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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 16/2020 Erscheinungsdatum: 6. Juli 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes rund um den Globus in aller Kürze.

Gelockerte Einreisebestimmungen in Europa und virtuelle Geschäftsanbahnungen stehen im Mittelpunkt unseres heutigen Newsletters.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Umfrageergebnisse des Airports Nürnberg zum Neustart von Geschäftsreiseflugverbindungen

Seit kurzem rüstet sich der Albrecht Dürer Airport Nürnberg für einen Neustart auch für den "Geschäftsreiseflugverkehr". In einer kurzen Umfrage wollten wir im Juni wissen, ab wann die Unternehmen wieder Dienstreisen mit dem Flugzeug zulassen:

Insgesamt haben 168 Unternehmen geantwortet. Das Ergebnis stimmt durchaus positiv. So will die Hälfte der Unternehmen sofort bzw. bereits Laufe des dritten Quartals 2020 wieder fliegen. Noch besser sieht es beim Bedarf an innereuropäischen Flügen aus. Hier haben fast zwei Drittel der Befragten angekündigt sofort bzw. bereits im Laufe des dritten Quartals wieder fliegen zu wollen. Etwas verhaltener ist die Nachfrage nach interkontinentalen Flügen, was der noch unsicheren Lage außerhalb Europas geschuldet sein dürfte. Nur 40 % der Unternehmen wollen im beschriebenen Zeitraum Reisen für Mitarbeiter erlauben. Bis März 2021 will der Großteil der Unternehmen wieder Flüge zulassen.

Rund 30 % der Befragten antworten für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigen. Besonders die Industriebranche hat sich mit einem Anteil von
54 % an der Befragung beteiligt. Fast alle Befragten stammen aus dem Kerneinzugsgebiet des Airports.

Die Ergebnisse sind bereits als Stimmungsbild in Gespräche mit den Fluggesellschaften für den Neustart eingeflossen.

Aktuell sind viele Airlines dabei, die Drehkreuzanbindungen vom Albrecht Dürer Airport Nürnberg wieder hoch zu fahren mit den folgenden Startterminen: Amsterdam mit KLM seit 16.06., Paris mit Air France seit 02.07., Istanbul mit Turkish Airlines ab 25.07., Frankfurt mit Lufthansa ab 01.08., Zürich mit SWISS ab 01.09., Wien mit Austrian ab 07.09.  sowie Hamburg mit Eurowings seit 01.07.

Quelle: Albrecht Dürer Airport Nürnberg

 

Länderinformationen

Corona: Griechenland verlangt Online-Registrierung vor der Einreise

Etwas überraschend hat Griechenland seine Einreisebestimmungen kurzfristig verschärft. Seit 1. Juli müssen sich Personen aus dem Ausland spätestens 48 Stunden vor der geplanten Einreise online bei der Regierung registrieren: https://travel.gov.gr/#/
 
Dabei sind u. a. Vor- und Nachname, Heimatadresse, Ausweisnummer, Alter, Telefonnummer, Besuche in andere Länder, Kontaktpersonen und die Kontaktadresse in Griechenland anzugeben.
 
Im Anschluss erhält der Antragssteller von der griechischen Zivilschutzbehörde einen QR-Code zugesandt – per E-Mail oder auf sein Handy. Dieser ist bei der Einreise vorzuweisen. Aus dem Code geht hervor, ob sich die Person bei der Einreise einem Test auf Covid-19 unterziehen muss. Der Reisende selbst erfährt davon erst bei der Ankunft. Jene, die es trifft, müssen bis zur Auswertung des Tests in Quarantäne gehen. Das kann nach bisherigen Erfahrungen bis zu 36 Stunden dauern.
 
Nachdem die neue Einreiseregelung bereits in ihren ersten Tagen auf massive Kritik gestoßen ist – die Webseite zur Registrierung habe technische Probleme, das System sei impraktikabel und datenschutzrechtlich fragwürdig –, arbeite die griechische Regierung an einer Lösung, heißt es beim Auswärtigen Amt. Laut Medienberichten soll die Quarantänepflicht für getestete Personen wieder aufgehoben werden. Bei einem positiven Ergebnis soll die Person aber weiterhin lokalisiert werden und sich in eine 14-tägige Selbstisolation begeben. Die gesammelten Daten wolle man nach zwei Wochen wieder löschen.
 
Bis die griechische Regierung entsprechende Lösungen gefunden und publiziert hat, ist die Registrierung jedoch weiterhin notwendig. Sie gilt für Einreisen über den Luft-, Land- und Seeweg, aber variiert entsprechend.
 
‎(Quellen: Griechische Regierung, Auswärtiges Amt)‎

 

Corona: Einreiseverbot in die Russische Föderation bis 31. Juli verlängert

Wie wir von der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer erfahren haben, hat die russische Luftfahrtbehörde Rosawijazija eine Verlängerung des im Rahmen der Corona-Pandemie eingeführten Einreiseverbots für Ausländer und Staatenlose in die Russische Föderation bis einschließlich 31. Juli 2020 veranlasst. Dies meldet das russische Wirtschaftsportal RBC.

Eine Ausnahme stellen ausländische hochqualifizierte Spezialisten (HQS) dar, die sich außerhalb Russlands aufhalten und über ein gültiges Arbeitsvisum verfügen. Diese dürfen laut einer Ende Juni unterzeichneten Regierungsverordnung einmalig in die Russische Föderation einreisen.

Bei Rückfragen steht Ihnen der Leiter der AHK-Rechtsabteilung Viktor Spakow gerne zur Verfügung (E-Mail: spakow@DEinternational.ru) Mobil +7 (985) 993 51 64.

Quelle: AHK Russland

 

Corona: Neue Einreisebestimmungen für Ausländer in der Ukraine

So ist die Einreise nur beim Vorhandensein einer Versicherungspolice für Ausgaben erlaubt, die mit der Behandlung von Covid-19 und der prophylaktischen Überwachung zu tun haben (dies betrifft nicht die Ausländer, die eine Genehmigung für ständigen Aufenthalt in der Ukraine haben).

Dabei wurde festgehalten, dass solch eine Police durch eine ukrainische Versicherungsgesellschaft oder eine ausländische Gesellschaft ausgestellt wird, die eine Vertretung in der Ukraine oder Vertragsbeziehungen zu einer Versicherungspartnergesellschaft in der Ukraine hat.

Ausländern, die solch eine Versicherungspolice nicht haben, wird die Überquerung der Staatsgrenze verweigert.

Personen, die aus den Staaten der „grünen Zone“ einreisen, unterliegen keiner prophylaktischen Überwachung oder Selbstisolierung. Allerdings dürfen sie nicht die Versicherungspolice vergessen.

Weitere Informationen finden Sie HIER
Quelle: AHK Ukraine

 

Norwegen: Geschäftschancen für Ausrüster und Dienstleister für die berufliche Bildung

Norwegen wird ab Herbst 2020 seine Berufsausbildung umbauen. Berufsschüler sollen sich früher spezialisieren. Außerdem soll die Ausbildung stärker an die Bedarfe des Arbeitsmarktes angepasst werden. Dafür soll ein besonderer Fokus auf praktische Fertigkeiten. Daneben sollen potenzielle Herausforderungen im Zuge der Digitalisierung gemeistert werden.
 
Das Land will dafür Kompetenzzentren für KMU gründen. Diese sollen der Information, Sensibilisierung und Qualifizierung im Hinblick auf den digitalen Wandel dienen. Daneben sollen diese Zentren Bildungsarena für Berufs- und Fachschulen sowie Hochschulen und Universitäten sein.
 
Dadurch besteht in allen Bereichen der Industrie ein erhebliches Potenzial für deutsche Unternehmen, die entsprechende Lösungen für die digitale Transformation und insbesondere die Unterrichtsausstattung anbieten.
 
Hier sind folgende Segmente relevant:

  • Digitale Lehrmittel und Apps
  • Umgang mit additiver Fertigung
  • Multi-material joining
  • Lasergeräte
  • Virtual & Augmented Reality
  • Simulationswerkzeuge und -geräte
  • Geräte zum Üben von Optimierungsprozessen
  • Sensorbasierte Robotics
  • Technologien für eine gesteigerte Systemkompetenz
  • Smart Production Training
  • Train the Trainer-Lösungen

Teilnehmer der Reise können folgende Vorteile nutzen:

  • Zielmarktanalyse über bestehende Marktpotenziale und die damit verbundenen Geschäftschancen
  • Präsentation des Unternehmens auf der digitalen Präsentationsveranstaltung vor norwegischem Fachpublikum
  • Virtuelle Referenzbesichtigung
  • Individuelle, digitale Gesprächstermine mit den norwegischen Wunschpartnern

Die Reise wird organisiert durch die Deutsch-Norwegische Handelskammer (AHK Norwegen) in Zusammenarbeit mit iMOVE im Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und dem Manufacturing Technology Norwegian Catapult Centre (MTNC) & SINTEF Manufacturing AS.
 
Mehr Informationen zum Ablauf der Reise, Anmeldemöglichkeit und den Teilnahmebedingungen finden Sie hier. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert. Anmeldeschluss ist der 07.08.2020.
 
Ansprechpartnerin der AHK Norwegen ist:
Frau Carine Gronholz, Tel.: +47 22 12 82 16, cg@handelskammer.no.
 
Die Reise wird gefördert im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms und unterliegt den De-Minimis-Regelungen. Sie richtet sich an vorwiegend kleine und mittlere deutsche Unternehmen (KMU), die Leistungen, Geräte, Lösungen und Systeme für die Aus- und Fortbildung in industriellen Berufen anbieten.
 
(Quelle: AHK Norwegen)

 

Serbien/Nordmazedonien: Virtuelle Geschäftsanbahnung für Abwasserprojekte

Die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien führt vom 28. September bis zum 02. Oktober 2020 in Kooperation mit German Water Partnership e.V. (GWP) und der Deutsch-Serbischen Wirtschaftskammer (AHK Serbien) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine virtuelle Geschäftsanbahnung nach Serbien und Nordmazedonien durch.

Themen sind Abwassersammlung, Abwasserreinigung und Trinkwasseraufbereitung sowie Wasserverlustmanagement.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Nordmazedonien wenden. Ansprechpartnerin: Frau Lara Krsteva-Ičokaeva, Tel.:+389 2 3228 824, E-Mail icokaeva@nordmazedonien.ahk.de.

 

Singapur/Indonesien: Digitale Geschäftsanbahnung für Konsumgüter

Vom 23. bis 27. November 2020 haben Sie die Möglichkeit zur Teilnahme an einer vom BMWI geförderten virtuellen Geschäftsanbahnung für Singapur und Indonesien.

Produkte rund um Kinder und ihre Eltern sind angesprochen. Klassisch von Babykleidung, Kinderwagen, Babymilch, über Kinderspielzeug, Kindersicherheit (Treppengitter) bis hin zu Kitaausstattung und Sportgeräte. Auch für ältere Kinder, z.B. Trampolin, Fahrräder und auch digitale Medien… Also alles was Kinder und Eltern nutzen, ob zu Hause oder im Outdoorbereich.

Auch das Thema E-Commerce wird thematisiert.

Alle weiteren Informationen finden interessierte Unternehmen in englischer Sprache auf der Homepage der AHK Singapur.

 

Ungarn: erste virtuelle Automotive-Zuliefermesse

Mobiltätswende und Corona zwingen die Automobilindustrie zu radikal konzentriertem Handeln. Internationale Lieferketten werden neu strukturiert, einseitige Abhängigkeiten haben verwundbar gemacht. Strategisches Handeln heißt heute, Europa verstärkt in die Wertschöpfung einzubinden.
 
Ungarns Zulieferverband vernetzt Sie vom 14.-17. Juli 2020 mit zahlreichen Anbietern von Digitalisierungslösungen für die Industrie, von Werkzeugen und Anlagen, Industrielogistik, Software und Industrie 4.0. Dazu kommen online-Vorträge und b2b-Videotreffen. Die Ausstellungsfläche ist unbegrenzt, Sie können sofort weitere Kollegen einbeziehen, müssen Nischenanbieter nicht auf unübersichtlichem Messegelände suchen und schalten sich zu relevanten Vorträgen. Sie sparen Geld und Zeit, stehen Ihrem Unternehmen auch während eines ausgedehnten Rundgangs zur Verfügung und welche Schuhe Sie bei Ihrem b2b-Videotreffen und auf Ihrem virtuellen Messerundgang tragen, bleibt Ihr Geheimnis.
 
Finden Sie Ihren Partner für  *   Process automation, electronics   *   Industry 4.0   *   Artificial intelligence   *   Logistics   *   3D printing   *   Industrial logistics, material handling   *   Energy, energy management   *   Metalworking   *   Occupational safety, fire protection   *   Manufacturing Automation   *   Robotics, production lines   *   Surface treatment   *   Tool, device manufacturing   *   Quality assurance, measurement technology   *   Software      
 
Ihr Messebesuch ist kostenfrei,

Weiterführende Informationen zur Messe finden Sie auf der Webseite

 

Wichtige Termine

Webseminar vom Chinaforum Bayern “Aktuelle Reisebestimmungen von und nach China“ am 15. Juli

 Seit 28. März gilt ein genereller Einreisestopp nach China. Seit dem warten Expats, die ihren Urlaub zum Frühlingsfest Zuhause verbrachten, auf die Rückkehr an den Arbeitsplatz. Auch Produktionsanlagen, deren Wartung oder Reparatur ausländisches Fachpersonal erfordert, können nicht wieder in Betrieb genommen werden. Die wirtschaftlichen Schäden sind immens.

Mit Unterstützung der deutschen Auslandshandelskammer in China konnten zwar Ende Mai / Anfang Juni zwei Charterflüge nach China organisiert werden. Die rund 400 Passagiere an Bord waren jedoch nur ein Bruchteil derer, die beruflich wie privat dringend in die Volksrepublik einreisen müssten.

Im Rahmen des kommenden Webseminars “Aktuelle Reisebestimmungen von und nach China“ schildert Marco Förster, Senior Associate bei Dezan Shira & Associates, die derzeitigen Richtlinien für Reisen in die Volksrepublik. Dabei geht er unter anderem auf die Prozedur bei der Beantragung neuer Visa, Quarantänebedingungen und Covid-19 Tests sowie die Reisefreiheit innerhalb Chinas ein. Darüber hinaus erläutert er, welche bilateralen Fast-Track Abkommen es mit der Volksrepublik gibt und wie sich die Reisebestimmungen seiner Einschätzung nach in den kommenden Monaten entwickeln werden.

Das Webseminar findet am 15. Juli von 8.30 bis 9.30 Uhr mit ZOOM statt. Die Teilnahmegebühr beträgt 25 Euro, für Mitglieder des Chinaforums Bayern ist die Teilnahme kostenfrei.

Zur Anmeldung gelangen Sie HIER. Anmeldeschluss ist der 13. Juli.

 

Webinar: „Free Trade Agreements – Capturing Business Opportunities in SE-Asia and Japan“

Freihandelsabkommen sind ein wichtiges Instrument zur Reduzierung von Handelsbarrieren und zur Vereinfachung der Ausländsgeschäfte.
 
Möchten Sie Näheres über die Freihandelsabkommen mit Ländern Südostasiens und Japan und über die ersten gewonnenen Erkenntnissen zu JEFTA erfahren? Dann nutzen Sie das Webinar „Free Trade Agreements – Capturing Business Opportunities in SE-Asia and Japan“!
 
Wann: 7. Juli 2020, von 09.00 Uhr bis 10.00 MESZ
 
Das kostenlose Webinar wird organisiert von den Deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) Japan und Singapur in Kooperation mit Ebner & Stolz.
 
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit hier.

 

Verschiedenes

Temporäre USt-Senkung: Finales BMF-Schreiben veröffentlicht

Bundestag und Bundesrat haben umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen.

Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020.

Das Bundesfinanzministerium hat hierzu am 1. Juli 2020 ein begleitendes Schreiben, Stand 30. Juni 2020, veröffentlicht.

Eine Übersicht zur Umsatzsteuer-Senkung auf Zeit mit Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Website.

 

Corona: Neue bayerische Quarantäneverordnung

Weiterhin halten wir Sie über die durch Covid geänderte Situation in vielen Ländern weltweit und weitere Regelungen auf dem Laufenden.

>>> Lesen Sie mehr auf der Corona-Sonderseite.

 

Deutschland gestattet die unbeschränkte Einreise seit 02. Juli zunächst für acht Staaten

Nach Empfehlung der EU vom 30.06.2020 gestattet Deutschland die unbeschränkte Einreise ab 02.07.2020 zunächst für folgende Staaten:
 
AUSTRALIEN, GEORGIEN, KANADA, MONTENEGRO, NEUSEELAND, THAILAND, TUNESIEN, URUGUAY.
 
Für folgende Staaten bedarf es noch der Voraussetzung der Gegenseitigkeit bevor die Umsetzung in Kraft treten kann. Diese ist derzeit noch nicht gegeben:
 
JAPAN, CHINA, SÜDKOREA.
 
Entgegen der EU-Empfehlung gestattet Deutschland derzeit keine unbeschränkte Einreise aus:
 
ALGERIEN, MAROKKO, RUANDA, SERBIEN.
 
Die Staatenliste wird zweiwöchentlich aktualisiert.
 
Weitere Informationen zur Einreise nach Deutschland finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat.

 

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