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IHK schlägt Steuerrückzahlungen vor

IHK schlägt Steuerrückzahlungen vor

Corona-Krise - Betriebe brauchen dringend Liquidität

Datum: 24.03.2020

Nürnberg – Liquidität ist für Betriebe, die von der Corona-Krise besonders stark betroffen sind, von überlebenswichtiger Bedeutung. Ohne die notwendige Liquidität werden unzählige Betriebe sterben. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken schlägt deshalb dem Finanzminister ein Bündel von Maßnahmen vor, um die Zahlungsfähigkeit zu erhalten. Zentrales Instrument dabei ist, dass bereits eingenommene Steuern an die Unternehmen zurückgezahlt werden.

Bund und Länder haben milliardenschwere steuerfinanzierte Hilfsprogramme aufgelegt, um durch die Corona-Krise in Not geratene Betriebe zu unterstützen und mit Liquidität zu versorgen. Banken und Kreditinstitute spielen in der Abwicklung dieser Hilfsprogramme zur Versorgung der Betriebe mit Krediten eine zentrale Rolle. Das führt jedoch zu hohen Transaktionskosten und schwer verkraftbarem Zeitverzug, denn Banken und Kreditinstitute haben mit Regulatorik zu kämpfen, die in der vorliegenden Krisensituation zum Hemmschuh werden. Zudem werden die Betriebe mit zusätzlichen Krediten belastet, was sie in vielen Fällen über ihre Belastungsgrenze zwingt.

Starker Effekt bei geringem Aufwand

Liquidität fehlt den Betrieben auch deshalb, weil der Staat ihnen aktuell Liquidität entzieht. Laufend werden Steuern und Steuervorauszahlungen fällig. Zwar kann der einzelne Betrieb beim Finanzamt die Herabsetzung von Vorauszahlungen oder auch die Stundung von Steuern beantragen. Aber das erzeugt hohen Aufwand, kostet wertvolle Zeit und trifft auf Finanzbehörden, die dem Ansturm an Anträgen voraussichtlich nicht gewachsen sind. Bund und Länder sollten jetzt vielmehr bis auf Weiteres die Erhebung von Steuern aussetzen und die seit 1.3.2020 gezahlten Steuern und Vorauszahlungen zurückerstatten. Im Ergebnis bliebe den Betrieben die Liquidität erhalten, die sie hatten bzw. haben. Die Maßnahmen wären einfach durch den Staat selbst und ohne komplizierte Interaktion mit Dritten umzusetzen sowie sofort wirksam. Die Betriebe müssten sich die durch die Bezahlung von Steuern abgeflossene Liquidität nicht aufwändig beschaffen über Hilfsprogramme, die ja auch wiederum steuerfinanziert sind.

Corona-Rücklage

Zudem ist zu überlegen, ob die Möglichkeit einer steuerlichen "Corona-Rücklage" eröffnet wird, und zwar als Ansparrücklage rückwirkend für die Steuerbilanz 2019. Denn in der derzeitigen Situation fahren viele Unternehmen ihre Investitionspläne zurück und müssen demzufolge bereits gebildete Investitionsrücklagen auflösen. Die Möglichkeit einer Umwidmung würde ebenfalls helfen, Geld in den Unternehmen zu halten.

Steuerstundungen zu Gewerbe-, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Solidaritätszuschlag sollten ohne bürokratische Hürden genehmigt und die Herabsetzungsanträge ohne Nachfragen seitens der Finanzverwaltung durchgewunken werden.

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