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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

UK-Desk, Brexit, Amerika, Indien Tel: +49 911 1335 1532

AWI 02/2021 Erscheinungsdatum: 8. Februar 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

IHK-Umfrage Going International 2021 - letzte Teilnahmemöglichkeit

Seit nunmehr einem Jahr beeinflussen die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie den globalen Handel. Weltweite Handelskonflikte und der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU stellen die internationalen Geschäfte vieler deutscher Unternehmen vor weitere Hindernisse.

Um gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit die Herausforderungen, aber auch die Erfolge im Auslandsgeschäft aufzeigen zu können, führen die Industrie- und Handelskammern (IHKs) die größte Umfrage zum Auslandsgeschäft durch. Mit Ihren Antworten setzen wir uns gegenüber der Politik dafür ein, dass Hemmnisse im Außenhandel beseitigt werden.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich bis zum 12. Februar 2021 etwa 10 Minuten Zeit für die Beantwortung des Online-Fragebogens nehmen. Sie finden den Online-Fragebogen HIER

Falls nach Klick des Links anstelle des Fragebogens eine Anmelde-Seite erscheint, geben Sie bitte Ihre fogenden Zugangsdaten ein: 158N

Die Befragung ist anonym, die erhobenen Daten werden nicht namentlich gespeichert.

Die Gesamtergebnisse der Befragung werden wir für Sie zu gegebener Zeit auf unserer Homepage veröffentlichen und Sie in unserem Newsletter entsprechend darüber informieren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

  Ansprechpartner/in

Bw. (VWA) Barbara Kraft (Tel: +49 911 1335 1402, barbara.kraft@nuernberg.ihk.de)

Zoll

Zoll aktualisiert Merkblatt REX (Registrierter Ausführer)

Die deutsche Zollverwaltung hat das Merkblatt zum Registrierten Ausführer (REX) aktualisiert und HIER zum Download bereit gestellt. Die neue Version vom 8. Januar 2021 enthält neben Neuerungen zum Handel mit dem Vereinigten Königreich nun auch generelle Hinweise und FAQs zum Thema.

Das Verfahren des registrierten Ausführers (REX) ist nur im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen (z.B. Kanada, Japan, im allgemeinen Präferenzsystem (APS) und mit den Überseeischen Ländern und Gebieten) und nunmehr dem Vereinigten Königreich vorgesehen.

 

Genehmigungserteilung im Bereich des Außenwirtschaftsrechts nur noch elektronisch

Das BAFA wird, wie auf seiner Webseite berichtet,  ab dem 1. März 2021 Genehmigungen, Nullbescheide, Auskünfte sowie Verlängerungen und Änderungen von Bescheiden im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ausschließlich in elektronischer Form erlassen.
 
Auf die zusätzliche Übersendung dieser Bescheide in Papierform wird ab diesem Zeitpunkt verzichtet, so dass die Unternehmen die Genehmigungen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung im Portal ELAN-K2 Ausfuhr nutzen können.

Hiervon ausgenommen bleiben „Ausfuhrgenehmigungen zur vorübergehenden, wiederholten Ausfuhr (Ausfuhrart 231)“, Durchfuhrgenehmigungen, Reexport-Zustimmungen sowie Ablehnungen und Widerspruchsbescheide. Diese werden auch weiterhin in Papierform erlassen.
 
Zusätzlich kann für elektronische Genehmigungen eine schriftlich bestätigte Zweitausfertigung beim BAFA beantragt werden, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Genehmigungsinhaber dies unverzüglich geltend macht, z. B. weil eine ausländische Ausgangszollstelle die elektronische Genehmigung nicht akzeptiert.
 
Die Einführung der elektronischen Genehmigungserteilung wird rechtzeitig vorher im Bundesanzeiger bekanntgegeben. Die Vorabfassung dieser Bekanntmachung finden Sie unter https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_bekanntmachung_einfuehrung_elektronische-genehmigung.html?nn=8065706
 
Weitergehende Informationen zur elektronischen Genehmigung, zu bestehenden Ausnahmen und Ansprechpartnern wird das BAFA nach der Bekanntgabe im Bundesanzeiger in einem Informationsblatt auf seiner Internetseite www.bafa.de veröffentlichen.

(Quelle: DIHK)

 

EG-Dual-Use-Verordnung: Aktualisierung der Anhänge

Die EU-Kommission hat mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/1749 vom 7. Oktober 2020 die Anhänge I, IIa bis IIg (in Bezug auf die von diesen Anhängen erfassten Güter) und IV der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck neu gefasst.

Diese Delegierte Verordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen finden Sie im Bereich Güterlisten
unter >Güterlisten im Detail >Anhänge EG-Dual-Use-Verordnung

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

 

Carnet A.T.A.: Änderungen Großbritannien

Carnets A.T.A. können in allen Häfen und Flughäfen abgefertigt werden, in denen Zolleinrichtungen zur Verfügung stehen.
                                              
Jeder, der über Dover, Euroshuttle oder Holyhead in das Vereinigte Königreich ein- oder ausreist, sollte die inländischen Zollstellen sowie Bestimmungen / Webseiten kennen:
 
Attending an inland border facility - GOV.UK (www.gov.uk)
 
Moving goods through the Port of Dover and Eurotunnel with an ATA Carnet - GOV.UK (www.gov.uk)
           
Für den Verkehr über die Landesgrenze zwischen der Republik Irland und Nordirland gelten die normalen Öffnungszeiten von 09:00 – 17:00 Uhr.
 
Alle Carnets A.T.A., die über Nordirland in das Vereinigte Königreich ein-  oder aus dem Vereinigten Königreich ausreisen, sollten in Nordirland abgestempelt werden.
 
Weitere Informationen über relevante Aspekte zum Carnet A.T.A. in UK finden Sie
unter Apply for an ATA Carnet - GOV.UK (www.gov.uk)
 
Formularvordrucke:
Gegenwärtige Vordrucke, in denen das Vereinigte Königreich als Mitglied der EU aufgeführt ist, können aufgebraucht werden. Die entsprechenden Änderungen erfolgen durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken bei Ausstellung des Carnets.

(Quelle: DIHK)

  Ansprechpartner/in

Ulrich Wohlrab (Tel: +49 911 1335 1362, ulrich.wohlrab@nuernberg.ihk.de)

Länderinformationen

Frankreich: Der „Grüne Punkt“ soll ab April 2021 nicht mehr genutzt werden

Eine dieser Änderungen, nämlich Sanktionen für Kennzeichnungen, die zu Verwirrung bei der Mülltrennung führen können, wurde nun umgesetzt.

So soll ab dem 1. April 2021 die historische Kennzeichnung „Grüner Punkt“ allmählich von allen Verpackungen in Frankreich verschwinden. Eine Strafzahlung in Höhe von 100% der Lizenzgebühr wird für Verpackungen anfallen, die weiterhin mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet werden. Es besteht eine Übergangsfrist von 18 Monaten ab dem 1. April 2021 für Verpackungen, die vor diesem Datum hergestellt oder eingeführt wurden. Eine Ausnahmeregelung besteht für Verpackungen, die ebenfalls in Spanien oder Zypern auf den Markt gebracht werden, EU-Mitgliedsstaaten, in denen die Aufbringung des Grünen Punktes gesetzlich verpflichtend ist. Diese Verpackungen sind bis zum 1. Januar 2022 von dem Gebührenaufschlag ausgenommen. Ab dem 1. Januar 2022 besteht eine Übergangsfrist von 12 Monaten für diese Verpackungen.

Das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz (Loi AGEC) sieht zudem ab dem 1. Januar 2022 eine einheitliche Mülltrennungsanweisung für Verpackungen und Produkte vor,  die einer erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen. Die neue Mülltrennungsanweisung soll in Verbindung mit dem Triman angebracht werden. Dieser Zeitplan kann sich je nach Datum der Veröffentlichung der entsprechenden Verordnung ändern, da die Europäische Union hier ein Notifizierungsverfahren (Notification 2020/410/F) eingeleitet hat.

Importeure, Hersteller und Vertriebsorganisationen unterstützt die Umweltabteilung der AHK Frankreich als zentrale Anlaufstelle in ihrer Produktverantwortung und den daraus resultierenden Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten in Frankreich und auch anderen europäischen Ländern. Sie bietet Unternehmen Unterstützung bei der europaweiten Lizenzierung von Verpackungen, Elektrogeräten und Batterien ohne eigenen Personal- und Organisationsaufwand. Denn wer als Hersteller, Importeur oder gerade auch Online-Händler Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien europaweit in Verkehr bringt, steht einer Vielzahl an nationalen Gesetzen und Verordnungen gegenüber. Es gibt keine zentrale Informations- und Registrierungsstelle und die Anmeldung muss für jedes Land und für jede Produkt- und Verpackungsart einzeln durchgeführt werden. Die gesetzlichen Vorgaben unterscheiden sich von Land zu Land und liegen oft nur in der jeweiligen Landessprache vor. Da kleine und mittlere Unternehmen oft nicht über die personellen Ressourcen und Sprachkompetenzen verfügen, ist das Risiko groß, gegen geltendes Recht zu verstoßen und Strafgebühren zahlen zu müssen.

Die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich verfügt über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung. Sie unterstützt Unternehmen als neutraler Partner bei ihren Verpflichtungen in Frankreich und bietet ein vollständiges, europaweites Angebot zum Thema Entsorgung mit Dienstleistungen u.a. im Verpackungs-, Elektro- sowie im Batteriebereich an. Das Leistungsspektrum reicht von der Analyse und Auswahl geeigneter länderspezifischer Lizenzierungs- und Rücknahmesysteme über das Vertragsmanagement bis zum Reporting.

Kontakt: Jennifer Baumann, AHK Frankreich/ Abteilung Umwelt, Tel.: +33 (0)1 40 58 35 96, EMail: jbaumann@francoallemand.com

 

Corona: Österreich verschärft seine Einreisevorschriften für Grenzpendler

Für Reisende aus fast allen Staaten der Welt gilt in Österreich bereits seit dem 19. Dezember 2020 eine Quarantäne- und Testpflicht. Seit dem 15. Januar 2021 ist vor Einreise nach Österreich auch eine Online Registrierung (Pre Travel Clearance) erforderlich. Die Registrierungsbestätigung ist ausgedruckt oder elektronisch bei einer Kontrolle vorzuweisen. Das gilt auch für Österreicher.

Um die Verbreitung der Virus-Mutationen einzubremsen, verschärfen sich auch für Grenzpendler (mind. 1x im Monat in Österreich) ab Mittwoch, 10. Februar 2021 die Einreiseregelungen nach Österreich.

Anders als bisher müssen auch sie sich nun auf der Seite Pre-Travel-Clearance registrieren: Zudem muss einmal pro Woche ein negativer Covid-19-Test mit entsprechendem Nachweis erfolgen. Details werden zur Zeit seitens des Gesundheitsministeriums in einer Verordnung ausgearbeitet. Bis zum Erlass der Verordnung durch die Bundesregierung Österreich können sich noch Änderungen ergeben.

Für die Einreise nach Österreich aus beruflichen Gründen ist keine Quarantäne notwendig, sofern bei Einreise ein Gesundheitszeugnis über einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorliegt, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Die Online-Registrierung muss auch hier erfolgen.
 
(Quelle: AHK Österreich)

 

EU-Sanktionen gegen Russland verlängert und bei Belarus erweitert

EU verlängert  Russland-Sanktionen
Die Sanktionen schränken den Zugang bestimmter russischer Banken und Unternehmen zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU ein und verbieten Formen der finanziellen Unterstützung und Vermittlung gegenüber russischen Finanzinstituten. Verboten sind auch die direkte oder indirekte Einfuhr, Ausfuhr oder Weitergabe sämtlicher Verteidigungsgüter, ebenso wie Güter mit doppeltem Verwendungszweck für militärische Zwecke oder für militärische Endnutzer in Russland. Ferner wird mit den Sanktionen Russlands Zugang zu bestimmten sensiblen Technologien, die im russischen Energiesektor eingesetzt werden können, wie beispielsweise für die Erdölförderung und -exploration, weiter eingeschränkt. Die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) 2020/2129 des Rates vom 17. Dezember 2020 wurde im EU-Amtsblatt Nr. L 430 veröffentlicht.

Belarus: EU weitet Sanktionen aus
Am 17.12.2020 hat die EU ihre Sanktionen gegen Belarus erneut ausgeweitet. Betroffen sind 36 zusätzliche Personen und Unternehmen in Belarus. Die restriktiven Maßnahmen bedeuten, dass die gelisteten Personen nicht mehr in die EU einreisen dürfen und ihre Vermögenswerte eingefroren werden. Darüber hinaus ist es Unternehmen und Personen aus der EU nicht länger erlaubt, den Betroffenen Geld zur Verfügung zu stellen.In den ersten beiden Sanktionsrunden hatte die EU bereits 55 Personen mit Einreiseverboten belegt und das Einfrieren von Vermögenswerten ermöglicht. Insgesamt sind nun 88 Personen und 7 Organisationen und Unternehmen im Rahmen der Sanktionsregelungen gegen Belarus benannt.
Die Sanktionen treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. Weitere Details finden Sie in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2129 des Rates vom 17. Dezember 2020 bzw. dem Durchführungsbeschluss (GASP) 2020/2130 des Rates vom 17. Dezember 2020 im EU-Amtsblatt Nr. L 427I.
 
(Quelle: DIHK)

 

Ungarn: Änderung beim EKAER-System zur Frachtkontrolle

Daher müssen alle Gütertransporte per LKW (über 3,5 t) vor der Abfahrt online an die Finanzverwaltung gemeldet werden, dies gilt auch für im Ausland abgehende Frachten mit Ziel in Ungarn.

Eine wesentliche Änderung im EKAER-Sytem ist nun zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Die Meldepflicht betrifft nun nur noch innergemeinschaftliche und innerhalb Ungarns stattfindende Warenlieferungen von riskanten Gütern, falls ihr Wert 1 Mio. Ungarische Forint oder ihr Gewicht 500 kg übersteigt und wenn für diese ein erhöhtes Risiko von Steuerbetrug besteht. Eine vollständige Liste der riskanten Güter enthält eine entsprechende Regierungsverordnung.

Beantragt werden kann die EKAER-Nummer im Online-Portal zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Sie ist 15 Tage gültig. Der Zugang zur Anforderung ist von einer einmaligen Einrichtung abhängig. Die Nummer selbst kann auf dem Lieferschein eingetragen oder dem Fahrer auch mündlich mitgeteilt werden. Sie ist sendungsbezogen.

Informationen dazu finden Sie auf der EKAER-Webseite und in einer Zusammenstellung auf der Webseite der AHK-Ungarn.

 

Wichtige Termine

Business Scout in Bayern: Online-Beratungstag am 16.02.2021

Zum Jahreswechsel hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine neue Ansprechstruktur für Unternehmen geschaffen, um sie auf dem Weg in neue Märkte besser zu unterstützen: Die Business Scouts for Development beraten im Auftrag des BMZ Unternehmen, die Entwicklungs- und Schwellenländer in den Blick nehmen, sich entwicklungspolitisch engagieren möchten und dabei die weitreichenden Kooperationsangeboten und Förder- sowie Finanzierungsmöglichkeiten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nutzen möchten.
 
Auf bewährten Beziehungen aufbauen
Das neu gestartete Programm, das von der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH umgesetzt wird, nutzt die Erfahrungen und Synergien, die sich aus der Zusammenführung von fünf Vorgänger-Programmen ergeben. Damit erfahren die bekannten Programme „EZ-Scouts“, „ExperTS“, die Koordinatorinnen und Koordinatoren des „Global Business Network“ sowie die Beraterinnen und Berater der Vorhaben "Perspektiven Schaffen" und "Skilled Crafts and Trade Network 4 Africa" eine Fortsetzung.
 
Länder- und branchenübergreifend im Einsatz
Deutschlandweit sind die Business Scouts bei Industrie- und Handelskammern (IHKs), Handwerkskammern, den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (z.B. DIHK, BDI, ZDH, BGA), Branchenverbänden und Ländervereinen zu finden. In Kooperation mit dem gemeinnützigen Unternehmen „Engagement Global“ beraten sie zudem bei Stiftungsorganisationen und NGOs zu entwicklungspolitischen Themen.
Im Ausland sind rund 30 Business Scouts for Development in Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit aktiv, zumeist als Mitarbeiter der deutschen Auslandshandelskammern (AHK), den Delegationen der Deutschen Wirtschaft oder bei regionalen Büros der GIZ.

In Bayern führen die neun bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHK) gemeinsam mit den Handwerkskammern und dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft die erfolgreiche Kooperation mit der deutschen Entwicklungszusammenarbeit fort.

Bereits 2012 wurde beim Außenwirtschaftszentrum Bayern (AWZ Bayern) mit der EZ-Scout-Position eine zentrale Anlaufstelle geschaffen, um mittelständische Unternehmen besser zu den vielfältigen Förder- und Finanzierungsangeboten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beraten zu können. Seit 2016 hatte Herr Oliver Wagener diese Position inne, aus der heraus er nun die Aufgaben des Business Scout for Development übernimmt. Sie erreichen ihn wie folgt:

Oliver Wagener
Berater Entwicklungszusammenarbeit / Business Scout for Development
Außenwirtschaftszentrum Bayern
c/o IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2, 80333 München
Tel.: 089-4566 8521
business-scout@awz-bayern.de
 
Webinar und Online-Sprechtag mit dem Business Scout for Development

Am 16. Februar von 10:00 bis 11:15 stellt Ihnen Oliver Wagener die vielfältigen EZ-Förder- und Finanzierungsinstrumente in einem Webinar vor. Kostenfreie Anmeldung unter: https://www.ihk-nuernberg.de/de/veranstaltungen/anmeldung.jsp?id=1352
 
Beim anschließenden Online-Sprechtag können Unternehmen aus Bayern, die sich für die Erschließung neuer Märkte interessieren oder ihr Geschäft ausbauen möchten, eine projektindividuelle Beratung für ihr Vorhaben in Anspruch nehmen. Sichern Sie sich einen Beratungstermin und nutzen Sie dafür bitte das Anmeldeformular. Termine werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben: https://www.ihk-nuernberg.de/de/veranstaltungen/anmeldung.jsp?id=1353

 

"Brexit-Deal in der Praxis" - die neue Webinarreihe startet!

Die Verhandlungen über die Zukunft der Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind vorbei und der Brexit wurde durchgeführt. Am Ende wurde es bei den Verhandlungen noch einmal spannend und die EU und das Vereinigte Königreich haben sich in letzter Minute auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Dieses ist seit dem 1. Januar vorläufig anwendbar. Und dennoch stellt der Brexit die Unternehmen vor zahlreiche Herausforderungen. Denn obwohl es ein Abkommen gibt, ist das Vereinigte Königreich nun ein Drittland und in vielen Bereichen muss mit einem zeitlichen und finanziellen Aufwand kalkuliert werden.

Wie uns die große Resonanz auf unsere erste Webinarreihe Ende 2020 gezeigt hat, ist das Thema für viele bayerische Unternehmen sehr wichtig. Daher möchten wir Sie zu unserer neuen Webinarreihe „Brexit – Deal in der Praxis“ über die aktuellen Neuerungen bei den zentralen BREXIT-Themenfeldern herzlich einladen, damit Sie Ihr VK-Geschäft auch in Zukunft erfolgreich gestalten können.

Erfahren Sie in den einzelnen Webinaren mehr über die neuen Regelungen im Zoll, im Bereich der Steuern sowie bei Standards und Normen und der Dienstleitungserbringung. Ab dem 22. Februar 2021 geht es los mit dem ersten Webinar „Fokus auf Zoll“!

Wann? Montag, den 22. Februar 2021, 10:00 – 11:30 Uhr
Teilnehmerentgelt: 50 EUR zzgl. ges. MWSt

Unter folgendem Link können Sie sich anmelden und erhalten zeitnah einen Überblick über die weiteren Termine: https://international.bihk.de/magazin/webinare/webinar-brexit-deal-in-der-praxis-fokus-auf-zoll.html

 

Verschiedenes

EU: Weltkarte mit Handelsabkommen

Am 4.12.2020 hat die EU Kommission die aktualisierte Weltkarte der EU Handelsabkommen veröffentlicht.

Die Karte finden Sie HIER (direktdownload pdf-Dokument, 360KB)

 

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