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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 01/2022 Erscheinungsdatum: 14. Januar 2022

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Highlight

IHK-Kontakttage Lateinamerika - kostenfreie Beratungsgespräche

Die IHK-Kontakttage Lateinamerika vom 21. bis 25. Februar 2022 bieten Antworten auf Ihre Fragen zu den wichtigsten Märkten Lateinamerikas. Dieser Zeitraum ist bei unseren Partnern für kostenfreie Beratungsgespräche reserviert.

Dieser Zeitraum ist bei unseren Partnern für kostenfreie Beratungsgespräche reserviert. Nutzen Sie das Angebot für aktuelle Themen rund um Ihre Geschäfte im Zielmarkt. Mehr als 20 Experten der deutschen Auslandshandelskammern (AHK) und weiteren Organisationen unterstützen Sie kompetent mit Kontakten und Expertise.

Das Beratungsangebot der IHK-Kontakttage Lateinamerika ist vielfältig. Neben den Experten der deutschen Auslandshandelskammern in Lateinamerika (Dienstleistungsangebot: www.ahk.de/wir-unterstuetzen) stehen für Beratungen auch die bayerischen IHKs zum Förderprogramm „Go International“ sowie der bay. Business-Scouts zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. 
Euler Hermes berät zum Thema staatliche Exportkreditgarantien, Bayern International zu Fördermöglichkeiten im Rahmen des bayerischen Messebeteiligungsprogrammes.

Wählen Sie bei der Anmeldung Ihre Gesprächsthemen, unsere Experten melden sich gerne mit Terminvorschlägen: Website & Anmeldung


Anmeldeschluss: 15. Februar 2022. Teilnahme unentgeltlich.

 

Prognos-Studien der IHK als Kompass für neue Marktchancen im Ausland

Die Corona-Pandemie hat die Globalisierung in vielen Bereichen gebremst, und den internationalen Warenaustausch erheblich erschwert. Mit Blick auf China und die USA werden die Karten im internationalen Business neu gemischt. Deshalb ist es wichtiger denn je, neue Märkte – sowohl beim Verkauf, Einkauf und Investment – ausfindig zu machen und neue Strategien zu entwickeln. Ziel muss sein, dass die Außenwirtschaft auch weiterhin eine wichtige Säule für Wohlstand und Beschäftigung darstellt.

Unter dem Titel „Zukunftsmärkte und Wachstumssegmente von morgen“ wurden Factsheets zu den Ländern Großbritannien, Indien, Indonesien, den Philippinen und Thailand erarbeitet. Verknüpft mit den technologischen Kompetenzfeldern Medizin und Gesundheit, Energie und Umwelt, Information und Kommunikation, Automation und Produktionstechnik sowie Verkehr und Logistik und mit Blick auf 2030 sind sie eine gute Basis für die Identifizierung zukünftiger Geschäftschancen. Auch die Entwicklung der Bevölkerungsstruktur bis 2030 ist Gegenstand der Analysen und kann auch beispielsweise den Herstellern von Konsumgütern wichtige Hinweise für ihr Business geben.

Interessenten erhalten die Studien kostenfrei unter: www.ihk-nuernberg.de/de/Geschaeftsbereiche/international/anleitungen-links-publikationen-international/die-maerkte-der-zukunft-entdecken


Quelle: IHK Nürnberg

 

Zoll

Corona: Zoll- und EUSt-Befreiung für die Einfuhr von medizinischen Hilfsgütern bis 30.06.2022 verlängert

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen einer Inanspruchnahme der Abgabenbefreiung finden Sie im ursprünglichen Kommissionsbeschluss (EU) Nr. 2020/491 (1), auf der Corona-Website von DG Taxud (2) sowie auf der Corona-Website der deutschen Zollverwaltung (3).

DG Taxud stellt auf ihrer Corona-Website auch eine Indikativ-Liste (Stand 31.05.2021) (5) mit Zolltarifnummern der (teilweise) abgabenbefreiten Hilfsgüter zu Verfügung. So sind beispielsweise die Zolltarifnummern für COVID-Testkits auf S.5 und für COVID-Impfstoffe auf S.6 zu finden.

  1. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02020D0491-20201029&qid=1618924291081
  2. https://ec.europa.eu/taxation_customs/covid-19-taxud-response/covid-19-waiving-vat-and-customs-duties-vital-medical-equipment_de
  3. https://ec.europa.eu/taxation_customs/covid-19-taxud-response/covid-19-waiving-vat-and-customs-duties-vital-medical-equipment_de
  4. https://ec.europa.eu/taxation_customs/system/files/2021-05/eu_indicative_list_decision_covid19-c2020_491_may_2021.pdf

Quelle: DIHK

 

Einfuhr: Änderungen beim Importverfahren von Bio-Erzeugnissen

Mit der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Importkontrolle von ökologischen/biologischen Erzeugnissen vom Zoll auf die jeweiligen Bio-Fachbehörden der Länder übergegangen. Neu ist, dass seit Beginn des Jahres sämtliche Bio-Erzeugnisse und Begleitdokumente bereits vor der Zollabfertigung von den Länderbehörden geprüft sein müssen.

Es muss bei der Zollabfertigung eine Bio-Kontrollbescheinigung der Fachbehörden vorgelegt werden, damit die Sendung zum zollrechtlich freien Verkehr zugelassen werden kann. Die hierfür notwendige Vorlage der Bio-Kontrollbescheinigung beim Zoll muss über das IT-System TRACES NT erfolgen.

 

Einfuhr von Waren der Risikowarenliste: Neue Bestimmungen

Am 15. Dezember 2021 wurde im Bundesanzeiger eine neue Risikowarenliste für Verpackungsholz in Gebrauch veröffentlicht (Anhang 1). Die dort aufgeführten Waren unterliegen ab 15. Januar 2022 phytosanitären Regelungen. Für die Einfuhr der in der Risikowarenliste aufgeführten Waren ist zukünftig der jeweils zuständige Pflanzenschutzdienste der Länder mit einzubeziehen.

Informationen zur Risikowarenliste entnehmen Sie bitte dem Anschreiben der LfL (Anhang 2).

Die Waren sind mittels eines Antrags im EU-weiten Abfertigungsportal TRACES NT anzumelden (Anleitung siehe Anhang 3).


Quelle: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Institut für Pflanzenschutz

 

Vereinigtes Königreich: Angabe von „EU“ in Einfuhrzollanmeldungen ab 1.1.2022 nicht länger zulässig

Um die Warenbewegungen zwischen den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich statistisch präziser erfassen zu können, hat die britische Zollverwaltung (HMRC) Ende November 2021 folgende Mitteilung an Unternehmen herausgegeben:

Englische Originalfassung: "You must use the correct country code for the Country of Dispatch and/or the Country of Origin when you complete your import customs declaration. Where an EU country is appropriate for either of these data elements, For EU countries, the individual country code of the member state in question (e.g. FR) should be used. The “EU” country code must not be used and will be removed from systems shortly."

Übersetzung (unverbindlich): "Sie müssen beim Ausfüllen Ihrer Einfuhrzollanmeldung den korrekten Ländercode für das Versandland und/oder das Ursprungsland verwenden. Für EU-Länder sollte der individuelle Ländercode des betreffenden Mitgliedstaates (z. B. FR) verwendet werden. Der Ländercode "EU" darf nicht verwendet werden und wird in Kürze aus den Systemen entfernt."

Die neue Anforderung gilt voraussichtlich ab 1.1.2022. Sie stellt Unternehmen insofern vor Herausforderungen, als dass der einzelstaatliche nichtpräferenzielle Ursprung nicht immer vom Ursprung „EU“ abgeleitet werden kann und in vielen Fällen auch gänzlich unbekannt ist.

Der DIHK hat deshalb u.a. über die britische Botschaft versucht, eine Präzisierung der HMRC-Mitteilung zu erhalten. Bislang liegt jedoch keine Präzisierung vor. Bis zur weiteren Klärung empfehlen wir daher folgendes Vorgehen:

Sofern der einzelstaatliche nichtpräferenzielle Ursprung zwingend in der Einfuhrzollanmeldung verlangt wird, dieser aber nicht bekannt ist, sollte beim Datenfeld „Country of Origin“ auf den Iso-Alpha-2-Code des Versendungslandes („Country of Dispatch“) zurückgegriffen werden.

Hinweis: Bei der präferenziellen „Erklärung zum Ursprung (EzU)“ sollte an dem Wortlaut des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem UK festgehalten werden. Hier ist unverändert die Ursprungsangabe „EU“ bzw. „Europäische Union“ zu verwenden. Von einem ergänzenden Klammerzusatz in der EzU zur Ergänzung eines einzelnen EU-Mitgliedsstaates raten wir ab. Sofern in der Einfuhrzollanmeldung zusätzlich zum Datenelement für den Präferenzursprung „EU“ auch ein Datenelement zum „nichtpräferenziellen Ursprung“ (Country of Origin) zwingend auszufüllen ist, sollte auch hier im Zweifel auf den Iso-Alpha-2-Code des „Versendungslandes“ zurückgegriffen werden.


Quelle: DIHK

 

Länderinformationen

Beratungsgutscheine Afrika: Neues Instrument der deutschen ‎Außenwirtschaftsförderung

Jeder Markteintritt bietet Unsicherheiten und Risiken, wobei besonders der afrikanische Markt für viele Unternehmerinnen und Unternehmer noch Neuland ist.

Mit dem Instrument der Beratungsgutscheinen der Außenwirtschaftsförderung können kleine und mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland Beratungsleistungen von bis zu 15 Beratungstagen in Anspruch nehmen, maximal dreimal pro Jahr. Die Beratung wird von führenden Beratungsunternehmen/-organisationen sowie den Auslandshandelskammern vor Ort durchgeführt und kann in den Bereichen rechtliche Rahmenbedingungen, Marktanalysen, Logistik, Finanzierung, Vermittlung von Geschäftspartnern, Gründungen von Niederlassungen oder Zertifizierungen bezuschusst werden. Die Zuwendung beträgt dabei 75 Prozent der Kosten. 

Bei Fragen zu den Beratungsgutscheinen steht Ihnen das IHK-Netzwerkbüro Afrika gerne zur Verfügung.

 

Südafrika: Wiederaufnahme der Garantien für Südafrika-Investitionen

Südafrika hatte den deutsch-südafrikanischen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) zum 23. Oktober 2014 gekündigt. Angesichts der großen Relevanz des südafrikanischen Marktes für deutsche Unternehmen hat sich der IMA nach intensiver Risikoanalyse bereiterklärt, die Prüfung von Garantieanträgen für deutsche Investitionen wiederaufzunehmen und über solche Anträge nunmehr auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Südafrikas zu entscheiden.

Um dem erhöhten Rechtsschutzrisiko im Vergleich zu einem gültigen IFV Rechnung zu tragen, hat der IMA für die Garantieübernahme auf Basis der innerstaatlichen Rechtsordnung Südafrikas ein erhöhtes Garantieentgelt von 0,55 % p. a. festgesetzt.


Quelle: DIA-Report Nr. 32

 

Wichtige Termine

Fit für Marokko - Webinarreihe

Fit für Marokko ist eine Masterclass, die von der Sonderinitiative Bildung und Beschäftigung (Invest for Jobs) der GIZ in Zusammenarbeit mit der AHK Marokko durchgeführt wird, um deutsche Unternehmen, die nach Marokko exportieren möchten oder sich in Marokko niederlassen möchten, zu begleiten und zu unterstützen.

In einer Reihe von vier Webinaren bieten Ihnen Experten die Möglichkeit, verschiedene Themen zu entdecken und zu vertiefen, um Ihnen Marokko als Investitionsstandort vorzustellen und praktische Informationen über das Land zur Verfügung zu stellen.

In der ersten Folge der Webinar-Reihe am 01.02.2022, 10:00 – 11:00 Uhr erhalten Sie einen Überblick der wichtigsten Wirtschaftssektoren Marokkos.

Weitere Themen sind: Marokko – Tor zu Afrika (08.02.2022), Zoll und Recht (15.02.2022) sowie Geschäftskultur (22.02.2022).

Die Teilnahme an den Webinaren ist unentgeltlich, Anmeldung erforderlich. Zur Anmeldung gelangen Sie direkt HIER.

Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe finden Sie HIER.

 

Verschiedenes

Asiatisches Handelsabkommen RCEP trat am 1. Januar 2022 in Kraft

Bereits am 15. November 2020 wurde das Handelsabkommen "Regional Comprehensive Economic Partnership" (RCEP) auf dem 37. ASEAN-Gipfel unterzeichnet. Das Abkommen zwischen China, Japan, ASEAN, Australien, Neuseeland und Südkorea gilt zunächst nur für die Staaten, die es bereits ratifiziert haben. Das sind die ASEAN-Staaten Brunei-Darussalam, Kambodscha, Laos, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, China, Japan und Neuseeland. Für die restlichen Vertragsstaaten Indonesien, Malaysia, Myanmar und die Philippinen sowie für Südkorea tritt es 60 Tage nach deren Ratifizierung in Kraft.

Hohe Bedeutung auch für Deutschland
RCEP-Staaten sind für international aktive deutsche Unternehmen von hoher Bedeutung. Im Jahr 2019 hat Deutschland Waren im Wert von 173 Milliarden Euro in die RCEP-Staaten exportiert – mehr als auf den gesamten amerikanischen Kontinent (166 Milliarden Euro). Nach der EU sind die RCEP-Staaten als Verbund der wichtigste Exportmarkt Deutschlands; auf sie entfällt ein Exportanteil von 13 Prozent.

Save the date: Die Veranstaltung "Chance RCEP? Chancen erkennen für internationale Geschäfte; Länder-Pitchings: China, Indonesien, Japan, Singapur, Vietnam" findet am 5. April 2022 in Zusammenarbeit mit einer Reihe von Auslandshandelskammern (AHKs), dem Business Scout for Development und einem Best Practice-Unternehmen statt.


Quelle: DIHK

 

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