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Kerstin Krausser

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Alexander Fortunato

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Ausgabe 02 | 2021 Erscheinungsdatum: 15. Februar 2021

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Aktuelles

© Bild von Heike Schonert auf Pixabay

Verschärfte Grenzkontrollen Tschechien und Tirol: Meldung systemrelevanter Arbeitskräfte

Das Bundesministerium des Innern führt ab Sonntag, 14. Februar Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich durch. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien und dem Bundesland Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiete. Einreisen nach Deutschland aus Tschechien und Tirol sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Ausnahmen gelten insbesondere für systemrelevante Berufe, unter anderem

  • im Gesundheitswesen,
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie,
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens,
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten
  • sowie Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete.

Welche Betriebe als systemrelevant einzustufen sind, ergibt sich aus Nummer 2 der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 30. März 2020.

Zur Beantragung müssen Unternehmen die in systemrelevanten Bereichen tätig sind, ihre Beschäftigten mit

  • Namen und Anschrift,
  • Angaben zur Beschäftigung,
  • KFZ-Kennzeichen
  • sowie einer Kontakttelefonnummer des / der Verantwortlichen für Rückfragen mit Erreichbarkeit

an das Wirtschaftsreferat ihrer Kommune / ihres Landkreises melden. Die Fristen laufen je nach Behörde im Verlauf des 15. Februar (abends) oder 16. Februar (vormittags) ab. Nach entsprechender Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Fortlaufend aktualisierte Informationen zu den Grenzkontrollen und Ausnahmeregelungen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/rechtsinformationen-fuer-unternehmer-arbeits-und-vertragsrecht/verschaerfte-grenzkontrollen-tschechien-und-tirol-meldung-systemrelevanter-arbe/

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