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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 16/2021 Erscheinungsdatum: 25. Oktober 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

IHK-Kontakttage Asien-Pazifik – kostenfreie Beratungsgespräche

Nutzen Sie das Angebot kostenfreier Beratungsgespräche für Fragen rund um Ihre Geschäfte im Zielmarkt und informieren Sie sich zu Chancen im Wachstumszentrum der Weltwirtschaft. Mehr als 20 Experten der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) und weiteren Organisationen unterstützen Sie kompetent mit Kontakten und Expertise.

Nähere Informationen zu Gesprächspartnern, möglichen Themen sowie der Anmeldung erhalten Sie auf der Veranstaltungs-Website: www.ihk-kontakttage.bayern

 

Zoll

Ägypten: CargoX Kostenänderungen ab 14. Oktober

Der Blockchain-Dienstleister „CargoX“ informiert fortan alle neu angemeldeten Unternehmen, die Waren nach Ägypten exportieren, darüber, dass sich der Preis für die verpflichtende Hinterlegung der Advance Cargo Information (ACI) ab dem 14. Oktober 2021 (00:00 UTC/GMT +2 Stunden) ändern wird.

Mit der Entscheidung der ägyptischen Regierung wird der neue Preis für die ACI-Einreichung auf der CargoX-Plattform ab dem 14. Oktober auf 150 USD festgesetzt. Dies betrifft nur neue ACI-Anträge, die am oder nach dem 14. Oktober erstellt und versandt werden und hat keine Auswirkungen auf bereits erstellte und versandte ACI-Anträge.

Wie die AHK in Kairo weiter berichtet, beträgt der Preis für das kleinste verfügbare Paket jetzt USD 400 - 400 UNITS. Dieser Betrag reicht für 2 Einreichungen und den Verifizierungsprozess. Die erste Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Nach Erstkauf und Verifizierung des Unternehmens ist die Zahlung mit Kreditkarten möglich. Der Benutzer kann die Anzahl der Einheiten bestimmen, die er kaufen möchte.

CargoX wird ab 14.10.2021 ein Minimum von 25 Einheiten bis 25 USD für Kreditkartenzahlungen festlegen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der AHK Kairo.

Quelle: DIHK

 

Ägypten: Seit 01.10.2021 elektronisches Verfahren zur Zollabwickung in Kraft

Das damit verbundene neue Verfahren zur elektronischen Vorabregistrierung von Frachtinformationen für Exporte nach Ägypten heißt „Advance Cargo Information“ (ACI) und betrifft aktuell nur Seefracht. Mittelfristig soll das System aber auf alle Häfen (inkl. Flughäfen, Dry Ports und Free Zones) ausgedehnt werden.
 
Ziel des ACI ist, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen.
 
Lieferungen ohne ACID-Nummer auf den Warenbegleitpapieren werden in Ägypten ab 01.10.2021 nicht mehr bearbeitet und werden auf Kosten des Frachtführers zurückgeschickt! Auch auf dem Urspungszeugnis muss die ACID-Nummer eingetragen sein.
 
Um als Exporteur am ACI-System teilzunehmen, muss eine Registrierung ‎beim von den ägyptischen Behörden zertifizierten Dienstleisters CargoX erfolgen. ‎‎(https://help.cargox.digital/en/)
Betroffene Unternehmen finden einen Überblick mit weiterführenden Hinweisen auf unserer Website unter dem Reiter ACI - Verpflichtende Vorabregistrierung von Frachtinformationen für Exporte nach ‎Ägypten.

Ansprechpartner:

Delatrée, Daniel | 089-5116-1365 | daniel.delatree@muenchen.ihk.de    
Kling, Hedy | 089-5116-1371 | hedy.kling@muenchen.ihk.de

 

Deutschland – Tierseuchenrecht: Einfuhrgenehmigungen für Handels-/Warenmuster mit tierischen Bestandteilen, Nebenprodukten oder Folgeprodukten

In diesem Zusammenhang haben die Bundesländer im September 2021 festgelegt, dass die Erteilung bestimmter Einfuhrgenehmigungen bundesweit durch die jeweils für den Bestimmungsort der Sendung zuständigen Landesbehörde erfolgt („Sitzlandprinzip“).

Betroffen sind z.B. die Einfuhren von Handelsmustern, um an diesen Prüfungen von Maschinen etc. für die Lebensmittelindustrie durchzuführen. Da die Europäische Kommission bislang keine harmonisierten Einfuhrverfahren für solche Handels- oder Warenmuster, die die regulären Einfuhranforderungen nicht erfüllen, festgelegt hat, muss über die Einfuhrfähigkeit solcher Sendungen im Einzelfall entschieden und im Falle der Zustimmung eine entsprechende Einfuhrgenehmigung erteilt werden.

Die Erteilung dieser Einfuhrgenehmigung erfolgte bislang durch das Bundesland, in dem sich die Eingangsgrenzkontrollstelle („Eingangsort-Prinzip“) befand [TSIS - TierSeuchenInformationsSystem (fli.de)].

Ab sofort müssen Unternehmen mit Sitz in Bayern, die entsprechenden Handels- oder Warenmuster einführen, ihre Anträge an das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Rosenkavalierplatz 2, 81925 München, E-Mail: vet-einfuhr@stmuv.bayern.de, übersenden.

 

Länderinformationen

China: Registrierung von Herstellerbetrieben

Die Ausfuhr von zahlreichen Produktkategorien aus der Bundesrepublik Deutschland in die VR China war bislang ohne vorheriges Listungsverfahren bei den chinesischen Behörden möglich (traditioneller Handel).

In dem Dekret Nummer 248 des Zentralen Zollamtes der Volksrepublik China (GACC) vom 12. April 2021 fordert die chinesische Seite erstmals die Etablierung eines Listungsverfahrens für deutsche Betriebe, die diverse Produktkategorien in die VR China exportieren möchten.

Um weiterhin einen reibungslosen Handel zu gewährleisten, führt GACC die Registrierung der traditionell exportierenden Herstellerbetriebe auf Basis eines Pre-Listings durch.

Dieses Pre-Listing betrifft ausschließlich Herstellerbetriebe und die folgenden 14 Produktkategorien:

  1. Därme
  2. Bienenerzeugnisse
  3. Eier und Eierzeugnisse
  4. essbare Fette und Öle
  5. gefüllte Teigwaren
  6. essbares Getreide
  7. Produkte der Getreidemühle-Industrie und Malz
  8. frisches und getrocknetes Gemüse sowie getrocknete Bohnen
  9. ungeröstete Kaffee- und Kakaobohnen
  10. Gewürze
  11. Nüsse und Samen
  12. Trockenobst
  13. diätetische Lebensmittel
  14. Lebensmittel zur Gesundheitsvorsorge (Functional Food)

Deutschland wurde aufgefordert, eine Liste der Herstellerbetriebe, welche seit dem 01. Januar 2017 Produkte dieser Kategorien in die Volksrepublik China bereits exportiert haben, an die VR China zu übermitteln. Die betroffenen Wirtschaftsverbände wurden gebeten, diese Listen zusammenzustellen.

Die Frist für die Übermittlung der Listen durch die betroffenen Wirtschaftsverbände an das BVL war der 18. Oktober 2021.

Betriebe, die Handelsbeziehungen zur Volksrepublik China für die o.g. Produktkategorien pflegen, und die nicht in den entsprechenden Wirtschaftsverbänden organisiert sind, können sich für eine Aufnahme in die Liste an ihre zuständige Überwachungsbehörde wenden.

Darüber hinaus hat GACC mitgeteilt, dass sich Hersteller anderer Produkte, als die der oben genannten Kategorien, wie beispielsweise alkoholische Getränke, nach dem 01. November 2021 selbst über das System www.singlewindow.cn registrieren lassen können.

Bestehende Registrierungsverfahren und Listungen (Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Fisch-und Fischereierzeugnisse, Milch- und Milcherzeugnisse) werden fortgeführt wie bisher und sind von dieser aktuellen Listungsabfrage unberührt.

Diese und weitere Informationen sind über die Homepage des BVL unter www.bvl.bund.de/export abrufbar.


Quelle: DIHK


 

Usbekistan: Gründung des Verbands der deutschen Wirtschaft

Usbekistan durchläuft seit 2016 ein umfassendes und zielstrebiges Reformprogramm, liberalisiert die Wirtschaft und öffnet sich zunehmend für internationale Kooperationen. Diese positiven Entwicklungen haben sich inzwischen auch in den bilateralen Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und Usbekistan niedergeschlagen. Für deutsche Unternehmen ergeben sich trotz der Schwierigkeiten, die mit der COVID-19-Pandemie einhergehen, zunehmend Chancen und Potenziale auf dem usbekischen Markt.

Deutschland ist in Usbekistan aktuell durch die Deutsche Botschaft und die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien (GIC Usbekistan) lokal präsent. Allein im Jahre 2020 haben die deutschen Investitionen in Usbekistan um 25% zugenommen und das Interesse der deutschen Wirtschaft am Markt steigt weiter. Diese positive Entwicklung kann nun im nächsten Schritt durch die Gründung eines lokalen Verbandes der deutschen Unternehmen weiter gefestigt werden.

Der „Verband der Deutschen Wirtschaft in Usbekistan“ wird nun auf Initiative der Delegation der Deutschen Wirtschaft für Zentralasien, der Commerzbank AG und von Rödl & Partner gegründet.
Er wird unter der Schirmherrschaft der Deutschen Botschaft in Usbekistan stehen, der Delegation der Deutschen Wirtschaft auch personell eng verbunden sein und die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder gegenüber Partnern aus Politik und Wirtschaft beider Länder vertreten.

Der Verband wird durch seine Aktivitäten eine Plattform für die Vernetzung der Mitglieder untereinander und mit Partnern aus Politik und Wirtschaft sowie für die Vertretung der Interessen seiner Mitglieder in Usbekistan darstellen. Damit soll er seinen Mitgliedern einen spürbaren Mehrwert durch die Mitgliedschaft im Verband geben und die erfolgreiche Positionierung des Unternehmens in Usbekistan befördern.

Deutsche Unternehmen und Verbände sind eingeladen, Mitglied des Verbandes der Deutschen Wirtschaft in Usbekistan zu werden.

Profitieren Sie von den Vorteilen der Mitgliedschaft und erhalten Sie:

  • Bei regelmäßigen Veranstaltungen Information über neue Tendenzen und Entwicklungen in der usbekischen Wirtschaft
  • Fachwissen durch Ihre Teilnahme an den Sitzungen von verschiedenen Arbeitsgruppen in für Ihr Unternehmen relevanten Wirtschaftsbereichen
  • Die Möglichkeit zum Networking im Rahmen der Veranstaltungen, wie monatlichen Verbandstreffen und weiteren Formaten

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Alexander Stel (E-Mail: alexander.stel@ahk-za.kz; Tel.: +998 97 102 30 80) zur Verfügung.

 

Vereinigtes Königreich: Einreise nur noch mit Reisepass

Innerhalb der Europäischen Union können EU-Staatsangehörige grundsätzlich mit ihrem Personalausweis verreisen, siehe Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2004/38/EG. Diese Regelung galt im Hinblick auf das Vereinigte Königreich (VK) auch über das Ende der Übergangsphase hinaus. Schätzungsweise ein Drittel der Reisenden haben in der Vergangenheit von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Seit dem 1. Oktober 2021 ist diese Möglichkeit für die meisten Reisenden weggefallen. Erforderlich ist nun die Vorlage eines gültigen Reisepasses. Eine Ausnahme gibt es für Personen, die aufgrund eines zu EU-Zeiten erworbenen Rechts in das VK einreisen dürfen: Inhaber einer Grenzgänger-Erlaubnis („Frontier Worker Permit“) und des so genannten „Settled Status“. Allerdings ist auch dieses Privileg befristet und wird voraussichtlich zum Ende des Jahres 2025 auslaufen.


Quelle: GTAI

 

Wichtige Termine

Webinarreihe USA 2021 - Fokus auf Visa- und Steuerfragen

Arbeitgeber mit Niederlassungen in den USA sind mit neuen Realitäten konfrontiert, die die Einreise von Fach- u. Führungskräften und die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmern in den USA erschweren.

Im Rahmen des dritten Teils der Webinarreihe erfahren Sie mehr über die steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, die bei der Entsendung von Mitarbeitern in die USA zu beachten sind.

Zum ausführlichen Programm des Webinars sowie zur Anmeldung gelangen Sie HIER.

Wann? Dienstag, 30. November 2021, 14:00 – 15:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: kostenfrei

 

Einladung: ICC-Workshop "Tomorrow's Supply Chains" am 26.10.2021

Bei der Abschlussveranstaltung des ICC-Forums diskutieren der DIHK und ICC mit nationalen und internationalen Expert:innen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über die geoökonomischen Herausforderungen und deren Auswirkungen auf das zukünftige Lieferkettenmanagement.

Ein Highlight des Vormittags ist das hochrangig besetzte Panel zum Thema „The new world trade order: impact on international supply chains“. Unter der Moderation von Dr. Volker Treier diskutieren dazu unter anderem Ignacio Bercero (Director DG Trade, EU-Kommission), Simone Menne (Präsidentin AmCham Germany) sowie Jürgen Lindenberg (Vizepräsident IHK Rhein Neckar).

In diesem Workshop erfahren Sie zudem, vor welchen aktuellen Herausforderungen das regelbasierte globale Handelssystem steht und wie Unternehmen ihre Lieferketten an diese Veränderungen anpassen. Sie werden auch erfahren, wie digitale Handelsdokumente die Abläufe in Ihren Lieferketten beschleunigen und die Kosten senken können und gleichzeitig zu nachhaltigen Geschäftspraktiken beitragen.

Die Veranstaltung wird live aus dem Haus der Deutschen Wirtschaft übertragen. Der Workshop ist auf Englisch und die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist über folgenden Link möglich: https://www.iccgermany.de/event/icc-forum/anmelden/regular/.

 

Energie-Geschäftsreise Indien (online): "Erneuerbare Energien und Speichertechnologie für die Ladeinfrastruktur"

Die Teilnahme an der Geschäftsreise der Exportinitiative Energie des BMWi’s mit Fachkonferenz im virtuellen Format und B2B-Meetings per Videokonferenz ist für Sie kostenlos.

Diese Veranstaltung wird im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) von der AHK Indien in Kooperation mit der eclareon GmbH organisiert.

Eckdaten:

  • Zeitraum inkl. Einzeltermine (online): 06.12. - 10.12.2021
  • Web-Konferenz: 07.12.2021
  • Anmeldefrist: 04.11.2021
  • Link zum Anmeldeformular finden Sie Hier
  • Link zu der Veranstaltung auf der BMWi Webseite finden Sie HIER

Quelle: AHK Indien

 

Vereinigtes Königreich: Webinar zur neuen britischen Plastiksteuer

Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer hält am 10. November 2021 ein Webinar zum Thema „Britische Plastiksteuer – Was kommt auf deutsche Firmen zu?“ mit dem britischen Experten und Gastsprecher Michael Pye von ERP UK Ltd.
Die Veranstaltung richtet sich an deutsche Exporteure (B2B und B2C), die Verpackungen und Verpackungsmaterialien aus Plastik ins Vereinigte Königreich einführen und keinen britischen Importeur haben.
Beleuchtet werden die wichtigsten Aspekte dieser neuen Steuer, die am 1. April 2022 in Kraft tritt.

Die neue Steuer ist unabhängig von der Verpackungslizensierung und daher können deutsche Unternehmen, obwohl sie derzeit meist nicht zur Lizensierung ihrer Verpackungen im Vereinigten Königreich verpflichtet sind, dennoch von dieser neuen Steuer betroffen sein.

Unternehmen ohne britischen Importeur, die ab April 2022 mehr als 10 Tonnen Plastik pro Jahr ins Vereinigte Königreich einführen, werden sich bei der britischen Finanzbehörde HMRC registrieren und Meldungen vornehmen müssen. Die Steuer wird GBP 200 pro Tonne betragen, aber nur auf Plastik aus weniger als 30% recyceltem Material anfallen. Unternehmen, die über den Schwellenwert kommen, aber einen britischen Importeur besitzen, sollten diese Informationen ab Januar 2022 für ihren Importeur bereitstellen.

Das Webinar wird auf die folgenden Punkte eingehen:

  • Registrierungsobligation – Muss sich mein Unternehmen registrieren?
  • Scope der Plastiksteuer – Welche gefüllten/ungefüllten Verpackungen sind eingeschlossen? Was sind die Ausnahmen?
  • Zeiträume und Fristen für Registrierung und Meldungen
  • Besonderheiten im Jahr 2022
  • Strafen bei Nichtbeachtung

Das Webinar wird am 10. November 2021 um 14 Uhr über Zoom stattfinden und in englischer Sprache gehalten werden.
Die Teilnahme ist umsonst, aber Plätze sind begrenzt. Für weitere Informationen und zur Registrierung besuchen Sie bitte die Veranstaltungsseite der AHK London.


Quelle: AHK London

 

Verschiedenes

AHK Industrial Suppliers Forum

Die Zielsetzung des AHK Industrial Suppliers Forum (AHK-ISF), einer Gemeinschaftsinitiative mehrerer europäischer Auslandshandelskammern* (AHKs), ist die Vernetzung industrieller Lieferanten aus den europäischen Ländern mit Einkäufern und Vertriebspartnern aus Deutschland
*AHK Kroatien, AHK Italien, AHK Polen, AHK Portugal, AHK Spanien, AHK Rumänien, AHK Slowakei, AHK Tschechien, Delegationen der Deutschen Wirtschaft Bosnien-Herzegowina, Nordmazedonien und Deutsch-Serbische Wirtschaftskammer

Nearshoring im Fokus
Neue Bedingungen auf den Weltmärkten erfordern eine neue Ausrichtung der Geschäfts- und Lieferstrukturen. Mehr als jedes vierte Industrieunternehmen denkt aufgrund der Erfahrungen der Corona-Pandemie über eine Neuausrichtung der eigenen Beschaffungsstrukturen nach, um diese krisensicherer zu gestalten. Im Vordergrund steht dabei die geografische Diversifizierung.
Die Teilnahme ist für Mitglieder einer der genannten AHKs und für deutsche Einkäufer und Vertriebspartner kostenlos. Lieferanten zahlen einen Beteiligungspreis von 280,- € zzgl. MwSt.

Das AHK-ISF konzentriert sich explizit auf die folgenden Industriesegmente:

  • Metallbearbeitung
  • Kunststoffverarbeitung
  • Automatisierung
  • Elektronik Bauteile
  • Maschinenteile
  • ICT Lösungen für Industrie

Einen ersten Eindruck über die Plattform können Sie sich HIER verschaffen.

Gesucht werden Europäische Lieferanten, deutsche Einkäufer und Vertriebspartner.

Welche Vorteile bietet die Plattform den potenziellen Lieferanten?

  • Neue Kontakte; einfache und direkte Kommunikation über die Plattform
  • Aktive und gezielte Ansprache von Einkäufern und Händlern durch die AHKs
  • Direkter Zugang zu aktuellen Anfragen von Käufern
  • Automatisierter Abgleich auf Basis Ihres Profils und Leistungsspektrums

 Welche Vorteile bietet die Plattform potenziellen Einkäufern und Vertriebspartnern?

  • Identifizierung von richtigen Lieferanten
  • Einfache und direkte Kommunikation
  • AI-basiertes gezieltes Matching
  • Ausschreibungstool zur Vereinfachung des Prozesses
  • Zeit- und Transaktionskostenersparnis

Nutzen Sie diese einzigartige Möglichkeit und werden Sie Teil des AHK Industrial Suppliers Forum!

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Partner dieser einzigartigen Beschaffungsplattform und wird mit Veranstaltungen das AHK Industrial Suppliers Forum vorstellen.

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Geograph Christian Hartmann (Tel: +49 911 1335 1357, christian.hartmann@nuernberg.ihk.de)

Impressum

 
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