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IHK begrüßt Corona-Hilfspaket
Nachbesserung beim Veranlagungszeitraum sinnvoll
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Nürnberg – Die IHK begrüßt ausdrücklich die Regelung zum Verlustrücktrag, die der Koalitionsausschuss gestern Abend beschlossen hat. Durch die Verdoppelung des Volumens für die Krisenjahre 2020 und 2021 bleibt Liquidität in den Unternehmen, statt an die Finanzämter abzufließen. Der Beschluss entspricht dem Vorschlag, den die IHK bereits seit März vergangenen Jahres immer wieder vorgetragen hat. Die IHK sieht in Übereinstimmung mit dem bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger aber noch Nachbesserungsbedarf: "Der mögliche Zeitraum eines Verlustrücktrags sollte auf drei Jahre verlängert werden", sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch.
Zur Mehrwehrtsteuersenkung für die Gastronomie erklärt die IHK: Die Gastronomie ist von der Corona-Krise besonders hart und schon seit Monaten betroffen. Wo so lange kaum Umsätze und keine Gewinne erzielt werden können, sind weitere Maßnahmen nötig. Daher begrüßt die IHK, dass die Reduzierung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf den ermäßigten Satz von 7 % nun nicht schon am 30. Juni diesen Jahres endet, sondern bis 31. Dezember 2022 verlängert wird. So wird über einen längeren Zeitraum die Liquidität im Gastgewerbe gestärkt.
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