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Hygienekonzept ist Pflicht

Hygienekonzept ist Pflicht

Corona-Krise: IHK hat Checkliste für Unternehmen zusammengestellt

Datum: 27.04.2020

Nürnberg – Seit heute haben viele Einzelhandelsgeschäfte wieder geöffnet. Voraussetzung ist, dass sie – wie alle offenen Geschäfte in Bayern – über ein Hygienekonzept verfügen, das sie auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorlegen müssen. Deshalb hat eine Arbeitsgruppe der IHK eine entsprechende Checkliste sowie eine Vorlage erarbeitet und auf der IHK-Webseite veröffentlicht:

Orientiert ist die Handreichung der IHK vor allem an den Verordnungen der Bayerischen Staatsregierung und an dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. „Damit wollen wir pragmatische Unterstützung bieten, angereichert mit vielen guten Beispielen für Maßnahmen, die wir von mittelfränkischen Unternehmen erhalten haben“, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch.

Die Checkliste enthält Ausführungen zu den zwölf Punkten Mindestabstand, Schutzausrüstung, Umgang bei Verdachtsfällen, Handhygiene, Steuerung des Kundenverkehrs, Arbeitsplatzgestaltung, Meetings, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, Zutritt, Sanitärräume, Maßnahmen zur Kommunikation sowie zum Arbeitsschutz.

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