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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 19/2020 Erscheinungsdatum: 31. Juli 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Wir haben für Sie Neuerungen beim Dienstleistungsexport, Geschäftsmöglichkeiten in der Lebensmittelverarbeitung und im Energie- und Umweltsektor und vieles mehr.

Wir wünschen Ihnen trotz Corona eine schöne Ferienzeit.
Ende August erfahren Sie dann wieder Neues rund um den Globus.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Weitere Verlängerung der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung

Bayerische Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 15. Juni 2020 (BayMBl. Nr. 335, BayRS 2126-1-6-G), die zuletzt durch § 2 der Verordnung vom 28. Juli 2020 (BayMBl. Nr. 430) geändert worden ist.

Den genauen Wortlaut der Verordnung können SIe hier nachlesen.

 

Zoll

Liste der REX-Anwenderstaaten aktualisiert

Die EU Kommisson hat die Liste der Länder aktualisiert, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) das elektronische System des registrierten Ausführers (Registered Exporter, REX) anwenden. Die aktualisierte Liste finden Sie HIER.
 
(Quelle: AWA Münster)

 

ISPM15: Vorgaben zu Holzverpackungen im Export beachten

In einem aktuellen Rundschreiben weist das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) darauf hin, dass beim Export von Waren mit Holzverpackungen die Konformität des ISPM 15 gewährleistet sein muss. Diese Vorgaben wurden in letzter Zeit wieder häufiger von ausländischen Zollverwaltungen angemahnt, was zu Einfuhrproblemen in Drittländern führte.
 
Exportierende Unternehmen werden daher gebeten, die Vorschriften zur Verwendung von Holzverpackungen nach dem internationalen Standard ISPM 15 zu beachten. Bei Nichteinhaltung können Waren nicht eingeführt werden, was zu teuren Rücksendungen oder sogar zur Vernichtung der gelieferten Waren führen kann.
 
Ziel ist es, die Ein- und Verschleppung von Schadorganismen durch Holzverpackungen zu verhindern. Demnach müssen Holzverpackungen beim Export aus der EU in Drittländer aus entrindetem Holz hergestellt sowie einer vorgegebenen phytosanitären Behandlung unterzogen (in Deutschland mittles Hitzebehandlung) und mit einer offiziellen ISPM 15-Markierung versehen werden. Diese Markierung lässt die Rückverfolgbarkeit jeder Holzverpackung bis zu deren Hersteller zu.
 
Der ISPM 15 schreibt insbesondere vor, dass Verpackungsmaterial aus unverarbeitetem Holz (im Gegensatz zu Sperrholz und Spannplatten) gegen tierische Schädlinge behandelt sein muss. Die erfolgte Behandlung ist an den Holzstücken durch eine Markierung (IPPC Stempel) zu kennzeichnen. Alle Lattenkisten, Kisten, Packkisten, Kabeltrommeln, Spulenkörper/Haspeln bzw. Holzpaletten, die für den Transport von Gegenständen verwendet werden und deren Hölzer mindestens einen Durchmesser von 6 mm aufweisen, unterliegen dieser Regelung. ISPM 15 konformes Verpackungsholz darf nur von Betrieben hergestellt werden, die beim nationalen Pflanzenschutzdienst registriert sind.
 
Weitere Informationen zum internationalen Standard ISPM 15 finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Landwirtschaft (LfL),
 
(Quelle: DIHK Wissensmanagement)

 

Länderinformationen

Dienstleistungskompass Bayern: Österreich, Belgien und Luxemburg aktualisiert

Es werden sowohl die rechtlichen Rahmenbedingen der Entsendung von Mitarbeitern dargestellt als auch die steuerlichen Regelungen der anschließenden Rechnungsstellung. Auch selbstständig Erwerbstätige, die einen Auftrag im europäischen Ausland haben und grenzüberschreitend ihre Dienstleistung erbringen wollen, werden hier grundlegend informiert.

Gerade aktualisiert wurden die Länder Österreich, Belgien und Luxemburg.

>>> Weitere Informationen finden Sie im Außenwirtschaftsportal Bayern.

 

Turkmenistan: WTO-Beobachterstatus erhalten

Am 22.07.2020 haben die WTO-Mitglieder zugestimmt, Turkmenistan den WTO-Beobachterstatus zu erteilen. Dies ist der erste Schritt für den WTO-Beitrittsprozess.

Quelle: DIHK Trade News

 

USA: Ausnahmeregelungen für vorübergehende Geschäftsreisen

Demnach soll es u.a. für Geschäftsreisende wieder möglich sein in die USA zu reisen, wenn sie unter einer der folgenden Kategorien fallen und die Voraussetzungen erfüllen.
  • Führungskräfte und Vorstandsmitglieder, die die strategische Ausrichtung vorgeben, die für den Erfolg des Unternehmens oder der Firma erforderlich ist, sowie ihre Angehörigen.
  • Wirtschaft: Vorübergehende Reisen, die der US-Wirtschaft einen maßgeblichen volkswirtschaftlichen Nutzen bringen, einschließlich von: technischen Sachverständigen und Spezialisten für die Montage, Bedienung und Wartung von Schiffen, Maschinen und anderer Spezialausrüstung, die von US-Firmen und ausländischen Unternehmen genutzt werden und mit maßgeblichen Investitionen in den Vereinigten Staaten verbunden sind, sowie von Auszubildenden in diesen Bereichen. Reisen sind vorübergehend und zeitlich begrenzt.
  • Investoren: Reisen im Zusammenhang mit Investitionen in die oder Handel mit der US-Wirtschaft, die maßgebliche wirtschaftliche Auswirkungen haben, einschließlich Investoren und Händler mit E-Visa sowie leitende Angestellte, die an der strategischen Ausrichtung beteiligt sind oder die Expertise haben, die für den Erfolg der Investition entscheidend ist, sowie ihre Angehörigen.
  • Wissenschaft: Alle Austauschbesucher und ihre Angehörigen, die mit einem J-Visum der folgenden Kategorien in die Vereinigten Staaten reisen: Professoren, Forschungsstipendiaten, Kurzzeitstipendiaten oder Fachgelehrte.
Weitere Reisekategorien finden Sie auf der Website der U.S. Botschaft.

Antragsverfahren
Reisende, die ein Visum benötigen und glauben, in eine der oben genannten Ausnahmekategorien zu fallen, sollten ihr Visum wie gewohnt beantragen.
Besuchen Sie für die Antragstellung bitte www.ustraveldocs.com/de.

Reisende mit gültigem Visum oder einer ESTA-Genehmigung, die annehmen, einer der oben genannten Ausnahmekategorien anzugehören, sollten sich per E-Mail an FrankfurtVisaInquiries@state.gov oder ConsBerlin@state.gov (oder, im Falle eins F-, M- oder J-Visums, an ConsMunich@state.gov) wenden, um eine Ausnahme aufgrund nationaler Interessen zu beantragen. Die abschließende Entscheidung darüber, ob ein/e Antragsteller/in die Voraussetzungen für ein Visum und für die Ausnahmeregelung aufgrund nationaler Interessen erfüllt, wird von einem Konsularbeamten getroffen und Neuantragstellern beim Visa-Interview und Visainhabern und ESTA-Reisenden per E-Mail mitgeteilt. Die für Reisen geltenden Bestimmungen werden beim Visa-Interview oder per E-Mail erläutert.
 
Seit dem 20. Juli werden die Konsularabteilungen in Berlin und Frankfurt die Bearbeitung einiger Antragskategorien für Nichteinwanderungsvisa wieder aufnehmen. In München werden nur Anträge für F-, M- und J-Visa bearbeitet. Momentan priorisieren sie Anträge von US-Bürgern und in Deutschland lebenden Personen.
 
Bitte beachten Sie, dass sich die Ausnahmeregelungen jederzeit wieder ändern können.
 

Zentralasien: Entscheider aus der Lebensmittelverarbeitung (Obst und Gemüse) besuchen Bayern

Das Erfolgsrezept von „Bayern – Fit for Partnership“ (BfP) ist einfach: Bayerische Unternehmer zeigen in ihren eigenen Betrieben oder bei Kooperationsveranstaltungen ihr gesamtes Produkt- und Leistungsspektrum und können damit wertvolle Kontakte zu internationalen Entscheidungsträgern herstellen. Die Beteiligung erfolgt für bayerische Unternehmen kostenlos in Form von Fachvorträgen, Werksbesichtigungen oder Einzelgesprächsterminen, darüber hinaus können sie aktiv an der Programmgestaltung mitwirken.

„Bayern – Fit for Partnership“ ist ein internationales Weiterbildungsprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Koordiniert wird es durch Bayern International, ein Tochterunternehmen des Freistaats Bayern. Durchgeführt wird dieses Projekt von der Commit Project Partners GmbH. Nutzen Sie BfP als Marketinginstrument und profitieren Sie von Besuchen ausländischer Fach- und Führungskräfte aus verschiedenen Branchen.

Die Landwirtschaft ist in den drei zentralasiatischen Ländern Kirgistan, Tadschikistan und Usbekistan eine der Hauptbranchen und trägt maßgebend zum BIP jedes einzelnen Landes bei. Dies gilt sowohl für die Eigenversorgung als auch die Versorgung der ausländischen Märkte. Insbesondere Usbekistan sticht als Exportland hervor.

Die Landwirtschaft profitiert v.a. durch das dort herrschende Klima. So kommt es vor, dass die Ernte mehrmals im Jahr stattfindet. Da somit die Produktion und das Reifen vieler Produkte begünstigt wird, werden zunehmend auch ausländische Investoren auf die drei Länder aufmerksam, da sie extrem viel Ausbaupotential darin sehen. Zuletzt wurden insbesondere Projekte, die sich auf die Herstellung von Obst- und Gemüseerzeugnissen inkl. Trockenobst und -gemüse, Fleisch- und Wurstwaren, Bio-Nahrungsmittel, pflanzliche Speiseöle und Weine gefördert. Die Investitionssumme in diesen Bereichen belief sich auf fast 1 Mrd. USD. Die Entwicklung der Weinproduktion verlief besonders positiv.

Usbekistan ist der größte Produzent von Obst und Gemüse innerhalb der GUS-Staaten, allerdings werden viele Lebensmittel wegen des Mangels an Lagerkapazitäten sowie Verarbeitungs- und Verpackungstechnologien nicht weiterverarbeitet. Um dieses Potenzial zu nutzen, setzt sich die Regierung für die Lebensmittelindustrie ein und möchte sie wettbewerbsfähiger gestalten. Auch usbekische Firmen legen immer mehr Wert auf qualitativ hochwertige Verarbeitung, Lagerung und Verpackung ihrer Produkte, um mehr Chancen auf dem lokalen Markt sowie im Export zu haben. 2016 entstand ein neues Programm zur Modernisierung der Verarbeitung von Obst, Gemüse, Fleisch und Milch, das eine Laufzeit bis 2020 hat. In diesem Rahmen sollen um die 80 Projekte für die Produktion von qualitativ hochwertig verarbeiteten Produkten umgesetzt werden. Eine weitere Initiative (2017/2018) engagiert sich für den Bau von 76 Verarbeitungsanlagen für Obst und Gemüse sowie 23 Produktionseinrichtungen für Verpackungsmaterialien. Die dadurch generierte Nachfrage nach entsprechender Technik und Ausrüstung bietet ausländischen Anlagen- und Maschinenbauern aus Bayern beste Absatzchancen.

Auch in Kirgistan und Tadschikistan sind zahlreiche Engagements erkennbar, die den Agrarsektor fördern und vorantreiben sollen. Größtes Ziel dabei ist die Weiterentwicklung der Obst- und Gemüseverarbeitung.

Bei einer Hausmesse am 18. Januar 2021 haben Sie dabei die Möglichkeit, Ihre Produkte bzw. Ihr Unternehmen zu präsentieren und abschließend mit den zentralasiatischen Partnern individuelle Gespräche zu führen.
Von 14:00 bis 17:00 Uhr in der IHK Nürnberg für Mittelfranken, Eingang Winklerstr. 22, 90403 Nürnberg.

Oder Sie ermöglichen der Delegation, die 15 Entscheidungsträger aus Kirgistan, Tadschikistan und Usbekistan umfasst und die an innovativen Technologien und Produkten für die Verarbeitung von Obst und Gemüse interessiert sind, einen Besuch in Ihrem Unternehmen,

Anmeldeschluss für bayerische Unternehmen: 11. Januar 2021

Die Teilnahme inkl. Dolmetscherdienstleistungen ist kostenfrei und nur für Unternehmen mit Sitz in Bayern möglich.

Den Informationsflyer für dieses Projekt finden SIe auf der Homepage von Bayern International zum download

Ihre Ansprechpartner für dieses BfP-Projekt:
Commit Project Partners GmbH, Herr Gerrit Schmitter, Tel.: +49 (0)30 2061 648-0, Fax: +49 (0)30 2061648-10, E-Mail: g.schmitter@commit-group.com
Bayern International, Frau Franziska Gandl, Tel.: +49 (0)89 660 566-105, Fax: +49 (0)89 660 566-150, E-Mail: fgandl@bayern-international.de

 

Verschiedenes

Auslandsmesseprogramm des Bundes

Rund 280 Messen bieten Ihnen hervorragende Möglichkeiten, Ihr Unternehmen, Ihre Waren und Dienstleistungen einem internationalen Publikum zu präsentieren sowie persönliche Kontakte zu Kunden und Partnern aufzunehmen bzw. zu pflegen. Das AMP 2021 wird voraussichtlich im Herbst 2020 um weitere Messen ergänzt.

Die aktuelle Übersicht der Auslandsmessebeteiligungen des Bundes 2021 finden Sie HIER.

 

Weltweit und digital Mitstreiter für Umwelt- und Energie-Innovationen finden

Im Mai 2020 nahmen über 600 Teilnehmer aus gut 40 Ländern weltweit am „Virtual International Partnering – Innovation in Environment, Energy & Circular Economy“ teil. Während der zweitägigen Veranstaltung fanden mehr als 1000 bilaterale Gespräche statt, trotz der erstmals rein virtuellen Durchführung.

Aufgrund des großen Interesses geht die Veranstaltung in die Verlängerung:
Bis Ende 2020 können Sie das „virtuelle Matchmaking“ weiter nutzen, um Ihre Produkte oder Dienstleistungen grenzüberschreitend zu präsentieren und Kontakte zu potentiellen Geschäfts- und Forschungspartnern zu knüpfen. Informationen zur Registrierung und Ablauf finden Sie HIER.

Für welche Geschäftsfelder eignet sich eine Teilnahme besonders?
Das „Virtual International Partnering“ richtet sich v. a. an Unternehmen, die sich mit Energieeffizienz oder Erneuerbaren Energien, Abfall-, Kreislaufwirtschaft oder Recycling beschäftigen oder in der Wasserwirtschaft bzw. Wasseraufbereitung tätig sind.

Welche Vorteile bringt eine Teilnahme?
Die internationale Plattform ermöglicht es europa- sowie weltweit, zeit- und kosteneffizient nach Geschäfts- und Forschungspartnern zu suchen. Egal ob Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen an internationale Kunden vermarkten wollen oder auf der Suche nach qualifizierten Zulieferern sind. Auch Produktentwickler oder Forschungseinrichtungen profitieren von der Plattform. Sie können sich virtuell mit potentiellen Mitstreitern für Ihre Vorhaben vernetzen und innovative Technologien oder Lösungen diskutieren.

Wer steckt dahinter und welche Kosten fallen an?
Das „Virtual International Partnering“ ist im Rahmen des Enterprise Europe Network organisiert und durch die EU gefördert. Die Nutzung der Plattform ist daher bis Jahresende für Sie kostenfrei.

 

Nationale Cyber-Sicherheitsstrategie: Ihre Einschätzung ist gefragt!

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Weiterentwicklung der Nationalen Cyber-Sicherheitsstrategie initiiert. Um den weiteren Prozess bestmöglich und zielgerichtet zu unterstützen, haben sich die Wirtschaftsverbände BDI, Bitkom und DIHK zusammengetan und eine gemeinsame Umfrage entwickelt. Ziel ist es, die Perspektive der deutschen Wirtschaft mit Blick auf die Nationale Cyber-Sicherheitsstrategie gesamtheitlich abzubilden, sodass der Prozess der Weiterentwicklung im Interesse der Wirtschaft gestaltet und aktiv begleitet werden kann. Die drei Verbände werden das Ergebnis dieser Umfrage den Mitgliedern des Nationalen Cyber-Sicherheitsrats vorlegen (Staatssekretäre aller Bundesministerien).

Die Umfrage richtet sich an Geschäftsführer / IT-Sicherheitsbeauftragte von Unternehmen mit einem eigenen IT-Sicherheitsverantwortlichen.

Wir bitten Sie, den Fragebogen bis zum 28. August 2020 zu beantworten.

Für Ihre Unterstützung herzlichen Dank!

 

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