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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 17/2019 Erscheinungsdatum: 15. Oktober 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

„No-Deal-Brexit“ möglich: Vorbereitungsmaßnahmen für Unternehmen

Die Generaldirektion Steuern und Zoll der Europäischen Kommission (GD TAXUD) hat uns gebeten, Unternehmen auf die von ihr in Vorbereitung auf ein mögliches "No-Deal"-Brexit-Szenario zusammengestellten Informationen aufmerksam zu machen.

Hierzu gehören u. a.:

Für Fragen rund um diese Publikationen stehen Herr Edson Ramos (edson.ramos@ec.europa.eu) und Herr Momchil Sabev (momchil.sabev@ec.europa.eu) aus dem Kommunikationsteam von GD TAXUD zur Verfügung.

Auf der o. g. Website der GD TAXUD sind zudem folgende, spezifischere Leitfäden und Fallszenarien zu den Themen Zoll, Verbrauchssteuern und Mehrwertsteuern zu finden:

Die IHK-Checkliste “Are you ready for Brexit“ gibt über Zoll- und Steuerthemen hinaus Hinweise zu Vorbereitungsmaßnahmen in anderen Bereichen wie etwa Transport, Finanzdienstleistungen, gewerbliche Schutzrechte und Normen oder auch REACH.

 

Länderinformationen

Kuba: Neue Einschränkungen bei Überweisungen wegen US-Sanktionen

Am 09.09.2019 hat die US-Regierung zusätzliche Sanktionen gegen Kuba verhängt, indem sie persönliche Überweisungen nach Kuba einschränkte und die Genehmigung für US-Banken zur Abwicklung von sogenannten "U-Turn"-Transaktionen mit kubanischer Beteiligung (d. h. Geldtransfers, die außerhalb der Vereinigten Staaten erfolgen und enden) aufhob. Diese Maßnahmen werden ab sofort angewendet. Das Office of Foreign Assets Controls hat hierzu ein FAQ und ein Fact Sheet veröffentlicht.
 
Betroffene Unternehmen können sich bei Fragen gerne an die AHK Kuba wenden:
Gunther Neubert, Delegierter
Deutsches Büro zur Förderung von Handel und Investitionen in Kuba
Miramar Trade Center
Edificio Jerusalen, Of. 204
Calle 3a esq. 80
Havanna, Kuba
Tel. : +53 7 2047 496
Mob.: +53 5 2146 200
E-Mail: neubert.gunther@kuba.ahk.de
www.kuba.ahk.de

(Quelle: DIHK)

 

Neuseeland: Bekanntgabe von Änderungen für Visa (Employer supported work visa)

Die AHK-Neuseeland infomiert über die Veränderungen, die seit 07. Oktober in Kraft sind.

Zu den Neuerungen gehören:

  • Ein jährliches Mindestgehalt von $79.560,00 pro Jahr ($38,25 pro Stunde) anstatt 55.000,00 $ pro Jahr ist erforderlich.
  • keine Möglichkeit für Antragsteller, die mehr als $90.000 pro Jahr verdienen, direkt nach der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ein Permanent Resident Visa zu erhalten.Dieses kann erst nach weiteren 2 Jahren Aufenthalt in Neuseeland beantragt werden, dieses gilt auch für das sogenannte „Talent Visa und für Bewerber der Skilled Migrant Category“
  • Die Akkreditierung von Arbeitgebern kann nur auf 24 Monate begrenzt werden.

Weitere Informationen über die aktuellen Veränderungen werden von den AHK-Mitgliedsunternehmen Malcolm Pacific Immigration oder Lane Neave zur Verfügung gestellt.

Neben den oben genannten Updates tritt Folgendes ab dem 07. Oktober 2019 in Kraft:

  • Der Mindestlohnsatz für ein WTR-Visum wird nun jährlich überprüft.
  • Das Silver Fern Work Visa wird dauerhaft eingestellt.

Touristen Visa:
Bitte beachten Sie außerdem die neuen Einreise Bestimmungen für Deutsche nach Neuseeland. Ab dem 1. Oktober 2019 müssen deutsche Staatsangehörige für die erstmalige Einreise nach Neuseeland verpflichtend im Besitz der elektronischen Einreisegenehmigung NZeTA New Zealand Electronic Travel Authority) sein.
Mehr Informationen finden Sie hier.

Quelle: AHK Neuseeland

 

Polen: Regierung beschließt eine Erhöhung des Mindestlohnes

und ab dem 1. Januar 2021 dann 3.000 PLN.

Mit Beginn des Jahres 2020 wird auch der Stundensatz auf 17 PLN steigen. Derzeit beträgt der Mindestlohn 2250 PLN und der Mindeststundensatz 14,70 PLN.
Im Zusammenhang mit der angekündigten Lohnerhöhung im Jahr 2020 wird der Mindestlohn 49,7% des prognostizierten Durchschnittslohns in der Volkswirtschaft für 2020 betragen.


(Quelle: AHK Polen)

 

Saudi-Arabien: Nächste Stufe der elektronischen Konformitätsprüfung

Das neue Online-Registrierungstool Saber soll das Verfahren vereinfachen.

Die Liste der Warengruppen, die unter das Online-Zertifizierungsverfahren fallen, wird ständig erweitert. Hierzu werden zunächst neue technische Regulierungen erlassen, deren Voraussetzungen die von der Vorschrift erfasste Importware erfüllen muss.

Ab dem Tag des Inkrafttretens der technischen Regulierung ändert sich auch das Zertifizierungsverfahren, welches dann nur noch über Saber erfolgen kann.

Ab dem 1. November 2019 erfolgt die nächste Erweiterung. Welche technischen Vorschriften erlassen worden sind, können Sie unter folgendem Link einsehen:
Saudi-Arabien- Nächste Stufe der elektronischen Konformitätsprüfung

(Quelle: gtai)

 

Tschechien: Neues Mautsystem ab 01. Dezember 2019

Das neue Mautsystem erfordert den Einbau einer neuen On-board-Unit, die mit dem Bordnetz dauerhaft verbunden sein muss.

Am 01.01.2020 wird zudem das Netz der mautpflichtigen Staatsstraßen erweitert. Sie werden, wie gewohnt durch ein M-Schild kenntlich gemacht.

Die bestehenden Geräte des alten Systems sind nur bis zum 30.11.2019 funktionsfähig.

Die neuen Geräte werden, auch wenn sie bereits vorher eingebaut sind, erst ab 01.12.2019 funktionstüchtig. Für Fahrten zwischen dem 30.11. und 01.12. müssen beide Geräte an Bord vorhanden sein. Es empfiehlt sich, bereits jetzt den Einbau vornehmen zu lassen, um längere Wartezeiten bei nahendem Umstellungstermin zu vermeiden.

Registrierung
Das neue Mautsystem erfordert eine Neuregistrierung. Diese ist ab sofort unter www.mytocz.eu möglich. Die Registrierung und Bereitstellung neuer Geräte ist an den üblichen Distributionsstellen (Tankstellen, Tankkartenbetreiber usw.) möglich. Auch die 15 Kontaktstellen der Wirtschaftskammern der Tschechischen Republik unterstützen bei der Registratur und geben Gerät und Montagematerial aus.

Bei der Registrierung
• kann ein Vertrag für das Postpayverfahren abgeschlossen,
• oder das Guthaben für das Prepayverfahren aufgebucht
• und die Kaution für das Neugerät in Höhe von 2468 CZK hinterlegt werden.

Der Umfang der für die neue Registrierung benötigten Unterlagen ändert sich gegenüber dem alten System nicht. Es empfiehlt sich, die Registrierung und den Einbau rechtzeitig vorzunehmen. Die Rückgabe der alten Geräte, die Erstattung des unverbrauchten Guthabens und der Kaution sowie die Begleichung von Schuldbeträgen ist auch nach dem 01.12.2019 noch möglich.

Nähere Informationen www.mytocz.eu

 

Wichtige Termine

IHK Trade & Connect am 21.11.2019

Denn 2019 wollen wir mehr! Mehr für die bayerischen Unternehmer und unsere Partner. Ob Groß- oder Kleinunternehmen, Startup oder Soloselbständige, hier finden Sie alles für Ihr internationales Geschäft!
 
Aber warum „Trade & Connect“?
 
Trade - Sie suchen nach der besten Strategie zur Erschließung Ihrer Auslandsmärkte? Wir bieten Ihnen die exklusive Möglichkeit zur Einzelberatung mit Experten der Deutschen Auslandshandelskammern aus über 70 Märkten. Hier werden Ihre Fragen zum Thema Im- und Export sowie globalen Handel kompetent beantwortet.
 
Befinden Sie sich gerade in der Gründungsphase? Kein Problem! In diesem Jahr stehen Ihnen auch unsere Betriebswirtschaftlichen- sowie Existenzgründungsberater ganztägig zur Verfügung! Ebenso können Sie sich durch unseren EZ-Scout zu den Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit sowie durch einen Experten über die Absicherungsinstrumente der Euler Hermes beraten lassen. Die Buchung der Gespräche verläuft dabei ebenso über die Matching-Datenbank.
 
Zudem erwarten Sie jede Menge spannende Fachvorträge rund um das Thema Trade!
 
Connect - Sie suchen nach Partnern für Ihr Auslandsgeschäft? Ganz nach dem Motto „Globaler Handel verbindet!“ wird die Trade & Connect die Plattform zur Vernetzung. Bei unserer Veranstaltung kommen Sie mit potenziellen Geschäfts- und Kooperationspartnern ins Gespräch. Zahlreiche große Unternehmen sowie noch mehr Dienstleister der Außenwirtschaft werden vertreten sein. Knüpfen Sie wichtige Kontakte und erweitern Sie Ihr Netzwerk. Tauschen Sie Wissen aus und profitieren Sie von den Erfahrungen anderer.
 
Alle weiteren Details sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite www.ihk-trade-connect.de

 

Verschiedenes

Neues vom Flughafen Nürnberg

Der Winterflugplan des Albrecht Dürer Airport Nürnberg (gilt ab 27. Oktober 2019) wartet mit sieben neuen Zielen sowie Kapazitätserweiterungen auf. Mit Kopenhagen kommt nach mehrjähriger Pause auch wieder eine skandinavische Metropole zurück. Aktuell werden durchschnittlich 60 Nonstop-Ziele in 24 Ländern bedient, darunter 14 europäische Hauptstädte und neun internationale Drehkreuze (Hubs).

Austrian Airlines und Eurowings stellen sich in Österreich neu auf und erhöhen ihre Zusammenarbeit. Gemeinsames Ziel ist es, das Drehkreuz Wien zu stärken und den dezentralen Verkehr aus den Bundesländern heraus auszubauen. Damit übernimmt Austrian Airlines ab 1. Januar 2020 auch die tägliche Verbindung Nürnberg-Wien.

Quelle: Albrecht-Dürer-Airport Nürnberg

 

Das neue Incoterms® 2020-Regelwerk

Die Incoterms® sind ein Must-have und werden in rund 90 Prozent aller internationalen Kaufverträge aufgenommen. Die Incoterms® 2020 berücksichtigen geänderte Handelspraktiken, Neuerungen in der Finanzierung und beim Versicherungsschutz sowie gestiegene Sicherheitsanforderungen. "Wir können jedem, der in Europa oder international Handel treibt, nur empfehlen, sich noch in diesem Jahr mit den neuen Incoterms® zu beschäftigen“, so Oliver Wieck, Generalsekretär ICC Germany in Berlin.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Die Incoterms® Klausel DAT (Geliefert Terminal) wird geändert zu DPU (Geliefert benannter Ort entladen), wodurch künftig jeder beliebige (vereinbarte) Ort der Bestimmungsort sein kann.
  • Die Incoterms® 2020 tragen dem nachgewiesenen Marktbedarf in Bezug auf Konnossements mit „On-Board“-Vermerken und der FCA Incoterms®-Klausel Rechnung.
  • Die Incoterms® 2020 passen den Versicherungsschutz in den Klauseln CIF und CIP an die aktuelle Geschäftspraxis an.
  • Die Incoterms® 2020 berücksichtigen in FCA, DAP, DPU und DDP die Geschäftspraxis, dass immer mehr Verkäufer oder Käufer die Beförderung der Ware mit eigenen Verkehrsmitteln organisieren.
  • Die Incoterms® 2020-Klauseln berücksichtigen die weltweit gestiegenen Sicherheitsanforderungen bei der Beförderung von Waren und enthalten künftig klare Regeln zur Verteilung der Sicherheitspflichten und der damit verbundenen Kosten.

Die neuen Incoterms®-Regeln sind zugänglicher und einfacher in der Verwendung als die Incoterms® 2010

  • Die Anmerkungen zu den Incoterms®-Klauseln wurden durch ausführliche Grafiken ergänzt und sie enthalten aktuelle Tipps zum Umgang mit den Klauseln und zur Lösung von Missverständnissen.
  • Die neuen Regeln enthalten eine detaillierte Einleitung zu den Kernpunkten der Regeln. Dies erleichert die Auswahl der passenden Klauseln für bestimmte Transaktionen und dem Verhältnis zwischen Kaufvertrag und Beförderungs- bzw. Versicherungsverträgen.
  • Die Incoterms® enthalten zum ersten Mal eine Übersicht über die einzelnen Regeln der jeweiligen Klauseln, wodurch die Vergleichbarkeit – z.B. des Übergangs der Preis- und Sachgefahr – in den einzelnen Klauseln erleichtert wird.
  • Die zehn Abschnitte, die in jedem der elf Incoterms® 2020-Klauseln vorkommen, wurden so geordnet, dass sie jetzt dem Ablauf eines typischen Warenverkaufs entsprechen.
  • Über die Webseite www.incoterms2020.de kann die deutsch-englische Version der Incoterms® 2020 bestellt werden. Diese wird auch als eBook verfügbar sein.
 

DIHK-Außenwirtschaftsreport 2019 ab sofort verfügbar

Die zunehmenden Handelskonflikte in der Welt verursachen einen beispiellosen finanziellen und bürokratischen Aufwand, der das globale Geschäft für deutsche Unternehmen immer schwieriger macht. Die Herausforderungen beginnen schon vor der Haustür: Erstmals seit Gründung der Europäischen Union (EU) will mit dem Vereinigten Königreich (VK) ein EU-Mitglied den Europäischen Binnenmarkt verlassen – möglicherweise sogar ohne einen geordneten Übergang. Damit könnte über Nacht ein zollrechtliches Verhältnis zum Vereinigten Königreich entstehen wie zu Kambodscha oder der Mongolei.

In der Beratungs- und Leistungspraxis der Industrie- und Handelskammern (IHKs) schlägt neben dem Brexit auch der Handelskonflikt zwischen den USA und China immer stärker durch. Die Nachfrage nach wirksamen Hilfsmitteln gegen immer höhere Zollhürden steigt. So ist die Zahl der von den IHKs ausgestellten Ursprungszeugnisse - die wie eine Art „Anti-Zoll-Pille“ wirken und vor potenziellen Strafzöllen schützen können - im vergangenen Jahr auf 1,43 Millionen gestiegen: ein Rekordhoch. Mit den Ursprungszeugnissen können Unternehmen den Zollbehörden im In- und Ausland glaubhaft dokumentieren, wo z. B. die wesentliche Wertschöpfung ihrer Produkte erfolgt ist.

Im Handel mit der Türkei hat sich die Zahl der elektronischen Ursprungszeugnisse binnen Jahresfrist fast verdoppelt – eine klare Folge der verschärften Zollvorschriften für die Wareneinfuhr am Bosporus. Die meisten Anfragen im ersten Halbjahr 2019 an die Außenwirtschaftsberater der IHKs bezogen sich auf Probleme hiesiger Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen in die Türkei.

Das neue Handelsabkommen zwischen der EU und Japan sorgte ebenfalls für viele Nachfragen der Unternehmen. Zölle im Umfang von ca. 1 Mrd. Euro sollen wegfallen. Doch um in den Genuss der Zollvorteile zu kommen, müssen teils komplexe Anforderungen erfüllt werden, etwa bei Ursprungsregeln und Ursprungsnachweisen. Der Beratungsaufwand zum EU-Japan-Abkommen wurde von einer deutlichen Mehrheit der IHKs höher eingeschätzt als der des zuletzt abgeschlossenen EU-Abkommens mit Kanada (CETA). Damit steht der Erfolg des Abkommens auf dem Prüfstand.

Und wie steht es nach Einschätzung der IHKs um die wirtschaftliche Attraktivität unseres Nachbarkontinents Afrika? Knapp zwei Drittel der IHKs meldeten, dass der Beratungsaufwand zum Afrikageschäft in den letzten fünf Jahren unverändert niedrig geblieben ist. Mit Blick auf die Zukunft erwarten gleichwohl 63 Prozent der IHKs, dass die unternehmerische Nachfrage zu Afrika in den kommenden fünf Jahren steigen wird.

Gerade in einem so schwierigen Marktumfeld wie derzeit sind die IHKs erster Ansprechpartner für auslandsaktive Unternehmen. 2018 registrierten sie mehr als 533.000 Beratungen. Hinzu kommen 1,43 Millionen ausgestellte Ursprungszeugnisse (UZs). Die Vielzahl dieser Unternehmenskontakte liefert der IHK-Organisation eine enorme Expertise über die Probleme der deutschen Unternehmen im Auslandsgeschäft.

Der DIHK greift die Anliegen aus der Wirtschaft auf und setzt sich mit konkreten Vorschlägen für die Unternehmen ein: Dazu gehört 2019 insbesondere die Stärkung der Welthandelsorganisation (WTO) und die Modernisierung und bessere Nutzung von EU-Handelsabkommen, z. B. mittels eines Online-Ursprungsrechners.

Den DIHK-Außenwirtschaftsreport 2019 können interessierte Unternehmen auf unserer Homepage als pdf-Dokument herunterladen.

Quelle: DIHK

 

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