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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 20/2020 Erscheinungsdatum: 21. August 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes rund um den Globus und in aller Kürze.

Wir haben für Sie u.a. einen Warnhinweis zu Betrugsfällen in chinesischen Online-Shops, wichtige Zollmeldungen - u.a Türkei mit Meldung bis heute, eine Umfrage zu Flugverbindungen nach China Termin: 21.8., interessante online-Veranstaltungen aus der AHK-Organisation und dieses Mal auch erstmals Neues rund um die Duale Berufsausbildung, das vielleicht ebenfalls Ihr Interesse findet.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Warnung: Betrug bei Bestellung von elektronischen Bauteilen in chinesischen Onlineshops

In letzter Zeit erreichen das AHK Büro Hong Kong mehrfach Anfragen von Unternehmen aus Deutschland bezüglich der Nichtleistung von ausstehenden Lieferungen durch vermeintliche Vertragspartner in Hong Kong oder Festlandchina.
 
Bei der wiederkehrenden Betrugsmasche mit elektronischen Bauteilen bestellen deutsche Unternehmen über eine Website elektronische Bauteile („electronic components“). Oft handelt es sich um Bauteile, die regulär weltweit schwer oder gar nicht zu liefern sind, auf der entsprechenden Website aber zum Kauf angeboten werden und vermeintlich vorrätig sind. Nach einer Bestellung liefern die Händler die bezahlte Ware nicht und sind nicht erreichbar. Eine Rechtsverfolgung ist angesichts der Auftragshöhe und der ggf. anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten wirtschaftlich nicht sinnvoll.
 
Die Händler verfügen über äußerst seriös wirkende und detailliert gestaltete Internetauftritte. So ist es u.a. auch möglich, eine deutsche Spracheinstellung der jeweiligen Internetseite aufzurufen und eine Vielzahl der gängigsten Geschäftssprachen auszuwählen. Auch die deutsche Übersetzung des Internetauftritts lässt auf den ersten Blick nicht unmittelbar den Schluss zu, dass es sich um ein betrügerisches Unternehmen handelt.
 
Nach der Bestellung stellt der Onlineshopbetreiber seine Zahlungsdaten zur Verfügung. Einige Händler senden dem Besteller eine Proformarechnung zu. Die Zahlung hat über Vorkasse zu erfolgen. Nachdem die Rechnungssumme durch den Besteller beglichen wurde, erfolgt keine Auslieferung der bestellten Artikel. Der Onlineshopbetreiber ist auf keinem Wege erreichbar. Versuche von Kontaktaufnahmen verlaufen ergebnislos, sowohl die Telefon- als auch die Faxnummern sind nicht angeschlossen. Die Webseiten geben keinen Aufschluss über verbundene Rechtspersonen und auch die Herkunftsdaten der Domänen führen nicht zu den Betreibern der Onlineshops. Aus diesem Grund gibt es auch keine Möglichkeit weitere Recherchen im Handelsregister anzustellen. Ob es ein operatives Geschäft gibt, bleibt unklar. Ebenso bleibt unklar, ob die Täter von Hong Kong oder von Festlandchina aus handeln.
 
Selbst wenn eine Löschung der entsprechenden Domänen durchgeführt wird, ist das Modell der Täter sehr flexibel. Ein einmal gestalteter Onlineshop kann unmittelbar unter einer anderen Domäne aufrufbar sein. Bei Bestellungen über diese Onlineshops ist höchste Vorsicht geboten!

Folgende Onlineshops wurden der AHK bisher als Betrugsfälle gemeldet:
 
- https://www.components-store.de
- https://www.i-components.com
- http://www.bostk.com
- https://www.electronic-stocks.com/
- http://www.infinite-electronic.hk
 
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Auslandshandelskammer Greater China

 

Zoll

Freihandelsabkommen: Positionspapier DIHK

Der DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) setzt sich seit geraumer Zeit für die Modernisierung von präferenziellen EU-Handelsabkommen ein. Grundlage für die Interessenvertretung gegenüber der Politik in Berlin und Brüssel ist das gemeinsam mit der IHK-Organisation formulierte „Ideenpapier für moderne Handelsabkommen – Vorschläge zur Erhöhung der Nutzungsraten von präferenziellen Zollsätzen“.

Die Aktualisierungen betreffen das Thema „Präferenzgewährung auch bei nachträglicher Vorlage von Ursprungsnachweisen“ sowie eine Präzisierung zum Thema „Aufbewahrung und Austausch von Lieferantenerklärungen in elektronischer Form“

 

EAWU (Russland): Akzeptanz von elektronischen Ursprungszeugnissen

Laut Beschluss Nr. 49 des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (Eurasian Economic Commission, EEC) müssen seit dem 12.01.2019 bei der Einfuhr bestimmter Waren in die Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) unter gewissen Umständen IHK-Ursprungszeugnisse vorgelegt werden.

Akzeptanz von eUZ: Es erreichen den DIHK immer wieder Hinweise von IHKs, dass einige Zollstellen in den EAWU-Staaten (insbesondere Russland) elektronisch ausgestellte UZs nicht anerkennen. Es häufen sich die Zahl der insbesondere durch den russischen Zoll abgelehnten eUZ seit einiger Zeit.

Vor diesem Hintergrund hat der DIHK (Deutscher Industrie- und Handekammertag - Dachorganisation aller deutschen Industrie- und Handelskammern) die EEC und die russische Zollverwaltung (Federal Customs Service, FCS) noch einmal offiziell über den Prozess der eUZ-Ausstellung und die Möglichkeit der eUZ-Verifizierung informiert.

Nun ist die EEC der Bitte des DIHK nachgekommen und hat das eUZ-Verifizierungsportal der IHKs in die Liste der offiziell anerkannten, drittländischen eUZ-Verifizierungsportale aufgenommen.

(Quelle: DIHK)

 

Türkei: Anti-Dumping Maßnahmen bei Textilimporten der Kapitel 54 und 55

Seit dem 26.06.2020 erhebt die türkische Regierung bei Textilimporten der HS-Positionen 5407, 5513, 5514, 5515 und 5516 mit Ursprung Deutschland „Sicherheitsleistungen“ in Höhe der Anti-Dumping Zölle, die für chinesische Ursprungswaren erhoben werden.
 
Die Anti-Dumping Zölle bzw. Sicherheitsleistungen betragen zwischen 20% und 70% des CIF-Werts der Ware.
 
Zeitgleich führt die türkische Regierung bei Herstellern und Händlern dieser Textilien Untersuchungen wegen des Verdachts der Umgehung durch.
 
Dabei soll ein Fragebogen mit umfangreichen Informationen zum eigenen Unternehmen ausgefüllt und an die türkische Regierung zur Prüfung geschickt werden. Die türkische Regierung will dadurch ermitteln, welche Firmen die Anti-Dumping Zölle bezahlen müssen (d.h. die Sicherheitsleistung wird einbehalten) und welche Firmen davon ausgenommen werden (d.h. die Sicherheitsleistung wird zurückerstattet).
 
Als Frist für die Beantwortung hat die türkische Regierung den 21.08.2020 festgelegt.
 
Welche Konsequenzen deutsche Textilexporteure, die den Fragebogen nicht beantworten, seitens der türkischen Regierung zu erwarten haben, kann nicht verlässlich eingeschätzt werden. Ebensowenig ist klar, ob eine Beantwortung des Fragebogens die Chancen erhöht, dass die am Zoll bezahlten Sicherheitsleistungen zurückerstattet werden.
 
Den Fragebogen zum Download erhalten Sie HIER.

Die Fragebögen ähneln denen, die die EU ihrerseits bei Anti-Dumpingverfahren gegenüber Drittstaaten verwendet. Die gegenwärtige Untersuchung bezieht sich neben Deutschland auch auf Italien und Spanien. Bulgarien, Polen und Griechenland sind teilweise bereits seit 2015 beziehungsweise 2019 von den türkischen Maßnahmen erfasst. Hintergrund sind offenbar ursprünglich gegen China und andere asiatische Länder verhängte Antidumpingzölle und deren vermeintliche Umgehung über die genannten EU-Staaten.

Empfehlung:
Der Fragebogen enthält eine Vielzahl zum Teil sensibler Geschäftsdaten. Die Entscheidung, diesen auszufüllen oder nicht, müssen die betroffenen Unternehmen vor dem Hintergrund ihrer individuellen Geschäftssituation selbst treffen. Um jedoch die Chance zu wahren, eventuell von den Anti-Dumping-Zöllen der Türkei ausgenommen zu werden, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, die Fragebögen möglichst sorgfältig auszufüllen. 

(Quelle: DIHK)

 

USA: Strafzölle

Die USA haben angekündigt, die Liste der im Zusammenhang mit der WTO-widrigen Subventionierung von Airbus erlassenen Strafzölle gegen die EU zum 1.9.2020 erneut zu ändern.

Ursprünglich wurden die Strafzölle gegen EU-Waren am 18.10.2019 verhängt. Am 5. bzw. 18.03.2020 erfolgte eine erste Änderung der Zollsätze und des betroffenen Warenkreises.

Diesmal bleiben die Zollsätze unverändert (15 % auf Airbus-Flugzeuge/-teile und 25 % auf andere europäische Waren). Allerdings ändern sich der betroffene Warenkreis und die betroffenen Ursprungsländer, wenn auch nur geringfügig. So werden bestimmte Produkte aus dem Vereinigten Königreich (Kekse) und Griechenland (Käse) gestrichen. Aufgenommen werden Produkte aus Deutschland und Frankreich (verschiedene Marmeladen).

Unternehmen sollten die Liste der betroffenen Waren überprüfen, um ihre eigenen HS-Codes zu finden. Die Liste ist in einer Bekanntmachung im Federal Register veröffentlicht. Darin finden Sie in Annex 2 Section 2 eine konsolidierte Liste der betroffenen Waren. Eine erneute Änderung der Liste wird für den 8. Februar 2021 erwartet (180 Tage).

Quelle: DIHK

 

ATLAS-ZELOS: Zoll veröffentlicht Erklärvideo für ZELOS

Die neue IT-Anwendung ZELOS (Zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen) ermöglicht eine digitale, medienbruchfreie und effektivere Kommunikation zwischen Zoll und Wirtschaft.

Das Erklärvideo finden Sie HIER.

Quelle: Zoll

 

Länderinformationen

China: Wie wichtig sind Flugverbindungen für Ihr Geschäft?

Die aktuell geltenden Reisebeschränkungen belasten in China tätige deutsche Unternehmen  enorm: Für neun von zehn deutschen Firmen sind sie eine der größten Herausforderungen für ihr China-Geschäft. Schließlich ist der persönliche Kontakt zwischen Geschäftspartnern von zentraler Bedeutung.
 
In den letzten Monaten führten unsere Auslandshandelskammern in China trotz der geltenden Restriktionen erfolgreich eine Reihe von Charterflügen zwischen Deutschland und China durch, um die notwendigen Handelskontakte auch in Krisenzeiten zu gewährleisten.
 
Bei der weiteren Planung dieser Sonderflugverbindungen würden wir uns gerne auf Ihr direktes Feedback stützen. Bitte lassen Sie uns bis 21.8.2020 unter folgendem Link  wissen, wie wichtig Ihnen aktuell die Reisemöglichkeiten nach China sind:

Feedback zum Bedarf nach Charterflügen nach China während der geltenden Reisebeschränkungen
 
Informationen zu den von der Deutschen Handelskammer in China durchgeführten Charterflügen finden Sie auf der AHK-Webseite https://china.ahk.de/charterflight

Weiterführende Informationen zu den seit 12.8.2020 erleichterten Einreiseregeln für China finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Deutschland http://de.china-embassy.org/det/sgyw/t1805882.htm

(Quelle: DIHK)

 

China: Innovationswettbewerb (online) für Start-ups und KMUs im September in Köln

Die Metropole am Perlflussdelta ist die innovativste und dynamischste Stadt Chinas und wird bereits als Silicon Valley der Volksrepublik bezeichnet. Von den 500 internationalen Top-Unternehmen sitzen rund 180 in Shenzhen.
 
Neben Köln wird der Wettbewerb parallel in London, Sydney, Toronto, Tokio und im Silicon Valley in Kalifornien ausgetragen. Projektvorstellungen, Kür und Prämierung der Europa-Gewinner finden in Köln statt. Die Gewinner nehmen online an der Finalrunde in Shenzhen teil. Es werden Preisgelder im Wert von insgesamt rund 1,2 Mio Euro vergeben, weiterhin wird die mögliche Ansiedlung unterstützt.
 
Interessierte Unternehmen aus ganz Europa werden daher herzlich eingeladen, sich an diesem Wettbewerb zu beteiligen:
 
4th China (Shenzhen) Innovation & Entrepreneurship International Competition (CIEIC): Vorentscheid in Köln/online

29. September 2020 in Köln/online*)
 
Wer kann teilnehmen? Einzelpersonen, Forschungsgruppen oder Unternehmen – gerne auch Start-ups – mit einer guten, innovativen Idee für die folgenden Branchen:
 
▶ Internet and Mobile Internet (including Information Technology)
▶ Electronic Science and Technology
▶ Biological and Life Science and Technology
▶ Advanced Manufacturing
▶ Material & Energy (including Energy Saving and Environmental Protection)
 
Bewerbungsfrist ist der 15. September 2020.

Weitere Informationen zum Wettbewerb und einer Bewerbung finden Sie HIER.

*) Wegen der Corona-Pandemie findet der Vorentscheid in Köln nur mit begrenzter Teilnehmerzahl statt. Wenn Sie in der Vorrunde gewonnen haben und zu dem Vorentscheid eingeladen sind, können Sie entscheiden, ob Sie Ihr Projekt vor Ort in Köln oder online vorstellen möchten. Das Finale findet ebenfalls online statt und eine Einreise nach China ist nicht nötig.

Quelle: DCW

 

Italien: EU-Entsendungsrichtlinie umgesetzt

Wann muss eine Entsendung gemeldet werden?

Das Entsendegesetz findet Anwendung auf:

- Unternehmen, die in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sind und im Rahmen der Dienstleistungserbringung einen oder mehrere Arbeitnehmer zugunsten eines anderen Unternehmens (aus demselben Konzern, einer anderen Produktionsstätte oder eines Drittunternehmens) nach Italien entsenden, vorausgesetzt, dass das Arbeitsverhältnis mit dem entsandten Arbeitnehmer während der Entsendung bestehen bleibt;

- Leiharbeitergesellschaften/Personalleasing-Agenturen, die in Italien ansässigen Entleihern oder italienischen Produktionsstätten Leiharbeitnehmer überlassen;

-Straßengüterverkehrsunternehmen mit regelmäßiger Kabotage, wenn dem in einem EU-Mitgliedsstaat ansässigen Beförderungsunternehmen erlaubt ist, in einem anderen Mitgliedsstaat Tätigkeiten des Straßenverkehrs im Auftrag von Dritten auszuführen

Müssen Arbeitnehmer, die an einer Messe in Italien als Aussteller oder Besucher teilnehmen, gemeldet werden?

Nein, in diesem Fall ist nur die A1-Bescheinigung mit zu führen. Anders verhält es sich jedoch für deutsche Unternehmen, die im Auftrag eines italienischen Kunden in Italien einen Messestand montieren. Diese Mitarbeiter müssen beim Internetportal des italienischen Arbeitsministeriums bis spätestens 24 Uhr des Vortages, an dem die Entsendung stattfindet, gemeldet werden.

Quelle: HWK

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Dienstleistungskompasses.

 

Mosambik: Markterschließung über portugiesische Partner

Vom 12. bis zum 13. November 2020, inkl. einer vorgeschalteten digitalen Briefingveranstaltung am 6. November 2020, führen die AHK Portugal und die AHK Südliches Afrika, im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), eine digitale Leistungsschau für deutsche Anbieter und Dienstleistungsunternehmen zum Thema „Maputo via Lissabon - Markterschließung Mosambiks über portugiesische Partner" in Lissabon durch.

Viele portugiesische Unternehmen verfügen über eine jahrelange Erfahrung bezüglich des Doing-Business in Mosambik, u. a. aufgrund der traditionell engen Handelsbeziehungen beider Länder und der kulturellen – vordergründig sprachlichen – Vorteile. Dieses Know-how hat sich bereits in der Vergangenheit als prädestinierte Voraussetzung zur Markterschließung Mosambiks bewährt, von der deutsche Unternehmen profitieren können. Das Land weist Aufholbedarf in vielen Bereichen auf, z.B. Bauwesen, Infrastruktur, verarbeitende Industrie, Lebensmittel- und Verpackungsindustrie sowie im Gesundheitssektor. In diesem Rahmen bietet Mosambik deutschen Unternehmen eine Vielzahl an interessanten Geschäftsmöglichkeiten.

Exportpotenzial besteht daher vornehmlich für:

  • Anbieter im Bereich der Bauwirtschaft (Baustoffe und Bauhandwerk);
  • Zulieferer der Gas-, Kohle-, Zement- und Aluminiumindustrie;
  • Anbieter im Bereich Infrastruktur (Wasser, Energie, Mobilität/Logistik, Kommunikation, Sicherheit etc.);
  • Anbieter aus dem Gesundheitssektor (Medizinprodukte, Medikamente, Ausstattungen für Krankenhäuser und Krankenstati-onen, Gesundheitstourismus);
  • Anbieter aus der Lebensmittel- und Verpackungsindustrie (Nahrungsmittelverarbeitung);
  • Sonstige Anbieter und Dienstleister der verarbeitenden Industrie.

In einer digitalen Fachkonferenz erhalten deutsche Teilnehmer wichtige Informationen zu den Geschäftsmöglichkeiten, dem Doing-Business und relevante Hinweise zu Markteintrittsstrategien in Mosambik aus erster Hand. Im Anschluss an die Fachveranstaltung wird ein digitales Match-Making-Programm zwischen den portugiesischen und den deutschen Teilnehmern organisiert. Am darauffolgenden Tag finden weitere digitale Gesprächstermine statt.

Für den Fall, dass es zum Zeitpunkt der Leistungsschau (12.-13.11.2020) weiterhin keine offiziellen Reisebeschränkungen geben sollte und deutsche Teilnehmer es vorziehen, an einer physischen oder hybriden Durchführung in Lissabon, inkl. B2B-Meetings, teilzunehmen, wird auch dies möglich sein. Entsprechende Vorbereitungen sind vom Durchführer bereits vorgesehen.

Hier finden Sie das Anmeldeformular für die Leistungsschau sowie weitere ausführliche Hintergrundinformationen zum Zielmarkt inkl. Programm. Anmeldeschluss ist der 31. August 2020.

Ansprechpartnerin bei der AHK Portugal:
Helga Barreiros
helga-barreiros@ccila-portugal.com
Tel.: +351 211 211 510

Das Projekt ist Bestandteil des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU und unterliegt den De-Minimis-Regelungen. Der Eigenanteil der Unternehmen für die Teilnahme am digitalen Projekt beträgt in Abhängigkeit der Größe des Unternehmens zwischen 250 EUR und 500 EUR (netto).

 

Wichtige Termine

Virtuelle Meetings mit EInkäufern der Vereinten Nationen

 Die Vereinten Nationen (VN) kaufen für ihre Büros und Aktivitäten weltweit Waren und Dienstleistungen über Ausschreibungen ein. Im Jahr 2018 betrug der Gesamtwert der Beschaffungen 18,8 Milliarden US-Dollar. Das große Beschaffungsvolumen der VN bietet deutschen Unternehmen aus verschiedenen Branchen gute Geschäftschancen. Das Potential deutscher Firmen ist jedoch bei weitem nicht ausgeschöpft: Der deutsche Anteil am Beschaffungsvolumen lag 2018 mit 232 Millionen US-Dollar bei 1,2 Prozent des Gesamtvolumens.

Virtuelle B2B-Gespräche und Round Table vom 8. - 9. September 2020 zum Thema Umwelttechnologie: Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft. Der Bedarf der VN reicht von Abfallentsorgung bis hin zu Wasseraufbereitung.

Die AHK Dänemark führt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) dieses Projekt durch. Es handelt sich dabei um eine projektbezogene Fördermaßnahme im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU.

HIER geht es zu weiteren Informationen und zur Anmeldung.

 

Online-Workshop „Chinesisch für Geschäftsleute“

Um geschäftlich im Ausland erfolgreich zu sein, bedarf es eines hohen Maßes an verbaler wie non-verbaler Kommunikation. Dies gilt insbesondere für China, wo der Aufbau persönlicher Beziehungen Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist. Dabei kommt es nicht darauf an, die Sprache perfekt zu beherrschen, sondern in den wichtigen Momenten gezielt Floskeln oder kleine Redewendungen einzusetzen, die eine positive Atmosphäre schaffen und Vertrauen aufbauen.

Im Rahmen des Online-Workshops „Chinesisch für Geschäftsleute“ lernen Sie unter anderem, Standardsituationen sprachlich zu bewältigen sowie eine kurze Tischrede auf Chinesisch zu halten. Sie erfahren, wie Sie angemessen Ihren Gastgeber begrüßen und üben kleine Dialoge ein.

Darüber hinaus vermittelt unser Referent, Dr. Manuel Vermeer, Gründer und Inhaber von Dr. Vermeer Consult und Dozent für Marketing Ostasien, chinesische Sprache, sowie Kultur und Wirtschaft am Ostasieninstitut der Hochschule für Wirtschaft in Ludwigshafen, die wichtigsten Grundlagen der Grammatik, das Prinzip der Schriftzeichen sowie der non-verbalen Kommunikation.

Er findet in vier dreistündigen Onlinemodulen zwischen dem 22. September und 6. Oktober statt und richtet sich insbesondere an Vertreter mittelständischer Unternehmen, die regelmäßig in Kontakt zu chinesischen Geschäftspartnern stehen oder nach China entsandt werden.

Das Programm sowie ein Profil des Referenten und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie auf der Homepage des Chinaforum Bayerns

Die Teilnahmegebühr beträgt 480 € (zzgl. MwSt.), Mitglieder des Chinaforums erhalten 10% Ermäßigung.

Die Teilnahme ist auf sechs Personen beschränkt. Anmeldeschluss ist der 15. September 2020.

 

Russland: AHK-Online-Konferenz am 15.09.2020 zu Zoll und Zertifizierung

Insides und Neuerungen beim Export nach RusslandDie Einfuhrbestimmungen nach Russland und die gesamte EAWU stellen noch immer viele Unternehmen vor große Herausforderungen.

Welche Importbestimmungen gelten und auf welche Besonderheiten müssen sich Unternehmen beim Export nach Russland einstellen?

Wie ist der Zollkodex der EAWU aufgebaut und wie wird dieser in der Praxis angewandt?

Welche Zertifizierungs- und Kennzeichnungspflichten müssen Unternehmen nachkommen?

Diesen und weiteren Fragen widmet sich die Konferenz der AHK Russland. Die Experten haben sehr praxisorientierte Vorträge vorbereitet und es wird genügend Zeit eingeräumt, Fragen zu stellen. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmen, welche nach Russland exportieren wollen oder dies bereits tun und ihre Mitarbeiter im Export auf den neusten Stand zu den Importbedingungen in Russland bringen wollen.
Die Veranstaltungssprachen sind Deutsch und Russisch und es wird jeweils simultan übersetzt.

Veranstaltungsbeginn 15.09.2020 | 09:30

Veranstaltungsende 15.09.2020 | 13:30

Kosten
64 Euro für AHK Mitglieder,
89 Euro für Nichtmitglieder der AHK Russland

Ansprechpartnerin in der Deutschen Russischen Auslandshandelskammer:
Katharina Schöne | Repräsentantin Deutschland
Charlottenstrasse 16, 10117 Berlin
Telefon: 030/23579020
Mobil: 0162/3405600

HIER können Sie sich zur Konferenz anmelden bzw. finden weitere Informationen über Referenten etc.

 

Subsahara-Afrika: IHK-AHK Online-Beratungstage

Subsahara-Afrika bietet Geschäftschancen für deutsche Unternehmen. Der afrikanische Markt öffnet sich und wirbt weltweit um Handelspartner und Investoren. Die Covid-19 Pandemie bringt Herausforderungen und zugleich Chancen und Potentiale für Geschäftsaktivitäten auf dem afrikanischen Kontinent mit sich.

Am 17. und 18. September 2020 bietet Ihnen das Netzwerk der Deutschen Auslandshandelskammern in Subsahara-Afrika (AHK-Netz) in Zusammenarbeit mit Industrie- und Handelskammern aus ganz Deutschland eine kostenlose individuelle Beratung an.

Ca. 30 AHK-Expert*innen beantworten im Rahmen von 45-minütigen Einzelgesprächen Ihre konkreten Fragen zu allgemeinen und branchenbezogenen Themen zu Ostafrika, Südliches Afrika und Westafrika, darunter die folgenden Länder: Angola, Äthiopien, Benin, Côte d’Ivoire, Ghana, Kenia, Mosambik, Nigeria, Sambia, Simbabwe, Südafrika, Uganda, Ruanda, Senegal und Tansania.

Hierzu laden wir Sie herzlich ein und bitten Sie, Ihr Interesse an der kostenlosen AHK-Beratung bis zum 10. September 2020 per Mail (siehe Ansprechpartner) an die IHK Nürnberg für Mittelfranken zu bekunden.

Anschließend erhalten Sie von uns einen Link für die Registrierung zum Terminbuchungstool. Dort sind die verfügbaren AHK-Expert*innen mit den jeweiligen Schwerpunktthemen / Regionen kurz vorgestellt und Sie können für den 17. & 18. September direkt Ihre Termine mit den AHK-Marktexpert*innen in Subsahara-Afrika buchen.

Wir freuen uns auf Ihre Interessensbekundung für die AHK-Beratungen, so dass wir Ihnen die Informationen zu der Terminbuchungsplattform individuell zukommen lassen können.

Gerne laden wir Sie auch zu dem 45-minütigen virtuellen Eröffnungsevent „Geschäftspotentiale in Subsahara-Afrika“ am 17.09.2020 von 09:00 - 09:45 Uhr ein. Über den folgenden Link können Sie sich hierfür anmelden:
https://attendee.gotowebinar.com/register/4579503721689604879

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Flyer der AHK-Organisation.

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Geograph Christian Hartmann (Tel: +49 911 1335 1357, christian.hartmann@nuernberg.ihk.de)

SMART CITY 2020: Digitale Geschäftsanbahnungsreise für deutsche KMU (10.–12.11.2020)

Als Gemeinschaftsprojekt führen die Auslandshandelskammern Tschechien, Italien, Österreich und Rumänien in Kooperation mit der Bayern Handwerk International GmbH und unter fachlicher Begleitung der Technischen Hochschule Deggendorf, dem Zentrum Digitalisierung.Bayern sowie weiteren Institutioneneine digitale Geschäftsanbahnungsreise mit tschechischen, italienischen, österreichischen und rumänischen Unternehmern, potentiellen Kooperationspartnern und Branchenexperten vom 10.–12.11.2020 im Vorfeld des digitalen SMART City Expo World Congress in Barcelona (17.-18.11.2020) durch.

Die projektbezogene Fördermaßnahme wird im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) durchgeführt.

Die Reise richtet sich an Anbieter von Produkten, Technologien und Lösungen für smarte Stadtentwicklung (z.B. innovative Verkehrslösungen, Transportsysteme, Park-Systeme, Systeme zur Steuerung der Beleuchtung, Entsorgungslogistik etc.) sowie für Handwerksbetriebe aus den Bereichen Mobilität, Gebäudesteuerung, vernetzte Häuser, Beleuchtung und Sicherheit.

Den Ankündigungsflyer können Sie HIER herunterladen

Anmeldeschluss ist der 1. September 2020.

 

Verschiedenes

Neuregelung der EU-Entsenderichtlinie für Deutschland

Bereits 1996 hat der EU-Gesetzgeber die Entsenderichtlinie verabschiedet. Diese sollte gewährleisten, dass entsandte Arbeitnehmer im Wesentlichen die gleichen gesetzlichen und allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestarbeitsbedingungen haben und somit den gleichen Schutz genießen wie Arbeitnehmer aus dem Land, in dem sie eingesetzt werden.

Am 30. Juli 2020 sind zahlreiche Neuregelungen bei der Auslandsentsendung in Kraft getreten. Das reformierte Arbeitnehmer-Entsendegesetz, mit dem die europäische Entsenderichtlinie in Deutschland umgesetzt wird, gilt damit ab sofort. Mit den Neuregelungen soll der Schutz entsandter Arbeitnehmer ausgebaut werden. Das Umsetzungsgesetz ist vom Bundesrat am 3. Juli 2020 verabschiedet und am 16. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hier geht es zu den Seiten der Bundesregierung.

Worum geht es bei der EU-Entsenderichtlinie?
Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland können Aufträge in Deutschland annehmen und etwa Beschäftigte auf eine Baustelle in Deutschland entsenden. Erhalten aus dem Ausland entsandte Beschäftigte für ihre Tätigkeit weniger Lohn als die lokalen Kolleginnen und Kollegen, verzerrt das den Wettbewerb und kann zu Lohndumping führen. "Für Europa muss gelten, dass es den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit am gleichen Ort gibt. Das Gesetz zur Umsetzung der geänderten EU-Entsenderichtlinie sorgt für faire Wettbewerbsregeln für Unternehmen und für gleiche Lohnvorschriften für alle, die in Deutschland arbeiten ", erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Um innerhalb der EU ein gewisses Maß an Einheitlichkeit zu ermöglichen, gibt es daher die sogenannte Entsenderichtlinie. Durch deren Neuregelung werden ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig stärker als bislang von den in Deutschland geltenden Arbeitsbedingungen profitieren.

Was verändert sich durch die Neuregelung?
-
Mit dem neuen Gesetz haben entsandte Arbeitnehmer nicht mehr nur Anspruch auf den Mindestlohn, sondern auch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem Ausland erhalten zudem künftig Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen.
- Bezahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine Zulage für Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten, darf dieser Betrag nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden.
- Werden die entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland dienstlich auf Reisen geschickt, übernimmt der Arbeitgeber die Reisekosten.
- Grundsätzlich gelten künftig für Beschäftigte aus dem Ausland nach zwölf Monaten alle in Deutschland vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen. In begründeten Ausnahmefällen können Arbeitgeber eine Fristverlängerung um sechs Monate beantragen.
- Für Fernfahrer gelten die geplanten Regelungen nicht. Der Straßenverkehrssektor ist von den Änderungen ausgenommen.

Hilfe finden Sie außerdem im Dienstleistungskompass der bayerischen IHKs.

 

Sonderausgabe Berufsbildung AKTUELL vom August 2020

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 249 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalente), die von der Corona-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind, gibt es Fördermöglichkeiten, die Sie in der Sonderausgabe nachlesen können.

Außerdem weisen wir Sie auch noch gerne auf die Möglichkeit der Verbundausbildung hin. Zielgruppe der Verbundausbildung sind einerseits kleine Unternehmen, die nicht alle erforderlichen Ausbildungsinhalte vermitteln können, aber auch Jugendliche, die ggf. besonderen Unterstützungsbedarf während der Ausbildung haben. Näheres dazu und eine Anlaufstelle finden Sie ebenfalls in der Sonderausgabe.

HIER geht's zur Sonderausgabe Berufsbildung AKTUELL

 

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