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IHK übernimmt Service-Hotline der Regierung von Mittelfranken

IHK übernimmt Service-Hotline der Regierung von Mittelfranken

Soforthilfe Corona - Telefonnummer: 0911 1335-1555

Datum: 01.04.2020
 

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Frauke Wille

Frauke Wille

Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation Tel: +49 911 1335 1543

Nürnberg – Die IHK Nürnberg für Mittelfranken übernimmt zusammen mit der Handwerkskammer für Mittelfranken (HWK) ab 2. April 2020 die Service-Hotline der Regierung von Mittelfranken zum Corona-Soforthilfeprogramm der Bayerischen Staatsregierung und des Bundes. Damit entlasten IHK und HWK die Behörden bei den aktuellen Herausforderungen infolge der Corona-Pandemie. Ein spezielles IHK-Service-Team beantwortet unter der Telefonnummer 0911 1335-1555 die Fragen der Unternehmen zur Soforthilfe. IHK-Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch sagte: „In dieser Zeit der extremen Herausforderungen für unsere Wirtschaft bündeln wir die Kräfte und packen gemeinsam an."

Mit diesem Angebot baut die IHK ihren Service in der Corona-Krise aus. Schon bisher steht die IHK in engem Austausch mit den Betrieben und berät umfassend. Die drängendsten Fragen der Unternehmen beziehen sich aktuell auf Liquiditätspro­bleme, Betriebsschließungen und Kurzarbeit.

Anträge einheitlich und online

Anträge können ab sofort nur noch online gestellt werden. Das Soforthilfeprogramm von Bund und Freistaat Bayern wird nun durch ein einheitliches Formular beantragt. Anträge können von Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden. Die Soforthilfe richtet sich an Betriebe, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Konkret bedeutet das, dass sie wegen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in einen finanziellen Engpass geraten sind und nicht mehr genug liquide Mittel vorhanden sind, um laufende Betriebsausgaben oder andere Verbindlichkeiten zu bedienen.

Für die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlung ist in Mittelfranken weiterhin die Regierung von Mittelfranken zuständig. Die IHK und die Handwerkskammer können daher keine Auskunft zum Stand der Bearbeitung geben.

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