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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 19/2019 Erscheinungsdatum: 26. November 2019

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus

Ihre
IHK-Außenwirtschaft-aktuell-Redaktion

 

Auslandsreisen: Travel Risk Map 2020 veröffentlicht

Die aktualisierte Travel Risk Map 2020 wurde veröffentlicht und die wesentlichen Veränderungen sind:

Neun Hochstufungen allein in Afrika: Regionen beziehungsweise Städte in Libyen, Kongo, Mosambik, Burkina Faso und Grenzgebiete gelten nun als risikoreicher, ebenso Honduras und Belize in Mittelamerika. Nicaragua und Teile Mexikos sind dagegen runtergestuft worden.

Die Tracel Risk Map 2020 finden Sie hier.

 

Auslandsreisekosten Pauschbeträge 2020

Aufgrund des § 9 Absatz 4a Satz 5 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2020 bekannt gemacht.

Die Übersicht der Pauschbeträge finden Sie HIER

 

Zoll

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2020

Das Verzeichnis dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung. Die Kommission der Europäischen Union hat zum 1. Januar 2020 einige Änderungen der Kombinierten Nomenklatur beschlossen.

Das Verzeichnis kann über diesen Link (direktdownload pdf 11,5 MB) heruntergeladen werden.

Eine Gegenüberstellung der geänderten Warennummern können Sie hier (direktdownload pdf 440 KB) herunter laden.

 

Niederlande: Erteilung einer neuen USt-ID-Nr. durch die Zollverwaltung für Einzelunternehmen

Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmern eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden wird, die ab dem 1. Januar 2020 verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist. Der Aufbau der USt-IdNr. für die genannten Unternehmer ist dann wie folgt: Nach dem Länderschlüssel „NL“ folgen 12 Stellen aus beliebig aufeinanderfolgenden Ziffern, Großbuchstaben sowie den Zeichen „+“ und „*“. Die Stellen 11 und 12 sind dabei immer Ziffern. Die den Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wird ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum 1. Januar 2020 ungültig.

Die übrigen niederländischen USt-IdNrn. sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.

Ab dem 1. Januar 2020 müssen in Deutschland registrierte Unternehmer für alle innergemeinschaftlichen Umsätze mit einem in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmer grundsätzlich dessen neue - ab dem 1. Januar 2020 gültige - niederländische USt-IdNr. verwenden.

Für Zeiträume bis zum 31. Dezember 2019 ist die - vor der Umstellung - gültige USt-IdNr. zu verwenden, welche zum 1. Januar 2020 ungültig wird. Soweit für bis zum 31. Dezember 2019 erbrachte Warenlieferungen oder sonstige Leistungen die Rechnungsstellung erst im Jahr 2020 erfolgt, kann in der Rechnung entweder die vor der Umstellung gültige oder die neue USt-IdNr. des in den Niederlanden registrierten Einzelunternehmers verwendet werden.

In Deutschland registrierten Unternehmern, die Liefer-und Leistungsbeziehungen mit niederländischen Einzelunternehmern haben, wird empfohlen, rechtzeitig vor Ausführung der ersten Lieferung bzw. sonstigen Leistung im Jahr 2020 von diesen die neue USt-IdNr. zu erfragen.

Quelle; BMF (Schreiben vom 22.11.2019)

 

Vereinigte Arabische Emirate: Neue Regelung für Beglaubigung von Handelsdokumenten

Die Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) in Berlin hat mitgeteilt, dass - mit Ausnahme von Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen - seit dem 01. November 2019 alle anderen Handelsdokumente vor der Einreichung bei der Arabisch-Deutschen Industrie- und Handelskammer (Ghorfa) vom Bundesverwaltungsamt (BVA) endbeglaubigt werden müssen.

Je nach Art des Dokuments, müssen diese zuvor von der jeweils zuständigen Stelle (Behörde/Notar) ausgestellt/beglaubigt/bescheinigt worden sein. Notariell beglaubigte Dokumente müssen anschließend durch den zuständigen Landgerichtspräsidenten überbeglaubigt werden. Behördendokumente, die von der jeweils zuständigen Behörde ausgestellt/bescheinigt werden müssen, sind anschließend durch die obere Verwaltungsbehörde überzubeglaubigen.

(Quelle: DIHK)

 

Länderinformationen

Island: Sie haben Steuer- und Rechtsfragen - die AHK Dänemark hilft

Sie finden auf der Seite Markt- und Exportberatung mehrere Branchenberichte sowie Informationen der Iceland Chamber of Commerce und der GTAI. Auf der Seite Rechts- und Steuerberatung finden Sie unter anderem die Broschüre Recht & Steuern in Island.

Das Team für Island besteht aus Mette-Kathrine Kundby-Nielsen (Markt- und Exportberatung), Volker Becker (Recht und Steuern) und Reiner Perau (Politik, Kontakte zu isländischen Stellen).

Weitere Informationen dazu finden interessierte Unternehmen auf der Homepage der AHK Dänemark

 

Österreich: Verpflichtende Lohnsteuerabfuhr für ausländische Arbeitgeber ab 2020

Damit wird u.a. die Verpflichtung eingeführt, dass auch Arbeitgeber ohne lohnsteuerrechtliche Betriebsstätte in Österreich verpflichtet sind, für ihre in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer monatlich die Lohnsteuer an das österreichische Finanzamt abzuführen.

Die Deutsche Handelskammer in Österreich hat dazu ein Merkblatt erarbeitet, das uns zur Verfügung gestellt wurde und das Sie per Mail von uns erhalten können. Bitte senden Sie uns mit dem Betreff "Oesterreich: Lohnsteuerabfuhr" ene Mail an international@nuernberg.ihk.de

 

Tschechien: Umstellung des Mautsystems am 1. Dezember 2019 ‎–‎ es drohen Staus

Bei Fahrten über die Grenze muss mit kilometerlangen Staus gerechnet werden, wenn die Lkw-Fahrer das Bordgerät erst am ersten Verkaufspunkt nach der Grenze kaufen und nicht vorher einbauen. Laut Aussagen des Mautbetreibers "Czechtoll" wurde bisher weniger als die Hälfte der betroffenen Fahrzeuge umgerüstet.

Auch der Pkw-Verkehr wird durch die Staus betroffen sein und voraussichtlich zum Erliegen kommen. Es wird geraten, Fahrten Anfang Dezember über die Grenze zu vermeiden.

Das satellitengestützte System gilt für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Zulassungsgewicht und ersetzt das bisherige Mikrowellensystem der Firma Kapsch.

 

Wichtige Termine

Chinaforum Breakfast Club am 13. Dezember in Nürnberg

Vertriebssau vs. Salesmanager - Markterschließung in China beleuchtet Daniela Fehring, systemische Beraterin und Katalysatorin, anhand der Entwicklungstheorie „9 Levels of Value Systems“ die verschiedenen Regionen Chinas und die dazu passenden Vertriebsprofile. Dabei geht Sie insbesondere darauf ein, warum der Ansatz „one size fits all“ im Riesenreich China nicht funktionieren kann und welche Schlüsse deutsche Unternehmen hieraus ziehen können.

Der Breakfast Club findet am 13. Dezember um 08:00 Uhr in der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Ulmenstr. 52, 90443 Nürnberg, statt. Im Anschluss besteht bei einem gemeinsamen Frühstück die Möglichkeit, sich mit der Referentin und den Teilnehmern auszutauschen und Netzwerke für Ihr Chinageschäft zu knüpfen.

Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro, für Mitglieder des Chinaforums 30 Euro. Die Gebühr ist an der Tageskasse in bar zu entrichten.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier. Anmeldeschluss ist der 10. Dezember 2019

 

Verschiedenes

Änderung der EU-Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen

Ab 01.01.2020 wird es turnusmäßig wieder neue EU-Schwellenwerte für die Auftragsvergabe geben. Ab diesem Zeitpunkt sind folgende Schwellenwerte vorgesehen:

Öffentliche Bauaufträge: 5.350.000 EUR
Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge bei obersten und oberen Bundesbehörden: 139.000 EUR
Sonstige Öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 214.000 EUR

Die neuen Schwellenwerte sind im Amtsblatt der EU (L 279/25) veröffentlicht. Das EU-Vergaberecht kommt nur für öffentliche Aufträge zur Anwendung, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschreitet.

Informationen und Beratung zur Beteiligung an nationalen und europäischen Ausschreibungen erhalten Sie im Auftragsberatungszentrum Bayern www.abz-bayern.de

 

Plattform für alle Handelsregister in Europa

Diese verknüpft die nationalen Unternehmensregister der Mitgliedstaaten. Das ermöglicht nun, zentral nach Informationen zu suchen, die Unternehmen in den jeweiligen nationalen Registern eingestellt haben. Diese mussten bisher bei den einzelnen nationalen Registern angefragt werden. Genutzt werden kann diese Plattform  (BRIS (Business Registers Interconnection System) zum Beispiel, um Informationen über derzeitige oder potenzielle Geschäftspartner zu recherchieren.

 

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