Corona-Regeln: Rahmenbedingungen für die Öffnung von Geschäften und Betrieben
Mit Beschluss vom 13. Dezember 2020 gilt ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 ein bundesweiter Lockdown. Handel und Dienstleistung bleiben weitgehend geschlossen. Wichtige Informationen zu den aktuellen Betriebsschließungen und Ausnahmeregelungen, zu Hygienemaßnahmen, Arbeitsschutz und Home-Office haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen
Dokumente
- Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Januar 2021 pdf | 105,5 kB 09.01.2021
- Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020 pdf | 208 kB 16.12.2020
Interne Links
- Corona-Virus und Kurzarbeit/Kurzarbeitergeld
- Corona-Virus: Regelungen für IHK-Prüfungen
- Kurzarbeitergeld – Pressemitteilung vom 20. März 2020