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Newsletter "Außenwirtschaft AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (1)

Master of Arts (MA) Ariti Seth

Master of Arts (MA) Ariti Seth

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AWI 25/2020 Erscheinungsdatum: 6. Oktober 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute wieder Interessantes aus aller Welt und in aller Kürze.

Ihr Team International
der IHK Nürnberg für Mittelfranken

 

Webinar „Virtuelles Dienstleistungsforum – Chancen für Industrie und Handwerk in Europa“

Europa ist für die Bayerische Wirtschaft der wichtigste Handelspartner. Viele Unternehmen waren von der Unterbrechung wichtiger Lieferketten infolge der Anti-Corona-Maßnahmen betroffen.

Bei einem Einsatz in Europa muss der Unternehmer selbst, seine Mitarbeiter, seine Anlagen und sein Material hierbei in der Regel die deutsche Grenze überqueren. Das macht erforderlich, nicht nur die deutschen sondern auch die europäischen Rechtsvorschriften, die mit einer Gewerbetätigkeit zusammenhängen, zu beachten. Diese Regeln und Vorschriften sind in der EU und deren Mitgliedsstaaten zahlreich und sehr unterschiedlich.

Das „Virtuelle Dienstleistungsforum - Chancen für Industrie und Handwerk in Europa“ von Bayern Handwerk International und den Bayerischen Industrie- und Handelskammern in Kooperation mit dem Außenwirtschaftszentrum Bayern findet am 29. Oktober 2020 von 09:30 bis ca. 15:30 Uhr statt. Vormittags von 09:30 bis 11:00 Uhr werden exemplarisch drei europäische Länder näher betrachtet und nachmittags von 14:00 bis 15:30 Uhr allgemeine rechtliche, steuerliche und Compliance Aspekte bei einem Einsatz in Europa erläutert.

HIER können Sie sich unentgeltlich zum virtuellen Dienstleistungsforum anmelden.

 

Zoll

Die neue Abfertigung für Kleinsendungen aus Drittstaaten: ATLAS-IMPOST

Im Rahmen der Umsetzung des neuen Mehrwertsteuerdigitalpakets wird ab dem 1. Juli 2021 die Sonderregelung für Kleinsendungen aus Drittstaaten mit einem Warenwert von unter 150 Euro gestrichen. Das neue elektronische Anmeldesystem von Post- und Kuriersendungen startet dann mit ATLAS-IMPOST.

Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Sendungen aus Drittstaaten elektronisch angemeldet werden und unterliegen dem EU-Zolltarif und der Einfuhrumsatzsteuer. Die Anmeldung erfolgt dann entweder vorzeitig oder nach Gestellung über den neuen Zollanmeldungstyp „APK“, für Kleinsendungen unter einem Warenwert von 150 Euro. Die Übermittlung läuft nicht mehr über das Protokoll X.400 bzw. FTAM, sondern über einen Webservice. Dies erfordert auch ein neues Sicherungs- und Authentifizierungsverfahren.

Näheres dazu ist noch nicht bekannt. Die Änderungen waren ursprünglich bereits zum 1. Januar 2021 vorgesehen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auch HIER

Quelle: Deutsche Zollverwaltung

 

Länderinformationen

Australien: Webinar Covid 19 – Auswirkungen auf die Ein- und Ausreise

Australien gilt als klassisches Einwanderungsland. Das Einwanderungssystem und die damit verbundenen Regelungen sind jedoch komplex und unterliegen regelmäßigen Änderungen seitens der zuständigen australischen Behörde, dem Department of Home Affairs.

Die Covid 19 Pandemie hat weitreichende Auswirkungen auf die Einreise nach Australien sowie die Ausreise von Australien. Das Webinar der Deutsch-Australischen Industrie- und Handelskammer in Sydney (AHK) gibt Ihnen einen Überblick über das australische Einwanderungssystem, insbesondere was die gängigen Arbeitsvisen für ausländische Mitarbeiter betrifft, und diskutiert die Reiserestriktionen, die von der australischen Regierung wegen Covid 19 eingeführt wurden.

Der Inhalt richtet sich daher vor allem an Personen, die aus privaten oder beruflichen Gründen auswandern, oder für eine begrenzte Zeit in Australien arbeiten und leben möchten, sowie Unternehmen, die deutsches Personal in Australien beschäftigen wollen.

Referent: Martin Hildebrand, Phillip Yip & Associates Pty Ltd

Der erfahrene, deutschstämmige Fachanwalt für Einwanderungsrecht und registrierter Einwanderungsberater, Martin Hildebrand, ist Referent des Webinars. Seit 2000 hat er zahlreiche Firmen in Einwanderungsfragen beraten und betreut; insbesondere was die Beantragung von temporären Arbeits- sowie Daueraufenthaltsvisen angeht.

Das Webinar wird auf Deutsch gehalten und die Teilnahme ist kostenfrei.

HIER können Sie sich anmelden.

 

China: Verstoß gegen geltende Marktregeln kann Sanktionen nach sich ziehen

Wenn Geschäfte oder damit zusammenhängende Aktionen "Chinas Souveränität, Sicherheits- und Entwicklungsinteressen schädigen, gegen Marktregeln verstoßen, oder anderweitig deren legitime Interessen schwer verletzen, dann kommt das  ausländische Unternehmen oder die Einzelperson zukünftig auf eine sogenannte "Entitätenliste".

Konkret drohen Firmen und Einzelpersonen, die auf der "Schwarzen Liste" stehen, folgende Maßnahmen:

- Einschränkungen oder Verbote im Handel mit China (Import als auch Export),
- Einschränkungen oder Verbote bei Investitionen in China,
- Entzug der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung sowie Verweigerung der Einreise,
- Geldstrafen.

Die Bestimmungen gelten seit dem 19. September 2020 und sind auf der Webseite des chinesischen Handelsministeriums in englischer Sprache veröffentlicht:

http://english.mofcom.gov.cn/article/policyrelease/questions/202009/20200903002580.shtml  

Zur Umsetzung sagte das chinesische Handelsministerium (MOFCOM), es werde ein Büro eingerichtet, das Fälle von Unternehmen oder Einzelpersonen, die verdächtigt würden, gegen die neuen Regeln zu verstoßen, untersuchen und entscheiden solle. Wichtig hierbei ist, dass keine sofortige Entscheidung, sondern ein Prozess vorgesehen ist, der jeder Organisation oder Person, gegen die ermittelt werde, die Möglichkeit geben soll, sich zu verteidigen und gegebenenfalls ihr Verhalten anzupassen. Firmen, die bereits auf die Liste gesetzt wurden, können entfernt werden, wenn sie ihr Verhalten "korrigieren" und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Konsequenzen ihrer Handlungen zu negieren.

Der Schritt war bereits im Mai 2019 angekündigt worden. Obgleich die Regeln offiziell nicht gegen ein Land oder eie Entität gerichtet sind, werden sie als Reaktion auf die US Entity List bzw. Bemühungen der USA eingeordnet, chinesische Technologieunternehmen einzudämmen. Die allgemeinen Formulierungen und damit verbundene Intransparenz könnten sich ersten Einschätzungen zufolge auch negativ auf die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen auswirken.

Bisher sind in Zusammenhang mit der "Liste für unzuverlässige Entitäten" keine Fälle von deutschen oder europäischen Unternehmen bekannt. Sollten Sie betroffen sein oder Probleme im Zusammenhang mit der Liste bekommen, bitten wir darum, dass Sie uns informieren.

  Ansprechpartner/in

Dr. Manuel Hertel (Tel: +49 911 1335 1424, manuel.hertel@nuernberg.ihk.de)

Italien: Bayernstand auf der Enlit Europe 2021 in Mailand

Geförderte Bayerische Messebeteiligung auf der Enlit Europe vom 30.11- 02.12.2021 in Mailand

Anbieter von Technologien bzw. Lösungen im Energiesektor können ihre Chance nutzen und auf der internationalen Fachausstellung, der „Enlit Europe“ vom 30.11. – 02.12.2021 in Mailand präsentieren. Die Enlit Europe ist ein ständig wachsendes, integratives internationales Forum, das sich mit allen Aspekten der Energiewende in Europa befasst.

Damit verbunden ist ein exzellenter Zugang zu Entscheidungsträgern, Investoren und Innovatoren der Branche, ganz zu schweigen von der nächsten Generation von Energieunternehmern.

Bayerische Firmen können mit Hilfe des Bayerischen Firmengemeinschaftsstandes neben der finanziellen Förderung des Freistaates, von einem schlüsselfertigen Messestand, einer Info-Lounge mit Besprechungsmöglichkeiten, einer modernen Kommunikationsstruktur sowie von der technisch-organisatorischen Unterstützung vor und während der Messe profitieren. Geschäftskontakte in bester Lage lassen sich damit hervorragend knüpfen und der Einsatz minimiert sich durch ein „Rundum-Sorglos-Paket“.

Weitere Informationen finden Sie HIER

 

Moskau: Steigende Covid-19-Zahlen veranlassen die Stadtverwaltung zu einer Homeoffice-Verordnung

Aufgrund steigender Covid-19-Neuinfektionszahlen traf die Stadt Moskau am 01.10.2020 eine neue präventive Maßnahme: Im Zeitraum vom 05. Oktober bis 28. Oktober 2020 müssen Arbeitgeber in Moskau 30% ihrer Mitarbeiter ins Homeoffice versetzen. Das geht aus einem neuen Erlass (RU) von Oberbürgermeister Sergej Sobjanin hervor. 

Arbeitnehmer über 65 Jahre sowie Mitarbeiter mit chronischen Krankheiten müssen aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen grundsätzlich ins Homeoffice versetzt werden.

Eine Ausnahme gilt nur für Mitarbeiter, deren persönliche Anwesenheit am Arbeitsplatz von entscheidender Bedeutung ist. Auch medizinische Einrichtungen sowie strategische Organisationen wie Rosatom oder Roskosmos sind vom Erlass ausgenommen.

Arbeitgeber müssen in elektronischer Form über die Anzahl der Mitarbeiter, die ins Homeoffice versetzt werden bzw. im Büro verbleiben sowie über deren Tätigkeitsart und -ort informieren. Die Angaben müssen gemäß dem Erlass an die E-Mail-Adresse organization_size@mos.ru versendet werden. Weitere Informationen dazu sind unter der folgender Telefonnummer zu erhalten: +7 (495) 870-72-98.

 

Tschechien: Erneut Notstand wegen Corona ausgerufen

Der 30-tägige Notstand tritt am 05.10.2020, in Kraft. Die Notstandsregelung ermöglicht es der Regierung flächendeckende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen.

Änderungen der Einreisebestimmungen oder eine Grenzschließung sind hiermit nicht verbunden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutschen Botschaft Prag
 
(Quelle: Deutsche Botschaft Prag)
 
Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen nach / aus Deutschland / Bayern sowie den Quarantänevorschriften finden Sie HIER

HIER finden Sie eine Muster-Arbeitgeber-Bescheinigung für den Pendlerverkehr zwischen Tschechien und Bayern. Arbeitgebern wird empfohlen, ihren tschechischen Beschäftigten diese auszustellen, um bei möglichen Kontrollen den Pendlerstatus nachzuweisen.

 

Wichtige Termine

14.10.: Deutsch-Polnische Automotive-Konferenz (Online) der AHK Polen

Während der Konferenz wird eine Diskussion zwischen Experten und Fachkräften der Automobilindustrie über die Lage der Branche und deren Zukunft angestoßen. Es wird darüber gesprochen, welche Herausforderungen der Branche bevorstehen, welche Lösungen den Automobilmarkt beleben und die Branche erneuern könnten. Wie sich die Automobilbranche nach COVID-19 verändern wird,  welche Trends und neue Wege es für die Entwicklung des Automobilmarktes geben kann.

Einen wesentlichen Bestandteil der Konferenz wird eine Reihe von individuellen B2B-Gesprächen sein, bei denen Firmenvertreter neue Geschäftskontakte initiieren können.

An der Konferenz werden ca. 250 Vertreter der Automobilbranche aus Polen und Deutschland - Hersteller von Fahrzeugen und Komponenten, Cluster und Fachverbänden teilnehmen.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Konferenz findet auf Polnisch und Deutsch statt und wird übersetzt.

Das Programm und die Anmeldung finden Sie HIER.

 

AHK Industrial Suppliers Forum am 19. November 2020

Neue Bedingungen auf den Weltmärkten erfordern eine neue Ausrichtung der Geschäfts- und Lieferstrukturen. Das gilt gerade für viele deutsche Industrieunternehmen, die auf Produkte und Dienstleistungen aus anderen Ländern angewiesen sind. Mehr als jedes vierte Unternehmen denkt nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie über eine Neuausrichtung nach. Dies bietet europäischen Lieferanten hervorragende Chancen, gerade jetzt neue Kontakte zu deutschen Abnehmern aufzubauen und sich mit ihrem Angebot sichtbar zu platzieren.

Das AHK Industrial Suppliers Forum 2020 bietet Ihnen dazu die ideale Möglichkeit: Organisiert vom Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHK), erhalten Sie bei dieser virtuellen Veranstaltung eine optimale Möglichkeit, sich auf dem deutschen Markt zu zeigen und Kontakte anzubahnen bzw. diese auszubauen. Mit 16 beteiligten Ländern und ca. geplanten 130 Ausstellern ist diese virtuelle Lieferantenmesse die größte ihrer Art in  Europa.

Weitere Infos und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie HIER

 

Verschiedenes

Fahrverbot auf der Brennerautobahn für Lkw und Omnibusse über 7,5 Tonnen

Auf österreichischer Seite der Brennerautobahn wird die Sperre jeweils am Samstag von 16:30 Uhr bis Sonntag 08:00 Uhr stattfinden. Die Ausleitung erfolgt ab den An-schlussstellen Matrei bzw. Nösslach. Gleichzeitig wird die Brennerautobahn auf italienischer Seite in Richtung Norden von Sterzing bis zur Staatsgrenze für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen gesperrt.

Einzig von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Lkw, die bereits eine gültige Reservierung für eine Verladung durch die Bahn am Brennersee gebucht haben. Die Rola (Rollende Landstraße) wird in dieser Zeit zusätzliche Kapazitäten auf der Strecke Wörgl-Brennersee und Brennersee-Wörgl anbieten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der RailCargoGroup
https://rola.railcargo.com/

sowie auf der Website des Landes Tirol

 

Brexit: UKCA-Label ersetzt CE-Kennzeichnung

Änderungen ab 1. Januar 2021

Am 31. Dezember 2020 endet die Übergangsphase. Damit gehört das Vereinigte Königreich ab 1. Januar 2021 endgültig nicht mehr dem EU-Binnenmarkt an. Die britische Regierung informiert in aktuellen Veröffentlichungen über die Einführung der neuen UKCA Kennzeichnung (UK Conformity Assessed), die das CE-Zeichen auf dem britischen Markt ersetzen wird.

An den technischen Produktanforderungen sowie den Verfahren zur Konformitätsbewertung ändert sich zunächst nichts. Das Vereinigte Königreich übernimmt die bestehende EU-Gesetzgebung in nationales Recht. Die Europäischen harmonisierten Normen und Standards werden in „UK designated standards“ umgewandelt.


Bis wann kann die CE-Kennzeichnung weiter verwendet werden?

Um Unternehmen Zeit zu geben, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, behält die CE-Kennzeichnung für einen Übergangszeitraum ihre Gültigkeit. Sie kann bis 1. Januar 2022 weiter genutzt werden. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:  Die Anwendung ist nur möglich, sofern die britischen und die EU Produktvorschriften identisch sind.

Falls die EU im Laufe des Jahres 2021 Anpassungen vornimmt, werden diese nicht mehr in britisches Recht übernommen. Für diese Produkte ist eine Verwendung der CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt nicht mehr möglich.


In welchen Fällen muss die neue Kennzeichnung angebracht werden?

Das UKCA Label soll ab 1. Januar 2021 verwendet werden. In bestimmten Fällen ist die Nutzung der neuen UKCA Kennzeichnung jedoch schon ab 1. Januar 2021 Pflicht. Das ist der Fall, wenn

    Das Produkt für den britischen Markt bestimmt ist;
    Das UKCA-Label gesetzlich vorgeschrieben ist;
    Eine Konformitätsbewertung durch eine benannte Stelle vorgeschrieben ist;
    Diese Konformitätserklärung von einer britischen Konformitätsbewertungsstelle
    ausgestellt wurde.

Bereits produzierte und mit der CE-Kennzeichnung versehene Ware ist hiervon nicht betroffen.

Die Handreichung der britischen Regierung enthält außerdem Details zu folgenden Themen:

    Nutzung des neuen Labels;
    Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsbeteiligten;
    Technische Dokumentation;
    Aufbewahrungspflichten;
    Anforderungen an die Konformitätserklärungen.

Sonderstatut für Nordirland

Das Nordirland-Protokoll zum Austrittsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sieht vor, dass Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes für Waren bleibt. Die neuen Regelungen zur UKCA-Kennzeichnung finden daher auf Nordirland keine Anwendung. Für den nordirischen Markt kann weiterhin die CE-Kennzeichnung verwendet werden.

Spezielle Regelungen für bestimmte Produkte

Die Übergangsfrist gilt jedoch nicht für alle Produkte. Sonderregeln gelten unter anderem für Medizin- und Bauprodukte. Die Änderungen müssen  jedoch noch vom britischen Parlament bestätigt werden.

Medizinprodukte:

    CE-Kennzeichnung kann bis 30. Juni 2023 verwendet werden.
    Zertifikate, die von benannten Stellen mit Sitz innerhalb der EU ausgestellt
    wurden, werden bis 30. Juni 2023 anerkannt.
    Ab 1. Januar 2021 müssen alle Medizinprodukte bei der zuständigen Behörde
    "Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA)" registriert werden.
    Die Fristen zur Registrierung betragen vier bis zwölf Monate ab 1. Januar 2021.
    Hersteller mit Sitz außerhalb Großbritanniens müssen einen verantwortlichen
    Repräsentanten benennen.

Quelle: gtai

 

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