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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

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Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 22/2020 Erscheinungsdatum: 8. September 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Neues rund um den Globus und in aller Kürze.

Wir informieren Sie u.a. über Änderungen im schweizer MwSt-Gesetz, Grenzkontrollen in Ungarn und zwei Geschäftsmöglichkeiten für Lebensmittelexporteure.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Zoll

APS: Liste der REX-Anwenderstaaten erneut aktualisiert

Wie in unserem Newsletter AWI 19/2020 berichtet, ermöglicht die Durchführungsverordnung (EU) 2020/750 vom 5. Juni 2020 begünstigten Ländern des Allgemeinen Präferenzsystems (APS), eine Verlängerung des Übergangszeitraums für das REX-System bis längstens 31.12.2020 zu beantragen. Grund der o.g. Verordnung sind durch die COVID-19-Pandemie verursachte Verzögerungen der Einführung des REX-System in den APS-Ländern.

Nach Tadschikistan hat die EU-Kommission die Übergangsfrist zur Umstellung auf das REX-System für folgende weitere Länder auf Antrag bis zum 31.12.2020 verlängert (Artikel 1 Abs. 3 Durchführungsverordnung (EU) 2020/750 der Kommission vom 05.06.2020):

  • Bangladesch (BD), Haiti (HT), Indonesien (ID), Madagaskar (MG), Philippinen (PH), Senegal (SN), Tadschikistan (TJ) und Vietnam (VN).

Ab 01.07.2020 wenden die folgenden Länder das REX-System umfassend an (kein Formblatt A):

  • Burkina Faso (BF), Kambodscha (KH), Kap Verde (CV), Kirgistan (KG), Lesotho (LS), Mauretanien (MR), Mongolei (MN) und Usbekistan (UZ).

Die EU-Kommission hat die entsprechenden Länder rückwirkend in den TARIC/EZT mit Wirkung zum 01.07.2020 eingestellt. Eine Überprüfung der betreffenden Einfuhrabgabenbescheide erfolgt von Amts wegen.

Weitere Einzelheiten zu gültigen Ursprungsnachweisen und zur Umstellung der APS-Länder auf das REX-System finden Sie in der Fachmeldung des Zolls Nr. 0075/20 sowie auf der Website der EU-Kommission hier.

 

Großbritannien: Onlinetool für Zolltarife

Mit dem Tool können Unternehmen die Zolltarife für die jeweiligen Waren, sowohl für den aktuell geltenden „Common External Tariff“ als auch für den künftigen „UK Global Tariff“ ersehen.

Der „UK Global Tariff“ tritt ab dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

Kambodscha verliert zollfreien Zugang zum EU-Markt

Die EU beschränkt seit dem 12.08.2020 die bisher unter dem Everything-but-Arms-Rahmen (EBA) gewährten Zollpräferenzen für Kambodscha.
 
Von der Einschränkung der Zollpräferenzen sind Exportprodukte Kambodschas wie Kleidung und Schuhe im Wert von 1 Mrd. Euro betroffen – etwa ein Fünftel der jährlichen kambodschanischen Ausfuhren in die EU.
 
Grund für die Verordnung vom 12. Februar 2020 sind systematische Menschenrechtsverletzungen: https://ec.europa.eu/transparency/regdoc/index.cfm?fuseaction=list&n=10&adv=0&coteId=&year=&number=&dateFrom=2020-02-12&dateTo=2020-02-12&serviceId=&documentType=&title=Cambodia+&titleLanguage=&titleSearch=EXACT&sortBy=NUMBER&sortOrder=DESC&language=de 
96 Prozent der Exporte Kambodschas in die EU fallen unter EBA-Präferenzen. Dem Beschluss ist ein umfangreicher Austausch mit Kambodscha und Interessenträgern in der EU vorausgegangen. Die EU bleibt offen für Gespräche über notwendige Reformen.

Seit Januar 2019 beschäftigt die Delegation der Deutschen Wirtschaft in Myanmar einen Regionalkoordinator für Laos und Kambodscha. Fragen zum Marktpotenzial für deutsche Unternehmen richten Sie daher gerne auch an Suntke Heeren (suntke.heeren@myanmar.ahk.de)

(Quelle: DIHK)
 
Alle Angaben ohne Gewähr!

 

Vietnam: Deutscher Zoll erkennt „blaue“ EUR1 bis 31.12.2020 an

Wir wurden vom Zoll über die Nichtanerkennung „blau“ guillochierter Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 aus Vietnam informiert.

Der Zoll teilt hierzu nunmehr mit, dass die Europäische Kommission eine Übergangsfrist hinsichtlich der Anerkennung dieser nicht konformen EUR.1 gewährt.

Daher können Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit einem guillochierten Überdruck in Blau mit einer Seriennummer von AA000001 bis AA100000 bis zum 31. Dezember 2020 anerkannt werden, sofern keine anderen Gründe dagegenstehen.

Diese Übergangsfrist gilt bis zur Verfügbarkeit konformer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 der AB-Serie bis zum 31. Dezember 2020. Nicht konforme Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgestellt werden, werden aus technischen Gründen abgelehnt.

Die zugehörige Fachmeldung des Zolls finden Sie hier.

 

Länderinformationen

China: Ab sofort Einreise-Erleichterungen für eine Reihe europäischer Länder

Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hatte die chinesische Regierung seit dem 28. März 2020 die Einreise von Ausländern generell ausgesetzt. Jetzt erleichtert China Ausländern erstmals wieder eine reguläre Einreise.

Die chinesische Regierung hat bekannt gegeben, dass Personen aus europäischen Ländern (siehe nachstehende Liste), die über gültige Aufenthaltsgenehmigungen (für Arbeit, Privatangelegenheiten, Angehörigenaufenthalt) verfügen, bei den chinesischen Auslandsvertretungen in diesen Ländern kostenlos und ohne Einladung ein Visum für China beantragen können. Die entsprechenden Personen müssen sich nach der Einreise an die Vorschriften der chinesischen Regierung zur Bekämpfung von Epidemien halten, d.h. auch die 14-tägige Quarantänepflicht bleibt bestehen.

Liste der europäischen Länder: Albanien, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Geschäftsreisende und Personen, die nach China reisen wollen, um Aktivitäten in den Bereichen Wissenschaft und Technologie, Kultur, Bildung, Sport usw. nachzugehen, müssen weiterhin ein PU-Einladungsschreiben der zuständigen chinesischen Provinzbehörde zur Beantragung eines Visums bei der chinesischen Auslandsvertretung in Deutschland vorlegen. Wer per „Fast Track" und mit einem Charterflug nach China reist, muss weiterhin im Voraus einen CO­VID-19-Test (Nukleinsäure-Test) durchführen und mit einem negativen Testzertifikat an Bord des Flugzeugs gehen.

Weiterführende Informationen zur neuen Einreiseregelung finden Sie auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Deutschland:
http://de.china-embassy.org/det/sgyw/t1805882.htm

Informationen zu den von der Deutschen Handelskammer in China durchgeführten Charterflügen finden Sie auf der AHK-Webseite:
https://china.ahk.de/charterflight

Quelle: DIHK

 

Schweiz: Ab Januar 2021 kann die MwSt-Abrechnung nur noch digital eingereicht werden

Handlungsbedarf für diejenigen, die noch in Printversion deklarieren

Derzeit reichen rund 50 % der MwSt-Pflichtigen ihre MwSt-Steuererklärung noch in Printform ein.

Für diese „Print-Deklarateure“ besteht Handlungsbedarf. Sie müssen sich auf die Umstellung vorbereiten und zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:

ESTV Suisse Tax
Die Plattform „ESTV Suisse Tax“ ist mit umfassenden Funktionalitäten ausgestattet und bereits funktionsfähig.
Vorteile: Klare Regelung der Berechtigungen, Importierung der XML Files zB aus der Abacus-Buchhaltung
Voraussetzung: Registrierung auf der Plattform der ESTV

MWST Abrechnung easy
Bei der Variante „MWST Abrechnung easy“ erhält der Steuerpflichtige einen Code zugestellt, der es als einzige Funktion ermöglicht, die MwSt-Abrechnung elektronisch zu erfassen.

Quelle: Schweizer Rechtsnews

 

Ungarn: Grenzkontrollen wieder aktiv

Ab dem 1. September dürfen ausländische Staatsbürger nach Ungarn nur in begründeten Ausnahmefällen bzw. aus triftigen Gründen einreisen.

Die Grenzkontrollen sollen am 1. Oktober wieder außer Kraft treten.

Einreise von ungarischen Staatsbürgern

- Ungarische Staatsbürger und auch deren ausländische Familienangehörige werden bei der Einreise nach Ungarn einer Gesundheitskontrolle unterzogen (bei Verdacht auf eine COVID-Infizierung: je nach epidemiologischem Risiko behördliche oder Heimquarantäne)
- Wenn bei der Einreise kein Verdacht auf eine COVID-Infizierung vorliegt, und

  der ungarische Staatsbürger über einen Wohnsitz in Ungarn verfügt: 14 tägige
  Heimquarantäne

  der in HU lebende HU Staatsbüger über keinen festen Wohnsitz in HU verfügt:
  14 tägige behördliche Quarantäne

  der im Ausland lebende HU Staatsbürger über keinen Wohnsitz in HU verfügt:
  14 tägige behördliche Quarantäne

 

Wichtige Termine

Online-Seminar "Lebensmittelmarkt Vereinigtes Königreich" am 22.09.2020

Die bayerische Ernährungswirtschaft exportiert jährlich Waren im Wert von über 400 Millionen Euro ins Vereinigte Königreich.Jedoch sind viele bayerische Unternehmen durch die aktuelle COVID-19 Krise sowie die Brexit-Verhandlungen stark verunsichert.
 
Der britische Nahrungsmittelmarkt befindet sich weiterhin im Wachstum und für 2021 wird ein Volumen von 122 Milliarden Euro erwartet. Dies bietet Unternehmen aus Bayern interessante Exportgelegenheiten.
 
Die aktuellen Trends liegen bei Inhaltsstoffen für funktionale Nahrungsmittel oder Superfoods (Lebensmittel mit Gesundheitsvorteil). Die Bruttowertschöpfung bei Back-und Fleischwaren sowie Getränken entwickelt momentan einen starken Aufwärtstrend.
 
Das Online-Seminar richtet sich an alle Hersteller und Verarbeiter von Nahrungsmitteln aus Bayern. Es bietet Ihnen Hintergrundinformationen zu den aktuellen Brexit-Verhandlungen sowie spezifische Markteintrittsunterstützung.

Wann: 22.09.2020, 14:00- 15:15 Uhr (MEZ)

Die Teilnahme ist kostenlos.
Weitere Informationen und Anmeldung hier

 

Uganda und Äthiopien: Kostenfreies Matchmaking-Event für Einkäufer von Lebensmittelprodukten

Ostafrika ist als Anbaugebiet vieler exotischer Nahrungsmittel bekannt, die als Zusatz- und Grundprodukte ganz selbstverständlich in unseren Lebensmitteln enthalten sind. Dazu zählen Gewürze, Kaffee, aber auch Samen- und Fruchtprodukte.
 
Um die Bedeutung der Region für die Lieferketten der europäischen Lebensmittelindustrie zu fördern, organisiert die Delegation der Deutschen Wirtschaft für Ostafrika (AHK Kenia) im Auftrag des Global Business Network Programmes der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ein digitales Matchmaking Event für Einkäufer aus der Lebensmittelbranche mit Anbaubetrieben aus Uganda und Äthiopien.
 
Es findet jeweils als online B2B-Matchmaking mit vorgeschaltetem Expertenwebinar statt:
-       7. - 11. September 2020 für Uganda
-       21. - 25. September 2020 für Äthiopien
 
Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich an Verarbeiter, Direktimporteure, Großhändler sowie Einzelhändler im Bereich Lebensmittel in Deutschland und der EU.
 
Das Angebot von afrikanischer Seite umfasst folgende Produkte:
Uganda: Spezialitäten-Kaffee, Gewürze (Chili), Früchte (Ananas, Mango), Sheabutter und Ölsaaten (Chia und Sesam)
Äthiopien: Honig / Bienenwachs, Gewürze, Frischeprodukte wie Früchte und Gemüse
 
Bei Interesse können Sie sich direkt auf den Seiten der AHK Kenia zur Teilnahme anmelden
https://www.kenia.ahk.de/news/details/digital-matchmaking-event-for-european-buyers

 

Verschiedenes

Erfolgreich durch internationale Innovationsprojekte: aktuelle Förderausschreibungen

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) fördert nicht nur Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) von Unternehmen aus Deutschland.
 
Besondere Ausschreibungen ermöglichen solche Projekte auch mit Partnern aus anderen Ländern durchzuführen. Dafür gibt es sogar einen Förderbonus. Dabei sollen marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren entwickelt werden, die über ein großes Marktpotenzial verfügen.
 
Aktuell sind folgende länderspezifischen Ausschreibungen offen:

  • Frankreich: Antragsannahme bis 15.10.2020
  • Taiwan: Antragsannahme bis 30.10.2020
  • Südkorea: Antragsannahme bis 30.10.2020
  • Singapur: Antragsannahme bis 30.10.2020
  • Finnland: Antragsannahme bis 30.11.2020 (verlängert)
  • Kanada: Antragsannahme bis 30.11.2020.

 
Minimalvoraussetzung für ein Projektkonsortium ist die Teilnahme von mindestens einem KMU jeweils aus Deutschland und dem anderen Land. Die ausländischen Partner können entsprechende Fördermittel in ihrem Land beantragen. Zusätzlich sind weitere Unternehmen und in Deutschland auch Forschungseinrichtungen willkommen.
 
Weitere Ausschreibungen mit Einreichungsfristen im Jahr 2021 werden in den nächsten Monaten veröffentlicht. Alle Informationen und Dokumente zu laufenden Ausschreibungen finden sich immer aktuell auf: www.zim.de/international

Wer mehr zu ZIM und den internationalen Innovations-Kooperationen wissen möchte, kann sich in einer Reihe von Webinaren vorab informieren. Hier die Termine:

  • 08.09.2020 - Webinar zu Israel: Internationale Kooperation im ZIM, organisiert durch Optec-Berlin-Brandenburg (OpTecBB) e.V.
  • 09.09.2020 - Webinar zu Frankreich: Internationale Kooperation im ZIM, organisiert durch die AiF Projekt GmbH in Kooperation mit BpiFrance
  • 10.09.2020 - Webinar zu ZIM: Internationale Innovations-Kooperation im ZIM über Kooperationsprojekte und Innovationsnetzwerke
  • 15.09.2020 - Webinar zu Israel: Internationale Kooperation im ZIM, organisiert durch Israel Innovation Authority
  • 17.09.2020 - Webinar zu Singapur: Internationale Kooperation im ZIM, organisiert durch Enterprise Singapore

Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen & Webinaren inklusive Agenda & Registrierung finden sich jederzeit aktuell auf: www.zim.de/veranstaltungen 

  Ansprechpartner/in

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

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