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Tipps für Bankgespräche in der Corona-Krise

Tipps für Bankgespräche in der Corona-Krise

Tipps für Bankgespräche in der Corona-Krise

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Ansprechpartner/innen (2)

Simone Brunner

Simone Brunner

Beratung Unternehmensnachfolge, Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1315
Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Ass. jur. Yvonne Stolpmann

Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377

Die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung haben speziell in der Corona-Krise die Regularien für bereits existente Förderkredite der KfW und der LfA umfassend angepasst und erleichtert.

Die staatliche Unterstützung besteht schwerpunktmäßig in einer umfangreicheren Risikoentlastung der jeweiligen Hausbank durch Anhebung der Haftungsfreistellungen sowie Beschleunigungen durch Verzicht auf eigene hausinterne Risikoprüfungen, die ab bestimmten Kreditsummen grundsätzlich vorgesehen sind.

Ein Anspruch auf die Förderdarlehen besteht jedoch nicht. Es gilt das Hausbankprinzip. Das bedeutet, dass die Förderkredite über die Hausbanken beantragt werden müssen. Die Förderbanken KfW und LfA nehmen zwar bis zu den festgelegten Grenzen keine eigene Risikoprüfung vor, die Hausbanken sind jedoch nicht von der eigenen Prüfpflicht entbunden. Die Förderbanken übernehmen in diesen Fällen letztendlich die Risikoeinschätzung der Hausbanken. Daher prüfen die Hausbanken weiterhin jede Kreditanfrage individuell. Erleichterungen gelten für die Corona-Schnellkredite der LfA und KfW (siehe unten).

Grundvoraussetzung für den gesamten Antragsprozess ist eine Risikoeinschätzung der jeweiligen Hausbank (Rating) bzw. bei den Corona-Schnellkrediten die Prüfung von bestimmten Voraussetzungen. Es müssen der Hausbank bestimmte betriebswirtschaftliche Unterlagen zur Prüfung vorgelegt werden. Diese sind zur Prüfung der notwendigen Besicherung des jeweiligen Darlehens erforderlich, insbesondere für die Ermittlung der sog. Preisklassen des Förderdarlehens (nicht bei Corona-Schnellkrediten der LfA und KfW).

Haftungsfreistellungen der LfA und KfW gelten für die Hausbanken als Sicherheiten, dürfen aber im Gegensatz zu Bürgschaften der LfA oder Bürgschaftsbank Bayern bei der Ermittlung der Preisklasse nicht berücksichtigt werden.

Außer bei den Corona-Schnellkrediten der LfA und KfW müssen die Hausbanken grundsätzlich prüfen, ob das Unternehmen über ein ausreichendes Rating vor der Krise verfügte (per 31. Dezember 2019) und nach Überzeugung der Hausbank für die Zeit nach der Corona-Krise über eine positive Fortführungsprognose verfügt. Das bedeutet, dass nach Einschätzung der Hausbank das Unternehmen in der Lage sein wird, den Förderkredit fristgerecht zurückzuzahlen.

 

Hinweis

Die speziellen Corona-Förderkrediten der LfA und KfW können Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Ihr Unternehmen durch die Corona-Krise in Liquiditätsschwierigkeiten gekommen ist. Bereits zuvor bestehende Verbindlichkeiten können durch diese Darlehen nicht umgeschuldet werden. Es ist allenfalls möglich, laufende Zins- und Tilgungszahlungen teilweise in den Liquiditätsbedarf aufzunehmen. Sprechen Sie Ihre Hausbank hierauf an.  

 

Wie bekomme ich einen Corona-Förderkredit? 

Wir geben Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Prinzipien bei der Beantragung eines Corona-Förderkredits:  

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Förderdarlehen der LfA und KfW.
  • Es gilt das Hausbank-Prinzip: Die Förderdarlehen müssen über die Hausbank beantragt werden.
  • Es lassen sich Investitionen und Betriebsmittel über die Förderprogramme finanzieren.
  • Grundsätzlich gilt, dass neben der Erfüllung der Fördermittelvoraussetzungen eine positive Bonitätsbewertung durch die Bank erfolgen muss. Das bedeutet, dass die Hausbank einschätzen können muss, ob das Unternehmen über eine positive Fortführungsprognose verfügt.
  • Kommt eine Kreditvergabe (mit/ohne Haftungsfreistellung) in Betracht, erfolgt eine verpflichtende Prüfung der betriebswirtschaftlichen Unterlagen des Unternehmens.
  • Auf diese Prüfung basiert letztendlich die Einschätzung der Bank, welche Art von Finanzierung im jeweiligen Fall am besten passt.

Ausnahme: Erleichterungen bei Corona-Schnellkrediten der LfA und KfW

Die Schnellkredite der LfA und KfW beinhalten eine 100-prozentige Risikoübernahme durch die KfW/LfA für die Hausbank. Die Endkreditnehmer müssen keine Sicherheiten stellen. Nachfolgende Kriterien sollen dabei eine missbräuchliche Gestaltung ausschließen und die Ausfallwahrscheinlichkeit gering halten:

  • Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
  • Das Unternehmen muss in 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn erwirtschaftet haben
  • Unternehmen ab zehn Mitarbeitern (KfW-Schnellkredit) müssen mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sein, Unternehmen bis zehn Mitarbeitern (LfA-Schnellkredit) müssen mindestens seit dem 1. Oktober 2019 am Markt aktiv gewesen sein.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten gem. EU-Definition gewesen sein. Es muss geordnete wirtschaftliche Verhältnisse zum aufgewiesen haben. Dies erfolgt durch eine Versicherung des antragstellenden Unternehmens. 
  • So bleibt der Bank vor Darlehensauszahlung sicherzustellen, dass die Antragsvoraussetzungen bzgl. Anzahl der Mitarbeiter, Angaben zum Jahresumsatz 2019 sowie die Gewinnerzielung im Zeitraum 2017 bis 2019 (kumuliert)  oder 2019 bzw. – falls nicht vorliegend – eines entsprechend kürzeren Zeitraums erfüllt sind und die erforderlichen Bestätigungen des Endkreditnehmers vollständig vorliegen.
  • Entsprechende Unternehmensunterlagen hierzu sind der Bank vorzulegen, ebenso die oben genannte Erklärung.

Wie bereite ich mich auf das Gespräch mit meiner Hausbank vor?

Um der Bank einen umfassenden Überblick über Ihre aktuelle Situation zu geben, sollten Sie in einem kurzen Konzept Ihre Situation nachvollziehbar schildern sowie eine Prognose für die Zukunft machen.

Nachfolgend finden Sie Hinweise, welche Informationen Sie für die Bank mindestens bereit halten sollten und welche Fragen Ihrer Hausbank Sie beantworten können sollten.

  • Kurzbeschreibung Ihres Geschäftsmodells und Unternehmen (soweit der Hausbank nicht ausreichend bekannt).
  • Kurze Beschreibung der coronabedingten Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.
  • Wie hoch ist Ihr Finanzierungsbedarf? Bitte erläutern Sie kurz wie Sie diesen ermittelt haben.
  • Für welchen Zeitraum haben Sie den Finanzierungsbedarf ermittelt?
  • Welche Maßnahmen haben Sie eingeleitet um die negativen Auswirkungen abzufedern (Kurzarbeit, Steuerstundungen, Soforthilfe, etc.)?
  • Wie lange werden aus heutiger Sicht die Auswirkungen Ihr Unternehmen negativ beeinflussen?
  • Gibt es ggf. außer der Corona-Pandemie weitere negative Einflussfaktoren auf Ihr Geschäftsmodell?
  • Hat Ihr Unternehmen per 31. Dezember 2019 eine positive Fortführungsprognose?
  • Wie sieht Ihre Prognose für das laufende Jahr aus, insbesondere für die Zeit nach Beendigung der coronabedingten Einschnitte?
  • Wie ist der aktuelle Auftragsstand? Wie war dieser vor Ausbruch der Corona-Krise?
  • Wie viele Mitarbeiter beschäftigen Sie im Unternehmen?
  • Wie hoch sind die Personalkosten pro Monat?
  • Wie hoch sind die übrigen Fixkosten pro Monat gesamt?

Folgende Unterlagen sollten Sie ergänzend vorlegen können:

  • Jahresabschluss 2018
  • falls für 2019 noch kein Jahresabschluss vorliegt: BWA 12/2019, einschließlich Summen- und Saldenliste
  • Liquiditätsplan für die kommenden 12 Monate
  • aktuellster Einkommenssteuerbescheid
  • Selbstauskunft des Unternehmers/Gesellschafters
  • idealerweise: Rentabilitätsplanung für 2020–2022 (Pflicht bei Unternehmen jünger als 12 Monate)

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, die nicht buchführungspflichtig sind, sollten alternativ zum Jahresabschluss ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnungen (kurz EÜR) für 2018 und 2019 vorlegen können.

Vor allem in einer Krise ist es wichtig, jederzeit zu wissen, ob man flüssig ist. Eine regelmäßige Liquiditätsplanung kann Ihnen helfen, die Zahlungsfähigkeit zu sichern und gegenüber der Bank entsprechend zu argumentieren. Eine Hilfestellung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie:

Unsere Auflistung soll Ihnen eine erste Hilfestellung bieten und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Da jede Kreditentscheidung individuell erfolgt, können weitere Unterlagen und Informationen für die Entscheidung der Bank erforderlich sein.

 

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Alternative oder Ergänzung: Tilgungsaussetzung für bestehende Darlehensverpflichtungen

Die Banken ermöglichen ihren Kunden aktuell vielfach die Möglichkeit die Tilgung hauseigener Kredite für mehrere Monate auszusetzen bzw. zu stunden. Möglich sind ebenfalls vorübergehende Erhöhungen der Kontokorrentlinien. 

Die Förderbanken bieten ebenfalls Stundungen der Tilgungen von Förderkrediten an. Diese müssen ebenfalls über die Hausbank beantragt werden. Fragen Sie daher Ihre Hausbank nach diesen Möglichkeiten als Alternative oder auch Ergänzung zu langfristigen Kreditverpflichtungen .

Auch eine Tilgungsaussetzung von Darlehen erfordert grundsätzlich das Vorliegen aktueller betriebswirtschaftlicher Unterlagen.

Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie bitte eventuelle freie Zeiten zur Zusammenstellung Ihrer Unterlagen für ein ggf. notwendiges Bankgespräch. Binden Sie bei Bedarf Ihre Beratungspartner (Steuer- und/oder Unternehmensberater, etc.) mit ein.

Wertvolle Unterstützung in der Krise: Geförderte Unternehmensberatung

Wollen Sie sich durch einen Unternehmensberater bei der Vorbereitung des Gesprächs mit Ihrer Bank auch unterstützen lassen, können Sie auf das bundesweite Förderprogramm "Förderung unternehmerischen Know-hows" zurückgreifen. Im Rahmen dieses Programmes werden die Kosten für einen Unternehmensberater bezuschusst. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken ist Regionalpartner im Rahmen dieses Förderprogramms, informiert Ihre Mitgliedsunternehmen über die Vorgehensweise und stellt ggf. notwendige Bestätigungen über die erfolgte Beratung zum Förderprogramm aus. 

 
 
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