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Newsletter "Handel und Dienstleistung AKTUELL"

 

Ansprechpartner/innen (2)

Kerstin Krausser

Kerstin Krausser

Fachbetreuung Handel | Dienstleistung Tel: +49 911 1335 1382
Alexander Fortunato

Alexander Fortunato

Leiter Referat Handel und Dienstleistung | Standortberatung und Firmeninformationen | Kultur- und Kreativwirtschaft Tel: +49 911 1335 1316

Ausgabe 10 | 2021 Erscheinungsdatum: 5. Oktober 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute erhalten Sie die aktuelle Ausgabe unseres IHK-Newsletters "Handel und Dienstleistung AKTUELL". Mit unserem Newsletter informieren wir Sie über interessante Neuigkeiten und Aktivitäten rund um die Handels- und Dienstleistungsbranche.

Ihre "IHK Handel und Dienstleistung AKTUELL"-Redaktion

Aktuelles

Änderungen im Kaufrecht: Neue Pflichten für den Handel

Neue Regeln bei Gewährleistungsfrist, Verschärfung der Beweislast und eine neue Aktualisierungspflicht

Beim Verkauf von Waren an Verbraucher treffen Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 zahlreiche neue Pflichten. Im Zentrum steht unter anderem eine Update-Verpflichtung für Verkäufer bei Waren mit digitalen Elementen wie etwa Smart-Watches, aber auch ein verschärftes Gewährleistungsrecht. Einen Überblick über die Änderungen im Kaufrecht finden Sie unter: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/aktuelle-informationen/aenderungen-im-kaufrecht-neue-pflichten-fuer-den-handel-58062

Hier kommen Sie direkt zu unserem aktuellen WIM-Artikel zu diesem Thema (www.ihk-nuernberg.de)

  Ansprechpartner/in

Ass. jur. Katja Berger (Tel: +49 911 1335 1390, katja.berger@nuernberg.ihk.de)

Neue Abgabebeschränkungen für Biozide im Handel

Verordnung bringt Selbstbedienungsverbot ab 2025

Baumärkte, Apotheken & Co. dürfen Ratten- oder Ameisengifte, Holzschutzmittel und ähnliche Produkte ab 2025 nicht mehr frei an Jedermann verkaufen – das sieht die neue Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV) vor. Sie enthält aber auch Neuregelungen, die bereits heute oder ab 2022 greifen.

Weiter Infos finden Sie hier: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/wirtschaftspolitik/umwelt/neue-abgabebeschraenkungen-fuer-biozide-im-handel-57624

 

Aufruf: „Digitale Champions im bayerischen Einzelhandel 2021 gesucht“

ibi research an der Universität Regensburg und die DATEV eG suchen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die „Digitalen Champions im bayerischen Einzelhandel 2021“.

Ziel ist es, kleine und mittlere Einzelhandelsunternehmen zu identifizieren, die mit ihren Digitalisierungsstrategien einen Vorbildcharakter für andere Händlerinnen und Händler besitzen.

Die Auswahl der Unternehmen ist an nachfolgende formale Kriterien geknüpft:

1. Sitz in Bayern;
2. Mittelständische Unternehmen, v. a. im Familienbesitz mit nicht mehr als 500 Arbeitnehmern;
3. Einzelhändler, sowohl Multikanal-Händler als auch reine Online-Händler (B2C);
4. Laufendes bzw. erfolgreich abgeschlossenes Digitalisierungsprojekt.

Die Digitalisierungsvorhaben (in der Umsetzung bzw. bereits umgesetzt) können einerseits die interne Wertschöpfungskette betreffen (beispielsweise das Rechnungswesen, die Intralogistik oder die Warenwirtschaft), auf der anderen Seite ist aber auch ein externer Bezug (z. B. an der Schnittstelle zum Hersteller, zum Großhändler, zum Wettbewerb oder zum Kunden) möglich.

Unter allen Bewerbungen wird eine unabhängige Jury die digitalen Champions des bayerischen Einzelhandels 2021 wählen. Die Gewinner werden bei einer Preisverleihung der Öffentlichkeit vorgestellt. In einem Ergebnisband, der vom Bayerischen Wirtschaftsministerium veröffentlicht wird, werden alle Preisträger mit ihren Digitalisierungsprojekten vorgestellt. Diese Vorstellung findet sich auch auf der zugehörigen Projekt-Webseite und wird breit gestreut.

Landingpage mit Bewerbungsbereich: https://digitale-champions.bayern/

Vorschläge können gerne direkt an champions@ibi.de gerichtet werden oder über das Bewerbungsformular auf der Webseite eingereicht werden. Bitte begründen Sie kurz Ihre Vorschläge. Bewerbungsschluss ist der 31.10.2021.

 

Förderung: Nicht-öffentliche Ladepunkte im Tourismus

Das Bayerische Wirtschaftsministerium bereitet ein Förderprogramm für den Tourismus vor. Die Richtlinie „Tourismus in Bayern – E-Ladepunkte“ adressiert u. a. auch nicht-öffentlich zugängliche Ladepunkte im Tourismus. Die Förderbedingungen sind mit pauschal 1.500,00 Euro pro Ladepunkt (max. 90 % der förderfähigen Kosten) sehr interessant.

Anträge können seit Montag, 27.09.2021 eingereicht werden. Die Formulare werden unter diesem Link bereit gestellt

Hier geht es zum Förderprogramm „Tourismus in Bayern – E-Ladepunkte“ (www.bayern-innovativ.de)

Für Rückfragen oder Anmerkungen: elektromobilitaet@bayern-innovativ.de

 

Veranstaltungen

Wirtschaft nebenan - Online-Netzwerkveranstaltungen im Oktober und November

Haben Sie Themenwünsche oder Vorschläge für Impulsvorträge? Gerne nehmen wir Ihren Input bereits jetzt auf, um die Termine für das Frühjahr 2022 zu planen. Kommen Sie auf uns zu!

  Ansprechpartner/in

Carolin Regler (Tel: +49 911 1335 1478, carolin.regler@nuernberg.ihk.de)

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