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IHK-InfoService: Region Ansbach

 

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Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Dipl.-Volksw. Karin Bucher

Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15
Horst Maußner

Horst Maußner

Stellv. Leiter der IHK-Geschäftsstelle Ansbach Tel: +49 981 209570 10

Ausgabe 16 Erscheinungsdatum: 15. Februar 2021

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

seit dem 14.2.2021 gilt eine Einreisebeschränkung für die Gebiete Tschechien und Tirol. Ausnahmen für Grenzgänger werden nur in sehr begrenztem Umfang zugelassen. Die Übergangsphase endet Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr. Systemrelevante Betriebe, die dringend auf Fachkräfte aus diesen Gebieten angewiesen sind, müssen schnell handeln. Alle Infos finden Sie in diesem Newsletter-Spezial.

Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.

 

© erhui1979 / gettyimages.de

Einreisebeschränkungen aus Tschechien und Tirol

Das Bundesministerium des Innern führt ab Sonntag, 14. Februar Grenzkontrollen zu Tschechien und Österreich durch. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien und dem Bundesland Tirol in Österreich als Virusvarianten-Gebiete. Einreisen nach Deutschland aus Tschechien und Tirol sind nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich.

Ausnahmen gelten insbesondere für systemrelevante Berufe, unter anderem

  • im Gesundheitswesen,
  • Arbeitskräfte in der Arzneimittel- und Medizinprodukteindustrie,
  • akademische und vergleichbare Fachkräfte in der Informations- und Kommunikationstechnologie,
  • Berufe im Bereich des Ingenieurwesens,
  • Personen, die an systemrelevanten oder anderweitig wesentlichen Infrastrukturen arbeiten
  • sowie Schutzkräfte und Sicherheitsbedienstete.

Welche Betriebe als systemrelevant einzustufen sind, ergibt sich aus Nummer 2 der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 30. März 2020.

Zur Beantragung müssen Unternehmen die in systemrelevanten Bereichen tätig sind, ihre Beschäftigten mit

  • Namen und Anschrift,
  • Angaben zur Beschäftigung,
  • KFZ-Kennzeichen
  • sowie einer Kontakttelefonnummer des / der Verantwortlichen für Rückfragen mit Erreichbarkeit

melden.

Die Fristen laufen je nach Behörde im Verlauf des 15. Februar (abends) oder 16. Februar (vormittags) ab. Nach entsprechender Prüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

Meldungen in Westmittelfranken sind möglich bei:

Fortlaufend aktualisierte Informationen zu den Grenzkontrollen und Ausnahmeregelungen finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/de/corona-virus/rechtsinformationen-fuer-unternehmer-arbeits-und-vertragsrecht/verschaerfte-grenzkontrollen-tschechien-und-tirol-meldung-systemrelevanter-arbe/

  Ansprechpartner/in

Dipl.-Volksw. Karin Bucher (Tel: +49 981 209570 15, karin.bucher@nuernberg.ihk.de)

Horst Maußner (Tel: +49 981 209570 10, horst.maussner@nuernberg.ihk.de)

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