Telefon: +49 911 1335-1335

IHK-InfoService: Region Ansbach

 

Ansprechpartner/innen (2)

Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15
Horst Maußner

Horst Maußner

Stellv. Leiter der IHK-Geschäftsstelle Ansbach Tel: +49 981 209570 10

Ausgabe 8 - Spezial Erscheinungsdatum: 24. März 2020

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute erhalten Sie eine Sonderausgabe von unserem "IHK-InfoService: Region Ansbach", um Sie über Neuigkeiten rund um das Thema "Corona" und wichtige Ansprechpartner in Westmittelfranken zu informieren.

Auch wenn die Geschäftsstelle für den Publikumsverkehr bis auf weiteres geschlossen ist, stehen wir Ihnen selbstverständlich telefonisch unter 0981/209570-11  während unserer üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.

Das Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach wünscht Ihnen alles Gute!

 

 

Fragen und Antworten © almagami - Fotolia.com

Hier erhalten Sie alle Informationen der IHK zur aktuellen Corona-Pandemie.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Volksw. Karin Bucher (Tel: +49 981 209570 15, karin.bucher@nuernberg.ihk.de)

Horst Maußner (Tel: +49 981 209570 10, horst.maussner@nuernberg.ihk.de)

Konjunktur

© MarianVejcik - Thinkstock.com

Soforthilfe Corona des Freistaat Bayern

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe mit bis zu 250 Mitarbeitern/Arbeitnehmern und einer Betriebsstätte in Bayern.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach Betriebsgröße und beträgt zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro und soll schnell und unbürokratisch ausbezahlt werden.

Anträge sind ab dem 18. März 2020 möglich. Auszahlungen sollen innerhalb weniger Tage erfolgen.

Die Regierung von Mittelfranken hat auf ihrer Website Ausfüllhilfen und FAQs bereitgestellt.

www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Für Unternehmen in Mittelfranken ist der ausgefüllte und unterschriebene Antrag (PDF-Datei, 1,4 MB) an die Regierung von Mittelfranken zu senden.

In einem WiMcast gibt Mittelfrankens Regierungssprecherin Karin Christ Informationen hierüber.

https://www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/soforthilfe-corona/

  Ansprechpartner/in

Ass. jur. Yvonne Stolpmann (Tel: +49 911 1335 1377, yvonne.stolpmann@nuernberg.ihk.de)

Simone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)

© BMWi

Soforthilfe des Bundes

Besondere Unterstützungsmaßnahmen gelten für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind.

Sie verfügen in der Regel kaum über Sicherheiten oder weitere Einnahmen. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden.

Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente) bzw. bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Diese und weitere Informationen finden Sie unter

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavirus.html

  Ansprechpartner/in

Ass. jur. Yvonne Stolpmann (Tel: +49 911 1335 1377, yvonne.stolpmann@nuernberg.ihk.de)

Simone Brunner (Tel: +49 911 1335 1315, simone.brunner@nuernberg.ihk.de)

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