messen/aia-conference-on-architecture-3285/,

 

Verschiedenes

Leitfaden für Unternehmen: Wie nutze ich Freihandelsabkommen?

Macht es Sinn mich als Unternehmen damit zu beschäftigen? Welche Vorteile habe ich dadurch? Wie kann ich die neuen Abkommen in der Praxis anwenden?

Informationen gibt es vielerorts, gebündelt in kompakter Form mit Beispielen jedoch kaum. Der Ratgeber enthält auch Praxistipps, wie Unternehmen mit Nichttarifären Handelshemmnissen umgehen können und wo man welche Informationen finden kann.

Den Ratgeber "Wie nutze ich Freihandelsabkommen?" finden Sie auf unserer Homepage als download.

Quelle: DIHK/IHK Stuttgart

 

Auslandsmesseförderung für den bayerischen Maschinenbau

Allein im ersten Halbjahr 2020 gibt es vier Messen für den Maschinenbau im Bayerischen Messeprogramm. Nutzen Sie den Service von Bayern International vor und während der Messe sowie die finanzielle Förderung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Bayern International hat einige spannende Messen ins Programm aufgenommen.

Weitere Einzeilheiten entnehmen Sie bitte direkt auf der Homepage von Bayern International

 

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